Die Geschichte des Aktienrechts ist eine Geschichte von Reformen. Auf Grund seiner enormen wirtschaftlichen Bedeutung wird das Aktienrecht nicht nur durch große Reformen, sondern auch durch ständig stattfindende kleinere Anpassungen an neue nationale oder internationale Entwicklungen geprägt. Auch Änderungen der gesellschaftlichen Strömungen und Verhältnisse bleiben nicht ohne Auswirkungen auf das Aktienrecht. Aber auch wenn Unternehmen in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, wird alsbald nach Verbesserungen der aktienrechtlichen Vorschriften gerufen und so Druck auf den Gesetzgeber ausgeübt. Neuerdings hat die Rechtsangleichung innerhalb der EG, insbesondere durch das Inkrafttreten der Verordnung zur Schaffung einer Europäischen Aktiengesellschaft im Oktober 2004, besonders an Bedeutung gewonnen. So ist es nun möglich, Aktiengesellschaften nach Europäischem Recht – aber mit stark nationaler Prägung – zu gründen, was zusätzlichen Druck auf die bisher rein nationalen Aktienrechtsrechtssysteme ausüben wird.
Die Geschichte des Aktienrechts ist darüber hinaus aber auch geprägt vom Kampf des Gesetzgebers gegen Missbräuche, was im Laufe der Zeit zu einer gewissen rechtlichen Starrheit und Schwerfälligkeit des Aktienrechts geführt hat. Die meisten Vorschriften des deutschen Aktiengesetzes sind im Interesse des Schutzes der Aktionäre und Dritter zwingendes Recht und geben den Aktiengesellschaften bei der Gestaltung ihrer inneren Ordnung nur wenig Spielraum.
Trotz dieser rechtlichen Starrheit in ihrer Struktur hat die Aktiengesellschaft jedoch nichts von ihrer wirtschaftlichen Bedeutung eingebüßt. Unternehmen ab einer bestimmten Größe müssen sich dieser Rechtsform bedienen, wenn sie ihre Entwicklung auch zukünftig über die großen Kapitalmärkte dieser Welt finanzieren wollen.
Gerade auch in Zeiten fortschreitender Globalisierung wird der Wettbewerb der verschieden Handelsrechtssysteme – insbesondere im Aktienrecht – schärfer werden und es wird sich zeigen, welches aktienrechtliche Verwaltungssystem diesen Anforderungen am ehesten gewachsen ist.
Inhaltsverzeichnis
A) EINFÜHRUNG
B) DAS MONISTISCHE UND DUALISTISCHE SYSTEM IM ÜBERBLICK
I. Das dualistische System am Beispiel Deutschlands
1. Vorstand: Leitungsorgan
2. Aufsichtsrat: Kontrollorgan
II. Das monistische System am Beispiel der Schweiz
1. „Vorstandsfunktionen“ des Schweizer Verwaltungsrats
2. „Aufsichtsratfunktionen“ des Schweizer Verwaltungsrats
C) DIE GESCHICHTLICHE ENTWICKLUNG BEIDER SYSTEME IN EUROPA
I. Die Entwicklung des dualistischen Systems in Deutschland
1. Anfänge des Aktienrechts vor dem 19. Jahrhundert
2. Verwaltungsratssystem im Preußischen Gesetz über Aktiengesellschaften von 1843
3. Schaffung eines fakultativen Aufsichtsrats durch das ADHGB 1861
4. Schaffung eines obligatorischen Aufsichtsrats durch das ADHGB 1870
5. Klare Aufgabentrennung durch die Aktienrechtsnovelle von 1884
6. Vom HGB bis zum Aktiengesetz von 1937
7. Das Aktiengesetz von 1937
8. Das Aktiengesetz von 1965
9. Weitere Reformen der Leitungsverfassung der Aktiengesellschaft
II. Die Entwicklung des monistischen Systems in der Schweiz
1. Das Aktienrecht des Zürcher Privatrechtlichen Gesetzbuches (PGB)
2. Vom Zürcher PGB zum Schweizer Aktienrecht
3. Heutige Fassung des Schweizer Aktienrechts: Obligationenrecht von 1991
D) DAS MONISTISCHE UND DUALISTISCHE SYSTEM BEI DER EUROPÄISCHEN AKTIENGESELLSCHAFT (SE)
I. Ein kurzer Überblick über die Entstehung der Europäischen Aktiengesellschaft
II. Auswahlmöglichkeit zwischen monistischem und dualistischem System
1. Europäische Aktiengesellschaft (SE) mit dualistischem System
2. Europäische Aktiengesellschaft (SE) mit monistischem System
a) Grundstruktur des monistischen Systems bei einer deutschen SE
aa) Verwaltungsrat: Leitungsorgan
bb) Geschäftsführender Direktor: Ausführendes Organ
b) Gestaltungsvarianten bei einer deutschen SE
aa) Die „kleine“ SE
bb) Die „mittlere“ SE
cc) Die „große“ SE
III. Kritik an der deutschen Umsetzung des monistischen Systems
1. Verdecktes dualistisches System
2. Komplexe Regelungstechnik
3. Fehlende Gestaltungsfreiheit
E) SCHLUSSBETRACHTUNG
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Diese Arbeit untersucht die historische Entwicklung und die gegenwärtige Ausgestaltung von monistischen und dualistischen Verwaltungssystemen bei Aktiengesellschaften, wobei der Fokus auf dem deutschen und schweizerischen Recht sowie der Umsetzung bei der Europäischen Aktiengesellschaft (SE) liegt. Die zentrale Forschungsfrage beschäftigt sich damit, wie sich die unterschiedlichen Systeme im Kontext europäischer Harmonisierung bewähren und welche Gestaltungsspielräume sich für die Unternehmensführung ergeben.
- Historische Herleitung des dualistischen deutschen Systems
- Entwicklung des monistischen Systems im schweizerischen Recht
- Die Europäische Aktiengesellschaft als neue supranationale Rechtsform
- Wahlmöglichkeiten zwischen monistischer und dualistischer Struktur bei der SE
- Kritische Würdigung der deutschen Umsetzung des monistischen Modells
Auszug aus dem Buch
A) Einführung
Die Geschichte des Aktienrechts ist eine Geschichte von Reformen. Schon kurz nach der Umsetzung einer Reform werden neue Forderungen über weitere Reformen des Aktienrechts laut und die Diskussionen beginnen erneut. Auf Grund seiner enormen wirtschaftlichen Bedeutung wird das Aktienrecht nicht nur durch große Reformen, sondern auch durch ständig stattfindende kleinere Anpassungen an neue nationale oder internationale Entwicklungen geprägt. Auch Änderungen der gesellschaftlichen Strömungen und Verhältnisse bleiben nicht ohne Auswirkungen auf das Aktienrecht. So will der Gesetzgeber in neuerer Zeit die großen börsennotierten Aktiengesellschaften durch den sog. „Corporate Governance Kodex“ zu mehr Transparenz zwingen, um somit die Rechte der Aktionäre zu stärken und potentiellen neuen Aktionären die Anlageentscheidung zu erleichtern. Aber auch wenn Unternehmen in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, wird alsbald nach Verbesserungen der aktienrechtlichen Vorschriften gerufen und so Druck auf den Gesetzgeber ausgeübt.
Neuerdings hat die Rechtsangleichung innerhalb der EG, insbesondere durch das Inkrafttreten der Verordnung zur Schaffung einer Europäischen Aktiengesellschaft im Oktober 2004, besonders an Bedeutung gewonnen. So ist es nun möglich, Aktiengesellschaften nach Europäischem Recht – aber mit stark nationaler Prägung – zu gründen, was zusätzlichen Druck auf die bisher rein nationalen Aktienrechtsrechtssysteme ausüben wird.
Die Geschichte des Aktienrechts ist darüber hinaus aber auch geprägt vom Kampf des Gesetzgebers gegen Missbräuche, was im Laufe der Zeit zu einer gewissen rechtlichen Starrheit und Schwerfälligkeit des Aktienrechts geführt hat. Die meisten Vorschriften des deutschen Aktiengesetzes sind im Interesse des Schutzes der Aktionäre und Dritter zwingendes Recht und geben den Aktiengesellschaften bei der Gestaltung ihrer inneren Ordnung nur wenig Spielraum. Sicherlich ist es dadurch nicht gelungen, jedem Missbrauch entgegenzutreten, aber bei der Vielzahl von Problemen wird dies auch in Zukunft nur schwer möglich sein.
Trotz dieser rechtlichen Starrheit in ihrer Struktur hat die Aktiengesellschaft jedoch nichts von ihrer wirtschaftlichen Bedeutung eingebüßt. Unternehmen ab einer bestimmten Größe müssen sich dieser Rechtsform bedienen, wenn sie ihre Entwicklung auch zukünftig über die großen Kapitalmärkte dieser Welt finanzieren wollen.
Zusammenfassung der Kapitel
A) EINFÜHRUNG: Einleitende Betrachtung der ständigen Reformdynamik des Aktienrechts und der zunehmenden Bedeutung europäischer Rechtsangleichung sowie der rechtlichen Starrheit vs. wirtschaftlichen Bedeutung der Aktiengesellschaft.
B) DAS MONISTISCHE UND DUALISTISCHE SYSTEM IM ÜBERBLICK: Abgrenzung der beiden existierenden Hauptsysteme der Unternehmensverwaltung am Beispiel der deutschen dualistischen Struktur und des monistischen Schweizer Verwaltungsratssystems.
C) DIE GESCHICHTLICHE ENTWICKLUNG BEIDER SYSTEME IN EUROPA: Detaillierte Darstellung der Entstehung und Entwicklung des dualistischen Systems in Deutschland vom 19. Jahrhundert bis zur Gegenwart sowie der Entwicklung des monistischen Systems in der Schweiz.
D) DAS MONISTISCHE UND DUALISTISCHE SYSTEM BEI DER EUROPÄISCHEN AKTIENGESELLSCHAFT (SE): Analyse der Entstehung der SE und der Wahlmöglichkeit zwischen dualistischem und monistischem System unter Berücksichtigung der deutschen Umsetzung durch das SEAG.
E) SCHLUSSBETRACHTUNG: Zusammenfassendes Fazit über die Konvergenz der Systeme in der Praxis und die Notwendigkeit für mehr Gestaltungsfreiräume im Gesellschaftsrecht.
Schlüsselwörter
Aktiengesellschaft, Dualistisches System, Monistisches System, Europäische Aktiengesellschaft, SE, Corporate Governance, Aufsichtsrat, Vorstand, Verwaltungsrat, Unternehmensführung, Rechtsangleichung, Konzessionssystem, SEAG, Mitbestimmung, Gesetzgebung
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die historische Genese und die heutige Struktur von monistischen und dualistischen Systemen in der Aktiengesellschaftsverwaltung, speziell im deutschen und schweizerischen Kontext sowie im Hinblick auf die Europäische Aktiengesellschaft.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Felder umfassen die Aufgabenverteilung zwischen Leitung und Kontrolle, die historische Entwicklung der Aktienrechtsgesetze, die Corporate-Governance-Diskussion und die Umsetzung des monistischen Modells bei der SE in Deutschland.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das primäre Ziel ist es, die Unterschiede und Gemeinsamkeiten der Verwaltungssysteme aufzuzeigen und zu untersuchen, inwieweit die neue Wahlmöglichkeit bei der Europäischen Aktiengesellschaft eine Alternative zur traditionellen deutschen dualistischen Struktur darstellt.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine rechtshistorische und rechtsdogmatische Untersuchung, die auf der Analyse von Gesetzesentwicklungen, Fachliteratur und europäischen Verordnungen basiert.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die detaillierte Historie der dualistischen Entwicklung in Deutschland, den monistischen Ansatz in der Schweiz und die spezifischen Aspekte der Organisationsstruktur innerhalb der Europäischen Aktiengesellschaft.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?
Zu den prägenden Begriffen zählen neben monistischem und dualistischem System die Begriffe Corporate Governance, SE, Aufsichtsrat, Vorstand und Gestaltungsfreiheit.
Warum wird das monistische System in Deutschland teils als „verdeckt dualistisch“ kritisiert?
Kritiker argumentieren, dass durch die Trennung von Verwaltungsrat und geschäftsführenden Direktoren im SEAG faktisch wieder Strukturen geschaffen werden, die dem dualistischen System ähneln, was die ursprüngliche Idee eines einheitlichen Organs konterkariere.
Welche Rolle spielt die Arbeitnehmermitbestimmung in der Europäischen Aktiengesellschaft?
Die Arbeitnehmermitbestimmung wird durch eine Richtlinie geregelt und stellt eine wesentliche Neuerung dar, da sie für die SE Verhandlungen über Mitbestimmungsmodelle vorsieht, die bei Einigung Vorrang vor starren gesetzlichen Standards haben.
Wie hat sich die Rolle des Schweizer Verwaltungsrats gewandelt?
Der Schweizer Verwaltungsrat hat sich von einer eher eigenständigen Führungsinstanz zu einem Organ entwickelt, das auf ein hochentwickeltes Informationssystem angewiesen ist und zunehmend exekutive Führungsaufgaben delegiert.
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- Ivo Holzinger (Author), 2006, Die geschichtliche Entwicklung des monistischen und dualistischen Verwaltungssystems bei Aktiengesellschaften, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/56724