Ein öffentliches, akkusatorisches Strafverfahren, welches vor einer unabhängigen Justiz geführt wird, ist ein wesentlicher Bestandteil jedes modernen freiheitlich-demokratischen Rechtssystems. Selten spiegelt sich das Verhältnis zwischen dem einzelnen Bürger und dem Staat so deutlich wider, wie im Strafprozess.
Wann und wie hat sich unser modernes Strafverfahrensrecht entwickelt? Auf welchen Wurzeln beruht es? Wie vollzog sich der Wandel vom Prozessrecht der Straftat zum Prozessrecht des Straftäters?
Gegenstand dieser Arbeit soll es nicht sein, eine möglichst umfassende historische Entwicklung des Strafverfahrens auf deutschem Boden darzustellen. Vielmehr besteht die Aufgabe darin, die Entwicklung des deutschen Strafprozesses vom frühen 16. bis zum Ende des 19. Jahrhunderts und die großen Veränderungen zu skizzieren, die diesem in der Zeit unterlief. Dabei soll weniger die pure Ereignisgeschichte dargestellt werden. Es sollen vielmehr Rechtsentwicklungen und Rechtsgedanken im Kontext ihrer Zeit dem Leser begreiflich, sowie deren Einfluss auf die Rechtsprechung und Gesetzgebung aufgezeigt werden.
Aus diesem Grund soll im Folgenden herausgearbeitet werden, wann und woher das Gedankengut kam, welches den deutschen Strafprozess seit der Entstehung der Constitutio Criminalis Carolina bis ins Kaiserreich des 19. Jahrhunderts hinein einem konstanten Entwicklungsprozess unterzog, auf dem letztlich unser modernes Strafverfahrensrecht beruht.
Der Vollständigkeit halber wird die strafprozessuale Entwicklung im 20. Jahrhundert am Ende der Arbeit knapp skizziert.
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Inhaltsverzeichnis
A. Aufgabenstellung
B. Die Frühzeit
I. Die Rezeption
II. Die Peinliche Gerichtsordnung
III. Der Gemeine deutsche Strafprozess
C. Die Aufklärung
I. Die strafprozessuale Entwicklung der Aufklärung in Frankreich und Italien
II. Die strafprozessuale Entwicklung der Aufklärung in Deutschland
III. Das Strafverfahrensrecht Preußens unter Friedrich dem Großen
IV. Die Preußische Kriminalordnung vom 11. Dezember 1805
D. Die rechtsstaatlich-liberale Epoche
I. Das französische Prozessrecht als Vorbild
II. Die Prozessreform in den deutschen Staaten
E. Die Entstehung der RStPO
F. Die Entwicklung des Strafprozesses im 20. Jahrhundert
G. Fazit
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Diese Arbeit untersucht die historische Entwicklung des deutschen Strafverfahrensrechts vom frühen 16. Jahrhundert bis zum Ende des 19. Jahrhunderts. Ziel ist es, die prägenden Rechtsentwicklungen und den Einfluss auf Gesetzgebung und Rechtsprechung in ihrem jeweiligen historischen Kontext verständlich zu machen und den Weg zum modernen Strafverfahrensrecht nachzuzeichnen.
- Die Rezeption italienischen Rechts und die Bedeutung der Constitutio Criminalis Carolina.
- Die Auswirkungen der Aufklärung auf das Strafprozessrecht in Frankreich, Italien und Preußen.
- Die liberale Epoche und der Einfluss des französischen Prozessrechts auf deutsche Reformen.
- Die Entstehung der Reichsstrafprozessordnung (RStPO) im Kaiserreich.
- Ein kurzer Überblick über die Entwicklung im 20. Jahrhundert.
Auszug aus dem Buch
III. Das Strafverfahrensrecht Preußens unter Friedrich dem Großen
Die Aufklärungsbewegung fand im preußischen Strafverfahrensrecht des 17. Jahrhunderts zwei Angriffsziele: Mit ihrer Humanisierungstendenz und ihrem Rationalismus richtete sie sich massiv gegen die Folter. Ferner konterkarierte die Rechtssicherheitstendenz der Aufklärung die landesherrlichen Eingriffe in die Justiz, mittels derer sich der obrigkeitliche Wille an die Stelle der von Gerichten angewendete Gesetze wenden konnte.
Mit der sofortigen Abschaffung der Folter verwirklichte Friedrich der Große das erste dieser beiden Ziele. Er tat dies allerdings nicht durch eine Gesetzesnovelle. Vielmehr hat er durch eine Reihe von Kabinettsordres der Folter ein Ende bereitet. Als einzige Ausnahme dieses Verbotes ließ Friedrich zunächst die Folter bei Majestätsbeleidigung, Landesverrat und Massenmord zu. Allerdings werden auch diese Ausnahmeregelungen 1754 durch Kabinettsordres abgeschafft. Die Abschaffung der Folter entfernte aus dem System des Inquisitionsprozesses jedoch nur das Gewaltmittel – der Sinn und die Struktur des inquisitorischen Gedankenguts im Strafprozess blieb grundsätzlich unberührt.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Aufgabenstellung: Einleitung und Definition des Untersuchungsumfangs der historischen Strafrechtsentwicklung.
B. Die Frühzeit: Analyse der Rezeption des italienischen Rechts, der Constitutio Criminalis Carolina und des Gemeinen deutschen Strafprozesses.
C. Die Aufklärung: Darstellung der Einflüsse aufklärerischer Denker und der preußischen Kriminalreformen des 18. und frühen 19. Jahrhunderts.
D. Die rechtsstaatlich-liberale Epoche: Untersuchung des Einflusses des französischen Rechts sowie der Reformbewegungen in den deutschen Staaten.
E. Die Entstehung der RStPO: Erläuterung des Prozesses zur Schaffung eines reichseinheitlichen Strafverfahrensrechts im späten 19. Jahrhundert.
F. Die Entwicklung des Strafprozesses im 20. Jahrhundert: Kurzer Abriss der Veränderungen und Krisen des Strafprozessrechts im 20. Jahrhundert.
G. Fazit: Zusammenfassende Bewertung der historischen Entwicklung und der Bedeutung der fremden Rechtsrezeption.
Schlüsselwörter
Strafverfahrensrecht, Strafprozessgeschichte, Inquisitionsprozess, Aufklärung, Carolina, Preußen, Rechtsrezeption, Liberalismus, Rechtsstaatlichkeit, RStPO, Gewaltenteilung, Folter, Beweisrecht, Laienbeteiligung, Strafrechtspflege.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit beleuchtet die historische Genese des deutschen Strafverfahrensrechts und analysiert, wie sich das System vom frühen 16. Jahrhundert bis ins Kaiserreich des 19. Jahrhunderts wandelte.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Im Fokus stehen die Rezeption fremder Rechtslehren, die Auswirkungen der Aufklärung, der Wandel vom Inquisitionsprozess zum akkusatorischen Verfahren sowie die Herausbildung rechtsstaatlicher Prinzipien.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, Rechtsentwicklungen und Rechtsgedanken im Kontext ihrer jeweiligen Zeit aufzuzeigen, um den Entwicklungsprozess verständlich zu machen, der in unserem modernen Strafverfahrensrecht mündete.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine rechtsgeschichtliche Analyse, die den historischen Kontext und die Bedeutung rechtlicher Reformen und Denker auf die Gesetzgebung untersucht.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich chronologisch: Von den Anfängen (Frühzeit), über die Aufklärung und die liberale Epoche bis hin zur Entstehung der reichseinheitlichen Strafprozessordnung.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Zentrale Begriffe sind Strafverfahrensrecht, Aufklärung, Inquisitionsprozess, Carolina, Rechtsstaatlichkeit und die historische Entwicklung bis zur RStPO.
Welche Rolle spielte die Constitutio Criminalis Carolina?
Die Carolina war ein grundlegendes Reichsgesetz, das die deutsche Praxis mit fremden Rechtslehren verband und den Inquisitionsprozess formalisierte, wobei sie auch versuchte, das Ermessen des Richters einzuschränken.
Wie bewertet die Arbeit die Rolle Friedrichs des Großen?
Friedrich der Große wird als ein durch aufklärerische Ideale motivierter Monarch beschrieben, dessen punktuelle Reformen (z.B. Abschaffung der Folter) zwar wichtig waren, aber durch fehlende gesamtheitliche gesetzliche Lösungen und den Festhalten an absolutistischen Strukturen limitiert blieben.
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- Karsten Leffrang (Author), 2002, Geschichtliche Grundlagen des deutschen Strafverfahrensrechts, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/5678