Die Wahl Papst Gregors IX.


Hausarbeit, 2006

14 Seiten, Note: 1


Leseprobe


Inhalt

1 Einleitung

2 Geschichtliche Entwicklung der Papstwahl

3 Die Kandidaten der Papstwahl 1227
3.1 Konrad von Urach
3.2 Hugolin von Ostia

4 Die Papstwahl von 1227

5 Fazit

6 Literatur

1 Einleitung

Am 19. März 12271 wurde Hugolin von Ostia, der Kardinalsbischof von Ostia und Velletri2, zum Papst gewählt. Diese Wahl erfolgte nur einen Tag nach dem Tod des vorherigen Papstes Honorius III.3 Er nahm den Namen Gregor IX. an4 und wirkte als autoritärer Papst bis zu seinem Tod 12415. Er geriet in Auseinandersetzungen mit Kaiser Friedrich II., welche zu seinem Tod 1241 einen Höhepunkt erreichten; somit fiel sein Tod in eine für das Papsttum kritische Zeit erbitterter Kämpfe zwischen Kaiser und Papst.6 Aufgrund seiner harten Haltung dem Kaiser gegenüber spaltete er das Kardinalskollegium7, so daß die Sedisvakanz bis zur Wahl Coelestins IV. fast zwei Monate dauerte. Coelestin starb aber schon zwei Wochen später; die folgende Sedisvakanz dauerte sogar bis 1243. Lange Sedisvakanzen waren ab dem zweiten Drittel des 13. Jahrhunderts üblich, wodurch sich die beiden ersten Papstwahlen des 13. Jahrhunderts, 1216 und 1227, von den folgenden abhoben.8 Aufgrund der kurzen Sedisvakanz von nur einem Tag, könnte man annehmen, daß die Papstwahl von 1227 einfach und unkompliziert verlief. In der Literatur wird dieser Wahl allgemein wenig Achtung geschenkt. Zwar gibt es Biographien über Hugolin von Ostia, wie etwa die vielzitierte Biographie Ernst Brems von 1911, und auch sein Gegenkandidat von 1227, Konrad von Urach, ist Gegenstand einer Biographie Falko Neiningers von 1994, jedoch wird kaum auf den eigentlichen Wahlvorgang eingegangen. Vielleicht ist das so, weil Gregor IX. im Schatten berühmter Zeitgenossen, wie etwa Friedrich II., oder in dem anderer großer Päpste, wie etwa Innozenz III oder Innozenz IV. stand oder die Wahlen von 1241 - 1243 auf mehr Interesse stoßen.

Dennoch weist die Wahl von 1227 einige bemerkenswerte Eigenheiten auf, die es lohnt, näher zu betrachten. Es stellen sich die Fragen, warum die Wahl auf drei Kompromissare übertragen wurde, warum der zuerst gewählte Konrad von Urach die Wahl ablehnte, und warum Hugolin von Ostia schon 1216 selbst als Kompromissar bei der Wahl Honorius III. mitwirkte.

2 Geschichtliche Entwicklung der Papstwahl

Nachdem im 3. und 4. Jahrhundert das Christentum bei der Oberschicht des Römischen Reiches immer mehr Ansehen gewonnen hatte9, wählte zunächst das Volk von Rom aus den Reihen der städtischen Diakone und Priester einen Bischof. Später wählte der Klerus selbst den Bischof, wodurch das Volk nun nur noch Akklamationrecht, das heißt, es durfte nur noch der Wahl des Klerus zustimmen, statt eines echten Wahlrechts hatte.10 Im 4. Jahrhundert setzte sich die Bestätigung des gewählten Bischofs - seit 769 durften keine Laien mehr gewählt werden - durch den oströmischen Kaiser durch, später fand diese durch den Frankenkaiser statt. 824 verlangte Lothar I. den Treueeid der Päpste auf den Kaiser, ab 844 durfte die Weihe des Papstes nur noch mit kaiserlicher Erlaubnis durchgeführt werden.11 Um eine Wahl mehrerer Päpste gleichzeitig zu verhindern, erließ 1059 Papst Nikolaus II. das Dekret „In nomine Domini“, welches Vorschrieb, daß nur Kardinäle wählen dürfen, Klerus und Volk nur Akklamationsrecht haben und der Kaiser ein Bestätigungsrecht hat. Zwar wurde dieses Dekret nie umgesetzt, jedoch wirkte es richtungsweisend.12 Um die kirchliche Selbstbestimmung zu stärken und der Einflußnahme des Kaisertums auf Kirche und Papst entgegenzutreten, erließ Papst Alexander III. 1179 das Dekret „Licet et vitanda“, welches vorschrieb, daß nur Kardinäle wahlberechtigt sind, und der Kandidat mit einer Zweidrittelmehrheit gewählt werden muß13. Dieses Dekret hatte zur Folge, daß es fortan keine Gegenpäpste mehr gab, mit fünf Ausnahmen zwischen 1328 und 1429.14

Das Konklave wurde, nach einigen sehr langen Sedisvakanzen, offiziell 1274 durch Papst Gregor X. mit dem Dekret „Ubi periculum“ eingeführt.15 Einschließungen des Kardinalskollegiums hat es jedoch schon früher gegeben.16 Die Stimmzettelwahl wurde zwar erst 1621 vorgeschrieben, jedoch schon seit 1406 vermehrt durchgeführt.17 1505 verbot Julius II. die Simonie, also den Stimmenkauf bei der Papstwahl und stellte dies unter Strafe.18 Die letzte entscheidende Änderung war das Verbot der Exklusive 1904. Die Exklusive war der Vorgang des Verhinderns bestimmter Kandidaten durch Beeinflussung der Kardinäle durch katholische Monarchen, so zum letzten Mal geschehen bei der Wahl Papst Pius X. 1903.19 Bei heutigen Papstwahlen trifft sich das Konklave in der Sixtinischen Kapelle. Wahlberechtigt sind nur die Kardinäle, die das 80. Lebensjahr noch nicht überschritten haben. Es gibt drei Wahlformen: Wahl durch offene, mündliche Abstimmung (quasi per inspirationem), wobei das Ergebnis einstimmig zu sein hat, und keine abwesenden Kardinäle gewählt werden dürfen, Wahl durch drei, fünf oder sieben berufene Kardinäle (Kompromißwahl; muß einstimmig von den Konklavekardinälen beschlossen werden) und die Wahl durch geheime Abstimmung, welche die heute übliche Form ist (per scrutinium).20

3 Die Kandidaten der Papstwahl 1227

Bei der Papstwahl von 1227 konnte sich das Kardinalskollegium nicht auf einen Kandidaten einigen und übertrug die Wahl auf drei Kompromissare. Es gab zwei Kandidaten, welche jedoch nicht konkurrierend gegeneinander antraten. Stattdessen lehnte der erste gewählte Kandidat, Konrad von Urach, die Wahl ab, worauf Hugolin von Ostia gewählt wurde und die Wahl auch annahm.

3.1 Konrad von Urach

Konrad von Urach wurde wohl etwa 1180 in Zähringen geboren. 1199 trat er in das Zisterzienserkloster Villers in der Diözese Lüttich ein.21 Dort wurde er 1208 oder 1209 Abt und wechselte 1213 oder 1214 als Abt nach Clairveaux22, 1217 dann nach Cîteaux.23 Am 6. Januar 1219 wurde er schließlich durch Papst Honorius III. zum Kardinalbischof von Porto und San Rufina geweiht24 und bekam am 13. Dezember 1219 die Legation über Frankreich, nachdem sein Vorgänger Bertrannus dort in zwei Jahren keine Erfolge verbuchen konnte.25 Ausgestattet mit speziellen Vollmachten, hauptsächlich, um gegen die Albigenser vorgehen zu können,26 trat er dort sein Amt zu einer Zeit an, als der nunmehr schon zehnjährige Kampf gegen die Albigenser eine weitreichende Erschöpfung in Südfrankreich hinterlassen hatte.27 Aufgrund zahlreicher Schwierigkeiten im Kampf gegen die Albigenser, zog Konrad sich 1224 nach Paris zurück und wurde daraufhin vom Papst als Legat28 und Kreuzprediger29 in Deutschland eingesetzt. Diese Legation beendete er im Frühjahr 1226, um zu Ostern zum großen Reichstag nach Cremona zu reisen, welcher aber aufgrund des Machtkampfes zwischen Friedrich II. und den oberitalienischen Städten, welche nun den Lombardenbund gründeten, nicht zustande kam. Konrad verhandelte nun mit den Rektoren des Lombardenbundes, offenbar ergebnislos, bis zum 5. Juni.30 Nach der „Chronica Villariensis Monasterii“ lehnte er seine Wahl zum Nachfolger Honorius III. am 19. März 1227 ab. Kurz darauf verstarb er, wobei die genauen Umstände noch nicht genügend erforscht sind. Bislang nahm man an, er sei in Bari oder Anagni am 30. September 1227 gestorben. Jedoch bezeugt eine Quelle aus Clairveaux, daß Konrads Bruder, Graf Egino, der Abtei Clairveaux für die Überführung der Leiche aus dem Heiligen Land dankte.

Vermutlich nahm er als päpstlicher Legat am Kreuzzug Friedrichs II. teil und starb kurz nach der Ankunft im Heiligen Land, eventuell hatte er sich an der, zur Zeit des Aufbruches in Brindisi grassierenden, Seuche angesteckt.31

3.2 Hugolin von Ostia

Hugolin von Ostia und Velletri wurde vermutlich um 1170 in Anagni, heute noch existierend, knapp 60 Kilometer ost-südöstlich von Rom gelegen, geboren. Zwar gibt es auch Autoren, die seine Geburt auf die 1140er Jahre datieren32, jedoch würde das bedeuten, daß er als Papst Gregor IX., 1241 gestorben, ein Alter von etwa 100 Jahren erreicht hätte. Das ist zwar möglich, erscheint aber als ein für das Mittelalter selten hohes Lebensalter. Zudem stützen sich andere Autoren, welche seine Geburt auf 117033 oder 1171 datieren, auf seriöse Berechnungen.34

Hugolin von Ostia war verwandt mit Papst Innozenz III. Er wird in der Literatur häufiger als dessen Neffe dargestellt,35 jedoch ist dies nicht nachweisbar, lediglich, daß er im dritten Grad mit Innozenz III. verwandt war.36 Er soll ihm in seinem Wesen geglichen haben und setzte auch die päpstliche Politik in seinem Sinne gegenüber Friedrich II. fort, indem auch er eine Unabhängigkeit des Papsttums vom Kaisertum anstrebte. Chronisten soll er eher „als Wolf, denn als Hirte“37 erschienen sein, womit ihm heute ein leicht erzürnbares und autoritäres Wesen nachgesagt wird.38 Ein geistlicher Leiter und Berater Hugos soll der Zisterzienser Rainer gewesen sein, der Beichtvater Innozenz III. War.39

Hugolin von Ostia war ein akademisch gebildeter Mensch. Er studierte Theologie in Paris. Schon unter Innozenz III. ist er, als dessen Vertrauter, juristisch tätig gewesen.

Zu dem Zeitpunkt war er Kardinaldiakon von St. Eustach. In älterer Literatur wird behauptet, er habe auch Jura in Bologna studiert40, jedoch gibt es dafür keine Belege, sondern nur den Rückschluß aus der Bedeutung Gregors IX. für das Kirchenrecht.41 Ab Herbst 1209 befand sich Hugolin fast immer in der Umgebung des Papstes. Er war unter Innozenz III. und Honorius III. eine zentrale Person des Kardinalskollegiums.42 Eine besondere Rolle, auf die ich noch näher eingehen werde, spielte er bei der Wahl Papst Honorius III. 1216.43

Vor seiner Wahl zum Papst, hatte Hugo ein gutes Verhältnis zu Friedrich II. gehabt. Hugo bezeichnete Friedrich II. als seinen Amicus. Unter Papst Innozenz III., dessen „Schützling und Zögling“44 Friedrich II. war, wurden von seiten der Kirche große Hoffnungen in das Kaisertum Friedrichs II. gesetzt. Man hoffte, er werde die Rechte der Kirche herstellen und die Interessen der Kirche vertreten.45

Nach Hugolins Wahl zum Papst 1227, kam es jedoch schnell zum Bruch mit Friedrich II. Anlaß war eine erneute Verzögerung des Kreuzzuges durch eine Seuche im Kreuzfahrerlager in Brindisi. Gregor bannte ihn daraufhin unter Berufung auf den Vertrag von San Germano.46 Zum Ausgleich kam es erst 1230 im Frieden von San Germano, jedoch kamen erneute Spannungen um die Lombardenfrage auf, welche 1239 eine erneuten Bannung Friedrichs II. zur Folge hatten. Friedrich II. verhinderte ein zu Ostern 1241 nach Rom einberufenes Konzil durch Verhaftung Anreisender und begann einen Kriegszug gegen Rom, währenddessen Gregor IX. in Rom starb.47

[...]


1 Maleczek, 1984, S. 133.

2 Maleczek, 1984, S. 126.

3 Neininger, 1994, S. 276.

4 Seppelt, 1956, S. 411.

5 Benoist-Méchin, 1982, S. 145.

6 Joelson, 1928, S. 19.

7 Joelson, 1928, S. 19 f.

8 Joelson, 1928, S. 12.

9 Rink, 1997, S. 13.

10 Rink, 1997, S. 50.

11 Rink, 1997, S. 48-51.

12 Melloni, 2002, S. 35-38.

13 Melloni, 2002, S. 41.

14 Rink, 1997, S. 91 f.

15 Melloni, 2002, S. 44 ff.

16 Joelson, 1928, S. 28 ff.

17 Rink, 1997, S. 51 f.

18 Mack, 1906, S. 4.

19 Baumgartner, 2003, S. 202 f.

20 Rink, 1997, S. 45 ff.

21 Neininger, 1994, S. 74.

22 Neininger, 1994, S. 96.

23 Neininger, 1994, S. 107.

24 Neininger, 1994, S. 157.

25 Neininger, 1994, S. 184.

26 Neininger, 1994, S. 168 f.

27 Neininger, 1994, S. 186.

28 Neininger, 1994, S. 210.

29 Clausen, 1895, S. 197.

30 Neininger, 1994, S. 273 f.

31 Neininger, 1994, S. 276 f.

32 Benoist-Méchin, 1982, S. 145.

33 Seppelt, 1956, S. 411

34 Brem, 1911, S. 1

35 Benoist-Méchin, 1982, S.145

36 Maleczek, 1984, S. 126

37 Benoist-Méchin, 1982, S.145

38 Benoist-Méchin, 1982, S.145

39 Brem, 1911, S. 3.

40 Brem, 1911, S. 4

41 Maleczek, 1984, S. 128.

42 Maleczek, 1984, S. 130.

43 Clausen, 1895, S. 8.

44 Fleckenstein, 1974, S. 316

45 Fleckenstein, 1974, S. 316.

46 Hechelhammer, 2004, S. 189.

47 LexMA

Ende der Leseprobe aus 14 Seiten

Details

Titel
Die Wahl Papst Gregors IX.
Hochschule
Christian-Albrechts-Universität Kiel
Note
1
Autor
Jahr
2006
Seiten
14
Katalognummer
V56838
ISBN (eBook)
9783638514231
ISBN (Buch)
9783638810227
Dateigröße
423 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Wahl, Papst, Gregors
Arbeit zitieren
Timo Bandhold (Autor:in), 2006, Die Wahl Papst Gregors IX. , München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/56838

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