Gewalt in Nahbeziehungen - Ein zeitloses Thema


Hausarbeit, 2005

20 Seiten, Note: 1,2


Leseprobe


Inhalt

1. Einleitung

2.Gewalt in Partnerschaft & Erziehung
– Ein Rückblick
2.1.Gewalt in der Ehe – Ein historischer Rekurs
2.2.Gewalt in der Erziehung
– Ein legitimes Erziehungsmittel

3.Prozess der Zivilisierung

4.Die rechtliche Dimension
4.1.Gesetzliche Lage bis 1900
4.2.Gewaltschutzgesetz heute

5.Verursachende Bedingungen der Gewalt
in der Ehe heute
5.1. Änderung der Familienstruktur
5.2.Verursachende Faktoren von Gewalt

6.Schlusswort

7.Literaturangaben

1. Einleitung

Um in die folgende Arbeit einleiten zu können, muss vorab der Begriff der Gewalt geklärt werden, auf den sich die Ausarbeitung des Themas „Gewalt in Nahbeziehungen“ bezieht. Es handelt sich vor allem um die physische Gewalt in Beziehungen zwischen Mann und Frau, sowie zwischen Eltern und Kindern. Dabei richtet sich die Gewalt in der Partnerschaft immer vom Mann ausgehend, gegen die Frau, da es bei Gewalt im sozialen Nahraum überwiegend um Männer als Täter und Frauen als Opfer geht und die verwendete Literatur die Gewaltproblematik dementsprechend behandelt.

Anfangs wird ein historischer Rekurs über das gewalttätige Verhalten in Partnerbeziehungen und das Anwenden von Gewalt in der Kindeserziehung aufgeführt. Hier wird deutlich, dass alltägliche Gewaltanwendungen in allen Schichten Platz fanden und von der Gesellschaft als etwas Natürliches angesehen wurden. Kirchliche Schriften und rechtliche Bestimmungen zeigen, dass sie die Züchtigung der Ehefrau und des Kindes nicht nur legitimieren, sondern dass diese zur Gewalt auffordern, um das Gute in den betroffenen Personen zu fördern. Ein Beispiel von einer öffentlichen Hinrichtung verdeutlicht zudem die Gewaltbereitschaft aus früheren Zeiten und präsentiert was für ein Nutzen aus solch einer Veranstaltung für die Erziehung gezogen wurde. Der folgende Prozess der Zivilisierung beschreibt Verhaltensenderungen der Menschen, welche sich in Richtung steigender Selbstkontrolle, sowie zunehmender Effektkontrolle entwickeln. Die Zivilisierung bezieht sich nicht nur auf die Änderungen der Tischmanieren oder auf die des Schlafverhaltens, sondern ebenso auf die Wandlungen der Gewaltbereitschaft, sowie auf die Einstellung zu Gewaltanwendungen. In diesem Zusammenhang werden auch die Umgestaltungen von Gesetzestexten aufgeführt, in denen zunehmend Textstellen gestrichen werden, welche Gewalttaten innerhalb von Nahbeziehungen legitimierten. Repräsentative Zahlen von Gewaltopfern von heute sollen verdeutlichen, dass sich trotz der geänderten Einstellung zur Gewalt, es immer noch zu Konflikten und damit zusammenhängenden Gewalttaten in Beziehungen, beziehungsweise in der Ehe gibt und es wird anhand der Änderung der Familienstruktur erläutert, warum diese sogar exzessivere Formen gegenüber früher annehmen. Zuletzt werden verursachende Faktoren und Theorien zur Erklärung von Gewalt in Nahbeziehungen aufgeführt.

2. Gewalt in Partnerschaft & Erziehung – Ein Rückblick

2.1. „ Gewalt in der Ehe“ - ein Historischer Rekurs

Gewalt in Partnerbeziehungen, sowie innerhalb von Familien ist kein Phänomen der Neuzeit. Es hat sie schon immer gegeben und sie wurde sogar als „[…] legitimes Erziehungsmittel zur Förderung des Guten, zum Wohle des Anderen“[1] anerkannt.

R. Nave-Herz, C. Benard und E. Schlaffer stellen in ihren Büchern die ursprüngliche Geschlechterbeziehung nicht vorrangig als eine Liebesbeziehung dar, sondern weisen darauf hin, dass die Gewalt des Ehemanns in vielen Zeiten und Kulturen Bestandteil der Ehe war. C. Benard und E. Schaffer beschreiben hierzu in ihrem Buch „Die ganz gewöhnliche Gewalt in der Ehe“, die Geschichte der Ehe als eine Geschichte der gewaltsamen Unterwerfung der Frauen unter die Männer und bezeichnen das Geschlechterverhältnis als eine Geschichte der Gewalt.[2] Ergänzend hierzu schreibt Murray Straus: Konflikte und Gewalttätigkeiten gegenüber Frauen sind nicht als schwerverständliche Entgleisungen einzelner zu verstehen, sondern sie haben „[…] ihre Wurzeln in der Struktur von Gesellschaft und Familie selbst, das heißt in den kulturellen Normen und der sexistischen Organisation von Gesellschaft und Familie.“[3]

In vielen Kulturkreisen war das Recht des Ehemanns seine Frau zu schlagen von der jeweiligen Religion und den kulturellen Gesetzmäßigkeiten der Gesellschaft gestattet. Dieses Züchtigungsrecht war im europäischen Mittelalter in den verschiedenen Bestimmungen und Schriftstücken festgelegt.

„Im 14. Jahrhundert wurden in England vier Kategorien von Personen genannt, die ein Mann ungestraft schlagen oder ächten durfte, weil sie nicht den rechtlichen Status besaßen, um ihn gerichtlich dafür zu belangen: Verräter, Heiden, Leibeigene und seine Ehefrau.“[4]

Kirchliche Texte waren etwas anders ausgerichtet, denn sie sprachen sich gegen übermäßige Brutalität aus und forderten Männer dazu auf ihre Frauen nicht zu misshandeln. In ihnen wurde der Ehemann durch die festgehaltenen Richtlinien, für den Umgang mit seiner Frau, zum Verwalter der weiblichen Seele.[5] Zum Beispiel schrieb im 15. Jahrhundert der Mönch Cherubino de Siena in seinen „Regole della vita matrimoniale“:

„Wenn deine Frau Unrecht tut, so eile nicht sofort mit Beschimpfungen und Schlägen hinzu; zunächst, erkläre ihr mit Liebe und Geduld ihr Unrecht, und lehre sie, es nicht wieder zu tun, um Gott nicht zu missfallen, ihrer Seele nicht zu schaden und dir und sich selbst nicht Schande einzubringen …(Wenn jedoch) die sanften Worte keinen Erfolg bringen, dann beschimpfe sie, bedrohe sie und schüchtere sie ein. Und wenn auch das nicht hilft, so nimm einen Stock und schlage sie fest … aber nicht im Zorn, sondern aus Sorge um ihre Seele, so dass die Prügel dir zur Tugend und ihr zum Guten reichen.“[6]

Die aufgeführten Verordnungen und Bräuche zeigen, dass das Verhältnis zwischen den Geschlechtern im Mittelalter ein Gewaltverhältnis war. Zudem führen C. Benard und E. Schaffer auf, dass das Züchtigungsrecht des Ehemanns der Aufrechterhaltung der Machtverhältnisse diente, wobei die Herrschaft beim Mann lag. Allerdings war die Autorität des Mannes über seine Frau keine Privatangelegenheit, sondern Ausdruck der Autorität aller Männer über alle Frauen und bildete die Grundlage der gesellschaftlichen Ordnung. Kam es in einem Fall zu einer gewalttätigen Handlung einer Frau gegenüber ihrem Ehemann und setzte sich dieser nicht zur Wehr, war dieses Verhalten nicht nur ein Verstoß gegen ihn, sondern gegen die gesamte Sozialstruktur und damit eine öffentliche Angelegenheit. Um das Herrschaftsverhältnis zwischen den Geschlechtern aufrecht zu erhalten wurde nicht nur die Frau für ihr Fehlverhalten bestraft, sondern auch ihr Mann, welcher in so einem Fall die Kontrolle über seine Frau verloren hatte.[7]

2.2. Gewalt – Ein legitimes Erziehungsmittel

Gewalt galt früher nicht nur als anerkanntes Züchtigungsmittel in der Partnerbeziehung, sondern es handelte sich hierbei auch um ein legitimes Mittel in der Erziehung. Ein zitierter Spruch von Salomon und eine kurze Anweisung eines christlichen Predigers eignen sich gut um einen Zugang zu dieser Thematik zu schaffen.

Der Spruch Salomons besagt: “Wer die Rute spart, der hasst seinen Sohn; wer ihn liebt, der züchtigt ihn beizeiten.“ (13,24)[8]

1739 gibt Pastor Martin Hensell in der dritten seiner „Vier Schulprädigten“ folgende Anweisungen: „Beuge ihm den Hals, weil er noch jung ist. Bläue ihm den Rücken, weil er noch klein ist … […]“[9]

Aber nicht nur physische Gewalt, wie zum Beispiel Stockschläge oder das Auspeitschen galten als gültiges Erziehungsmittel. Bis zum Ende des 18. Jahrhunderts gab es vielerlei Disziplinierungsmittel für Kinder, wie Stehstühle, Gängelbänder oder die Rückenbretter, zudem wurden öffentlichen Hinrichtungen erzieherische Werte zugeschrieben. In dem Buch „Schwarze Pädagogik“ von K. Rutschky wird zum Beispiel ein Brief eines Vaters von 1791 gezeigt, der die Verdienste einer Hinrichtung, im Bezug auf die Kindeserziehung betont: „Luischen meinte, das Kopfabschlagen täte vermutlich sehr weh; und wenn etwas den Menschen sehr weh täte, so schrieen sie; und das Schreien könne sie nicht gern hören, geschweige denn, dass ein Mensch ohne Kopf unmöglich hübsch aussehen könne […]. Ich sagte ihnen, dass ich es zwar nicht ungern sähe, wenn sie mehr Abscheu als Verlangen bezeugten, eine blutige Handlung oder Strafe vollziehen zu sehen, wann sie auch verdient wäre. […] Ungeachtet dieses Mitleids und des unangenehmen Anblicks aber, den euch das Anschauen der Hinrichtung des gegenwärtigen Missetäters verursachen kann, wünschte ich doch, ja ich verlange es, so viel wie es euch auch Überwindung kosten mag, dass ihr gegenwärtig seid. […] Wenn ich auch kein Freund davon bin, wenn man sich beinah wie zu einem Fest zudrängt: Am wenigsten kann ich es von dem zärtlichen Geschlecht leiden, wenn dies nach dergleichen Dingen läuft, ohne Empfindungen den armen Büßenden aufs Blutgerüst begleitet und sich an einem Henker schwer zu weiden scheint. […] Doch soll euch der Anblick einer solchen Strafe mit Dankbarkeit und Freude gegen Gott erfüllen, dass er euch in solche Verhältnisse in diesem Leben gesetzt hat, wo ihr ohne eine vorsätzliche Bosheit und Verstockung nicht leicht in den Zustand einer solchen Verderbnis, wie dieser Verbrecher, geraten könnet.“[10]

[...]


[1] Nave-Herz, R. 2003, S.144

[2] Vgl. Benard, C., Schaffer, E. 1978, S. 19

[3] Stratus, M., 1976, S.172

[4] Benard, C., Schaffer, E. 1978, S. 19

[5] Vgl. Benard, C., Schaffer, E. (1978), S. 18f.

[6] Benard, C., Schaffer, E. (1978), S. 19

[7] Vgl. Benard, C., Schaffer, E. (1978), S. 20ff.

[8] Nave-Herz, R. (2003), S. 144

[9] Nave-Herz, R. (2003), S. 144

[10] Rutzky, K. (1977), S. 6 ff.

Ende der Leseprobe aus 20 Seiten

Details

Titel
Gewalt in Nahbeziehungen - Ein zeitloses Thema
Hochschule
Universität Hildesheim (Stiftung)  (Institut für Sozialwissenschaften)
Veranstaltung
Soziale Ungleichheit und Geschlecht
Note
1,2
Autor
Jahr
2005
Seiten
20
Katalognummer
V56949
ISBN (eBook)
9783638515030
ISBN (Buch)
9783656815235
Dateigröße
497 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Gewalt, Nahbeziehungen, Thema, Soziale, Ungleichheit, Geschlecht
Arbeit zitieren
Claudia Heberle (Autor:in), 2005, Gewalt in Nahbeziehungen - Ein zeitloses Thema, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/56949

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