teueroasen – im Englischen auch als „tax havens“ bezeichnet - sind Länder in denen keine oder nur sehr niedrige Steuern auf das Einkommen und Vermögen erhoben werden und die daher Ziele der persönlichen und sachlichen Steuerflucht sind. Je nachdem wie hoch die Steuerbelastungsquote ist, wird von einer echten Steueroase (Nullbesteuerung), einem Vorzugssteuerland, welches auch als Niedrigsteuerland betitelt wird, oder eine Quasi- Steueroase gesprochen.
Anstelle der individuell festgelegten Steuer erheben diese Länder eine gewinnunabhängige Jahrespauschalabgabe. Zum größten Teil haben diese Länder auch keinen Vertrag über eine Doppelbesteuerung mit anderen Ländern, wie z.B. Deutschland abgeschlossen, wodurch es sehr schwierig für das deutsche Finanzamt ist an Auskünfte und Informationen über bestimmte Einzelpersonen und ortsansässige Firmen zu gelangen.
Nach dem deutschen Außensteuergesetz §2 Abs. 2 liegt ein Wegzug in ein niedrig besteuerndes Land bereits dann vor, wenn die von natürlichen Personen vom Einkommen insgesamt zu entrichtenden Steuern weniger als 2/3 der Einkommenssteuer betragen, die bei unbeschränkter Steuerpflicht nach dem deutschen Steuerrecht zu entrichten wären. Unbeschränkt Steuerpflichtige können Einkünfte der inländischen Besteuerung dadurch entziehen, dass sie sie auf eine von ihnen beherrschte ausländische Gesellschaft (Zwischengesellschaft) verlagern.
Inhaltsverzeichnis
1. Einführung
1.1 Verlagerung von Einkünften in Steueroasenländer
1.2 Zielsetzung und Zweck des deutschen Außensteuergesetzes
2. Zugriffsbesteuerung nach § 42 AO
3. Hinzurechnungsbesteuerung, §§ 7 – 14 ASTG
3.1 Voraussetzugnen
3.1.1 Inländerbeherrschung einer ausländischen Gesellschaft, § 7 AStG
3.1.2 Erzielen von passiven Einkünften, § 8 Abs.1 AStG
3.1.3 Niedrigbesteuerung, § 8 Abs.3 AStG
3.1.4 Überschreitung der Freigrenze, § 9 AStG
3.2 Rechtsfolgen
3.2.1 Ermittlung des Hinzurechnungsbetrages
3.2.1.1 Ermittlung der Zwischeneinkünfte
3.2.1.2 Abziehbare Steuern
3.2.1.3 Behandlung von Verlusten
3.2.1.4 Veräußerungsgewinne
3.2.2 Besteuerung des Hinzurechnungsbetrages
3.2.3 Behandlung tatsächlicher Ausschüttungen
3.3 Steueranrechnung
3.3 Nachgeschaltete Zwischengesellschaft
4. Besonderheiten
4.1 Besteuerungsvoraussetzungen und -folgen bei der verschärften Hinzurechnungsbesteuerung und bei Konzernfinanzierungseinkünften
4.1.1 Zwischeneinkünfte mit Kapitalanlagecharakter
4.1.2 Konzernfinanzierungseinkünfte
Zielsetzung & Themen der Arbeit
Das Hauptziel dieser Arbeit ist es, die systematischen Grundlagen der Hinzurechnungsbesteuerung nach dem deutschen Außensteuergesetz (AStG) darzustellen. Die Arbeit untersucht die Voraussetzungen und Rechtsfolgen, unter denen Einkünfte ausländischer Gesellschaften trotz ihrer rechtlichen Trennung dem inländischen Anteilseigner steuerlich zugerechnet werden, um eine Umgehung der inländischen Besteuerung durch die Verlagerung von Einkünften in steuergünstige Jurisdiktionen zu verhindern.
- Systematik der Hinzurechnungsbesteuerung nach den §§ 7–14 AStG
- Voraussetzungen der Inländerbeherrschung und die Abgrenzung passiver Einkünfte
- Methodik zur Ermittlung des Hinzurechnungsbetrages und dessen Besteuerung
- Besonderheiten bei verschärften Hinzurechnungsbesteuerungsregeln
- Vermeidung der Doppelbesteuerung bei tatsächlichen Gewinnausschüttungen
Auszug aus dem Buch
3.2 Rechtsfolgen
Falls bei der Prüfung der Voraussetzungen der Hinzurechnungsbesteuerung die Tatbestände der §§ 7 – 9 AStG erfüllt sind, hat dies gemäß § 7 I AStG die Folge, dass jedem unbeschränkt steuerpflichtigen Anteilseigner die Zwischeneinkünfte der ausländischen Gesellschaft hinzurechnen sind. Da oftmals mehrere Personen an einer ausländischen Gesellschaft beteilig sind geschieht diese Zurechnung mittels einer Hinzurechnungsquote. Diese Quote bestimmt sich nach dem Anteil am Nennkapital (§ 7 I AStG).
Falls die Gewinnverteilung vom Nennkapital abweicht oder kein Nennkapital vorhanden ist, dann ist der Maßstab für die Aufteilung, die Verteilung der Zwischeneinkünfte (§ 7 V AStG). Jedoch können dem unbeschränkt Steuerpflichtigen nur die Zwischeneinkünfte zugerechnet werden, die nach verschiedenen Abzügen, welche von der Art der Zwischengesellschaft abhängen, auf das damit in Zusammenhang stehende Vermögen der ausländischen Zwischengesellschaft noch verbleiben. Dieser daraus resultierende Betrag wird Hinzurechnungsbetrag genannt. Nach Ablauf des maßgebenden Wirtschaftsjahres der ausländischen Gesellschaft wird dem Anteilseigener mittels einer fiktiven Gewinnausschüttung dieser Betrag zugerechnet.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einführung: Dieses Kapitel erläutert die Problematik der Verlagerung von Einkünften in Steueroasenländer und beschreibt die Zielsetzung sowie den Zweck der Einführung des Außensteuergesetzes (AStG).
2. Zugriffsbesteuerung nach § 42 AO: Hier wird die Prüfung eines Gestaltungsmissbrauchs thematisiert, bei der die Zwischenschaltung einer juristischen Person ohne eigene wirtschaftliche Tätigkeit als steuermindernder Missbrauch bewertet wird.
3. Hinzurechnungsbesteuerung, §§ 7 – 14 ASTG: Dieses zentrale Kapitel analysiert die Voraussetzungen für die Hinzurechnung ausländischer Einkünfte, die Rechtsfolgen der Besteuerung sowie spezielle Mechanismen wie die Steueranrechnung und die Behandlung nachgeschalteter Zwischengesellschaften.
4. Besonderheiten: Das abschließende Kapitel behandelt die verschärfte Hinzurechnungsbesteuerung für Zwischeneinkünfte mit Kapitalanlagecharakter sowie die spezifischen Regelungen für Konzernfinanzierungseinkünfte.
Schlüsselwörter
Hinzurechnungsbesteuerung, Außensteuergesetz, AStG, Zwischengesellschaft, Steueroase, Inländerbeherrschung, passive Einkünfte, Hinzurechnungsbetrag, fiktive Gewinnausschüttung, Doppelbesteuerung, Steueranrechnung, Kapitalanlagecharakter, Konzernfinanzierung, Gestaltungsmissbrauch, § 42 AO.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit im Kern?
Die Arbeit behandelt die Grundzüge und die Anwendung der Hinzurechnungsbesteuerung nach dem deutschen Außensteuergesetz (AStG).
Welche zentralen Themenfelder deckt der Text ab?
Zentrale Themen sind die Voraussetzungen der Hinzurechnungsbesteuerung (wie Inländerbeherrschung und passive Einkünfte), die Ermittlung des Hinzurechnungsbetrages und die steuerlichen Konsequenzen für den inländischen Anteilseigner.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, aufzuzeigen, wie das AStG als Spezialgesetz wirkt, um ungerechtfertigte Steuervorteile durch die Verlagerung von Einkünften in niedrig besteuernde Länder zu unterbinden.
Welche wissenschaftliche Methode wird primär verwendet?
Die Arbeit nutzt eine juristisch-deskriptive Methode, indem sie die gesetzlichen Tatbestände des AStG anhand von Gesetzestexten, Literaturquellen und Fallbeispielen erläutert.
Was wird schwerpunktmäßig im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Prüfung der vier zentralen Voraussetzungen (§§ 7-9 AStG), die Ermittlung des Hinzurechnungsbetrages sowie die Behandlung von Verlusten und die Vermeidung von Doppelbesteuerung.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit am besten?
Die Arbeit lässt sich am besten durch Begriffe wie Außensteuergesetz, Hinzurechnungsbesteuerung, Zwischengesellschaft, passive Einkünfte und Steueranrechnung beschreiben.
Wie wird bei mehreren beteiligten Personen die Hinzurechnungsquote bestimmt?
Die Hinzurechnungsquote richtet sich grundsätzlich nach dem Anteil am Nennkapital; falls die Gewinnverteilung abweicht, dient die tatsächliche Verteilung der Zwischeneinkünfte als Maßstab.
Warum ist bei nachgeschalteten Gesellschaften eine Zurechnung vorgesehen?
Die Zurechnung nachgeschalteter Gesellschaften (§ 14 AStG) soll verhindern, dass die Hinzurechnungsbesteuerung durch die Zwischenschaltung von Kettenstrukturen umgangen wird.
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- Martin Thurner (Author), 2006, Grundzüge der Hinzurechnungsbesteuerung im Sinne des AStG, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/56956