Leseprobe
I. Inhaltsverzeichnis
1. Einführung
2. Die rechtlichen und wirtschaftlichen Grundlagen der privaten Lebensversicherung
2.1 Begriffsdefinition Lebensversicherung
2.2 Rechtliche Grundlagen
2.3 Wirtschaftliche Grundlagen
2.4 Allgemeine Begriffsbestimmungen
2.5 Grundtypen von Lebensversicherungen
2.5.1 Risikolebensversicherung (RLV)
2.5.2 Klassische Kapitallebensversicherung (KLV)
2.5.3 Fondsgebundene Lebensversicherung (FLV)
2.5.4 Private Leibrentenversicherung (PRV)
3. Die Besteuerung der privaten Lebensversicherung
3.1 Altverträge (bis 31.12.2004)
3.1.1 Definition Altverträge
3.1.2 Steuerliche Folgen
3.1.2.1 Grundsätzliche Steuerfolgen
3.1.2.1.1 Behandlung der Beiträge
3.1.2.1.2 Besteuerung der Leistungen
3.1.2.2 Steuerfolgen bei auserwählten Formen
3.1.2.3 Abschließender Überblick
3.1.3 Besteuerungsfragen bei vorzeitigem Ausstieg
3.1.3.1 Kündigung
3.1.3.2 Verkauf
3.2 Besteuerung von privaten Lebensversicherungen ab 2005
3.2.1 Versicherungen mit Sparanteil
3.2.1.1 Einzahlungsphase
3.2.1.2 Besteuerung in der Auszahlungsphase bei Einmalauszahlung oder in Form anderer wiederkehrender Bezüge
3.2.1.2.1 Ermittlung des Unterschiedsbetrags
3.2.1.2.2 Hälftiger Unterschiedsbetrag
3.2.1.2.3 Werbungskosten
3.2.1.2.4 Vorab-Steuerzahlung: Kapitalertragsteuer
3.2.1.2.5 Vergleichsbeispiele
3.2.1.3 Teilleistungen
3.2.1.4 Lebenslange Leibrente
3.2.1.4.1 Kapitallebensversicherung
3.2.1.4.2 Rentenversicherung
3.2.2 Risikoversicherungen
3.2.3 Mischformen
3.2.4 Verkauf und Kündigung von Lebensversicherungen
4. Fazit
II. Abbildungsverzeichnis
III. Literaturverzeichnis
II. Abbildungsverzeichnis
Abb. 1: Das Drei-Schichten-Modell
Abb. 2: Abschlüsse Lebensversicherungen der letzten Jahr e
Abb. 3: Beteiligte Personen eines Lebensversicherungsvertrags
Abb. 4: Bestandteile des Beitrags zur Lebensversich erung
Abb. 5: Entwicklung Rückkaufswert
Abb. 6: Differenz Rückkaufswert zu eingezahlten Beiträgen
Abb. 7: Grundtypen von Lebensversicherungen
Abb. 8: Versicherungsleistung aus einer Kapitalversicherung
Abb. 9: Zusammensetzung Sparanteil
Abb. 10: Abgrenzung Lebensversicherungen
Abb. 11: Überblick neue Besteuerung nach § 20 I Nr. 6 EStG
Abb. 12: Zusammenfassung Besteuerung
1. Einführung
Das Rentensystem der Bundesrepublik Deutschland besteht aus drei Schichten, wobei die dritte Schicht – die Kapitalanlageprodukte – überwiegend in Form von Lebensversicherungen in Erscheinung tritt.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb. 1: Das Drei-Schichten-Modell[1]
Nach Aussage von Herrn Dr. Bernhard Schareck, dem Präsident des Gesamtverbands Deutscher Versicherer, ist die Lebensversicherung seit Jahrzehnten die beliebteste Vorsorgeform in Deutschland, da sie ein sehr flexibles Modell der Altersvorsorge darstellt, welches sehr einfach den individuellen Bedürfnissen des Einzelnen angepasst werden kann.[2] Diese Aussage wird unterstützt wenn man die kürzlich veröffentlichen Zahlen des GDV betrachtet:
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Abb. 2: Abschlüsse Lebensversicherungen der letzten Jahr e[3]
Im Jahr 2004 alleine wurden 12,5 Millionen neue Verträge abgeschlossen, was eine Veränderung zu 2003 von fast 35 % darstellt. Dieser rapide Anstieg ist aber nicht nur auf die Beliebtheit der Lebensversicherungen zurückzuführen sondern auf die einschneidenden Änderungen, die seit dem Jahr 2005 für Lebensversicherungen gelten, denn durch das Alterseinkünftegesetz ist die steuerliche Privilegierung von Lebensversicherungen vermindert worden.
Wie diese Veränderungen aussehen, welche Besteuerungsvorschriften nach altem Recht gelten und welche Konsequenzen sich durch die Umgestaltung für den Einzelnen ergeben werden in dieser Arbeit aufgezeigt und verdeutlicht.
2. Die rechtlichen und wirtschaftlichen Grundlagen der privaten Lebensversicherung
2.1 Begriffsdefinition Lebensversicherung
„Eine Lebensversicherung ist eine Personenversicherung, bei der der Versicherungsfall bei Tod oder Erreichen eines bestimmten Alters der versicherten Person (Erlebensfall) eintritt. Tritt der Versicherungsfall ein, wird die Versicherungssumme fällig. Die Lebensversicherung wird auf Basis biometrischer Risiken (z. B. Lebenserwartung) kalkuliert, der so genannten Ausscheideordnung. Die bekannteste Ausscheideordnung ist die Sterbetafel.“[4] Eine private Lebensversicherung ist eine Versicherung, deren Abschluss nicht betrieblich veranlasst ist und nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis steht. „Die Lebensversicherung ist die einzige Vertragsform, bei der sofort vom Vertragsabschluß an Schutz in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme besteht. Sie ist daher ein wichtiges Vorsorgeinstrument zur wirtschaftlichen Sicherstellung des Lebensunterhalts im Alter und zur Absicherung der Angehörigen beim Tod des Versorgers.“[5]
2.2 Rechtliche Grundlagen
„Nur Lebensversicherer, also spezielle Versicherungsunternehmer, können Lebensver-sicherungen anbieten.“[6]
Der Versicherungsvertrag ist das Rechtsverhältnis zwischen den Vertragspartnern Versicherer und Versicherungsnehmer. „Der Versicherungsvertrag basiert auf den allgemeinen privatrechtlichen Vorschriften, dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und den einschlägigen Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Des Weiteren sind für ihn auch aufsichtsrechtliche Bestimmungen von Bedeutung, die im Versicherungs-aufsichtsgesetz (VAG) geregelt sind.“[7]
Der Versicherungsnehmer ist Träger aller Rechte und Pflichten.[8] „Versicherungsnehmer ist derjenige, der den Versicherungsvertrag beantragt hat und ist somit Vertragspartner der Versicherungsgesellschaft. Er allein hat gegenüber dem Versicherer das Recht der Vertragsgestaltung, insbesondere hat er das Recht, den Vertrag zu kündigen, den Versicherungsvertrag zu verpfänden, Bezugsberechtigte zu bestimmen, in eine beitragsfreie Versicherung umwandeln zu lassen oder die Rechte und Ansprüche daraus abzutreten. Versicherungsnehmer und versicherte Personen können, aber müssen nicht identisch sein. Sind Versicherungsnehmer und versicherte Person nicht identisch, liegt eine Fremdversicherung vor.“[9]
„Die versicherte Person ist der Versicherte […], auf dessen Leben oder Überleben die Versicherung abgeschlossen ist. Der Versicherte stellt somit für das Versicherungsunternehmen das zu tragende Risiko dar, da dessen Tod oder Überleben die Voraussetzung für die Leistungspflicht des Versicherers ist. “[10]
„Der Versicherer ist eine juristische Person des Privatrechts und entweder als Versicherungsgesellschaft (AG) oder als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit organisiert.“[11]
Folgende Abbildung zeigt die am Lebensversicherungsvertrag beteiligten Personen.
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Abb. 3: Beteiligte Personen eines Lebensversicherungsvertrags[12]
2.3 Wirtschaftliche Grundlagen
Nach dem Versicherungsvertrag stehen sich Leistungen des Versicherungsnehmers, also die Beitragszahlung, und die des Versicherers gegenüber.[13] „Bei der Beitragszahlung für eine Lebensversicherung wird zwischen Einmalbeiträgen und laufenden Beiträgen unterschieden. […] Laufende Beiträge sind i. d. R. bis zum Eintritt des Versicherungsfalles, längstens jedoch bis zum Ablauf der vereinbarten Beitragszahlungsdauer zu zahlen.“[14] Die gezahlten Beiträge legt der Versicherer nach Abzug der Kosten gewinnbringend an. Dabei teilt die Lebensversicherung den Beitrag (Prämie) in mehrere Bestandteile.
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Abb. 4: Bestandteile des Beitrags zur Lebensversich erung[15]
1. Der Verwaltungsanteil deckt die Kosten für die Verwaltung und Courtagen.
2. Der Risikoanteil ist anteilig in jedem Beitrag enthalten. Dieser ist i. d. R. bei Verträgen, bei denen der Versicherer vom Tod des Versicherten profitiert (Rentenversicherung) negativ. Er dient zur Deckung der Versicherungssumme im Todesfall.
3. Der verbleibende Teil des Betrags ist die Sparprämie / Sparanteil.[16]
Zunächst wird der Kostenanteil für Courtagen und Verwaltung abgezogen. Zudem fließen etwa 10 bis 15 % der Beiträge in den Todesfallschutz (bei Rentenversicherungen entfällt dies). Nur der verbleibende Teil wird tatsächlich gewinnbringend investiert.[17] Eine nähere Erläuterung der Systematik der Beitragszahlung und insbesondere der Leistungen erfolgt mit der Definition der unterschiedlichen Formen von Lebensversicherungen.
Die detaillierte Ausgestaltung einer Lebensversicherung wird als Tarif bezeichnet. Dieser beschreibt alle versicherungstechnischen Eckpunkte der jeweiligen Lebensversicherung: maximales Alter bei Versicherungsbeginn, maximale Versicherungssumme, Kombinierbarkeit mit Zusatzversicherungen, Bestimmungen über ärztliche Untersuchungen, Beitrags- / Leistungsspektrum. Rechnungsgrundlage sind die dem Tarif zugrunde liegende Sterbetafel, der Rechnungszins und die Kosten. Nach Vertragsabschluss sind sie im Grundsatz unveränderbar. Alle Vertragswerte einer Lebensversicherung sind mit dem Rechnungszins kalkuliert. Der Höchstrechnungszins beträgt seit 01.01.04 2.75 %.[18]
2.4 Allgemeine Begriffsbestimmungen
Zum besseren Verständnis der Systematik der Lebensversicherungen und deren Besteuerung ist es notwendig noch einige wesentliche Begriffe näher zu erklären.
Ablaufleistung
Auszahlungsbetrag, der bei Eintritt des Versicherungsfalles vom Versicherer geleistet wird.[19]
Garantiewert
Die Gesamtheit aller Versicherungsleistungen, auf die ein Versicherungsnehmer bei vorzeitiger Vertragsbeendigung Anspruch hat, wird als Garantiewert bezeichnet. Dieser besteht aus dem Rückkaufswert und der beitragsfreien Versicherungssumme.[20]
Garantierte Mindestverzinsung
„In der kapitalbildenden Lebens- und Rentenversicherung wird zum Vertragsablauf nicht nur der Bestand der Sparbeiträge, sondern auch eine Mindestverzinsung vertraglich garantiert (garantierter Teil der Ablaufleistung). Die maximale Mindestverzinsung (auch Rechnungszins) wird von der BaFin (Bundesaufsichtbehörde für das Finanzwesen) festgesetzt […].“[21]
Innerer Wert
Dies ist der Wert der angesparten Kapitalanlagen einer Lebensversicherungspolice. Er wird mit Hilfe versicherungsmathematischer Verfahren zur Bestimmung eines angemessenen Kaufpreises geschätzt.[22]
Rückkaufswert
„Der Rückkaufswert bezeichnet die Summe, die bei vorzeitiger Beendigung der Versicherung (Kündigung, Rücktritt, Anfechtung) an den Versicherungsnehmer ausgezahlt wird. Dieser wird als Zeitwert der laufenden Versicherungsperiode nach den Grundsätzen der Versicherungsmathematik ermittelt.“[23] Gem. § 176 Abs. 3 VVG werden Beitragsrückstände vom auszuzahlenden Rückkaufswert abgesetzt. Der Rückkaufswert ist immer wesentlich niedriger als die kalkulatorische Wertentwicklung, da er in den ersten Jahren aufgrund des Abzugs von Abschlusskosten, Stornoabzug und Risikoprämien nicht die eingezahlten Beiträge erreicht. Demnach ergibt sich also in den meisten Fällen in den ersten Jahren der Laufzeit ein negativer Rückkaufswert. ( Siehe Abb. 3 und 4 )[24]
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Abb. 5: Entwicklung Rückkaufswert[25]
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Abb. 6: Differenz Rückkaufswert zu eingezahlten Beiträgen[26]
Bezüglich des Rückkaufswertes erging allerdings kürzlich ein Urteil des Bundesver-fassungsgerichts. Wie der Spiegel berichtete, müsse der Kunde bei frühzeitiger Kündigung des Versicherungsvertrages einen angemessenen Anteil der bis dahin gezahlten Prämien zurück erhalten. Konkret kritisierten die Richter des BVG die Praxis der Versicherungen, eingezahlte Prämien in den ersten Jahren komplett zur Deckung ihrer Abschluss- und Verwaltungskosten aufzubrauchen. Die Absicht des Versicherten, mit einer kapitalbildenden Lebensversicherung Vermögen aufzubauen, dürfe nicht dadurch „vereitelt werden, dass der Rückkaufswert bei vorzeitiger Kündigung „unverhältnismäßig gering ist oder gar gegen Null tendiert“.[27] „Der Bundesgerichtshof verpflichte mit seinem Richterspruch vom 12. Oktober 2005 die Versicherer, bei der Kündigung von Policen einen Mindestrückkaufswert zu zahlen. Das gilt zunächst für zwischen 1994 und 2001 geschlossene Verträge, die zeitnah storniert wurden (Az. IV ZR 162/03, 177/03, 245/03).“[28]
Überschussbeteiligung
„Der Versicherungsvertrag sieht in der Regel vor, dass der Versicherungsnehmer und / oder der Bezugsberechtigte an den Überschüssen des Versicherungsunternehmens zu beteiligen ist. Überschüsse erzielen die Unternehmen vor allem aus dem Kapitalanlage-, dem Risiko- und dem Kostenergebnis. […] “[29] Die Beteiligung an den Überschüssen kann in Form von Barauszahlung, Beitragsverrechnung, Bonussystem, verzinsliche bzw. rentierliche Ansammlung, Schlussüberschussbeteiligung erfolgen.[30]
[...]
[1] vgl. Altersvorsorge-Info – Informationsportal zur privaten Altersvorsorge, 2006, http://www.altersvorsorge-info.de/seiten/10.htm (23.05.2006)
[2] vgl. GDV, Wir müssen gemeinsam in die Offensive, Ausgabe 47, 2006,
[3] vgl. GDV, Geschäftsentwicklung, 2005, S. 16
[4] Wikipedia – Die freie Enzyklopädie, Lebensversicherung, http://www.wikipedia.de
[5] R+V, Lebensversicherung, http://www.ruv.de/de/s_rv/verslexikonPreAction.do
[6] Geld.de, Lebensversicherung, http://www.geld.de/lebensversicherung-allgemeines-definition.html
[7] Werner, Pamela, Lebensversicherungen, 2000, S. 4
[8] Vgl. BMF vom 12.12.2005, IV C 1 – S 2252 – 343/05, Rdn. 8
[9] LifeCapital, Lebensversicherung, http://www.lifecapital.de/lebensversicherung_verkaufen/lexikon.php
[10] Werner, Pamela, Lebensversicherung, 2000, S. 5
[11] LifeCapital, Lebensversicherung, http://www.lifecapital.de/lebensversicherung_verkaufen/lexikon.php
[12] Vgl. Werner, Pamela, Lebensversicherungen, 2000, S. 4
[13] Vgl. Reuter, Hans-Peter, Lebensversicherung, 1994, S. 32
[14] Werner, Pamela, Lebensversicherung, 2000, S. 8
[15] Dewion, Lebensversicherung, http://www.dewion.de/lebensversicherung/lebensversicherung_sm.shtml
[16] Vgl. Geld.de, Lebensversicherung, http://www.geld.de/lebensversicherung-allgemeines-definition.html
[17] Vgl. Dewion, Lebensversicherung, http://www.dewion.de/lebensversicherung/lebensversicherung_sm.shtml
[18] Vgl. Geld.de, Lebensversicherung, http://www.geld.de/lebensversicherung-allgemeines-definition.html
[19] Vgl. BVZL, Lebensversicherung, http://www.bvzl.de
[20] Vgl. Versicherungsnetz.de, Lebensversicherung, http://www.versicherungsnetz.de/Onlinelexikon/Rueckkaufswert.html
[21] Versicherungsnetz.de, Lebensversicherung, http://www.versicherungsnetz.de/Onlinelexikon/Rueckkaufswert.html
[22] Vgl. BVZL, Lebensversicherung, http://www.bvzl.de
[23] LifeCapital, Lebensversicherung, http://www.lifecapital.de/lebensversicherung_verkaufen/lexikon.php
[24] Vgl. LifeCapital, Lebensversicherung, http://www.lifecapital.de/lebensversicherung_verkaufen/lexikon.php
[25] Versicherungsnetz.de, Lebensversicherung, http://www.versicherungsnetz.de/Onlinelexikon/Rueckkaufswert.html
[26] Vgl. Versicherungsnetz.de, Lebensversicherung, http://www.versicherungsnetz.de/Onlinelexikon/Rueckkaufswert.html
[27] Spiegel Online, Lebensversicherung, http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,404769,00.html
[28] Fokus Money Online, Lebensversicherung, http://focus.msn.de/finanzen/versicherung/lebensversicherung/lebensversicherunglv-verkauf
[29] BMF vom 12.12.2005, IV C 1 – S 2252 – 343/05, Rdn. 13
[30] Vgl. BMF vom 12.12.2005, IV C 1 – S 2252 – 343/05, Rdn. 14 ff