Dolmetschereinsätze in gerichtlichen Verfahren und in der Alltagspraxis gewinnen im Zuge der Globalisierung immer mehr an Dimension. Dieser Essay gibt Aufschluss über die rechtlichen Grundlagen in gerichtlichen Verfahren, im Gesundheitswesen sowie im täglichen Umgang.
Oftmals ist es den Betroffenen gar nicht bekannt, dass sie kostenfrei einen Dolmetscher in gerichtlichen Verfahren hinzuziehen können. Ebenso ist nicht bekannt, dass die Hinzuziehung eines Dolmetschers aus rechtlichen Gründen zwingend erforderlich ist.
Dieser Aufsatz möchte Anstöße geben, gesetzliche Normen zu kennen und diese Rechte auch einzufordern.
Inhaltsverzeichnis
- Übernahme von Dolmetscherkosten für Krankenbehandlung
- OVG Lüneburg, Beschluss vom 11.01.2002 - 4 MA 1/02, 4 B 136/01
- VG Saarland 4 K 66/99, Urteil vom 29.12.2000
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Abhandlung analysiert die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Einsatz von Dolmetschern in verschiedenen Bereichen, insbesondere im Sozial- und Gesundheitswesen sowie im Justizwesen. Der Fokus liegt dabei auf der Frage, wann Dolmetscherkosten übernommen werden müssen und wann nicht. Insbesondere wird die unterschiedliche Bedeutung von Dolmetschereinsätzen in den verschiedenen Bereichen beleuchtet.
- Rechtliche Grundlagen für Dolmetscherkosten im Sozial- und Gesundheitswesen
- Unterschiedliche rechtliche Anforderungen im Sozial- und Justizwesen
- Zusammenhang zwischen Dolmetscherkosten und dem Recht auf Selbstbestimmung des Patienten
- Verantwortung des Arztes für die Qualität der Dolmetscherleistung
- Bedeutung der Sprachvermittlung für eine effektive Behandlung
Zusammenfassung der Kapitel
- Der erste Teil der Abhandlung analysiert die Entscheidung des OVG Lüneburg vom 11.01.2002. Die Entscheidung befasst sich mit dem Anspruch auf Übernahme von Dolmetscherkosten für eine psychotherapeutische Behandlung einer türkischen Staatsangehörigen kurdischer Volkszugehörigkeit. Das OVG Lüneburg argumentiert, dass die gesetzliche Krankenversicherung nicht zur Übernahme von Dolmetscherkosten verpflichtet ist, während der Sozialhilfeträger gemäß § 37 BSHG diese Kosten übernehmen muss.
- Der zweite Teil der Abhandlung befasst sich mit der Entscheidung des VG Saarland vom 29.12.2000. Auch hier wird die Frage der Übernahme von Dolmetscherkosten für eine psychotherapeutische Behandlung einer Asylbewerberin türkischer Staatsangehörigkeit diskutiert. Das VG Saarland entscheidet, dass die Kosten für die Dolmetscherleistung im Zusammenhang mit einer ärztlichen Behandlung nicht nach § 27 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 i. V. m. § 28 Abs. 1 S. 1 SGB V zu übernehmen sind. Die Begründung liegt darin, dass die Dolmetscherleistung nicht Teil der ärztlichen Behandlung ist, weil der Arzt sie nicht leiten, kontrollieren und verantworten kann.
- In einem weiteren Abschnitt der Abhandlung wird die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 25.01.1996 diskutiert. Das Gericht stellt fest, dass der Einsatz eines Sprachmittlers in manchen Fällen notwendig ist, um die Diagnose und Behandlung einer Krankheit sicherzustellen. Die Kosten für die Sprachvermittlung sind daher im Rahmen der Krankenhilfe zu übernehmen.
Schlüsselwörter
Dolmetscherkosten, Krankenhilfe, Sozialhilfe, Asylbewerberleistungsgesetz, Bundessozialhilfegesetz, ärztliche Behandlung, Einwilligung des Patienten, Recht auf Selbstbestimmung, Sprachvermittlung.
- Arbeit zitieren
- Elmar Kiefert (Autor:in), 2003, Rechtliche Dimensionen von Dolmetschereinsätzen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/56959