Abstract
„Darf man Terroristen töten?“ Diese Frage ist seit dem 11. September 2001 wieder in aller Munde. Aufgrund der aktuellen Bedrohung durch den islamistischen Terrorismus, habe ich mich dazu entschieden, den Fokus meiner Arbeit auf diesen zu richten. Das Wort „islamistisch“ verwende ich hier nicht in dem Sinn von „streng muslimisch gläubig“, sondern in der gebräuchlicheren Bedeutung „fundamentalistisch muslimisch“. Da unser heutiges Rechtsverständnis in Deutschland immer noch von der Philosophie Immanuel Kants bestimmt ist, werde ich die oben gestellte Frage anhand des Menschenbildes und Rechtsverständnisses des Philosophen erörtern. Abschließend werde ich persönlich zum Umgang mit der terroristischen Bedrohung Stellung nehmen und Alternativen zu einer gewalttätigen Bekämpfung aufzeigen.
Gliederung
Einleitung: Überblick
I. Islamistischer Terrorismus
1. Merkmale
2. Bedrohungslage
3. Ursachen und Täterprofil
4. Ziele
II. Der Menschenbild und Rechtsverständnis bei Immanuel Kant
1. Menschenbild
2. Rechtsverständnis
a) Strafrecht
b) Völkerrecht
III. Überprüfung der Vereinbarkeit des Tötens von Terroristen mit der Philosophie Immanuel Kants
Schluss: persönliche Stellungnahme, Alternativen der Bekämpfung von Terrorismus
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die moralische Zulässigkeit der Tötung von Terroristen unter Rückgriff auf die Philosophie Immanuel Kants. Ziel ist es, basierend auf dem kantischen Menschenbild und Rechtsverständnis zu erörtern, ob staatliche Gewalt gegen Terroristen – etwa in Form von Tötungen – mit den ethischen Prinzipien der Menschenwürde und der kategorischen Imperative vereinbar ist, und daraus Handlungsalternativen abzuleiten.
- Grundlagen des islamistischen Terrorismus (Merkmale, Ursachen, Ziele)
- Das kantische Menschenbild (Autonomie, Würde, kategorischer Imperativ)
- Kants Rechtsphilosophie (Strafrecht und Völkerrecht)
- Ethische Prüfung der Tötung von Terroristen in verschiedenen Szenarien
- Perspektiven für eine gewaltfreie Bekämpfung des Terrorismus
Auszug aus dem Buch
1. Menschenbild
Der Mensch kann zunächst in zweifacher Hinsicht betrachtet werden: zum einen als physisches Wesen (homo phaenomenon), welches zwar zur Vernunft fähig ist, bei seinen Handlungen in der Sinnenwelt jedoch Antrieben seiner Natur als „zu einer der Tierarten gehörig“ (MS 418) ausgesetzt ist, zum anderen als moralisches Wesen (homo noumenon), von physischen Bestimmungen unabhängig und nur seinem inneren Gesetzt verpflichtet. Jenes Sittengesetz ist allgemein gültig und enthält unbedingt zu befolgende Pflichten, zusammengefasst im kategorischen Imperativ, der in seiner ersten Form lautet: „Handle so, daß die Maxime deiner Handlung ein allgemeines Gesetz werden könne“ (MS 389), wobei unter << Maxime >> das subjektive Prinzip einer Handlung zu verstehen ist. Sowie für das Tier sein Instinkt ist für den Menschen das moralische Gesetz Triebfeder für richtiges Handeln. Die Moralität, einschließlich der Ehrfurcht ihr gegenüber, „und nicht der Verstand ist es also, was den Menschen erst zum Menschen macht“ (WM 34), indem sie ihm „ein von der Tierheit und selbst von der ganzen Sinnenwelt unabhängiges Leben offenbart“ (WM 77).
Das Gewissen beurteilt alle seine freien Taten danach, ob sie sittlich gut oder schlecht waren. Nur, wenn sie rein aus Pflicht geschehen, ohne alle Neigung, sind sie von echtem moralischen Wert. Und nur auch unter dieser Voraussetzung ist der Wille, das heißt das Vermögen, sich der Vorstellung gewisser Gesetze gemäß selbst zum Handeln zu bestimmen (GMS 427), autonom. Mit anderen Worten: die Freiheit des homo noumenon besteht darin, dass er sich allein von seinem inneren Gesetz leiten lässt und seine natürlichen Antriebe aus seiner Willensentscheidung ausklammert. Allen vernünftigen Wesen muss Freiheit zugeschrieben werden, insofern sie ihre Vernunft einsetzen. Wären sie nicht frei, so könnte man ihre Überlegungen nicht vernünftig nennen, sondern müsste sie nach dem Prinzip der Kausalität aus dem Zusammenhang der Natur ableiten und sie deshalb als Teil eines physikalisch beschreibbaren Geschehens erklären, was ihre Vernünftigkeit dementieren würde.
Zusammenfassung der Kapitel
Einleitung: Überblick: Die Autorin legt die Motivation für das Thema dar und definiert den Fokus auf den fundamentalistischen islamistischen Terrorismus unter Bezugnahme auf das deutsche Rechtsverständnis.
I. Islamistischer Terrorismus: Dieses Kapitel analysiert die historischen Merkmale, die Bedrohungslage, sozioökonomische sowie politische Ursachen und die Ziele des globalen islamistischen Terrorismus.
II. Der Menschenbild und Rechtsverständnis bei Immanuel Kant: Hier werden die philosophischen Grundlagen Kants, insbesondere der kategorische Imperativ, die Würde des Menschen sowie die Prinzipien des Straf- und Völkerrechts dargelegt.
III. Überprüfung der Vereinbarkeit des Tötens von Terroristen mit der Philosophie Immanuel Kants: Dieses Kapitel wendet die kantische Philosophie auf konkrete Szenarien an, um zu prüfen, ob die Tötung von Terroristen unter verschiedenen rechtlichen und ethischen Konstellationen legitimiert werden kann.
Schluss: persönliche Stellungnahme, Alternativen der Bekämpfung von Terrorismus: Die Autorin plädiert für eine Abkehr von Gewalt als Mittel und fordert eine auf Menschenrechten basierende internationale Politik sowie die Stärkung demokratischer Werte zur Terrorismusprävention.
Schlüsselwörter
Immanuel Kant, Islamistischer Terrorismus, Menschenwürde, Kategorischer Imperativ, Menschenbild, Rechtsverständnis, Strafrecht, Völkerrecht, Dschihad, Ethik, Gewaltverzicht, Demokratieentwicklung, Internationale Gemeinschaft, Globale Bedrohung, Krieg.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundlegend?
Die Arbeit erörtert die ethische Vertretbarkeit der Tötung von Terroristen unter Anwendung der philosophischen Grundsätze von Immanuel Kant.
Welche zentralen Themenfelder werden in der Arbeit bearbeitet?
Die Schwerpunkte liegen auf der Analyse des islamistischen Terrorismus, der kantischen Ethik (Menschenbild und Rechtsverständnis) sowie der Anwendung dieser Theorie auf aktuelle sicherheitspolitische Konflikte.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das primäre Ziel ist es, auf Basis des kantischen Menschenwürdeprinzips zu klären, ob staatliche Gewalt gegen Terroristen moralisch gerechtfertigt werden kann und welche Alternativen existieren.
Welche wissenschaftliche Methode kommt zum Einsatz?
Die Arbeit nutzt eine philosophische Diskursanalyse, indem sie die theoretischen Konzepte Kants auf konkrete, praxisrelevante Bedrohungsszenarien anwendet.
Welche Inhalte dominieren den Hauptteil?
Der Hauptteil ist zweigeteilt: Er beleuchtet zunächst die Phänomenologie des islamistischen Terrors und stellt dem die ethisch-rechtliche Lehre Kants gegenüber, um daraus eine kritische Prüfung der Tötung von Terroristen abzuleiten.
Was charakterisiert die in der Arbeit verwendeten Schlüsselwörter?
Die Begriffe verbinden die praktische Herausforderung der globalen Sicherheitspolitik mit der theoretischen Ethik der Aufklärung, insbesondere im Hinblick auf Autonomie und Menschenwürde.
Warum ist laut der Arbeit eine Tötung von Terroristen vor der Tat unzulässig?
Da Terroristen als moralische Wesen gelten, muss laut Kant bis zur Tat auf ihre Rückbesinnung auf das moralische Gesetz gehofft werden; ein präventives Töten würde den Staat selbst zum Mörder machen.
Wie bewertet die Autorin die Rolle des Westens in der Terrorismusbekämpfung?
Sie kritisiert den Rückgriff auf Gewalt und Ausbeutung und plädiert dafür, dass der Westen durch die konsequente Einhaltung rechtsstaatlicher Prinzipien, wie der Abschaffung der Todesstrafe, als moralisches Vorbild wirken muss.
- Quote paper
- Katharina Baessler (Author), 2006, Darf man Terroristen töten? - Erörterung dieser Frage anhand des Menschenbildes und Rechtsverständnisses in der Philosophie Immanuel Kants, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/57070