Die Mauerschützenprozesse haben die Frage, ob jemand rückwirkend bestraft werden kann für Handlungen, die zu der Zeit, als sie begangen wurden, nicht strafbar gewesen sind, erneut in den Mittelpunkt rechtsphilosophischer und rechtstheoretischer Debatten rücken lassen und sind unter den Gegensatz „Rechtspositivismus“ versus „Naturrecht“ kontrovers diskutiert worden. Strittig ist hierbei insbesondere die Existenz von so etwas wie gesetzlichem Unrecht oder überpositivem Recht. Dies verleiht der Rechtsphilosophie Gustav Radbruchs und der sogenannten „Radbruchschen Formel“ eine Aktualität, die über ein rein akademisch-philosophisches Interesse hinausgeht.
Diese Arbeit versucht zu zeigen, dass die Methode Radbruchs weder rechtpositivistisch noch naturrechtlich vorgeht. Unter Einschluss beider Positionen entwickelt Radbruch vielmehr eine Position jenseits der ideologischen Lager. Im Mittelpunkt steht hierbei die Untersuchung der Methode der Radbruchschen Rechtsphilosophie, gestützt auf Radbruchs rechtsphilosophisches Hauptwerk, der Rechtsphilosophie von 1932 unter Berücksichtigung anderer Radbruchscher Texte aus verschiedenen Schaffensperioden.
Im Bewusstsein des Pluralismus der Welt- und Wertanschauungen und der Rechtssysteme auf der einen Seite, der Globalisierung und des Zusammenwachsens vieler Bereiche des menschlichen gesellschaftlichen Lebens auf der anderen Seite, erscheint Radbruchs relativistische Einstellung, die von Toleranz geprägt ist und trotzdem nach einem gemeinsamen „Nenner“ sucht und Grenzen setzt, unverzichtbar.
Inhaltsverzeichnis
1. DIE METHODE DER RADBRUCHSCHEN RECHTSPHILOSOPHIE
1.1. METHODENDUALISMUS
1.2. METHODENTRIALISMUS
1.3. RELATIVISMUS
1.4. DIE MÖGLICHEN AUFGABEN DER RECHTSPHILOSOPHIE
2. DIE RECHTSPHILOSOPHIE VON 1932
2.1. DER BEGRIFF DES RECHTS
2.1.1. Die Rechtsidee
2.1.1.1. Gerechtigkeit
2.1.1.2. Recht und andere Normarten (Moral und Sitte)
2.1.1.3. Zweckmäßigkeit
2.1.1.4. Rechtssicherheit
2.1.1.5. Die Antinomien der Rechtsidee
2.2. DIE GELTUNG DES RECHTS
3. VERÄNDERUNGEN DER RECHTSPHILOSOPHIE RADBRUCHS NACH 1932
4. SCHLUSS
Zielsetzung und Themen der Arbeit
Die vorliegende Arbeit untersucht die rechtsphilosophischen Grundlagen von Gustav Radbruch, insbesondere die methodische Fundierung seines Werks und dessen Transformation in der Zeit von 1932 bis zur Nachkriegszeit. Das primäre Ziel ist es, Radbruchs Position zwischen Rechtspositivismus und Naturrecht zu verorten und das Spannungsverhältnis seiner Kerngedanken aufzuzeigen.
- Methodendualismus und Methodentrialismus als wissenschaftliche Grundpfeiler.
- Die Rolle des Relativismus als logisch-ontologisches Argument in der Rechtsphilosophie.
- Die Analyse des Rechtsbegriffs und der Rechtsidee (Gerechtigkeit, Zweckmäßigkeit, Rechtssicherheit).
- Die Entwicklung von Radbruchs Denken im Kontext historischer Krisen und die Entstehung der "Radbruchschen Formel".
- Die Frage nach der Geltung des Rechts und dem Umgang mit gesetzlichem Unrecht.
Auszug aus dem Buch
1.1. Methodendualismus
In der Wahl der wissenschaftlichen Methode für die Rechtsphilosophie beruft Radbruch sich auf Rudolf Stammler als einen Vertreter des Marburger Neukantianismus, auf Wilhelm Windelband, Heinrich Rickert und Emil Lask als Vertreter des Süddeutschen Neukantianismus sowie auf Max Webers sozialwissenschaftliche Wissenschaftstheorie.
Ausgangspunkt der Überlegungen Radbruchs zur Methode der Rechtsphilosophie ist der Methodendualismus. Dies ist die Lehre von der logischen Kluft zwischen Sein und Sollen. In den Grundzügen der Rechtsphilosophie von 1914 (im folgenden Grundzüge) schreibt Radbruch:
Man hat nämlich wie überhaupt in der Philosophie so insbesondere in der Rechtsphilosophie auf der einen Seite geglaubt, das Seinsollende irgendwie aus dem Seienden empirisch erschließen zu können, auf der anderen Seite die völlige Selbstständigkeit der Wertbetrachtung gegenüber der Wirklichkeitsbetrachtung behauptet: niemals ist etwas als richtig schon deshalb anzusprechen, weil es ist oder weil es war oder weil es voraussichtlich sein wird. Wenn in diesem Streite zwischen ‘Methodenmonismus und Methodenanalismus’ dieses Buch sich für den dualistischen Standpunkt entscheidet, so ist das wiederum eine jener Stellungnahmen, die nicht weiter begründet, sondern nur deutlicher veranschaulicht werde sollen – [...]
Zusammenfassung der Kapitel
1. DIE METHODE DER RADBRUCHSCHEN RECHTSPHILOSOPHIE: Dieses Kapitel erläutert Radbruchs wissenschaftliche Methodik, basierend auf dem Methodendualismus zwischen Sein und Sollen sowie dem Relativismus.
2. DIE RECHTSPHILOSOPHIE VON 1932: Hier wird das Hauptwerk von 1932 analysiert, wobei der Fokus auf dem Rechtsbegriff und den drei Bestandteilen der Rechtsidee sowie der Geltung des Rechts liegt.
3. VERÄNDERUNGEN DER RECHTSPHILOSOPHIE RADBRUCHS NACH 1932: Dieses Kapitel beleuchtet die Weiterentwicklung von Radbruchs Denken unter dem Einfluss des Nationalsozialismus und der Nachkriegsereignisse, insbesondere die Hinwendung zum Naturrecht.
4. SCHLUSS: Die abschließende Betrachtung würdigt Radbruchs Ansatz als eine integrationsorientierte Position, die durch ein unauflösbares Spannungsverhältnis charakterisiert ist.
Schlüsselwörter
Gustav Radbruch, Rechtsphilosophie, Methodendualismus, Rechtssicherheit, Gerechtigkeit, Relativismus, Rechtspositivismus, Naturrecht, Radbruchsche Formel, Rechtsidee, Zweckmäßigkeit, gesetzliches Unrecht, übergesetzliches Recht, Wertphilosophie, Sein und Sollen.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die rechtsphilosophischen Ansätze von Gustav Radbruch, insbesondere die wissenschaftliche Methodik und die inhaltliche Entwicklung seines Denkens über verschiedene Schaffensperioden hinweg.
Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?
Im Zentrum stehen die Konzepte des Methodendualismus und Trialismus, die Struktur der Rechtsidee, der Relativismus als erkenntnistheoretisches Mittel sowie die Problematik des gesetzlichen Unrechts.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel besteht darin, aufzuzeigen, wie Radbruch den Rechtsbegriff definierte, wie er das Spannungsfeld zwischen Gerechtigkeit und Rechtssicherheit handhabte und warum seine Position als Integration zwischen Rechtspositivismus und Naturrecht interpretiert werden kann.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Der Autor führt eine textanalytische Untersuchung von Radbruchs Hauptwerken durch, ergänzt durch eine kritische Auseinandersetzung mit der fachwissenschaftlichen Literatur zu Radbruchs Rechtsphilosophie.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die methodischen Grundlagen (Dualismus/Relativismus), die Analyse des Rechtsbegriffs von 1932 (Rechtsidee, Gerechtigkeit, Zweckmäßigkeit, Rechtssicherheit) und die spätere Entwicklung seines Denkens bezüglich des Widerstands gegen gesetzliches Unrecht.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Zu den prägenden Begriffen gehören insbesondere die "Radbruchsche Formel", der "Methodendualismus", der "Relativismus" und die Unterscheidung zwischen "gesetzlichem Unrecht" und "übergesetzlichem Recht".
Wie löst Radbruch laut dem Autor den Konflikt zwischen Gerechtigkeit und Rechtssicherheit?
Radbruch entwickelt hierfür die nach ihm benannte "Radbruchsche Formel", die besagt, dass das positive Recht auch bei Ungerechtigkeit Vorrang hat, außer wenn der Widerspruch zur Gerechtigkeit ein unerträgliches Maß erreicht und das Gesetz somit als "unrichtiges Recht" zu gelten hat.
Verändert sich Radbruchs Position zum Naturrecht nach 1932?
Ja, der Autor zeigt auf, dass Radbruch besonders nach 1945 aufgrund der Erfahrungen mit der NS-Diktatur eine stärkere Orientierung am Naturrecht und an übergesetzlichen Rechtsgrundsätzen vornimmt, ohne dabei seine methodischen Grundlagen vollständig aufzugeben.
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- Enrico Schäfer (Author), 2000, Gustav Radbruchs Rechtsphilosophie, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/5707