„Im Zuge der Rückkehr nach Europa hat sich Osteuropa auf den Weg der Verfassungsstaatlichkeit begeben“ (Brunner 1993: S.820) schreibt der Verfassungsspezialist Georg Brunner. Die Wende der Jahre 1989 bis 1991 hat in Osteuropa den Entwicklungsrahmen für eine neue freiheitlich-demokratisch ausgerichtete Grundordnung geschaffen. Grundlage dieser neuen Ordnung sind nach westlichem Vorbild neue Verfassungen, als bestimmt übergeordnete Rechtsordnungen eines jeden Landes. Um diese Ordnung institutionell zu bewahren und weiterzuentwickeln wurden entsprechende Vorkehrungen getroffen. Ziel ist und war, dass die Gesetzgebung und Rechtsbestimmungen mit der Verfassung übereinstimmen. Meistens führte dies relativ schnell zu Überlegungen ein eigenes Verfassungsgerichte aufzubauen, welches sich mehr oder weniger am deutschen oder österreichischen Modell orientieren würde.
Um die Entwicklung begreiflicher zu machen, ist erst mal eine kurze Rückschau hilfreich. Der theoretische Hintergrund des Kommunismus hielt eine Verfassungsgerichtsbarkeit für überflüssig, da die sich das, an Marx und Lenin anlehnende, Verfassungsverständnis auf die Gewalteneinheit festgelegt hatte. Ansonsten wäre die Souveränität der Arbeiterklasse in Frage gestellt worden, weil nur das ‚demokratisch’ gewählte Parlament oberster Souverän sein kann. Tatsächlich wurden so die Diktatur und der Totalitarismus der kommunistischen Einheitspartei getarnt. Außerdem lehnten die Kommunisten grundsätzlich jegliche Kontrolle ab.
Dennoch wurden im früheren Ostblock teilweise schon in den 60er Jahren Versuche unternommen Verfassungsgerichte einzurichten, die jedoch keine große Bedeutung erlangten. Darauf werde ich aber bei der Analyse der einzelnen Ländern kurz eingehen.
Im folgenden werde ich versuchen einen kurzen Überblick über Verfassungsgerichte, ihre Entwicklung, Zusammensetzung, etc. in den einzelnen Ländern Osteuropas zu geben. Dies ist leider nur unvollständig möglich. [...]
Gliederung
Überblick über die Entwicklung der Verfassungsgerichtsbarkeit in Osteuropa
I. Einführung
II. Allgemeiner Überblick über Entstehung von Verfassungsgerichten
1. Polen
2. Ungarn
3. Russland
4. Bulgarien
5. Tschechoslowakei
6. Slowakei
7. Rumänien
III. Bestellung und Amtszeit der Verfassungsrichter
IV. Schlussbemerkungen
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Diese Analyse untersucht den Aufbau und die Entwicklung der Verfassungsgerichtsbarkeit in verschiedenen osteuropäischen Ländern nach der Wende. Ziel ist es, die unterschiedlichen Modelle der Verfassungsaufsicht sowie die Mechanismen der Richterbestellung und deren Auswirkungen auf die Unabhängigkeit der Institutionen zu vergleichen und die Herausforderungen der demokratischen Transformation darzustellen.
- Historische Entwicklung der Verfassungsgerichte im post-kommunistischen Kontext.
- Vergleichende Analyse länderspezifischer Ansätze (Polen, Ungarn, Russland, etc.).
- Stellung der Verfassungsrichter im Machtgefüge der staatlichen Organe.
- Modelle und Kriterien für die Bestellung und Amtszeit von Verfassungsrichtern.
- Bedeutung der Verfassungsgerichtsbarkeit für den demokratischen Rechtsstaat.
Auszug aus dem Buch
3. Russland
Im Frühjahr 1990 wurde noch in der Sowjetunion ein Komitee für Verfassungsaufsicht der UdSSR (Komitet konstitucionnogo nadzora SSSR) geschaffen. Es erreichte nie eine volle Besetzung, weil sich jedoch die baltischen Staaten der Mitarbeit verweigerten. Diese argumentierten, dass „eine wirksamer Verfassungskontrolle nur dann eine gute Sache ist, wenn die zu schützende Verfassung selbst gut ist“ (Brunner 1993: S. 825), und das war die letzte Sowjet Verfassung ihrer Meinung nach überhaupt nicht. Das Komitee verfasste zwischen Mai 1990 und Oktober 1991 immerhin 20 Stellungnahmen, denen man das Ziel ansah einen grundsätzlichen Rechtsstaat zu schaffen. Doch wendete sich das Komitee in einem aussichtslosen Unterfangen gegen die Unabhängigkeitsbestrebungen einzelner Republiken, besonders der baltischen Staaten. Mangels Beachtung blieben diese Stellungnahmen jedoch ohne Wirkung.
Zusammenfassung der Kapitel
Überblick über die Entwicklung der Verfassungsgerichtsbarkeit in Osteuropa: Einleitende Betrachtung der Transformation zur Verfassungsstaatlichkeit nach 1989.
I. Einführung: Darstellung des theoretischen Hintergrunds und der Abkehr vom kommunistischen Konzept der Gewalteneinheit.
II. Allgemeiner Überblick über Entstehung von Verfassungsgerichten: Detaillierte Analyse der Etablierung und Arbeitsweise der Gerichte in Polen, Ungarn, Russland, Bulgarien, der Tschechoslowakei, der Slowakei und Rumänien.
III. Bestellung und Amtszeit der Verfassungsrichter: Untersuchung der verschiedenen Modelle der Richterwahl sowie die Bedeutung der Amtszeit für die Unabhängigkeit und Kontinuität der Rechtsprechung.
IV. Schlussbemerkungen: Fazit über die Rolle der Verfassungsgerichtsbarkeit als notwendiges Messinstrument für die Entwicklung einer Zivilgesellschaft.
Schlüsselwörter
Verfassungsgerichtsbarkeit, Osteuropa, Transformation, Rechtsstaat, Verfassungskontrolle, Richterbestellung, Unabhängigkeit, Demokratisierung, Gewaltenteilung, Verfassungsrecht, Ostblock, Bürgerrechte, Minderheitenrechte, Rechtssprechung, Politische Transformation.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die Etablierung und Entwicklung der Verfassungsgerichtsbarkeit in osteuropäischen Staaten nach der politischen Wende um 1989.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentral sind der Aufbau neuer Verfassungsgerichte, die verschiedenen Modelle der Verfassungsaufsicht sowie die Kriterien für die Auswahl und Unabhängigkeit der Verfassungsrichter.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist der Vergleich der unterschiedlichen Ansätze in Osteuropa, um zu verstehen, wie diese Länder den Übergang zur rechtsstaatlichen Demokratie institutionell absicherten.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit stützt sich auf eine vergleichende Analyse der rechtlichen Rahmenbedingungen und der praktischen Erfahrungen in ausgewählten Transformationsstaaten.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil widmet sich dem länderspezifischen Status quo der Verfassungsgerichte und diskutiert im Anschluss die Mechanismen der Richterbestellung sowie deren Einfluss auf die richterliche Unabhängigkeit.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die wichtigsten Begriffe sind Verfassungsgerichtsbarkeit, Transformation, Rechtsstaat, Gewaltenteilung und Unabhängigkeit.
Warum spielt die Bestimmung der Amtszeit eine so große Rolle für die Unabhängigkeit?
Die Dauer der Amtszeit und Regelungen zur Wiederwahl sind essenziell, um die Richter vor dem Einfluss der Exekutive oder politischer Parteien zu schützen und eine kontinuierliche Rechtsprechung zu gewährleisten.
Welchen Einfluss hatte der Regimewechsel in der Slowakei auf die Rolle des dortigen Verfassungsgerichts?
Das Gericht in der Slowakei entwickelte sich unter schwierigen politischen Bedingungen zu einem wichtigen Verteidiger des Rechtsstaats, insbesondere im Konflikt mit autoritären Tendenzen der Regierung Meciar.
Wie bewertet der Autor die Rolle des russischen Verfassungsgerichts in den frühen 90ern?
Die Arbeit zeigt eine kritische Phase auf, in der das russische Verfassungsgericht stark politisiert war und in die Konflikte zwischen Parlament und Präsident verwickelt wurde.
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- Dipl. Pol. Tobias Raschke (Author), 2002, Überblick über die Entwicklung der Verfassungsgerichtsbarkeit in Osteuropa, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/57120