Neben dem klassischen Versandhandel werden unter Einsatz neuer Kommunikationstechnologien zunehmend auch grenzüberschreitend elektronisch gestützte Käufe durch den Verbraucher getätigt. So sind die neuen Medien geeignet, jegliche Art von Waren oder Dienstleistungen kostengünstig, bequem und schnell weltweit zu vermarkten. Diese Vertriebsarten, die sich unter dem Begriff Fernabsatz fassen lassen, sind insbesondere dadurch gekennzeichnet, dass Anbieter und Verbraucher sich nicht physisch begegnen und der Verbraucher die Ware oder Dienstleistung in der Regel nicht vor Vertragsschluss in Augenschein nehmen kann. Damit kommt es hier oftmals zu einem Ungleichgewicht der Verhandlungspositionen zwischen Anbieter und Verbraucher.
Gerade Vertragsschlüsse im Internet werden wegen der Vielseitigkeit und Schnelligkeit des Mediums immer populärer und gewinnen daher mehr und mehr an Bedeutung. Studien sehen ein überproportionales Zuwachspotential in diesem Marktsegment voraus; allein für die Bundesrepublik wird teilweise von einem Umsatzpotential von bis zu sechzig Milliarden DM in den Bereichen des Online- und Teleshopping ausgegangen1. Zwar setzt auch der Vertragsschluss im Internet zwei übereinstimmende Willenserklärungen voraus, die etwa per E-Mail ausgetauscht werden können; die Annahme eines attraktiv ausgestalteten Vertragsangebotes per Mausklick ist jedoch alltäglich geworden. Bedenkt man, dass die Hemmschwelle zu einem solchen rechtsverbindlichen Mausklick durchaus niedriger liegt, als bei sonstigen Arten von Willenserklärungen, steht ähnlich wie beim „Haustürgeschäft“ oder „Teleshopping“ die Frage nach Verbraucherschutz im Raum. Ein solcher Verbraucherschutz müsste eine gleichwertige Verhandlungsposition zwischen Verbraucher und Unternehmer ermöglichen, damit die sich auf Verbraucherseite aus dem Fernkommunikationsmedium ergebenden Nachteile ausgeglichen werden. Einen derartigen Nachteilsausgleich findet man bereits in verschiedenen nationalen Verbraucherschutzregelungen. Hinzu kommt nun das Fernabsatzgesetz, welches in Umsetzung der von der EU verabschiedeten Fernabsatzrichtlinie2 u.a. auch den Verbraucherschutz bei Geschäften im Internet gewährleisten soll. Die vorliegende Arbeit wird sich daher mit der Frage beschäftigen, inwieweit Regelungen des Verbraucherschutzrechts bei Rechtsgeschäften im Internet Anwendung finden.
[...]
Inhaltsverzeichnis
Einführung
Verbraucherschutz im Internet
A. Internationalität: IPR Kollisionsrecht
I. Art. 29 EGBGB
II. Art. 29a EGBGB
III. Art. 34 EGBGB
B. (Nationaler) Verbraucherschutz
I. Widerrufs- und Rückgaberecht (§§ 361a, b BGB)
II. Fernabsatzgesetz
1. Anwendungsbereich
a) Fernabsatzverträge
aa) Verbraucher
bb) Unternehmer
cc) Fernkommunikationsmittel
dd) Fernabsatz
b) Ausnahmen
aa) Bau- und Verkaufsverträge über Immobilien
bb) Verträge über Lebensmittel und Gegenstände des täglichen Bedarfs
cc) Verträge in den Bereichen von Unterbringung, Beförderung oder Lieferung von Speisen sowie Freizeitgestaltung
dd) Automatenverträge, Benutzungsverträge an öffentlichen Fernsprechern und Versteigerungen
c) Günstigkeitsprinzip
2. Regelungen des FernAbsG zum Schutz des Verbrauchers
a) Informationspflichten des Unternehmers
aa) Rechtzeitige Unterrichtung des Verbrauchers
bb) Transparenzgebot
cc) Bestätigung der Informationen auf einem dauerhafter Datenträger
(1) Dauerhafter Datenträger
(a) Papiergebundene Schriftstücke
(b) Elektronische Speichermedien
(c) E-Mail und Webformulare
(2) Besondere Kennzeichnungspflicht; § 2 Abs. 3 S. 2 FernAbsG
dd) Folgen bei Nichtbeachtung der Informationspflichten
b) Widerrufsrecht des Verbrauchers
aa) Widerrufsfrist
bb) Widerrufserklärung
cc) Erlöschen des Widerrufsrechts
dd) Ausnahmen vom Widerrufsrecht
(1) Verderbliche oder auf Kundenwunsch zugeschnittene Ware
(2) Entsiegelte Audio- und Videoaufzeichnungen sowie Software
(3) Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierte
(4) Wett- und Lotteriedienstleistungen, sowie Versteigerungen
ee) Rechtsfolgen des Widerrufs
(1) Rückabwicklung, § 361a BGB
(2) Schadensersatzpflicht
(3) Vergütung für die Nutzung der Sache
(4) Der Widerruf von finanzierten Geschäften
(a) Vom Unternehmer finanzierte Geschäfte
(b) Von Dritten finanzierte Geschäfte
ff) Rechtsnatur des Widerrufsrechts
gg) Verhältnis zu anderen Vorschriften
c) Rückgaberecht
aa) Voraussetzungen
bb) Ausübung des Rückgaberechts
3. Unabdingbarkeit, Umgehungsverbot
III. Haustürwiderrufsgesetz
1. Direkte Anwendung
2. Analogie zum Teleshopping
3. „Überrumpelung“
IV. Verbraucherkreditgesetz
1. Fernabsatzhandel, § 8 VerbrKrG
2. Konkurrenzen
V. AGB-Gesetz
VI. Kaufrecht ( §§ 459 II, 463 S. 1 BGB)
VII. Pauschalreiserecht (§§ 651a – 651l BGB)
VIII. Haftung für Gewinnzusagen, § 661a BGB
IX. Haftung bei Kreditkartenmissbrauch, § 676h BGB
X. Wettbewerbsrecht
XI. Spezialgesetzliche Regelungen
1. Fernunterrichtsschutzgesetz
2. Teilzeit-Wohnrechtegesetz
C. Fazit
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Die vorliegende Arbeit untersucht die Anwendbarkeit deutscher Verbraucherschutzregelungen auf Rechtsgeschäfte, die über das Internet getätigt werden. Dabei wird insbesondere analysiert, inwieweit die neuen gesetzlichen Bestimmungen – allen voran das Fernabsatzgesetz – geeignet sind, das durch die räumliche Trennung und die Eigenart der Kommunikationstechnologien bedingte Ungleichgewicht zwischen Anbieter und Verbraucher auszugleichen.
- Internationales Privatrecht (IPR) und Anwendbarkeit bei Internetverträgen
- Die drei zentralen Schutzmechanismen des Fernabsatzgesetzes (Informationspflichten, Bestätigung, Widerrufsrecht)
- Abgrenzung und Ausnahmen im Anwendungsbereich des Fernabsatzgesetzes
- Verhältnis zu anderen Schutzvorschriften wie dem Haustürwiderrufsgesetz und dem Verbraucherkreditgesetz
- Rechtsfolgen bei Informationsmängeln und Besonderheiten des Widerrufs bei finanzierten Geschäften
Auszug aus dem Buch
(c) E-Mail und Webformulare
Verbreitet, aber problematisch ist die Übermittlung der Informationen ohne Datenträger, insbesondere via E-Mail. Entscheidend ist hier ebenfalls, dass das Medium für eine angemessene Zeit eine inhaltlich unveränderte Wiedergabe der Informationen erlaubt. Diese Bedingung könnte bei E-Mails dann gewährleistet sein, wenn sie auf dem Server des Internetproviders gesendet wird, auf den der Verbraucher zugreifen kann und zwecks Abrufen seiner E-Mails auch regelmäßig zugreift. Denn dann ist auch mit einer Kenntnisnahme durch den Verbraucher zu rechnen, so dass nach den allgemeinen Regeln ein Zugang (§ 130 BGB) der Informationen erfolgt. Auch wäre der Informationsgehalt für den Absender nicht mehr veränderbar. Daran ändert sich auch nichts, wenn der Empfänger die Nachricht vom Mailserver löscht, da das Empfangsrisiko nach dem Zugang stets beim Empfänger liegt. Problematisch ist allerdings der Beweis des Zugangs im Streitfall. In der Praxis bietet sich dafür z.B. eine automatische Bestätigung des Zugangs an, wie sie von gängigen Mailprogrammen bei Empfang oder Öffnen einer E-Mail versendet werden kann.
Im WWW ist der Zugang der Informationen auf einem dauerhaften Datenträger noch schwieriger, weil etwa eine Bereitstellung der Seiten auf dem Webserver des Unternehmers nicht genügen kann, denn dort sind sie jederzeit (nachträglich) veränderbar. Da das Gesetz gerade nicht an die Übermittlung der Daten, sondern an den Zugang der Informationen anknüpft, ist auch fraglich, ob das Abrufen und Herunterladen der Informationen aus dem WWW überhaupt ausreicht. Zugang beim Download aus dem Internet würde bedeuten, dass sich der Nutzer im Einzelfall die Informationen auf seine Festplatte heruntergeladen oder ausgedruckt hat (dauerhafter Datenträger). Allein durch das Bereitstellen der Informationen kann dies jedoch nicht sichergestellt werden. Daher genügt auch nach der Auffassung des Gesetzgebers die bloße Möglichkeit der Speicherung bzw. des Ausdrucks durch den Empfänger nicht.
Zusammenfassung der Kapitel
Einführung: Darstellung der Problematik von Vertragsschlüssen im Internet, die aufgrund räumlicher Distanz zu einer ungleichen Verhandlungsposition führen.
Verbraucherschutz im Internet: Analyse der kollisionsrechtlichen Rahmenbedingungen für grenzüberschreitende Verträge im Internet.
(Nationaler) Verbraucherschutz: Detaillierte Untersuchung des Fernabsatzgesetzes als zentrales Schutzinstrument für Verbraucher.
Haustürwiderrufsgesetz: Untersuchung, ob die Konzepte des Haustürwiderrufs auf moderne Online-Geschäfte übertragbar sind.
Verbraucherkreditgesetz: Erörterung des Schutzes bei finanzierten Geschäften und der Konkurrenzverhältnisse zum Fernabsatzrecht.
Fazit: Zusammenfassende Bewertung der Wirksamkeit der gesetzlichen Neuerungen und Ausblick auf künftige Herausforderungen.
Schlüsselwörter
Verbraucherschutz, Fernabsatzgesetz, Widerrufsrecht, Internet, Informationspflichten, E-Commerce, IPR, Online-Shopping, Fernkommunikationsmittel, Rechtsgeschäft, Fernabsatz, AGB-Gesetz, Haftung, Verbraucherkreditgesetz, Vertragsabschluss.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit den rechtlichen Problemen, die sich durch den Abschluss von Verträgen via Internet ergeben, und untersucht, wie der deutsche Gesetzgeber Verbraucher in diesem Bereich schützt.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Im Fokus stehen das Fernabsatzgesetz, die internationale Anwendbarkeit von Verbraucherschutzrechten (IPR) sowie das Verhältnis des neuen Fernabsatzrechts zu bereits bestehenden Schutzgesetzen.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es zu klären, inwieweit das deutsche Verbraucherschutzrecht geeignet ist, Nachteile des Verbrauchers bei Online-Geschäften – insbesondere das fehlende „In-Augenschein-Nehmen“ von Waren – effektiv auszugleichen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Der Autor führt eine dogmatische Analyse der aktuellen Gesetzgebung durch, bezieht die Gesetzesmaterialien der Bundesregierung ein und reflektiert die zeitgenössische juristische Fachliteratur sowie die Rechtsprechung.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in eine Analyse der IPR-Vorschriften, eine detaillierte Prüfung der Schutzmechanismen des Fernabsatzgesetzes sowie die Untersuchung spezifischer Spezialgesetze, die ebenfalls dem Verbraucherschutz dienen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die wichtigsten Begriffe sind Verbraucherschutz, Fernabsatzgesetz, Widerrufsrecht, Informationspflichten und die Besonderheiten von Online-Rechtsgeschäften.
Warum ist das Widerrufsrecht für den Verbraucher so wichtig?
Es dient als Ausgleich dafür, dass der Verbraucher die Ware bei einer Online-Bestellung vor Vertragsschluss nicht physisch prüfen kann, und bietet einen Schutz vor übereilten Kaufentscheidungen.
Wie bewertet der Autor das "Transparenzgebot"?
Der Autor sieht darin eine wichtige Ergänzung, die über das allgemeine AGB-Recht hinausgeht, betont jedoch, dass die praktische Umsetzung, etwa durch E-Mail-Bestätigungen, vor Beweisproblemen im Streitfall stehen kann.
- Quote paper
- Christian Schneider (Author), 2001, Verbraucherschutz im Internet, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/5713