Die in § 8a KStG a.F. vorhandene Anwendungseinschränkung der Gesellschafter-Fremdfinanzierung auf Anteilseigner, die nicht im Inland der Besteuerung unterliegen, war nach dem EuGH-Urt. vom 12.12.2002 europarechtswidrig. Als Folge der Nichtanwendbarkeit des § 8a KStG a.F. hat der Gesetzgeber die Gesellschafter-Fremdfinanzierung mit Beschluss des „Korb II-Gesetzes“ vom 22.12.2003 neu verfasst. Mit der Neufassung verfolgte er vornehmlich das Ziel, die Gesellschafter-Fremdfinanzierung europarechtskonform auszugestalten, indem Inländer und Ausländer bei der Fremdfinanzierung von KapGes gleich behandelt werden. Die Anwendung des § 8a KStG n.F. wurde infolgedessen auch auf reine Inlandssachverhalte ausgedehnt. Darüber hinaus sollte diese Vorschrift weniger gestaltungs- und missbrauchsanfällig werden. Unter diesem Gesichtspunkt wurde vom Gesetzgeber, neben Einbeziehung der FK-Vergabe an KapGes nachgeschaltete PersGes gem. § 8a Abs. 5 KStG, das Finanzierungs-kostenabzugsverbot gem. Abs. 6 eingeführt.
Das neue Finanzierungskostenabzugsverbot stellt einen erheblichen Eingriff in die Finanzierungsfreiheit des Gesellschafters dar und beschränkt betriebswirtschaftlich sinnvolle und notwendige Konzernumstrukturierungen. Aufgrund des sehr weit gefassten Wortlauts sind der Anwendungsbereich und die Rechtsfolgen des § 8a Abs. 6 KStG in vielen Punkten noch ungeklärt. Entsprechend ist es das Ziel dieser Arbeit, einen Überblick über § 8a Abs. 6 KStG zu geben. Zu diesem Zweck wird zuerst der Anwendungsbereich durch eine genaue Untersuchung der Tatbestandsmerkmale unter Berücksichtigung des vom Gesetzgeber angestrebten Zwecks der Vorschrift eingrenzt. Darauf aufbauend können die Rechtsfolgen und die Belastungswirkungen des § 8a Abs. 6 KStG für die erfassten Sachverhalte analysiert und geeignete Gestaltungs-maßnahmen zur Vermeidung der Anwendung oder zur Minderung der steuerlichen Auswirkungen dieser Vorschrift erarbeitet werden.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Ziel, Anwendung und Stellung
- Ziel des Finanzierungskostenabzugsverbotes
- Zeitlicher Anwendungsbereich
- Verhältnis von §§ 8 Abs. 3 S. 2, 8a Abs. 1-5 KStG zu § 8a Abs. 6 KStG
- Tatbestandsmerkmale
- Überblick über die kumulierten Tatbestandsmerkmale
- Beteiligungserwerb durch eine KapGes gem. § 8a Abs. 6 S. 1 KStG
- Fremdkapitalempfangende KapGes gem. § 8a Abs. 6 S. 1 KStG
- FK-Aufnahme zum Zweck des Beteiligungserwerbs an einer KapGes gem. § 8a Abs. 6 S. 1 Nr. 1 KStG
- Beteiligungserwerb an einer KapGes
- Fremdkapital
- Veranlassungszusammenhang zwischen FK-Aufnahme und Beteiligungserwerb
- Vergütungen für die Überlassung von FK gem. § 8a Abs. 6 S. 1 KStG
- FK-Geber gem. § 8a Abs. 6 S. 1 Nr. 2 KStG
- Wesentlich beteiligter Anteilseigner
- Nahe stehende Person
- Rückgriffsberechtigter Dritter
- Veräußerer der Beteiligung gem. § 8a Abs. 6 S. 1 Nr. 2 KStG
- Beteiligungserwerb durch eine PersGes gem. § 8a Abs. 6 S. 2, 3 KStG
- Fremdkapitalempfangende PersGes gem. § 8a Abs. 6 S. 2 KStG
- Beteiligung der KapGes an der PersGes gem. § 8a Abs. 6 S. 2 KStG
- Weitere Tatbestandsmerkmale gem. § 8a Abs. 6 S. 2 i.V.m. S.1 KStG
- Rechtsfolgen und Belastungswirkungen
- Beteiligungserwerber ist eine KapGes
- Überblick über die grundlegenden Rechtsfolgen
- Rechtsfolgen bei der beteiligungserwerbenden KapGes
- Rechtsfolgen in Abhängigkeit vom FK-Geber
- FK-Geber ist wesentlich beteiligter Anteilseigner - down-stream-Finanzierung durch einen unmittelbaren Anteilseigner
- FK-Überlassung im Inland
- FK-Überlassung mit Auslandsbezug
- FK-Geber ist eine nahe stehende Person
- FK-Geber ist mittelbar beteiligter Anteilseigner - down-stream-Finanzierung bei Beteiligungsketten
- FK-Geber ist eine Schwestergesellschaft - side-stream-Finanzierung
- FK-Überlassung im Inland
- FK-Überlassung mit Auslandsbezug
- FK-Geber ist eine nachgeschaltete Gesellschaft – up-stream-Finanzierung
- FK-Geber ist ein rückgriffsberechtigter Dritter
- FK-Geber ist wesentlich beteiligter Anteilseigner - down-stream-Finanzierung durch einen unmittelbaren Anteilseigner
- Beteiligungserwerber ist eine PersGes
- FK-Geber ist nicht an der PersGes beteiligt
- FK-Geber ist an der PersGes beteiligt
- Beteiligungserwerber ist eine KapGes
- Gestaltungsüberlegungen zur Vermeidung und Minderung der Rechtsfolgen
- Grundüberlegungen und Überblick zu den Gestaltungsüberlegungen
- Gestaltungsüberlegungen bei bereits laufenden Finanzierungen, die unter den Anwendungsbereich des § 8a Abs. 6 KStG fallen
- Ersetzen von schädlichen durch unschädliche Fremdfinanzierungen
- Aufhebung des Veranlassungszusammenhangs durch Umfinanzierung
- Umfinanzierung durch Umwandlung der Kapitalrücklage
- Umfinanzierung durch Zwischenschaltung einer KapGes
- Änderung der Rückgriffsstruktur bei einem Dritten als FK-Geber
- Änderung des FK-Gebers, wenn dieser der wesentlich beteiligte Anteilseigner oder eine ihm nahe stehende Person ist
- Aufhebung des Veranlassungszusammenhangs durch Umfinanzierung
- Überlassung von Sachkapital oder Rechten
- Veränderung der Konzernstruktur
- Quartett- oder Quintett-Strukturen
- Umwandlung des FK-Empfängers
- Maßnahmen zur Minderung der Rechtsfolgen
- Organschaft
- Organschaft bei einem inländischen Anteilseigner
- Organschaft bei einem ausländischen Anteilseigner
- Senkung des Zinssatzes und Forderungsverzicht gegen Besse-rungsschein bei down-stream-Finanzierungen
- Organschaft
- Umwandlung des FK in EK
- Ersetzen von schädlichen durch unschädliche Fremdfinanzierungen
- Gestaltungsüberlegungen bei geplanten Anteilsveräußerungen
- Anteilserwerb über eine PersGes
- Outbound-Fall: Zwischenschaltung einer ausländischen Gesellschaft
- Inbound-Fall: Zwischenschaltung einer inländischen PersGes
- Verdeckte Einlage und Anteilstausch
- Erwerb der Beteiligung durch mehrere Konzerngesellschaften
- Gestaltungsüberlegungen beim Erwerb durch nachgeschaltete PersGes
- Zusammenfassung und Ausblick
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Diplomarbeit befasst sich mit dem Finanzierungskostenabzugsverbot gemäß § 8a Abs. 6 KStG n.F. Sie analysiert die rechtlichen Vorgaben, die Auswirkungen auf die Steuerpflicht und die Gestaltungsmöglichkeiten zur Vermeidung oder Minderung der negativen Folgen. Das Ziel ist es, ein umfassendes Verständnis des Finanzierungskostenabzugsverbotes zu vermitteln und Unternehmen bei der Gestaltung von Finanzierungsstrategien zu unterstützen.
- Rechtliche Grundlagen des Finanzierungskostenabzugsverbotes
- Tatbestandsmerkmale und Anwendung des § 8a Abs. 6 KStG
- Rechtsfolgen und Belastungswirkungen für Unternehmen
- Gestaltungsmöglichkeiten zur Vermeidung oder Minderung der Rechtsfolgen
- Aktuelle Trends und zukünftige Entwicklungen im Bereich des Finanzierungskostenabzugsverbotes
Zusammenfassung der Kapitel
- Einleitung: Einleitung in die Thematik des Finanzierungskostenabzugsverbotes und die Relevanz der Thematik für Unternehmen.
- Ziel, Anwendung und Stellung: Darstellung des Ziels, des Anwendungsbereichs und der Stellung des Finanzierungskostenabzugsverbotes im deutschen Steuerrecht.
- Tatbestandsmerkmale: Detaillierte Analyse der Tatbestandsmerkmale, die erfüllt sein müssen, damit das Finanzierungskostenabzugsverbot greift.
- Rechtsfolgen und Belastungswirkungen: Beschreibung der Rechtsfolgen und der Belastungswirkungen für Unternehmen, die unter das Finanzierungskostenabzugsverbot fallen.
- Gestaltungsüberlegungen zur Vermeidung und Minderung der Rechtsfolgen: Präsentation von Gestaltungsmöglichkeiten zur Vermeidung oder Minderung der negativen Folgen des Finanzierungskostenabzugsverbotes.
Schlüsselwörter
Finanzierungskostenabzugsverbot, § 8a Abs. 6 KStG n.F., Beteiligungserwerb, KapGes, PersGes, Fremdkapital, FK-Geber, FK-Empfänger, Steuerrecht, Gestaltungsmöglichkeiten, Vermeidung, Minderung, Belastungswirkungen, Rechtsfolgen, Steueroptimierung.
- Arbeit zitieren
- Marco Selle (Autor:in), 2004, Das Finanzierungskostenabzugsverbot gemäß § 8a Abs. 6 KStG n.F. - Darstellung und Gestaltungsüberlegungen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/57521