Durch den Fortschritt in der Medizin kommt dem Menschen immer mehr Verantwortung zu, da er in den Bereichen Geburt und Tod eingreifen kann. Die moderne Medizin hat uns Mittel verschaffen, die es uns möglich machen, viele – oft auch schwerbehinderte – Neugeborene am Leben zu erhalten, die noch vor ein paar Jahren kurz nach der Geburt gestorben wären. Vor dem Hintergrund der immensen Fortschritte in Biologie und Medizin gewinnt die Frage nach dem richtigen Umgang mit dem menschlichen Leben zunehmend an Bedeutung. Gerade hier stellen sich einem die Fragen, ob man jedes Kind am Leben erhalten muss, oder sollte der Tod in gewissen Fällen, zum Beispiel wegen einer schweren Schädigung des Neugeborenen, zugelassen oder sogar dazu beigetragen werden?
Muss menschliches Leben ungeachtet seiner Qualität grundsätzlich am Leben erhalten werden? Darf man es zulassen, dass schwerbehinderte Neugeborene getötet werden, um somit ihr Leiden zu verkürzen? Medizinisch nützlich ist jede Behandlung die das Leben verlangt, doch ist es auch ethisch vertretbar, wenn ein Neugeborenes am Leben erhalten wird, welches zum Beispiel ein Leben ohne Bewusstsein führen muss?
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Definitionen
2.1 Leben
2.2 Ethik
2.2.1 Bioethik
2.3 Menschenwürde
2.4 Euthanasie
2.4.1 Früheuthanasie
3. Rechtliche Grundlagen
3.1 Grundgesetz
3.2 Umgang mit Neugeborenen aus Sicht der Rechtsordnung
3.3 Einbecker Empfehlung
4. Euthanasie
4.1 Aktive Euthanasie
4.2 Passive Euthanasie
4.3 Moralische Bewertung der Euthanasie
4.4 Rechtliche Grundlage der Euthanasie
4.4.1 In Deutschland
4.4.2 In den Niederlanden (als Kontrabeispiel)
5. Singers Ethik
5.1 Die Person Peter Singer
5.2 Utilitarismus
5.3 Differenzierung zwischen Person und Nicht-Person
5.4 Singers Standpunkt
5.4.1 Zur Euthanasie
5.4.2 Zur Früheuthanasie bei schwerbehinderten Neugeborenen
6. Schluss
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die ethische und rechtliche Problematik der Früheuthanasie bei schwerbehinderten Neugeborenen. Im Zentrum steht dabei die Frage, unter welchen Umständen eine Beendigung des Lebens medizinisch, ethisch und rechtlich vertretbar sein könnte, insbesondere unter Berücksichtigung der utilitaristischen Ethik von Peter Singer und der gesetzlichen Rahmenbedingungen in Deutschland und den Niederlanden.
- Grundbegriffe von Leben, Ethik und Menschenwürde
- Rechtliche Bewertung und Grenzfragen der ärztlichen Behandlungspflicht
- Formen der Euthanasie und deren moralische Bewertung
- Die utilitaristische Ethik von Peter Singer im Kontext von Behinderung
- Vergleich der Rechtslage in Deutschland und den Niederlanden
Auszug aus dem Buch
5.4.2 Zur Früheuthanasie bei schwerbehinderten Neugeborenen
Für Peter Singer soll die Früheuthanasie nur dann möglich sein, wenn die Eltern zusammen mit dem beratenden Arzt zu dem Konsens kommen, dass das Leben des Neugeborenen so elend und ohne Lebensqualität werden würde, dass es inhuman und grausam wäre, es zu verlängern.46
Die Allgemeinheit vertritt zwar die Abtreibung eines Fötus, wenn das Risiko einer Behinderung groß ist, doch für die Mehrzahl ist es nicht verständlich ein schwerbehindertes Neugeborenes zu töten, von dem man sicher weiß, dass es behindert ist. Für Peter Singer jedoch besteht keine moralische Trennlinie zwischen einem entwickelten Fötus und einem Neugeborenen.47 Alle Neugeborenen unter einem Monat, egal ob behindert oder nicht, besitzen kein Bewusstsein und sind somit keine Personen (siehe 5.3), die ein Recht auf Leben haben. Somit ist es für Singer legitim Neugeborene, die jünger als ein Monat sind, zu töten.48
Den Unterschied zwischen der Tötung eines behinderten Neugeborenen und eines normalen Neugeborenen sieht er nicht in irgendeinem vorrausgesetzten Recht auf Leben, welches der nichtbehinderte hätte und der andere nicht, sondern in anderen Erwägungen über das Töten.49
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Einführung in die Thematik der medizinischen Verantwortung bei schwerbehinderten Neugeborenen und Darlegung der zentralen Fragestellungen.
2. Definitionen: Klärung grundlegender ethischer und philosophischer Begriffe wie Leben, Bioethik, Menschenwürde und Euthanasie.
3. Rechtliche Grundlagen: Analyse des Grundgesetzes und der rechtlichen Orientierungshilfen wie der Einbecker Empfehlung im deutschen Kontext.
4. Euthanasie: Differenzierung zwischen aktiven und passiven Formen der Sterbehilfe sowie deren moralische und juristische Bewertung.
5. Singers Ethik: Untersuchung der utilitaristischen Position von Peter Singer zur Bewertung von Lebensqualität und Personalität.
6. Schluss: Zusammenfassende Abwägung und persönliche Stellungnahme zur Legalisierung der Früheuthanasie.
Schlüsselwörter
Früheuthanasie, schwerbehinderte Neugeborene, Medizinethik, Menschenwürde, Utilitarismus, Peter Singer, Lebensrecht, Sterbehilfe, Bioethik, aktive Euthanasie, passive Euthanasie, Rechtsordnung, Lebensqualität, Personstatus.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die ethischen und rechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit der sogenannten Früheuthanasie bei Neugeborenen, bei denen eine schwere Behinderung diagnostiziert wurde.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Felder umfassen die Definition von Lebenswert, die Grenzen ärztlicher Behandlungspflicht, die verschiedenen Formen der Sterbehilfe sowie die utilitaristische Philosophie.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es, die ethische Vertretbarkeit der Früheuthanasie zu prüfen und die Argumentationslinien, insbesondere die von Peter Singer, kritisch gegenüber der geltenden Rechtslage zu beleuchten.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt eine philosophische und ethische Literaturanalyse sowie einen rechtsvergleichenden Ansatz zwischen Deutschland und den Niederlanden.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Begriffsdefinitionen, die Darstellung der rechtlichen Grundlagen, die Analyse verschiedener Euthanasieformen und die detaillierte Auseinandersetzung mit der Ethik Peter Singers.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?
Besonders prägend sind Begriffe wie "Lebensunwertes Leben", "Personstatus", "Utilitarismus", "Bioethik" und "Recht auf Leben".
Wie unterscheidet Singer zwischen einer Person und einer Nicht-Person?
Singer definiert eine Person über Merkmale wie Selbstreflexion, Zukunftswissen und die Fähigkeit zur Kommunikation. Wesen, die diese nicht aufweisen, gelten für ihn als Nicht-Personen, denen kein volles Lebensrecht zugesprochen wird.
Warum spielt der Vergleich mit den Niederlanden eine Rolle?
Die Niederlande dienen als Kontrabeispiel, da sie das weltweit erste Euthanasiegesetz verabschiedet haben, was einen Vergleich zur restriktiveren deutschen Praxis ermöglicht.
Welche Kriterien nennt Singer für eine vertretbare Früheuthanasie?
Singer nennt als Beispiele anenzephale Kinder, Kinder mit schweren Gehirnblutungen ohne Heilungschance oder Kinder, deren Überleben nur durch invasive medizinische Maßnahmen möglich ist.
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- Mona Bieber (Author), 2005, Früheuthanasie bei schwerbehinderten Neugeborenen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/57715