Ansprüche der Adressaten an die Rechnungslegung - gleichgerichtete oder widerstreitende Interessen?


Seminararbeit, 2006

28 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Gliederung:

Abkürzungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

1 Einführung
1.1 Aktualität der Thematik
1.2 Aufgabe der Rechnungslegung

2 Adressaten an die Rechnungslegung innerhalb des HGB
2.1 Externe Adressaten
2.2 Interne Adressaten

3 Interessen- und Zahlungsbemessungskonflikt innerhalb des HGB
3.1 Informationsinteresse
3.2 Zahlungsbemessungsinteresse
3.2.1 Positives Zahlungsbemessungsinteresse
3.2.2 Negatives Zahlungsbemessungsinteresse
3.3 Zusammenfassende Abwägung der Einzelinteressen der verschiedenen
Adressaten an die Rechnungslegung

4 Beurteilung der Ansprüche der Adressaten an die Rechnungslegung
im HGB

5 Internationalisierung der Rechnungslegung
5.1 Bisherige Entwicklungen auf internationaler Ebene
5.2 Adressaten an die Rechnungslegung innerhalb der IFRS
5.3 Lösungsvorschlag: Harmonisierung mit den IFRS

6 Harmonisierung unter der Berücksichtigung der Adressateninteressen
6.1 Angleichung des Konzernabschlusses
6.1.1 Vorteile
6.1.2 Nachteile
6.2. Angleichung des Einzelabschlusses
6.2.1 Vorteile
6.2.2 Nachteile

7 Konfliktlösungen im Bezug auf die Hauptadressaten innerhalb des HGB
7.1 Interessen der Gläubiger
7.2 Steuerliche Interessen

8 Fazit

Literatur- und Quellenverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabellenverzeichnis:

Tabelle 1: Überblick über potentielle Bilanzadressaten

Tabelle 2: Überblick über gleichgerichtete bzw. widerstreitende

Interessengruppen

1 Einführung

1.1 Aktualität der Thematik

Das Bilanzrecht hat sich aufgrund der Europäischen Integration und des Zusammenwachsens globaler Finanz- und Warenmärkte sowie der daraus resultierenden zunehmenden wirtschaftlichen Verflechtung der Unternehmensaktivitäten in den letzten Dekaden stetig verändert. Vor diesem Hintergrund hat sich der Jahresabschluss als Instrument der Informations- und Zahlungsbemessung stets diesen Anforderungen anpassen müssen. Insbesondere durch die Änderungen der IASB/IASC haben sich für die Rechnungslegung umfangreiche Anpassungen induziert.

Diese Änderungen wirkten sich auf die mögliche Wahl der verschiedenen Rechnungslegungsstandards aus. So sind für den Konzernabschluss neben den deutschen Vorschriften nach dem HGB auch die angelsächsisch orientierten internationalen Standards IAS/IFRS möglich. Dementsprechend stellen Unternehmen ihren Jahresabschluss vermehrt von einer Rechnungslegung nach HGB auf IFRS um.[1] Jedoch ist aufgrund der steuerlichen Notwendigkeit eines weiterhin parallel aufzustellenden Abschlusses nach HGB der Ruf nach einer Harmonisierung der Rechnungslegung ungebrochen.

Vor dem Hintergrund dieser Diskussion stellen sich zwei zentrale Fragen: Zum einen nach dem Zweck des aufzustellenden Jahresabschlusses und damit verbunden der Frage nach den Adressaten des Jahresabschlusses. Zum anderen wie sich die unterschiedlichen Rechnungslegungsansätze auf den Zweck und damit auch hier wieder auf die Adressaten im Rahmen einer möglichen Harmonisierung auswirken.[2]

1.2 Aufgabe der Rechnungslegung

Die Rechnungslegung stellt nach Moxter und Leffson ein Instrument dar, das mittels standardisierter Abbildungsregeln die zentralen Aufgaben des Jahresabschlusses - Rechenschafts-, Informations- und Dokumentationsfunktion – realisiert.[3] Darüber hinaus lässt sich durch die Ableitung der Steuerbilanz aus dem Jahresabschluss innerhalb des deutschen Ansatzes noch eine weitere zentrale Funktion des Jahresabschlusses induzieren.[4]

Somit dient die externe Rechnungslegung den berechtigten Informationsadressaten bzw. dem Interessentenkreis als Grundlage ihrer Entscheidungsfindung.[5] Hierbei kann jeder Interessengruppe eine bestimmte Priorität bei den Rechnungslegungsregeln postuliert werden. Aufgabe des Gesetzgebers ist es, die einzelnen Interessengruppen mit ihren widerstreitenden Interessen in Relation zu ihrer Bedeutung in die Gesetzesregelungen einzubeziehen. Des Weiteren hat auch die Unternehmensleitung die Aufgabe diese heterogenen Interessen der Adressaten im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses zu berücksichtigen.

Diese Aufgaben sollen nun anhand des auf dem HGB basierenden deutschen Ansatzes der Rechnungslegung sowie anhand des auf den IFRS basierenden internationalen Ansatzes verglichen und die Auswirkungen auf die Adressaten bei einer möglichen Harmonisierung erläutert werden.

2 Adressaten an die Rechnungslegung innerhalb des HGB

Vor dem Hintergrund der zentralen Aufgaben des Jahresabschlusses sind im Rahmen einer Koalitionstheorie alle Personen und Institutionen, die an dem Unternehmen beteiligt sind als Adressaten mit einzubeziehen. Unabhängig davon, ob es sich um gesetzlich begründete Adressaten und damit auch rechtlich berechtigte Informationsempfänger des Jahresabschlusses handelt oder solche, bei denen sich diese nicht durch Rechtsansprüche ableiten lassen, die jedoch ebenfalls ein Interesse an dem Jahresabschluss besitzen, wie z.B. Konkurrenzunternehmen. Hierbei kann zwischen internen und externen Jahresabschlussadressaten unterschieden werden.[6]

Dieser Personen- oder Institutionskreis wird als Rechenschafts- oder Informationsinteressent bezeichnet. Zusammengenommen kommen alle Adressaten und Interessenten auch als potentielle Bilanzanalytiker in Betracht.[7] Nachstehend eine Übersicht über die externen und internen Adressaten (Tab. 1.):

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tab. 1: Überblick über potentielle Bilanzadressaten

Quelle: in Anlehnung an Küting, K./ Reuter, M.: Bilanzierung im Spannungsfeld der unterschiedlicher Adressaten:, S. 230; sowie Baetge, J./ Kirsch, H.-J./ Thiele, S., Bilanzanalysen, 2004, S. 15.

Innerhalb der Jahresabschlussadressaten ist zwischen Personen und Institutionen zu unterscheiden, die ein ausschließliches Informationsinteresse zu verzeichnen haben und jenen, die darüber hinaus noch ein positives oder negatives Zahlungsbemessungsinteresse an das Unternehmen stellen. Bei Letztgenannten handelt es sich ausschließlich um Adressaten, welche ein vertraglich fixiertes Schuldner-Gläubiger-Verhältnis gegenüber dem Unternehmen einnehmen.[8] Diese Akteure stellen die zentralen Adressaten des Jahresabschlusses dar.

2.1 Externe Adressaten

Der wichtigste externe Jahresabschlussadressatenkreis sind die Kreditgeber , zu denen sowohl Fremdkapital- als auch Eigenkapitalgebende Institutionen gehören. Ihr oberstes Ziel ist die termingerechte Begleichung vereinbarter Zins- und Tilgungszahlungen. Somit orientiert sich ihr vorrangiges Informationsinteresse an der Kreditwürdigkeit des bilanzierenden Unternehmens.[9] Neben diesem originären Interesse haben Kreditgeber auch auf Basis des §18 KWG ein gesetzlich normiertes Informationsinteresse. Für den Kreditgeber ist in erster Linie die Erhaltung der Haftungssubstanz von Bedeutung. Je höher die Eigenkapitalquote sowie der Betrag an liquiden Mitteln innerhalb eines Unternehmens ist, umso geringer ist das Risiko. Hieraus lässt sich ein negatives Zahlungsbemessungsinteresse für Gläubiger ableiten.[10]

Gegenwärtige und zukünftige Aktionäre dagegen haben ein Interesse an aktuellen, aber auch langfristig kontinuierlichen und planbaren hohen Dividendenzahlungen[11] sowie an entsprechenden zukünftig hohen Kursteigerungen, und somit ein positives Zahlungsbemessungsinteresse. Innerhalb dieser Adressatengruppe existieren jedoch divergierende Zahlungsinteressen. Zum einen die Kleinaktionäre, welche meist eher ein zeitlich befristetes Arrangement anvisieren und somit hohe Dividendenausschüttungen präferieren und zum anderen Großaktionäre, die ein höheres Interesse an langfristigen Kursentwicklungen haben und daher eher gleichmäßige und kontinuierliche Gewinnausweise bevorzugen.[12] Beiden Gruppierungen gemein ist jedoch das Informationsinteresse am Jahresabschluss, welches das wichtigste Instrument zur Beurteilung der wirtschaftlichen Lage und somit die Grundlage für ihre ökonomischen Entscheidungen darstellt.[13]

Die Gruppe der Lieferanten und Kunden haben ein ähnliches Informationsinteresse gegenüber dem Unternehmen, da beide sich in einem Schuldner-Gläubiger-Verhältnis mit dem Unternehmen befinden. Auf Basis der Jahresabschluss- und Lageberichtsinformationen versuchen sie das Risiko für eventuelle Erfüllungsausfälle (Illiquiditätsrisiko) zu beurteilen. Somit haben Lieferanten und Kunden ein negatives Zahlungsbemessungsinteresse zur Sicherstellung ausreichender Bonität.[14]

Der Fiskus hat ebenfalls ein bedeutendes Informationsinteresse aufgrund der Ableitung der Steuerbilanz aus der Handelsbilanz (Maßgeblichkeitsprinzip). Den zentralen Aspekt stellt der Schutz vor Verkürzung oder Verschiebung von Steuerzahlungen dar und die daraus resultierenden Anpassungen an die Handelsbilanz sowie die damit verbundenen Verschiebungen der „Einblicke in die tatsächlichen Verhältnisse“.[15] Somit hat der Fiskus ein positives Zahlungsbemessungsinteresse, da dessen Steuereinnahmen positiv mit dem steigenden Gewinn korrelieren.

Im Rahmen von Bonitätsbeurteilungen steigt die Bedeutung von Rating-Agenturen stetig an. Von dem Ergebnis dieser Prüfungen hängen nicht unerheblich die Fremdkapitalkosten eines Unternehmens ab, wodurch die Agenturen ebenfalls immer mehr in den Blickpunkt der Jahresabschlussinteressenten rücken.[16] Innerhalb dieser Gruppe liegt ein ausschließliches Informationsinteresse vor, welches sich aus vergleichbaren Anforderungen, wie z.B. innerhalb der Gruppe der Kreditgeber ableiten lässt, die an Informationen interessiert sind, die sich zentral auf die Kreditwürdigkeit auswirken.

Die Presse analysiert ebenfalls den Jahresabschluss, mit der Zielrichtung einer stark verdichteten Informationsvermittlung für die Öffentlichkeit, meist in Form weniger, dafür aber aussagekräftiger Kennzahlen.[17] Diese Informationen stellen häufig auch die Grundlage für Entscheidungen von Kleinaktionären dar oder gehen ggf. auch in die öffentliche oder politische Diskussion mit ein, wie z.B. bei der Diskussion um die Situation bei der Deutschen Bank.[18]

[...]


[1] Für kapitalmarktorientierte Unternehmen gilt eine Aufstellungspflicht seit dem 01.01.2005.

[2] Vgl. Baetge, Jörg/ Thiele, Stefan, Gesellschafterschutz versus Gläubigerschutz, 1997, S. 11.

[3] Vgl. Baetge, Jörg, Rechnungslegungszwecke, 1976 , S. 15-16.

[4] Vgl. Bitz, Michael/ Schneeloch, Dieter/ Wittstock, Wilfried, Jahresabschluss, 2000, S. 38.

[5] Vgl. Küting, Karlheinz/ Reuter, Michael: Bilanzierung im Spannungsfeld der unterschiedlicher

Adressaten: Können internationale Rechnungslegungsnormen zum Abbau von adressatenbedingten Spannungsfeldern führen?, in: DSWR, Nr. 9 (2004), S. 230; in Verbindung mit: Baetge, Jörg/ Kirsch, Hans-Jürgen/ Thiele, Stefan, Bilanzanalysen, 2004, S. 14.

[6] Vgl. Küting, Karlheinz/ Reuter, Michael: Bilanzierung im Spannungsfeld der unterschiedlicher

Adressaten: Können internationale Rechnungslegungsnormen zum Abbau von adressatenbedingten Spannungsfeldern führen?, in: DSWR, Nr. 9 (2004), S. 230.

[7] Vgl. Baetge, Jörg/ Kirsch, Hans-Jürgen/ Thiele, Stefan, Bilanzanalysen, 2004, S. 15.

[8] Vgl. Coenenberg, Adolf G. , Jahresabschluss, 2003, S. 921.

[9] Vgl. Baetge, Jörg/ Kirsch, Hans-Jürgen/ Thiele, Stefan, Bilanzanalysen, 2004, S. 16.

[10] Vgl. Wöhe, Günter, Betriebswirtschaftslehre, 2002, S. 853.

[11] Vgl. Stein, Heinz-Gerd: Ziele und Maßnahmen der Konzernbilanzpolitik, in: ZfbF, Nr. 45 (1993), S. 976.

[12] Vgl. Wöhe, Günter, Betriebswirtschaftslehre, 2002, S. 853.

[13] Vgl. Jonas, Heinrich H., Interessen des Kaufmanns, 1983, S. 111.

[14] Vgl. Coenenberg, Adolf G., Jahresabschluss, 2003, S. 921.

[15] Vgl. Jonas, Heinrich H., Interessen des Kaufmanns, 1983, S. 115.

[16] Vgl. Baetge, Jörg/ Kirsch, Hans-Jürgen/ Thiele, Stefan, Bilanzanalysen, 2004, S. 18.

[17] Vgl. Baetge, Jörg/ Kirsch, Hans-Jürgen/ Thiele, Stefan, Bilanzanalysen, 2004, S. 19.

[18] Die Ankündigung der Deutschen Bank trotz Rekordgewinns 6000 Stellen abzubauen.

Ende der Leseprobe aus 28 Seiten

Details

Titel
Ansprüche der Adressaten an die Rechnungslegung - gleichgerichtete oder widerstreitende Interessen?
Hochschule
Bergische Universität Wuppertal
Veranstaltung
Seminar 'Rechnungslegung, Wirtschaftsprüfung und Corporate Governance'
Note
1,3
Autoren
Jahr
2006
Seiten
28
Katalognummer
V57717
ISBN (eBook)
9783638520720
ISBN (Buch)
9783656808572
Dateigröße
665 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Ansprüche, Adressaten, Rechnungslegung, Interessen, Seminar, Wirtschaftsprüfung, Corporate, Governance“
Arbeit zitieren
Eva-Maria Pfaff (Autor:in)Tanja Rammin (Autor:in), 2006, Ansprüche der Adressaten an die Rechnungslegung - gleichgerichtete oder widerstreitende Interessen?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/57717

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