Einfluss der "neuen" europäischen Sicherheitsarchitektur auf die österreichische Sicherheits- und Verteidigungspolitik


Diplomarbeit, 2006

116 Seiten, Note: 1.0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1.Eine Einführung

2. Der Begriff der Sicherheit
2.1 Konzeptionen von Sicherheit
2.1.1 Äußere und innere Sicherheit
2.1.2 Nationale und internationale Sicherheit
2.1.3 Subjektive und objektive Sicherheit
2.2.4 Sicherheit im engeren oder weiteren Sinne
2.2 Verschiedene Modelle von Sicherheit
2.2.1 Bündnis/Allianz
2.2.2 „Konzert der Mächte“
2.2.3 Mächtegleichgewicht (balance of power)
2.2.4 Gemeinsame Sicherheit
2.2.5 Kooperative Sicherheit
2.2.6 Kollektive Sicherheit
2.2.7 Umfassende Sicherheit (Comprehensive Security)
2.2.8 Weltsystem
2.3. Europäische Sicherheit
2.4 Österreichische Sicherheitspolitik

3. Die Europäische Union: Am Weg zur Sicherheits- und Verteidigungsunion
3.1 Europarechtliche Etappen
3.2 Die Entwicklung der GASP
3.2.1 Vertrag von Nizza
3.3 Entwicklung der ESVP
3.4 Der institutionelle Rahmen der ESVP
3.4.1 Politische Entscheidungsstrukturen innerhalb der GASP
3.4.2 Militärische Institutionen
3.4.2.1 Der Militärausschuss (EUMC)
3.4.2.2 Der Militärstab (EUMS)
3.4.3 Gremien und Instrumente für ziviles Krisenmanagement
3.4.3.1 Ausschuss für die nichtmilitärischen Aspekte der Krisenbewältigung
3.4.3.2 Conflict Prevention and Crises Management Unit
3.4.3.3 Der Krisenreaktionsmechanismus
3.5 Ziele und Aufgaben der ESVP
3.5.1 Rechtliche Grundlagen
3.5.1.1 Artikel 11 Abs. 1 EUV
3.5.1.2 Artikel 17 Abs. 2 EUV
3.5.1.3 Schlussfolgerungen des Europäischen Rates
3.5.1.4 Die Europäische Sicherheitsstrategie
3.5.2 Bewältigung ziviler Aufgaben der ESVP
3.5.2.1 Planziele im zivilen Bereich
3.5.2.2 Langfristige Konfliktprävention
3.5.2.3 Kurzfristige Konfliktprävention
3.5.3 Bewältigung militärischer Aufgaben der ESVP
3.5.3.1 Helsinki Headline-Goal
3.5.3.2 Europäischer Aktionsplan zu den Fähigkeiten (ECAP)
3.5.3.3 Das Streitkräfte-Planziel 2010
3.5.3.4 Die Europäische Verteidigungsagentur (EVA)
3.6 Finanzierung der ESVP

4. Österreich und die ESVP
4.1 Von der Neutralität zur Solidarität
4.1.1 Öffentliche Meinung zur Neutralitätsdebatte in Österreich
4.1.2 Stellungnahmen der politischen Parteien in Österreich
4.1.3 Andere Meinungen
4.1.3 Die Solidaritätsklausel
4.1.4 Fazit
4.2 Österreichs neue Herausforderungen für das 21. Jahrhundert
4.2.1 Mitwirkung Österreichs an einer „europäischen Verteidigung“
4.2.2 Auswirkungen der EU-Verfassung auf österreichische Sicherheitspolitik
4.2.3 Österreich und die NATO
4.2.4 Fazit
4.3 Europäisierung der österreichischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik
4.3.1 Mitwirkung Österreichs an einer „europäischen Verteidigung“
4.3.2 Budget und Rüstung
4.3.2.1 Wehrpflicht oder Berufsheer
4.3.3 Bundesheer 2010
4.3.3.1 Modelle für ein Österreichisches Bundesheer 2010
4.3.3.2 Modell 1: ÖBH 2010 Freiwilligensystem
4.3.3.3 Modell 2:Wehrpflicht mit nachhaltiger Auslandsorientierung
4.3.3.4 Modell 3: Wehrpflicht mit ausgewogener In- und Auslandsorientierung
4.3.3.5 Einsatzorganisation
4.3.4 Fazit

5. Resümee und Ausblick

6. Abkürzungsverzeichnis

7. Literaturverzeichnis

8. Abbildungsverzeichnis

1.Eine Einführung

Seit dem 11.September 2001 folgte ein striktes Umdenken im Bereich der Europäischen Sicherheit und Verteidigungspolitik. Europa antwortet auf Terror, organisiertes Verbrechen und Krieg mit neuer Strategie. Die Europäische Sicherheitspolitik hat zum Ziel, die EU zu einem Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts zu machen. So die wichtigsten Argumente für die Umstrukturierung. Aufgrund der Kriege am Balkan und im Irak herrschte in Europa Handlungsbedarf. Ein gemeinsames Handeln innerhalb der Europäischen Union wurde von vielen Seiten gefordert. Die Umsetzung stellt sich aber als schwierig heraus. Speziell in Österreich gibt es einige diskussionswürdige Punkte, die zu klären sind, bevor man auf weiteres eingeht, da dies sonst, aus rechtlicher Sicht, ein Sprung ins kalte Wasser werden könnte. Ein gemeinsames Vorgehen der EU gegen Bedrohungen wie beispielsweise Terrorismus und organisierte Kriminalität ist längst überfällig. Da ein eigenständiges und aktives Handeln der EU bis dato nicht wirklich vorhanden war, war es an der Zeit, innerhalb der EU Fragen der Sicherheit und der Verteidigung zu klären. Mit dem Ziel, eine bessere Organisation und auch mehr Selbstständigkeit zu erzielen, um nicht permanent vom Handeln einer „Weltmacht“ nämlich den USA abhängig zu sein.

Österreich gehört innerhalb der EU mit Schweden, Finnland und Irland zur Gruppe der neutralen und paktfreien Mitgliedstaaten. Jedoch kann man in den letzten Jahren eine gewisse Distanzierung Österreichs vom eigenen Neutralitätsstatus feststellen und eine Solidarisierung mit den gemeinsamen Zielen der GASP/ESVP erkennen. Deutlich wird diese Tendenz in der neuen Sicherheits- und Verteidigungsdoktrin, die am 23. Jänner 2001 unterzeichnet wurde:

„Die neue österreichische Sicherheitsdoktrin ist nicht die Antwort auf ein Bedrohungsbild, sondern ein umfassendes, aktives und präventives Gestaltungskonzept zur Wahrung der österreichischen Sicherheitsinteressen im neuen Europa.“[1]

Österreich sprach sich insbesondere für die sicherheitspolitische Entwicklung der EU und der NATO aus und somit für die EU als einen sicherheitspolitischen Akteur. Die Sicherheit Österreichs hängt unmittelbar mit der Sicherheit Europas zusammen und folglich muss auch Österreich Ideen und Verantwortung in das zukünftige Sicherheitspolitische Projekt der Union beisteuern. Dabei kann die EU auf der Stabilität innerhalb der Grenzen der Union aufbauen und diese nutzen um Stabilität in das geopolitische Umfeld der EU zu transportieren und nachhaltig zu implementieren. Wenn Österreich in der ESVP mitwirken möchte, muss es auch zu einer Mitgliedschaft im Kreis einer Strukturierten Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Sicherheits- und Verteidigungspolitik in der Lage sein. Dieser Rahmen eröffnet den EU-Mitgliedstaaten die Möglichkeit, die anspruchsvolleren Kriterien bezüglich militärischer Fähigkeiten zu erfüllen und sich zu Missionen mit höchsten Anforderungen zu verpflichten und sich unabhängig von den übrigen Mitgliedstaaten kooperativ zusammenzuschließen.[2] Eine engere Zusammenarbeit innerhalb Europas erfordert eine Neuausrichtung der österreichischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Die Notwendigkeit der Interoperabilität und Effektivität beim Einsatz von Konfliktregulierungsmitteln im Verbund mit anderen europäischen Staaten im vollen Rahmen der Petersberg Aufgaben wird sich nicht unter Aufrechterhaltung der Neutralität bewerkstelligen lassen.[3] Mit der Schaffung europäischer Streitkräfte als Konsequenz des ESVP-Integrationsprozesses ist die österreichische Neutralität nicht mehr aufrechtzuerhalten.

Im ersten großen Teil meiner Arbeit (Abschnitt III) habe ich untersucht, welche Konsequenzen die Sicherheitspolitischen Fehler der Vergangenheit innerhalb der EU bewirkt haben und daraus resultierend die dadurch entwickelten Ziele der GASP/ESVP beleuchtet. Logischerweise wird der Begriff der Sicherheit zu Beginn der Arbeit von verschiedenen Positionen gedeutet, um die Basis für die folgenden Kapiteln zu legen. Kapitel 3. beschäftigt sich mit den Weg der Europäischen Union zur Sicherheits- und Verteidigungsunion, wobei erwähnt werden muss, dass hier sowohl der rechtliche als auch der institutionelle Rahmen aufgezeigt wird. Wie bereits angedeutet werden Aufgaben und Ziele der ESVP erörtert und dabei auch das große Problem der Finanzierung etwaiger ESVP-Missionen angeschnitten.

Der zweite große Teil der Arbeit (Abschnitt IV) wirft die Frage auf, welchen Einfluss die Europäische Sicherheitspolitik auf die Österreichische Sicherheits- und Verteidigungspolitik hat und welche Konsequenzen sich daraus in Bezug auf die Neutralität, die Sicherheitspolitik, Budget und Rüstung und die Wehrpflicht ergeben.

Zu Beginn meiner Auseinandersetzung mit dem Thema habe ich mir folgende Thesen überlegt, die im Verlauf dieser Arbeit behandelt werden.

Hypothese 1:

Die Mitwirkung Österreichs an der ESVP und insbesondere seine Zusicherung einer Weiterentwicklung zu einer gemeinsamen Verteidigung, bewirkt eine Liquidierung der bestehenden österreichischen Neutralität.

Hypothese 2:

Die Auswirkungen der EU-Verfassung auf die österreichische Sicherheitspolitik bewirkten eine Solidarisierung Österreichs gegenüber den Mitgliedstaaten und einer Abkehr der „passiven“ und nur auf „humanitären Einsätzen“ beruhenden Sicherheitspolitik Österreichs.

Hypothese 3:

Eine „Europäisierung“ der österreichischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik bewirkt eine nötige Umstrukturierung des österreichischen Bundesheeres und der österreichischen Verteidigungsmittel.

Um die Fragen und Thesen erarbeiten zu können, bediene ich mich in erster Linie einer eingehenden Literaturrecherche sowie der eigenen Analyse von Primärtexten (v.a. Vertragstexte, Sicherheitsdoktrin und dem derzeitigen Entwurf für eine europäische Verfassung,…). Aufgrund der Aktualität der Arbeit werden ich mich auf einschlägige Internetquellen verlassen um etwaige Veränderungen in die Arbeit einfließen lassen zu können. Die in Abschnitt IV aufgestellten Thesen in den jeweiligen Kapitelzusammenfassungen überprüft. Abschnitt II der Arbeit ist der theoretischen Teil indem Begrifflichkeiten erklärt und verschiedene Modelle von Sicherheit vorgestellt werden. Es folgen Abschnitt III und IV die den Kern der Arbeit bilden indem Thesen und Fragen zum Thema geklärt werden sollen. Resümee und Ausblick sind im Abschnitt V vorzufinden.

„Wie angenehm und reizend ist die aus dem Bewusstsein vollkommener Eintracht entspringende Sicherheit.“ (Jean-Jacques Rousseau)

Abschnitt II: Erörterung der Begrifflichkeiten

2. Der Begriff der Sicherheit

„Viele verlieren, indem sie mehr zu gewinnen streben, dasjenige, was sie in Sicherheit genießen könnten.“ (Aesop um 550 v. Chr.)

Der Terminus Sicherheit ist heute ein sehr vielseitig verwendeter Grund- und Wertebegriff der politisch-sozialen Sprache. Von Sicherheit wird auf den verschiedensten politischen, sozialen und gesellschaftlichen Gebieten gesprochen. (z.B. Sicherheit als Schutz vor Beeinträchtigung des menschlichen Lebens, materieller und ideeller „Güter“, Selbstsicherheit im Umgang mit Menschen, etc.) Auch mit den verschiedensten Ebenen ( individuelle Sicherheit, öffentliche und soziale Sicherheit, nationale und internationale Sicherheit) wird dieser Begriff in Verbindung gebracht.[4]

Sicherheit ist ein überwiegend historisch und individuell geprägter Begriff, der an einen politischen Akteur oder ein Völkerrechtssubjekt, also ein Staat, gebunden ist. Wenige Begriffe haben in den letzten Jahren eine derartige Konjunktur erlebt wie jener der Sicherheit. Daraus resultierend spricht man heute von einem „erweitertem Sicherheitsbegriff“. Für eine genauere Definition von Sicherheit, muss man eine universelle Dimension vernachlässigen, da dieser Begriff in unterschiedlichen Sachverhalten vorzufinden ist. In der Sicherheitspolitik unterscheidet man hauptsächlich zwischen zwei Dimensionen von Sicherheit: der negativen Dimension, darunter versteht sich die Abschreckung bewaffneter Aggression von innen oder außen, sowie die positive Dimension. Damit assoziierbar sind vorwiegend die Bereiche der Politik, der Wirtschaft, des Sozialen, der Technik, der Biologie und der Psychologie.[5] Das Ziel dabei ist der Aufbau von Friedensschaffenden und Friedenserhaltenden Strukturen.

Am verständlichsten kann man Sicherheit definieren, wenn man den Begriff auf die lateinische Bedeutung zurückführt. Das Wort Sicherheit lässt sich aus dem Lateinischen herleiten (von: securas: se(d) cura = ohne Sorge), und bedeutet soviel wie Vermeidung von Unsicherheit bzw. von Bedrohung und Gefährdung sowie der Furcht vor diesen Unsicherheiten.[6] Mit der Übersetzung „ohne Sorge“ wird die Befindlichkeit einer Person zum Ausdruck gebracht. Es handelt sich hierbei um einen subjektiv bewerteten Zustand. Als Gegenstück lässt sich der Begriff tutus[7] heranziehen. Er meint den Zustand eines objektiv vorhandenen Geschütztseins, der dann vorliegt, wenn alle Kräfte, die das Subjekt bedrohen könnten, entweder eingedämmt sind oder zur Gänze fehlen. In diesem Sinne lässt sich Sicherheit auch einerseits durch einen subjektiven Sinn, also als Fehlen von Angst oder Sorge, andererseits als einen Zustand objektiv feststellbaren Geschütztseins definieren. Verdeutlicht wird dieser doppelte Sinn von Sicherheit unter folgendem Aspekt. Darunter versteht man einen „Zustand, in dem sich Individuen, Gruppen und Staaten nicht von ernsten Gefahren bedroht fühlen bzw. sich wirksam vor ihnen geschützt sehen und ihre Zukunft nach eigenen Vorstellungen gestalten können“.[8]

2.1 Konzeptionen von Sicherheit

Die Konzeptionen von Sicherheit[9] lassen sich in vier verschiedenen Aspekten unterscheiden:

- Äußere und innere Sicherheit;
- Nationale und internationale Sicherheit;
- Subjektive und objektive Sicherheit;
- Sicherheit im engeren oder weiteren Sinne

2.1.1 Äußere und innere Sicherheit

Innere- und Äußere Sicherheit bezeichnen staatliche Einrichtungen und Organe, sowie soziale Maßnahmen, die zum Schutz von Leben und Eigentum der Bürger und Bürgerinnen und zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung beitragen. Äußere und innere Sicherheit verkörpern für den Staat zwei Dimensionen, die in gegenseitiger Abhängigkeit stehen. Getrennt voneinander betrachtet, steht der Begriff der Inneren Sicherheit vorwiegend für die Verhütung und Abwehr von Kriminalität, Gewalt und sonstigen Angriffen auf das in einer Gemeinschaft geregelte Zusammenleben, also der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Die Innere Sicherheit hat auch den Schutz des Staates vor Gegnern im Innern und von außen zum Ziel, sowie die Sicherung des Bestandes und die Stabilität einer Gemeinschaft. Die wichtigsten Organe der Inneren Sicherheit sind die Polizei und die Staatsanwaltschaft.[10]

Unter Äußerer Sicherheit versteht man die Sicherheit eines Staates oder einer Gruppe von Staaten vor einer Bedrohung militärischer Natur durch andere Staaten oder Staatengruppen verstanden. Vor allem zu Zeiten des Kalten Krieges im Ost-West-Konflikt, erlebte dieser Begriff seine Hochkonjunktur. In den Bereich Äußere Sicherheit fallen auch Risiken nicht militärischer Art wie der Internationale Terrorismus, Organisierte Kriminalität und Illegale Migration, aber auch Wirtschaftsspionage, Umweltgefahren, Epidemien/Pandemien und Ressourcenknappheit.

Sehr deutlich kommt die gegenseitige Abhängigkeit von Innerer- und Äußerer Sicherheit zum Vorschein, wenn man historische Beispiele betrachtet, wo ein im Inneren geschwächter Staat Opfer einer Aggression wird, da der so genannte Aggressor, seinem Opfer auch im Außenbereich nur wenig Widerstandskraft beimessen kann. Auf der anderen Seite kann ein im Inneren geschwächter Staat wider Erwarten zum Angriff schreiten, um seine Inneren Schwierigkeiten zu überspielen. Die Innere Sicherheit trägt maßgeblich zur inneren Stabilität eines Staates bei. Die innere Stabilität wird in diesem Zusammenhang als Zustand friedlicher und korrekter Beziehungen zwischen den politischen, wirtschaftlichen und sozialen Kräften eines Staates verstanden. Bei geringer äußerer Bedrohung liegt das Hauptaugenmerk auf der Gewährleistung der inneren Sicherheit.[11]

2.1.2 Nationale und internationale Sicherheit

Bis zum Aufkommen des modernen Nationalstaates lassen sich viele Übereinstimungen von Sicherheit und Frieden finden. Im Laufe der Entwicklung des Nationalstaates verliert der umfassende Friedensbegriff an Bedeutung. Parallel dazu gewinnt das Sicherheitsdenken an Gewicht, da der Begriff mit Beginn des 19. Jahrhunderts als Voraussetzung und Bedingung des Friedens verstanden wurde.[12] Die Äußere Sicherheit wird im Lauf der letzten beiden Jahrhunderte zum Hauptaugenmerk der nationalen Sicherheit. Aufgrund militärischer Konkurrenz anderer Nationalstaaten, fühlten sich ein Staat dazu veranlasst, seine Macht mittels Aufrüstung zu steigern, um mehr Sicherheit zu erreichen. Das führte zwingender Maßen zu einem Sicherheitsdilemma, da auch andere Staaten mit Machtzuwachs, etwa durch Schaffung von Bündnissen, reagierten. Der internationalen Sicherheit wurde erst nach dem Ersten Weltkrieg größere Bedeutung zugeschrieben. Die Satzung des Völkerbundes im Jahr 1920 förderte die internationale Sicherheit. Die Bedeutung von internationaler Sicherheit wurde aber erst nach dem zweiten Weltkrieg mit aufkommen der Nuklearwaffen erkannt und unter dem Aspekt regionaler oder weltweiter Sicherheit betrachtet. Internationale Sicherheit lässt sich auch als friedliches Miteinander souveräner Staaten bezeichnen. Dieses Gefüge hängt stark davon ab, welche Beiträge die einzelnen Staaten für diese Sicherheitspartnerschaft leisten.

Nationale Sicherheit lässt sich als „die Fähigkeit einer Nation, ihre inneren Werte vor äußerer Bedrohung zu schützen“,[13] definieren. Unter Bedrohungen in diesem Zusammenhang meint man nicht nur militärische Angriffe, sondern auch diplomatische Druckausübung, Wirtschaftsboykott, politische Drohung oder Erpressung. Deswegen umfasst nationale Sicherheit neben der Außen- und Verteidigungspolitik auch die Wirtschaftspolitik.[14]

2.1.3 Subjektive und objektive Sicherheit

In der Regel spricht man von subjektiver Sicherheit, wenn sich ein Staat und dessen Bevölkerung sicher fühlen. Fehlen aber Faktoren, die die Sicherheit eines Staates bedrohen oder beeinträchtigen, oder gelingt es diese Bedrohungen zu entschärfen und zu wirkungslos zu machen, verwendet man den objektiven Sicherheits-Begriff.[15] Wenn man von einem rationalen Handeln eines Staates ausgeht, kann man daraus schließen, dass die objektive Sicherheit mit der subjektiven Sicherheit zu einem großen Teil übereinstimmt. Sicherheit kann man also in dieser Dimension unter drei Gesichtspunkten betrachten:

- Sicherheit nur in ihrem objektiven Aspekt
- Sicherheit nur in ihrem subjektiven Aspekt
- Sicherheit unter Verknüpfung beider Aspekte[16]

2.2.4 Sicherheit im engeren oder weiteren Sinne

Die Definition von Sicherheit im engeren Sinn begnügt sich mit der Beschränkung auf die Aufrechterhaltung der äußeren Sicherheit, der Unversehrtheit seiner Bürger und der Selbstbestimmung des politischen Systems. Sicherheit im weiteren Sinn bezieht auch die Verringerung von wirtschaftlichen Abhängigkeiten mit ein, sowie die Erhaltung der inneren Stabilität.[17]

2.2 Verschiedene Modelle von Sicherheit

2.2.1 Bündnis/Allianz

Dieses Sicherheitssystem besteht aus mindestens zwei Staaten, die durch einen völkerrechtlichen Vertrag gebunden sind. Diese Staaten verpflichten sich zum gegenseitigen militärischen Beistand um die territoriale Integrität von Mitgliedstaaten gegen Nicht-Mitgliedstaaten mit militärischen Mitteln zu verteidigen.[18] Ein Bündnis ist somit eine explizite Verpflichtung, militärische Mittel einzusetzen, wobei ein Bündnis nicht nach innen (siehe kollektive Sicherheit), sondern gegen Staaten außerhalb des Bündnisses gerichtet ist.

2.2.2 „Konzert der Mächte“

Ein Konzert ist ein kooperatives Übereinkommen zwischen Großmächten, um gemeinsam die internationalen Beziehungen zu verwalten und zu beherrschen. Historisch betrachtet ist vor allem das Konzert des 19. Jahrhunderts nach den Napoleonischen Kriegen und dem Wiener Kongress von 1815 Vorbild. Ein Konzert beruht auf einem Zusammenspiel von Staaten, die machtpolitisch zueinander in enger Beziehung stehen. Wesentlich an einem Konzert war, dass die betreffenden Staaten Verantwortung für die internationalen Verträge übernahmen. Verletzungen von Verträgen oder Interessen der am Konzert teilnehmenden Mächten, wurde geahndet, wobei auch militärische Gewaltanwendung zulässig war.[19]

2.2.3 Mächtegleichgewicht (balance of power)

In einem System des Mächtegleichgewichts darf ein Staat nicht stärker sein als alle anderen zusammen. Primäres Interesse der Staaten ist die Aufrechterhaltung ihrer Autonomie als souveräne Einheiten. Darum versuchen sie, keinen Staat stärker werden zu lassen als alle anderen zusammen, damit diese ein Gegengewicht bilden könnten. Laut Morton Kaplan gibt es für das Verhalten von Staaten in einem System des Mächtegleichgewichts folgende Regeln:

1. Sie wollen ihre Kapazitäten erhöhen, aber eher durch Verhandlungen als durch Krieg
2. Sie führen eher Krieg, als die Gelegenheit, Kapazitäten zu erhöhen, vorbeigehen zu lassen
3. Sie wollen den Gegner nicht vernichten sondern
4. eher Bündnispartner suchen
5. Es sollten mindestens fünf Staaten beteiligt sein (Punkt fünf wurde von Henry Kissinger übernommen, ist aber umstritten, da es auch in einem System der Bipolarität ein Mächtegleichgewicht geben kann)[20]

2.2.4 Gemeinsame Sicherheit

In den siebziger Jahren wurde unter dem Aspekt der Entspannungspolitik (zwischen Ost- und West) versucht, die Sicherheit der einen Seite von der Sicherheit der Gegenseite abhängig zu machen. Dabei handelt es sich um einen primär politischen Ansatz, die den nationalen mit dem internationalen Aspekt von Sicherheit verknüpft und keiner Seite Nachteile bringt. Im Rahmen dieses Konzepts wollte man die politische Kooperation und vor allem das Instrument der Rüstungskontrolle einsetzen, um zwischen den Machtblöcken das Vertrauen zu fördern und den Rüstungswettlauf einzudämmen. Man wollte beide Seiten überzeugen, dass es sinnvoller wäre, auf kurzfristig erreichbare politische und militärische Vorteile zugunsten einer langfristigen Friedenssicherung zu verzichten.[21]

2.2.5 Kooperative Sicherheit

Unter Kooperativer Sicherheit versteht man das gemeinsame Vorgehen mehrerer Staaten gegen Bedrohungen, die von allen Teilnehmern als solche empfunden werden. Kooperative Sicherheit ist das politische und rechtliche Beziehungsgeflecht zwischen Saaten, das deren Sicherheit erhöht. Im Gegensatz zur kollektiven Sicherheit und kollektiven Verteidigung enthält kooperative Sicherheit keine zwingenden Verpflichtungen zu militärischem Beistand. Als Beispiel für ein kooperatives Sicherheitssystem könnte man die OSZE (Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa) anführen. Auch konkrete Rüstungsabkommen und multi- und bilaterale Übereinkommen fallen in den Bereich dieses Begriffes.[22]

2.2.6 Kollektive Sicherheit

Die Mitglieder dieses Systems verpflichten sich einem Mitglied (oder mehreren Mitgliedern), im Falle einer Bedrohung oder eines Angriffs durch ein anderes Mitglied, unter Einbeziehung von militärischen Mitteln, gemeinsam zur Hilfe zu kommen. Kollektive Sicherheit ist nach innen gerichtet und richtet sich von seiner Grundkonzeption her nicht gegen einen bestimmten Staat oder eine Staatengruppe. Mitglieder eines solchen Bündnisses müssen bereit sein, gegen jedes von ihnen unverzüglich die notwendigen Zwangsmaßnahmen zu ergreifen.[23]

2.2.7 Umfassende Sicherheit (Comprehensive Security)

Dieser Begriff von Sicherheit schließt neben der militärischen auch die politische, soziale, gesellschaftliche, wirtschaftliche, ökologische und kulturelle Dimensionen ein. Comprehensive Security entstand Ende der 80er Anfang der 90er Jahre des vorherigen Jahrhunderts. Es war das Ergebnis eines Beurteilungs- und Umdenkprozesses im Establishment der strategischen und sicherheitspolitischen Forscher in den USA. Ein weiterer Grund war die geänderte Bedrohungsanalyse nach dem Zerfall der Sowjetunion. Vor allem in West- und Mitteleuropa entdeckte die wissenschaftliche Fachwelt sehr bald das neue Problem auch im Hinblick auf ein stark verändertes Sicherheitsgefühl innerhalb der Bevölkerung.[24]

2.2.8 Weltsystem

Der Grundgedanke besteht darin, einen globalen Einheits- und Bundesstaat zu schaffen, um Kriege völlig auszuschließen. Staaten die an diesem Modell teilnehmen, verlieren ihre Souveränität und Völkerrechtssubjektivität. Das Gewaltmonopol wird durch eine Weltexekutive kontrolliert. Das Machtstreben der Einzelstaaten wird zwar durch dieses Modell eingedämmt, dennoch kann das Machtstreben von Personen und Gruppen nicht verhindert werden. Somit kann das erklärte Ziel des Weltstaates, Sicherheit durch Auflösung der Nationalstaaten, keineswegs verhindern, dass bewaffnete Gewalt auf der Welt ausgeübt wird. Dieses Sicherheitssystem erscheint aufgrund vielerlei Probleme wenig Erfolg versprechend zu sein.[25]

2.3. Europäische Sicherheit

Einen universellen Begriff von Sicherheit zu finden ist aufgrund der Vielschichtigkeit der einzubeziehenden Faktoren und Konzepte eine große Herausforderung. Die ständige Transformation der Inhalte und Bewertungen des Begriffes Sicherheit trägt ebenso dazu bei, dass sich eine Definition als schwierig herausstellt. Das lässt sich auch über die Europäische Union als hybrides Integrationskonzept sagen. Die Verbindung von beiden zu einem Konzept transnationaler – eben „europäischer“ - Sicherheit und in weiterer Folge Sicherheitspolitik, ist darum gleichermaßen schwer in einer begrifflichen Formel zu fassen, wie politisch und rechtlich umzusetzen.[26]

Die eher klassische Definition von internationaler Sicherheit als die „Abwesenheit organisierter Gewaltanwendung zwischen Staaten“[27] scheint für das heutige Europa nicht mehr angebracht zu sein.[28] Durch die Veränderungen der politischen und gesellschaftlichen Landschaft machte es notwendig, eine weiter gefasste Konzeption europäischer Sicherheit zu schaffen. Sowohl die fortschreitende Erosion der Nationalstaaten als auch die wirtschaftliche und politische Integration führt zu einer immer stärker werdenden europäischen Identitätsbildung und einer weiteren Veränderung im europäischen Denken.

Die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik kann man als einen Prozess betrachten, dessen außen- und sicherheitspolitisches Leitbild und Orientierungsmodell[29] (zivil, militärische, normativ oder kooperativ)nicht genau festgelegt ist. Daraus resultiert folgende Frage: Soll die EU zu gegebener Zeit in ein Verteidigungsbündnis oder in ein System kollektiver oder kooperativer Sicherheit münden? Aufgrund der Tatsache, dass die europäische Sicherheitspolitik nicht als getrennte Aufgabe der Union zu verstehen ist, gibt es keine explizite Antwort darauf.

Bei der Analyse entsprechend ausgewählter Dokumente und Vertragstexte lässt sich feststellen, aus welchen Teilen sich der Begriff „Europäische Sicherheit“ zusammensetzt.

a) Autonomie versus Abhängigkeit

Mit Autonomie ist die „autonome Entscheidungs- und Handlungsfähigkeit“ der Union im Rahmen des zivilen und militärischen Krisenmanagements gemeint. Die EU kann somit auf Krisen reagieren sofern die NATO als ganzes nicht beteiligt ist.[30] Damit soll das Außenpolitische Instrumentarium der EU gestärkt und vervollständigt werden. Eingeschränkt wird die Autonomie im Bereich der europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik durch die intergouvernementale Struktur der Entscheidungsfindung und fehlende operative Kapazitäten.

b) Prävention und Konfliktlösung versus kollektive Verteidigung

Konfliktvorbeugung und Konfliktlösung meinen im Prinzip die Petersberg-Aufgeben des Artikels 17 Abs. 2 EUV,[31] sowie das gesamte Präventions-Instrumentarium der EG, wie Außenhandel, Entwicklungspolitik, Kooperationsprogramme und humanitäre Hilfe, Umwelt und Sozialpolitik und Maßnahmen im Bereich der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit, speziell im Rahmen der Terrorismusbekämpfung. Aus den erwähnten Aufgaben kann somit explizit nur die kollektive Verteidigung abgegrenzt werden.

c) Legalität/Legitimität versus interessensgeleitete Machtpolitik

Die Europäische Union beruht , laut den Grundsätzen der Charta der Vereinten Nationen, auf den Grundsätzen der Freiheit, der Demokratie, der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie der Rechtsstaatlichkeit. Die Durchführung oder Teilnahme an friedenserzwingenden Maßnahmen ohne entsprechende Ermächtigung durch den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen, würde einen Bruch des Völkerechtes darstellen.[32]

d) Kooperation versus Subordination

Die EU stellt einen Teil eines Rahmengeflechtes miteinander vernetzter Institutionen dar. Enge Kooperationsmechanismen mit den VN, der OSZE, der NATO und dem Europarat „verhindern“ den Monopolanspruch der Union im Rahmen europäischer Sicherheit. Einen hohen Stellenwert nimmt die Frage der euro-atlantischen Beziehungen ein, wobei die NATO das Fundament kollektiver Verteidigung bleibt.[33]

2.4 Österreichische Sicherheitspolitik

Grundvoraussetzung für eine funktionierende rechtsstaatliche Demokratie ist die Gewährleistung von Sicherheit. Sicherheit in all ihren Dimensionen ist ebenso wichtig für den wirtschaftlichen Aspekt eines Staates und jeden einzelnen Bürger. Aus den genannten Gründen nimmt die Sicherheitspolitik eine vorrangige Stellung bei den politischen Aufgaben eines Staates ein. Daher muss der Begriff Sicherheit in dieser Zeit als „umfassende Sicherheit“ konzipiert und verwirklicht werden. Österreich hat sich einer Politik des Friedens verpflichtet. Das Bedeutet, dass die österreichische Politik versuchen sollte, gewaltsame Konflikte erst gar nicht entstehen zu lassen. Österreich betreibt daher eine Sicherheitspolitik, die auf Basis der Charta der Vereinten Nationen, sowie der internationalen Vereinbarungen zum Schutz der Grund- und Freiheitsrechte, wie der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Europäischen Grundrechte-Charta auf Vermeidung von Krieg und auf ein friedliches Zusammenleben der Völker gerichtet ist.[34] Die Sicherheits- und Verteidigungsdoktrin spricht vor allem jene Aspekte der umfassenden Sicherheit an, die sich mit dem Schutz des staatlichen Systems als Ganzes sowie dem Schutz seiner Bürger gegen Bedrohungen in großem Ausmaß befasst.

„Die Sicherheits- und Verteidigungsdoktrin stellt die Leitlinie für die Sicherheitspolitik Österreichs dar. Die vitalen Sicherheitsinteressen Österreichs und die gemeinsam mit der EU verfolgten Sicherheitsinteressen stellen die Grundlage der Sicherheitspolitik dar. Daraus leiten sich die politisch-strategischen Ziele ab, die durch eine staatliche Gesamtstrategie sowie durch Teilstrategien in den jeweiligen Politikbereichen umzusetzen sind.“[35]

Man muss feststellen, dass die Sicherheitslage eines europäischen Staates nicht mehr isoliert betrachtet werden kann. Gründe dafür sind zum Beispiel Instabilitäten und Gefahren in und um Europa. Diese sicherheitspolitischen Herausforderungen und Risiken können nur durch solidarische Zusammenarbeit bewältigt werden. Folglich ist auch die Sicherheit Österreichs untrennbar mit der Europäischen Sicherheit verbunden. Somit verwirklicht Österreich seine Sicherheitspolitik im Rahmen der EU.

Abschnitt III Die europäische Sicherheitsarchitektur

3. Die Europäische Union: Am Weg zur Sicherheits- und Verteidigungsunion

„Es klingt brutal und zynisch, aber vielleicht brauchen wir weitere Krisen wie in Jugoslawien, damit Europa enger zusammenwächst und zu einer gemeinsamen Politik findet.“

(Horst Teltschnik, Außenpolitik-Berater von Kanzler Kohl, 6.12.1991)

Seit ihrer Gründung definierten sich die Europäischen Gemeinschaften nicht nur als eine nach innen gerichtete Friedensgemeinschaft, die Kriege unter Partner zur Gänze ausschloss. Der EGKS-Vertrag[36] spricht von einem immer engeren Zusammenschluss der europäischen Völker, die nun ein gemeinsames Schicksal teilen. Die Zusammenarbeit und Integration im wirtschaftlichen Bereich wurde einerseits als ein Mittel wirtschaftlicher Stärke und Wohlstand gesehen, andererseits sollte damit auch eine neue stabile europäische Friedensordnung geschaffen werden. Die Europäische Gemeinschaft lässt sich von ihrer Gründung an definieren als:

- Eine Wertegemeinschaft der europäischen pluralistischen Demokratien
- Eine Solidaritätsgemeinschaft europäischer Staaten, von denen solidarisches Handeln erwartet wird, welches auch eine Grundvoraussetzung für das Funktionieren der Gemeinschaft ist
- Eine Friedensgemeinschaft, welche es ermöglicht hat, alte nationale Rivalitäten, welche die europäische Geschichte durch Jahrhunderte beherrschten, unter europäischen Staaten zu überwinden. Dadurch sind bewaffnete Konflikte zwischen den Mitgliedern der Gemeinschaft heute undenkbar.[37]

Durch die Gründungsverträge und deren Weiterentwicklung, das Gemeinschaftsrecht, die geschaffenen Gemeinschaftsverfahren und die Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofes, wurde ein gemeinsamer europäischer Rechtsraum geschaffen, der die Mitgliedstaaten und deren Bürger in ein rechtliches Netzwerk von Rechten und Pflichten einbindet. Eine neue europäische partnerschaftliche politische Kultur wurde geschaffen, die es ermöglicht, gemeinsame Krisen innerhalb und außerhalb der Union gemeinsam zu meistern.

3.1 Europarechtliche Etappen

Sir Leon Brittan[38] brachte es in seinem 1994 erschienen Buch „Die europäische Herausforderung“ auf den Punkt als er meinte, dass das Ansehen der Europäischen Union „eines der größten Opfer des Kugelhagels in Bosnien“ darstellte. Er sprach damit das hilflose Krisenmanagement der Europäischen Union im Bosnienkrieg an. Dieser Krieg war eine Schmach für die Europäische Union, da zeitgleich zum Balkan-Konflikt (1991) der Vertrag von Maastricht zur Entwicklung einer „Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik“ unterzeichnet wurde. Dies schien diskreditiert, bevor sie überhaupt in Kraft getreten war. Faktum war, dass die Europäische Gemeinschaft bis zum Inkrafttreten des Vertrages von Maastricht über kein eigenständiges Instrumentarium des Krisenmanagements verfügt hat. Somit war die Europäische Union nicht in der Lage, Soldaten auf das Territorium des ehemaligen Jugoslawiens zu entsenden. Dazu muss erwähnt werden, dass sich bis zum Jahre 1989 die Frage nach einem gemeinsamen sicherheitspolitischen Instrumentarium für die Gemeinschaft nicht gestellt hat. Ausschlaggebend dafür war, dass in den Jahren des Kalten Krieges, Europa im Bereich der Sicherheitspolitik nur im transatlantischen Kontext und unter amerikanischer Führung handeln konnte.

Am 04. März 1947 wurde zwischen dem Vereinigten Königreich und Frankreich der Vertrag von Dünkirchen unterzeichnet. Daraus entwickelte sich ein Vertrag über Zusammenarbeit in wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Angelegenheiten und zur kollektiven Selbstverteidigung. Am 18.März 1948 schlossen sich auch die drei Benelux-Staaten dieser militärischen Rückversicherung gegenüber Deutschland sowie die als Bedrohung empfundene Sowjetunion, an. Somit wurde der Grundstein einer europäischen Sicherheitsarchitektur gelegt.[39] Der Vertrag war für fünfzig Jahre unkündbar und enthält in Artikel V eine obligatorische militärische Beistandsklausel. Der Brüsseler Pakt bildete die Rechtsgrundlage für die Einsetzung der so genannten „Westunion[40] und war somit der erste europäische Versuch nach dem zweiten Weltkrieg, ein kollektives Verteidigungsbündnis auf multilateraler Ebene zu etablieren.

Lässt man die Bemühungen zur Schaffung einer Europäischen Verteidigungsgemeinschaft (EVG) von 1952 außer acht, die am Widerstand der französischen Nationalversammlung gescheitert war, wurde die Frage nach einer von den USA teilweise unabhängigen Sicherheitspolitik in Europa, außer acht gelassen.

Auch die Kooperation im weiteren Feld der Außen- und Sicherheitspolitik, wurde mit dem so genannten Fouchet-Plan[41] nur dürftig innerhalb der Europäischen Gemeinschaft diskutiert. Erst im Rahmen der „Europäischen Politischen Zusammenarbeit“ (EPZ) machten sich bescheidene Fortschritte bemerkbar. Im Rahmen des Ministerrates von Luxemburg am 27.Oktober 1970 wurde der Davignon -Bericht[42] von den EG-Außenministern angenommen. Mit der EPZ wurde ein rechtlich unverbindlicher Rahmen in Bezug auf außenpolitische Fragen geschaffen. Der Sicherheits- und Verteidigungsbereich wurde beinahe zur Gänze ausgeklammert um nicht Kompetenzen der NATO anzutasten. Im Rahmen der EPZ einigten sich die EG-Staaten darauf, gemeinschaftliche Embargomaßnahmen als sicherheitspolitisches Instrument einzusetzen. Anwendung fand diese Maßnahme im Jahr 1979 als Reaktion auf den sowjetischen Einmarsch in Afghanistan und im Zuge des Falklandkrieges 1982. Darauf aufbauend, enthielt der vom Europäischen Parlament 1984 ausgearbeitete Entwurf eines „Vertrages zur Gründung der Europäischen Union“ Vorschläge zur Zusammenarbeit in Fragen der politischen und wirtschaftlichen Sicherheit.

Die eher lose Kooperation der EPZ wandelte sich mit der Einheitlichen Europäischen Akte (EEA) 1986 in eine rechtliche Verpflichtung, die den EG-Staaten eine stärkere Koordinierung ihrer Standpunkte zu den politischen und wirtschaftlichen Aspekten der Sicherheit bereitete. Das Ziel der EEA war eine Europäische Außenpolitik zu schaffen und die Mitgliedstaaten zu verpflichten, einander zu konsultieren bevor sie ihre endgültige außenpolitische Haltung definierten. Jedoch waren die militärischen und verteidigungspolitischen Aspekte der WEU und NATO zugeordnet und die EPZ blieb sowohl strukturell als auch institutionell außerhalb der Gemeinschaftsrechts-Ordnung. Es folgte auch keine Übertragung von Zuständigkeiten an gemeinsame Institutionen, noch eine Vergemeinschaftung der Außenpolitik. Bald darauf ereignete sich der erste große Entwicklungsschritt in Bezug auf die Europäische Sicherheitspolitik. Der Vertag von Maastricht.[43]

3.2 Die Entwicklung der GASP

Am 7.Februar 1992 wurde mit dem Inkrafttreten des Vertrages über die Europäische Union (EUV) die EPZ in eine Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) umgewandelt.[44] Unter dem gemeinsamen institutionellen Dach des Europäischen Rates wurde die Drei-Säulen-Struktur der Union erschaffen. Die supranationale erste Säule der Europäischen Gemeinschaften, die zwischenstaatlich organisierte zweite Säule der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik und die zwischenstaatliche Zusammenarbeit mit Gemeinschaftselementen auf dem Gebiet der Justiz und inneren Sicherheit als dritte Säule.

Der Vertrag von Maastricht schuf die rechtlichen und politischen Grundlagen für die GASP und ermöglichte somit der Union und ihren Mitgliedern einen neuen Rahmen für außenpolitische Aktionen.

- Die GASP wird als eine breite und umfassende Außen- und Sicherheitspolitik der Union definiert, die auf längere Sicht eine gemeinsame Verteidigungspolitik anstrebt, wobei auch die Möglichkeit einer gemeinsamen Verteidigung ins Auge gefasst wird.
- Im Gegensatz zur EPZ ist die GASP ein Unternehmen der Union und ihrer Mitgliedstaaten und soll der Verwirklichung der im Unionsvertrag vorgegebenen Ziele und der Wahrung gemeinsamer Interessen dienen.
- Der EU-V etabliert auf internationaler Ebene eine eigene Identität der Europäischen Union.
- Die Mitgliedstaaten verpflichten sich, die GASP aktiv und vorbehaltlos im Geiste der Loyalität und gegenseitigen Solidarität zu unterstützen.

Die rechtliche Grundlage der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union ist der Titel V des EU-V. Im Artikel J.I werden als Ziele der Union und ihrer Mitgliedstaaten festgelegt[45]:

- die Wahrung der gemeinsamen Werte, der grundlegenden Interessen und der Unabhängigkeit der Union;
- die Stärkung der Sicherheit der Union und ihrer Mitgliedstaaten in allen ihren Formen;
- die Wahrung des Friedens und die Stärkung der internationalen Sicherheit entsprechend den Grundsätzen d Charta der vereinten Nationen sowie den Prinzipien der Schlussakte von Helsinki und den Zielen der Charta von Paris;
- die Förderung der internationalen Zusammenarbeit
- die Entwicklung und Stärkung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sowie die Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten.

Der Vertrag von Maastricht war das Fundament für eine Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der Union. In Anbetracht der Unfähigkeit der Union in Bezug auf die Ereignisse im früheren Jugoslawien und anderen fatalen Querschlägen, musste die Union im Bereich der GASP Neuerungen und Verbesserungen vornehmen.

3.2.1 Vertrag von Nizza

Die Europäische Union wurde immer mehr mit der Tatsache konfrontiert, sowohl nach innen als auch nach außen mehr sicherheitspolitische Aufgaben zu übernehmen. Vor allem ein Ausbau der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik GASP und der damit verbundenen Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP[46] ) wurde dringend notwendig, um mehr Eigenständigkeit in militärischen Operationen zu erlangen. Die Handels- und Kooperationspolitik der EU waren in Sachen Außenbeziehungen dominante Bereiche. Diese mussten in Bezug auf gemeinsame zivile und militärische Handlungspotenziale ergänzt werden. Der Vertrag von Nizza war von großer Bedeutung, da er eine wesentliche Änderung für die GASP brachte. Es folgte die Streichung sämtlicher Bezüge auf die WEU in Artikel 17 EUV, deren Funktionen, mit Ausnahme der kollektiven Beistandsklausel in Artikel V WEU-Vertrag, auf die Union übergegangen sind. Somit war die EU zur Durchführung der Petersberg Aufgaben nicht mehr an die WEU gebunden, sondern kann im Krisenfall sich ihrer eigens aufgebauten Krisenreaktionstruppe bedienen.[47]

Das „Politische Komitee“ wurde durch den Vertag von Nizza in ein „Politisches und Sicherheitspolitisches Komitee“ (Artikel 25 EUV) umgewandelt. Dieses Komitee ist verantwortlich für die politische Kontrolle und strategische Leitung von Krisenmanagement-Operationen. Mit dem Artikel V des Vertrages über die Europäische Union in der Fassung von Nizza, wurde ein primärrechtlicher Rahmen entwickelt, der die Schaffung und Implementierung einer autonomen Sicherheits- und Verteidigungspolitik der Union nicht nur rechtlich untermauert, sondern auch zum Ziel setzt.

3.3 Entwicklung der ESVP

Der britische Premierminister Tony Blair führte eine Wende in der britischen Sicherheitspolitik herbei, die große Auswirkungen für die Entwicklung einer gemeinsamen europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik hatte. Vor allem Großbritannien befürchtete, dass die Entwicklung einer gemeinsamen europäischen Verteidigungspolitik im Rahmen der EU die NATO schwächen und die USA dazu bewegen könnte, ihr Engagement in Europa zu reduzieren. Auf dem informellen EU-Gipfel am 3./4. Oktober 1998 von Pörtschach, sprach sich Blair im Rahmen der GASP dafür aus, Europa auch militärisch handlungsfähig zu machen. Laut Blair war die Außenpolitik der Union wenig sichtbar und ineffizient und entsprach weder dem wirtschaftlichen Gewicht noch den strategischen Interessen der Union. Die Union sollte mit einer Stimme auftreten und notfalls wirksam intervenieren können. Europa brauche laut Blair eine echte operative militärische Kapazität um handeln zu können, wenn die USA nicht in der Lage sind bzw. Den Willen haben, tätig zu werden. Blair erwähnte die Möglichkeit einer Verschmelzung der WEU mit der EU und sprach sich dafür aus, einen Weg zu finden, damit die EU, WEU und NATO im Verbund miteinander arbeiten können.[48]

Ein entscheidender Impuls zur Konkretisierung einer europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik erfolgte am britisch-französischen Gipfel von St. Malo am 4. Dezember 1998. Premierminister Blair und Präsident Chirac sprachen sich für die Schaffung militärischer Kapazitäten aus, die von den Europäern autonom geführt werden sollten. „The Union must have the capacity for autonomous action, backed up by credible military forces.“[49] Diese Erklärung war von großer politischer Bedeutung, da die Briten dazu bereit waren, die europäische Verteidigungspolitik im institutionellen Rahmen der EU zu entwickeln und die Franzosen Zugeständnisse machten, die bestehenden NATO-Strukturen zu ergänzen.


[...]

[1] http://www.bmlv.gv.at/miliz/milizinfo/artikel.php?id=88

[2] vgl. Janning, Josef: Beiträge zur Sicherheitspolitik. Positionen und Entwicklungsaspekte Österreichs im Rahmen der ESVP. Wien: 2005. S. 12

[3] ebda.

[4] vgl. Ernst, Werner W./Kernic Franz (HG): Öffentliche Meinung und europäische Sicherheitspolitik. Österreichische Sicherheits- und Verteidigungspolitik im Umbruch. Baden-Baden: 2002. S. 13

[5] Kaufmann, Franz-Xaver: Sicherheit als soziologisches und sozialpolitisches Problem. 2.Auflage. Stuttgart: 1973. S. 29.ff

[6] vgl. Nohlen, Dieter / Schultze, Rainer-O. (HG): Lexikon der Politikwissenschaft. Theorien Methoden Begriffe. Band 2. München: 2002. S. 837

[7] vgl. http://wernersindex.de/g.htm

[8] Buchbender, Ortwin / Bühl Hartmut / Kujat, Harald: Wörterbuch zur Sicherheitspolitik. Herford – Bonn: 1992. S.134

[9] Magenheimer, Heinz: Comprehensive Security. Zum erweiterten Verständnis von Sicherheit. Wien: 2001. S. 11ff

[10] vgl. http://www.bpb.de/wissen/00204768661788610226617335786894,0,0,Innere_Sicherheit.html

[11] vgl. Magenheimer, Heinz: Sicherheitspolitik in Theorie und Praxis. Wien: 2003. S. 29f

[12] Schwertfeger, Johannes: Frieden ist gut – Sicherheit ist besser?. In: Hans Diefenbacher / Bernhard Moltmann (Hg). Zum Verhältnis von Frieden und Sicherheit. Forschungsstätte der Evangelischen Studiengemeinschaft. Heidelberg. 1991. S. 21-34

[13] Dettke, Dieter: Stichwort Militärpolitik/Sicherheitspolitik. In: Woyke, Wichard (Hg). Handwörterbuch Internationale Politik. Wiesbaden. 1995. S. 294

[14] Magenheimer, Heinz: Sicherheitspolitik in Theorie und Praxis. Wien: 2003. S.30

[15] vgl. Jaberg, Sabine: Systeme kollektiver Sicherheit in und für Europa in Theorie, Praxis und Entwurf. Ein systemwissenschaftlicher Entwurf. Baden-Baden: 1998. S.104f

[16] Magenheimer 2001. S. 16

[17] vgl. Magenheimer, Heinz: Sicherheitspolitik in Theorie und Praxis. Wien: 2003. S. 44 ff

[18] vgl. Gärtner, Heinz: Die Zukunft und Vergangenheit von Militärbündnissen: In: Sahm, Astrid/Saper, Manfred/Weichsel, Volker (Hg.). Die Zukunft des Friedens: Eine Bilanz der Friedens- und Konfliktforschung. Wiesbaden: 2003. S.

[19] Gärtner, Heinz: Internationale Sicherheit. Definitionen von A-Z. Baden-Baden: 2005. S.

[20] Kaplan, Morton: System and Process. In: International Politics. New York. 1962. S. 22

[21] vgl. Mutz, Reinhard: Militärische Aspekte Gemeinsamer Sicherheit. In: Bahr, Egon/ Lutz, Dieter (Hg.) Gemeinsame Sicherheit. Dimensionen und Disziplinen. Baden-Baden: 1987. S. 267ff

[22] vgl. Gärtner, Heinz: Internationale Sicherheit. Definitionen von A-Z. Baden-Baden: 2005. S. S.75

[23] ebda. S. 71

[24] vgl. Gärtner, Heinz: Internationale Sicherheit. Definitionen von A-Z. Baden-Baden: 2005. S. 127

[25] vgl. Czempiel, Ernst-Otto: Friedensstrategien. Systemwandel durch Internationale Organisationen, Demokratisierung und Wirtschaft. Paderborn: 1986. S. 38

[26] vgl. Blanck, Kathrin: Die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik im Rahmen der europäischen Sicherheitsarchitektur. Wien: 2005. S. 8

[27] vgl. Frohwein: Kommentar zu Artikel 39, Rn. 6. In Simma, B.(Hg.): Charta der Vereinten Nationen. Kommentar. München: 1991

[28] Bem. Ein Beispiel dafür ist die terminologische Verschiebung von „strategic studies“, „conflict studies“ oder „war studies“ die im Kalten Krieg geprägt wurden, zu den heute gebräuchlichen Termini wie „peace studies“, „security studies“ oder „Friedensforschung“.

[29] vgl. Ehrhart Hans-Georg (Hg.): Die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Positionen, Perzeptionen, Probleme, Perspektiven. Baden-Baden: 2001. S. 243f

[30] Schlusserklärung des Vorsitzes anlässlich des Europäischen Rates von Köln vom 3./4. Juni 1999, Anhang 3: Bull.EU 6-1999, Ziff. I.60.

[31] Bem. Das sind humanitäre Aufgaben und Rettungseinsätze, friedenserhaltende Aufgaben sowie Kampfeinsätze bei der Krisenbewältigung einschließlich friedensschaffender Aufgaben.

[32] vgl. Blanck 2005. S. 13

[33] ebda. S. 13f

[34] vgl. Sicherheits- und Verteidigungsdoktrin. Analyse-Teil. Verfasst von einer Expertenkommission im Auftrag der Bundesregierung. 23.01.2001. Online unter: http://bmwa.gv.at/NR/rdonlyres/24AA8E26-FF44-4BB6-A5CE-BEB7CC3C9D43/2932/verteidigungsdoktrin.pdf

[35] ebda.

[36] Bem: Am 18.04.1951 durch den Vertrag von Paris gegründet. Hauptziel war die Sicherung des innereuropäischen Friedens durch die „Vergemeinschaftung“. Gründerstaaten waren Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande. Vgl. online: http://de.wikipedia.org/wiki/EGKS

[37] vgl. Hochleitner, Erich (Hg.): Das Europäische Sicherheitssystem zu Beginn des 21.Jahrhunderts. Wien: 2000. S. 153

[38] Bem: Ehemaliger Vizepräsident der EU-Kommission

[39] Brüsseler „Vertrag über Zusammenarbeit in wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Angelegenheiten und zur kollektiven Selbstverteidigung“ (auch „Fünf-Mächte-Vertrag“) vom 18.03.1948. vgl. Europa-Archiv 1948, 1263 ff

[40] Bem: Brüsseler Pakt = Westunion (WU). Das Scheitern der Europäischen Verteidigungsgemeinschaft (EVG) führte 1954 zu einer Erweiterung des Brüsseler Paktes zur Westeuropäischen Union (WEU). Vgl. online: http://de.wikipedia.org/wiki/Westunion

[41] Fouchets Versuch in den Jahren 1961/1962, zwischenstaatliche Kooperation auf europäischer Ebene zu verankern.

[42] Etienne Davignon war Vorsitzender bei der Ausarbeitung des Konzepts für regelmäßige politische Konsultation innerhalb der Gemeinschaft.

[43] vgl. Kriechbaumer, Robert (Hg.): Österreich und Europa. Beiträge zu Geschichte und Politik der Europäischen Einigung um die Jahrtausendwende. Wien: 2000. S: 202ff

[44] vgl. Hauser, Gunther: Das europäische Sicherheits- und Verteidigungssystem und seine Akteure. 2005. S. 28f

[45] Vertrag über die Europäische Union. Titel V. Bestimmungen über die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik. Artikel 11 (ex-Artikel J.1). Stand: 25.08.2003

[46] Siehe Abschnitt III

[47] Siehe ausführlich dazu Kapitel 3.5.3.3 Das Streitkräfte-Planziel 2010

[48] vgl. Hochleitner 2000. S.195ff

[49] Rutten, Maartje (Hg.): From St-Malo to Nice. European Defence. Core Documents. Volume .1 Chaillot Papers 47. Paris: ISS. 2001

Ende der Leseprobe aus 116 Seiten

Details

Titel
Einfluss der "neuen" europäischen Sicherheitsarchitektur auf die österreichische Sicherheits- und Verteidigungspolitik
Hochschule
Universität Wien
Note
1.0
Autor
Jahr
2006
Seiten
116
Katalognummer
V58081
ISBN (eBook)
9783638523714
ISBN (Buch)
9783638826877
Dateigröße
852 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Einfluss, Sicherheitsarchitektur, Sicherheits-, Verteidigungspolitik
Arbeit zitieren
Mag. Arno Hickl (Autor:in), 2006, Einfluss der "neuen" europäischen Sicherheitsarchitektur auf die österreichische Sicherheits- und Verteidigungspolitik, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/58081

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