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Betteln als Sondernutzung

Title: Betteln als Sondernutzung

Term Paper , 2006 , 14 Pages , Grade: 1

Autor:in: Tino Linz (Author)

Law - Public Law / Administrative Law
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In letzter Zeit liest man wieder vermehrt Artikel in Zeitungen bzw. in deren Internetausgaben, dass Städte so genannte Bettelverbote erlassen wollen, um Bettler aus dem Stadtgebiet zu verbannen. Aktuell ist dies unter anderem in der Hansestadt Hamburg der Fall. Hier ergreift vor allem der Innensenator der Hansestadt, Herr Nagel, sowie die Handelskammer die Initiative für die Umsetzung einer Bettelsatzung. Als Grund für die Forderung eines allgemeinen Bettelverbots nennen sie die organisierte Bettelei von Menschen, die ihren Lebensmittelpunkt nicht in Hamburg haben. Man spricht von einer „Frühjahrsoffensive“ bulgarischer Bettler, die Anfang des Jahres 2005 in der Hamburger Innenstadt ihren Einzug hielt. Bei diesen Bettlern steht die Bedürftigkeit nicht im Vordergrund, sondern die reine Gelderzielung. Aber auch durch die steigende Arbeitslosigkeit hat die Anzahl derjenigen Menschen zugenommen, die ihren Lebensunterhalt durch Bettelei auf Straßen und Plätzen bestreiten müssen. So wandten sich Ende November 2005 viele Kaufleute an die Handelskammer mit der Sorge, dass sich diese „Frühjahrsoffensive“ im Weihnachtsgeschäft wieder ergeben würde. Es wuchs die Angst, das Passanten, Anwohner, Kunden und Geschäftsleute dadurch belästigt würden. Ferner fürchteten sie um die Attraktivität der Stadt, was sich gleichzeitig in Umsatzeinbußen auswirken könnte. Die Geschäftsleute forderten diesem Zustand Abhilfe zu schaffen. Daraufhin befasste sich der Stadtrat mit dieser Problematik. Eine Prognose, ob ein derartiges Bettelverbot in Hamburg zu Stande kommt, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorherzusagen. Vertreter aller Parteien diskutieren heftig über das Für und Wider. Problematisch bei dieser Thematik ist, dass durch ein allgemeines Bettelverbot ebenfalls bedürftige Menschen, die auf Bettelgaben angewiesen sind, aus der Stadt verbannt werden und ihre Lebenssituation noch schwieriger werden würde, als sie jetzt schon ist. Die Behörden haben die Möglichkeit, ein Bettelverbot als Gefahrenabwehrverordnung auf Grundlage des Ordnungsbehördengesetzes zu erlassen. Andererseits kann durch eine straßenrechtliche Satzung, bei der zwischen Gemeingebrauch und Sondernutzung an öffentlichen Straßen und Plätzen unterschieden wird, eine Regelung getroffen werden. Demzufolge ist eine Abgrenzung zwischen Gemeingebrauch und Sondernutzung erforderlich. [...]

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Der Begriff des Bettelns und seine Erscheinungsformen

2.1 Das „stille“ Betteln

2.2 Das „aktive“ Betteln

2.2.1 Betteln „en passant“

2.2.2 Offenes „aktives“ Betteln und „aggressives“ Betteln

3 Betteln Sondernutzung oder Gemeingebrauch

3.1 Gemeingebrauch

3.2 Sondernutzung

3.3 Bettelsatzungen in der Praxis

3.4 Abgrenzung des Bettelns hinsichtlich Gemeingebrauch und Sondernutzung

4 Zusammenfassung

Zielsetzung und thematische Schwerpunkte

Die vorliegende Arbeit untersucht die rechtliche Einordnung des Bettelns im öffentlichen Raum mit dem Ziel, eine differenzierte Abgrenzung zwischen dem Gemeingebrauch und der Sondernutzung an öffentlichen Straßen und Plätzen vorzunehmen, um die Zulässigkeit kommunaler Bettelverbote kritisch zu hinterfragen.

  • Definition und verschiedene Erscheinungsformen des Bettelns
  • Rechtliche Grundlagen des Gemeingebrauchs und der Sondernutzung
  • Analyse bestehender kommunaler Bettelsatzungen in der Praxis
  • Abgrenzung der straßenrechtlichen Nutzungsarten beim Betteln
  • Prüfung der Vereinbarkeit von Bettelverboten mit geltendem Straßengesetz

Auszug aus dem Buch

2.2.2 Offenes „aktives“ und „aggressives“ Betteln

Beim offenen „aktiven“ Betteln bewegt sich der Bettelnde auf den Passanten zu und bittet ihn direkt, durch Ansprechen, um eine Gabe. Besteht seitens des Passanten keine Bereitwilligkeit eine Gabe zu tätigen, so kann es dazu kommen, dass das offene „aktive“ Betteln in eine intensivere Form umschlägt, die als „aggressives“ bzw. „aufdringliches“ Betteln bezeichnet wird. Das Betteln erfolgt dabei durch Lästigfallen in der Art, dass Passanten für einige Zeit bittend und bettelnd verfolgt werden. Die Bettler wollen damit bezwecken, dass sie den Vorbeigehenden ein schlechtes Gefühl vermitteln, so dass sie veranlasst werden etwas zu geben, um sich sozusagen frei zu kaufen. Passanten können auch noch weitergehenden Aufdringlichkeiten durch körperliche Berührung ausgesetzt sein, so zum Beispiel durch Zupfen und das Festhalten an der Kleidung.

Die aggressivste Form des Bettelns, wenn man noch vom Betteln sprechen kann, ist es, wenn Passanten zielgerichtet verfolgt werden und sich ihnen direkt in den Weg gestellt wird. Hier kann es von Beleidigungen bis hin zu Tätlichkeiten oder Körperverletzung kommen. Ziel dieser Methode soll es sein eine Gabe „zu erpressen“. Orte, bei denen verstärkt das „aktive“ bzw. das „aggressive“ Betteln auftritt, sind zumeist Plätze, an denen es für Passanten umständebedingt erforderlich ist Geld bereitzuhalten wie zum Beispiel vor Geschäften, öffentlichen Toiletten, Fahrschein- oder sogar Geldautomaten.

Zusammenfassung der Kapitel

1 Einleitung: Die Einleitung thematisiert die zunehmende Tendenz von Städten, Bettelverbote einzuführen, und definiert das Ziel der Arbeit, die Differenzierung zwischen Gemeingebrauch und Sondernutzung bei Bettelaktivitäten zu erörtern.

2 Der Begriff des Bettelns und seine Erscheinungsformen: Dieses Kapitel definiert den Begriff des Bettelns und unterscheidet verschiedene Formen wie das „stille“, das „aktive“ sowie das „aggressive“ Betteln.

3 Betteln Sondernutzung oder Gemeingebrauch: Der Hauptteil erläutert die rechtlichen Konzepte des Gemeingebrauchs und der Sondernutzung, analysiert bestehende Bettelsatzungen und nimmt eine Abgrenzung des Bettelns in Bezug auf diese Nutzungsarten vor.

4 Zusammenfassung: Die Zusammenfassung schließt mit der Feststellung, dass Betteln grundsätzlich als Gemeingebrauch einzustufen ist und appelliert für soziale Lösungsansätze statt ordnungsrechtlicher Verbote.

Schlüsselwörter

Betteln, Sondernutzung, Gemeingebrauch, Bettelverbot, Straßenrecht, Ordnungsbehördengesetz, Passanten, Kommunalverwaltung, Bettelsatzung, öffentliche Sicherheit, Verkehrsverhalten, soziale Lösungsansätze.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit untersucht die juristische Einordnung des Bettelns auf öffentlichen Straßen und Plätzen im Kontext des Straßen- und Wegerechts.

Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?

Die Schwerpunkte liegen auf der Differenzierung zwischen Gemeingebrauch und Sondernutzung sowie der Bewertung kommunaler Regelungen zur Unterbindung von Bettelei.

Was ist das primäre Ziel der Forschungsfrage?

Das Ziel ist es zu klären, ob Betteln als straßenrechtliche Sondernutzung einzustufen ist oder ob es unter den Schutz des Gemeingebrauchs fällt.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Analyse, die Fachliteratur, aktuelle Rechtssprechungen und existierende kommunale Satzungen auswertet.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil analysiert die Definitionen der Bettelformen, die rechtlichen Voraussetzungen von Gemeingebrauch und Sondernutzung und prüft deren Anwendung auf das Betteln in der Praxis.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Wichtige Begriffe sind Betteln, Gemeingebrauch, Sondernutzung, Bettelverbot, Straßenrecht und öffentliche Ordnung.

Wie unterscheidet die Arbeit zwischen „stillem“ und „aktivem“ Betteln?

Die Unterscheidung erfolgt über das Verhalten des Bettlers: Beim stillen Betteln agiert der Bettler passiv ohne direkte Ansprache, beim aktiven Betteln wird der Passant direkt adressiert.

Welches Fazit zieht der Autor in Bezug auf Bettelverbote?

Der Autor kommt zu dem Schluss, dass Bettelverbote auf Grundlage des Straßengesetzes rechtlich zweifelhaft sind und plädiert stattdessen für soziale Unterstützungsmaßnahmen.

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Details

Title
Betteln als Sondernutzung
College
Thüringer professional school for public administration
Grade
1
Author
Tino Linz (Author)
Publication Year
2006
Pages
14
Catalog Number
V58237
ISBN (eBook)
9783638524896
Language
German
Tags
Betteln Sondernutzung
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Tino Linz (Author), 2006, Betteln als Sondernutzung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/58237
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