Bisher nimmt die Umsatzsteuer im Zusammenhang mit Tätigkeiten von jPöR eher eine untergeordnete Rolle ein. Dies liegt vordergründig an einer bestehenden Ausnahmeregelung, die die Tätigkeiten von jPöR weitestgehend von der Umsatzsteuer befreit. Mit der Einführung der Mehrwertsteuersystemrichtlinie im Jahr 2006 initiierte die Europäische Union einen wesentlichen Schritt zur Harmonisierung des Umsatzsteuerrechts auf europäischer Ebene. Allerdings dauerte die Umsetzung der Richtlinie ins nationale Recht bis zum Jahr 2015 an. Die Verabschiedung des Steueränderungsgesetzes im Jahr 2015 und die damit einhergehende Einführung des § 2b UStG führte zu einer Neuregelung der Unternehmereigenschaft von jPöR. Dabei fand eine Entkopplung zum körperschaftssteuerlichen Begriff des Betriebes gewerblicher Art statt, womit in der Konsequenz die monetäre Nichtaufgriffsgrenze für privatwirtschaftliche Tätigkeiten von jPöR weggefallen ist. Dies begründete das Erfordernis einer nachhaltigen Neubetrachtung der Einnahmen von jPöR.
Der interne Umsetzungsprozess der neuen Regelung und die damit einhergehende Vorbereitung auf die neuen umsatzsteuerlichen Gegebenheiten stellen einen erheblichen Kraftakt dar. Die finanzielle Situation vieler jPöR, insbesondere von kleineren kommunalen Gebietskörperschaften, lässt eine Neuanstellung von Personal mit steuerlicher Expertise in Bezug auf den § 2b UStG in den überwiegenden Fällen nicht zu. Aus diesem Grund sind die Steuer- bzw. Finanzabteilungen der Einrichtungen mit der internen Einführung des § 2b UStG weitestgehend auf sich allein gestellt. Es gibt an dieser Stelle ein Spannungsfeld zwischen der dringenden Notwendigkeit, den neuen umsatzsteuerlichen Pflichten zu entsprechen, und der Komplexität der Thematik, die in ihrer Umsetzung erhebliche personelle sowie monetäre Ressourcen beansprucht.
Neben dem fortlaufenden Digitalisierungsprozess stellt die Umsetzung des § 2b UStG eines der größten internen Projekte dar, welches aktuell flächendeckend durch alle jPöR zu bewältigen ist. Zwar hat der Gesetzgeber gegenüber den jPöR für die Umstellung auf die neuen umsatzsteuerlichen Anforderungen einen Übergangszeitraum eingeräumt, allerdings endet dieser am 31. Dezember 2020. Sollte es eine jPöR bis zum Ablauf des Übergangszeitraums nicht geschafft haben, die umsatzsteuerliche Neuregelung mit Sorgfalt intern umzusetzen, könnten unter Umständen ordnungswidrige oder strafrechtliche Konsequenzen für die Entscheidungsträger eintreten.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 System der Umsatzsteuer
3 Umsatzbesteuerung der jPöR nach § 2 Abs. 3 UStG a.F.
3.1 Betrieb gewerblicher Art
3.2 Tatbestandsmerkmale des Betriebes gewerblicher Art
3.3 Systemwechsel in der Umsatzbesteuerung der jPöR
3.3.1 Mehrwertsteuersystemrichtlinie
3.3.2 Steueränderungsgesetz 2015
4 Unternehmereigenschaft der jPöR nach § 2b UStG
4.1 Aufbau der Vorschrift
4.2 Begriffsdefinition der jPöR
4.3 Unternehmereigenschaft nach § 2 Abs. 1 UStG
4.3.1 Bedeutung
4.3.2 Unternehmerfähigkeit
4.3.3 Wirtschaftliche Tätigkeit
4.3.4 Selbstständigkeit
4.4 Einschränkung der Unternehmereigenschaft durch § 2b UStG
4.4.1 Tätigkeiten im Rahmen der öffentlichen Gewalt
4.4.2 Größere Wettbewerbsverzerrungen
4.4.3 Beistandsleistungen
4.4.4 Katalogtätigkeiten
4.4.5 Übergangsregelung
4.5 Handlungsbedarf
6 Fazit
Zielsetzung & Themen der Arbeit
Die Arbeit untersucht den aktuellen Status quo und den Umsetzungsstand der umsatzsteuerlichen Neuregelung gemäß § 2b UStG bei kommunalen Gebietskörperschaften und Hochschulen in Sachsen-Anhalt. Ziel ist es, den Fortschritt der Einführung, ergriffene Maßnahmen sowie bestehende Probleme und juristische Anwendungsfragen zu identifizieren, um Handlungsempfehlungen für die betroffenen Institutionen abzuleiten.
- Analyse der rechtlichen Grundlagen und des Systemwechsels der Umsatzbesteuerung für jPöR.
- Empirische Bestandsaufnahme des Umsetzungsprozesses bei öffentlichen Einrichtungen in Sachsen-Anhalt.
- Untersuchung von Hindernissen, personellen und finanziellen Herausforderungen bei der Einführung von § 2b UStG.
- Evaluation des Wissensstandes und des internen Vorbereitungsgrades der Steuer- und Finanzabteilungen.
- Identifikation von Lösungsansätzen für eine rechtskonforme und proaktive Umsetzung der Neuregelung.
Auszug aus dem Buch
3.1 Betrieb gewerblicher Art
Ein Umsatz unterliegt nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG erst der Steuerbarkeit, wenn dieser eine Lieferung oder sonstige Leistung darstellt, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt. Im Zentrum dieser Norm steht das Vorhandensein der Unternehmereigenschaft. Zur Erfüllung der Unternehmereigenschaft bedarf es gemäß § 2 Abs. 1 UStG der Ausübung einer gewerblichen oder beruflich selbstständigen Tätigkeit.
Gemäß § 2 Abs. 3 S. 1 UStG a.F. sind jPöR nur im Rahmen ihrer Betriebe gewerblicher Art und ihrer land- oder forstwirtschaftlichen Betriebe gewerblich oder beruflich tätig. Dementsprechend liegt eine unternehmerische Tätigkeit bei einer jPöR mit Ausnahme der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe sowie der Ausnahmeregelungen des § 2 Abs. 3 S. 2 UStG a.F. nur bei ihren Betrieben gewerblicher Art vor. Folglich muss die jPöR lediglich für die Umsätze der Betriebe gewerblicher Art Umsatzsteuer abführen.
Das Umsatzsteuergesetz in der Fassung vom 31. Dezember 2015 verweist im § 2 Abs. 3 UStG a.F. bezüglich der Betriebe gewerblicher Art auf § 1 Abs. 1 Nr. 6 und § 4 KStG. Entsprechend des § 4 Abs. 1 S. 1 KStG sind Betriebe gewerblicher Art der jPöR Einrichtungen, die einer nachhaltigen wirtschaftlichen Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen außerhalb der Land- und Forstwirtschaft dienen und sich innerhalb der Gesamtbetätigung der juristischen Person wirtschaftlich herausheben. Die Absicht der Gewinnerzielung und die Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr sind laut § 4 Abs. 2 S. 1 KStG nicht erforderlich. Mit der Erfüllung dieses Gesamttatbestandes liegt unmittelbar ein Betrieb gewerblicher Art vor. Die Entstehung verlangt daher keinen formellen Gründungsakt oder eine bestimmte Organisationsstruktur. Darüber hinaus findet eine Unterscheidung zwischen den Betrieben gewerblicher Art und den privatrechtlich organisierten Betrieben der jPöR statt. Betreibt eine jPöR eine Gesellschaft in Privatrechtsform, wie z.B. eine GmbH, dann unterliegt die Gesellschaft selbst und nicht die jPöR der Umsatzbesteuerung nach § 2 Abs. 1 UStG a.F.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Beschreibt die Ausgangslage der umsatzsteuerlichen Befreiung von jPöR sowie die durch das Steueränderungsgesetz 2015 initiierten Veränderungen und das Ziel der empirischen Untersuchung.
2 System der Umsatzsteuer: Erläutert die allgemeinen Grundlagen der Umsatzsteuer in Deutschland, wie Vorsteuerabzug, Steuerobjekt und Steuersatz, die für das Verständnis der Neuregelung essenziell sind.
3 Umsatzbesteuerung der jPöR nach § 2 Abs. 3 UStG a.F.: Analysiert die historische Rechtslage, insbesondere das Konzept des Betriebes gewerblicher Art als Anknüpfungspunkt für die Unternehmereigenschaft.
4 Unternehmereigenschaft der jPöR nach § 2b UStG: Detaillierte Betrachtung der neuen Rechtsgrundlage, inklusive der Definition, Einschränkungen durch öffentliche Gewalt, Wettbewerbsverzerrungen und Übergangsregelungen.
6 Fazit: Führt die Ergebnisse der Untersuchung zusammen und gibt einen Ausblick auf die Notwendigkeit einer beschleunigten internen Umsetzung der Anforderungen bis zum Ablauf des Übergangszeitraums.
Schlüsselwörter
Umsatzsteuer, § 2b UStG, jPöR, Unternehmereigenschaft, Betrieb gewerblicher Art, Umsatzsteuergesetz, Steueränderungsgesetz 2015, Öffentliche Hand, Vorsteuerabzug, Wettbewerbsverzerrung, Beistandsleistungen, Umsatzgrenze, Finanzverwaltung, Kommunale Gebietskörperschaften, Sachsen-Anhalt
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit beschäftigt sich mit den steuerrechtlichen Veränderungen für juristische Personen des öffentlichen Rechts (jPöR) durch die Einführung des § 2b UStG und untersucht deren praktische Umsetzung in Sachsen-Anhalt.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentral sind der Übergang von der historischen Unternehmereigenschaft (Betrieb gewerblicher Art) zur neuen Regelung gemäß § 2b UStG, die Abgrenzung zur öffentlichen Gewalt sowie die Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen.
Was ist die Forschungsfrage der Arbeit?
Die zentrale Frage lautet: Wie setzen die kommunalen Gebietskörperschaften und Hochschulen in Sachsen-Anhalt die umsatzsteuerliche Neuregelung (§ 2b UStG) um?
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es wurde eine quantitative empirische Analyse in Form einer Online-Befragung unter kommunalen Gebietskörperschaften und Hochschulen in Sachsen-Anhalt durchgeführt.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Erläuterung des alten Systems (§ 2 Abs. 3 UStG a.F.) und die tiefgehende Analyse der neuen gesetzlichen Norm des § 2b UStG, einschließlich aller Ausnahmetatbestände und Übergangsregelungen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit fokussiert auf Umsatzsteuer, § 2b UStG, jPöR, Unternehmereigenschaft und Wettbewerbsverzerrung als Kernbegriffe.
Warum ist die Unterscheidung zwischen privatrechtlicher und öffentlich-rechtlicher Handlungsform für jPöR so wichtig?
Die Art der Handlungsform bestimmt maßgeblich, ob eine Tätigkeit unter die Ausnahmeregelung des § 2b UStG fällt oder aufgrund der Unternehmereigenschaft gemäß § 2 Abs. 1 UStG voll umsatzsteuerpflichtig ist.
Welche Rolle spielt die Übergangsregelung gemäß § 27 Abs. 22 UStG?
Sie ermöglichte jPöR, unter bestimmten Bedingungen weiterhin das alte Recht (§ 2 Abs. 3 UStG a.F.) bis zum 31. Dezember 2020 anzuwenden, um den Übergang auf die neue Rechtslage zeitlich zu strecken.
Warum war der Rücklauf der Umfrage für die Ergebnisse wichtig?
Ein repräsentativer Rücklauf von 52 Einrichtungen ermöglichte es, ein valides Gesamtbild über den Umsetzungsstand und die damit verbundenen Herausforderungen (z.B. Personalmangel, Bedarf an Schulungen) in der Zielgruppe zu gewinnen.
- Arbeit zitieren
- Maximilian Dumpies (Autor:in), 2019, Neuregelung der Umsatzbesteuerung der juristischen Personen des öffentlichen Rechts durch § 2b UStG, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/583660