"In Vielfalt geeint" - so lautet seit dem Jahr 2000 das Motto der Europäischen Union. Allerdings spiegelt sich dies nicht im Europäischen Urheberrecht wieder. So besteht ein unüberschaubares Geflecht von EU-Rechtsnormen, deren divergierende Umsetzung in 27 Mitgliedsstaaten sich heute selbst von Urheberrechtsexperten kaum noch entwirren lässt. Trotzdem wurden bislang noch keine Maßnahmen für ein gemeinschaftsweites Urheberrecht ergriffen. Eine grundlegende Ursache für die Untätigkeit wird in dem Umstand gesehen, dass der EU-Gesetzgeber Bereiche angleichen müsste, die bisher noch nicht harmonisiert worden sind. Insbesondere der nicht harmonisierte Bereich des Urheberpersönlichkeitsrechts gilt seit Jahren als Hindernis auf dem Weg zu einem gemeinschaftlichen Urheberrecht.
Die vorliegende Arbeit wird jedoch zeigen, dass das Urheberpersönlichkeitsrecht kein unüberwindbares Hindernis auf dem Weg zu einem europäischen Urheberrecht darstellt. Vielmehr verkörpert es nur einen Stolperstein, der durch Harmonisierung überwunden werden muss.
Gliederung
A. Einleitung
B. Begriff des Urheberpersönlichkeitsrechts
C. Status quo des Urheberpersönlichkeitsrechts in Europa
I. Harmonisierung durch legislative Akte
1. Richtlinien
2. Verordnungen
3. Zwischenergebnis
II. Die Rechtsprechung des EuGH
1. Rolle des EuGH
2. Ausgewählte Entscheidungen
a. Phil Collins-Entscheidung
b. Deckmyn-Entscheidung
aa. Dogmatische Einordnung der "berechtigten Interessen"
(1) Urheberpersönlichkeitsinteressen
(2) Gemeinwohlinteressen
bb. Zwischenergebnis
3. Zwischenergebnis
III. Harmonisierung durch völkerrechtliche Verträge
1. Revidierte Berner Übereinkunft
2. Weitere Verträge
3. Zwischenergebnis
IV. Zwischenergebnis
D. Harmonisierungsbedarf
I. Stärkere Gefährdung des Urheberpersönlichkeitsrechts
II. Zunehmende wirtschaftliche Bedeutung
III. Grenzüberschreitende Verwertung
IV. Zwischenergebnis und eigene Stellungnahme
E. Möglichkeit einer Harmonisierung
I. Grundlegende Systemunterschiede
1. Droit d'auteur-System
2. Copyright-System
3. Versöhnlichkeit der Systeme
a. Übereinstimmende Ziele
b. Überspitzte Darstellung der Unterschiede
c. Zwischenergebnis
4. Zwischenergebnis
II. Verschiedene Konzeptionen des Urheberpersönlichkeitsrechts
1. Monismus
2. Dualismus
3. Kein Hindernis für eine Harmonisierung
III. Kompetenz für Harmonisierung
IV. Zwischenergebnis
F. Lösungsansatz
I. Allgemeines
II. Rechtsgeschäftliche Dispositionen über urheberpersönlichkeitsrechtliche Aspekte
G. Resümee
H. Ausblick
Zielsetzung & Themen
Das Ziel der Arbeit ist es, zu analysieren, ob das Urheberpersönlichkeitsrecht tatsächlich ein unüberwindbares Hindernis für eine europäische Harmonisierung des Urheberrechts darstellt. Dabei wird untersucht, wie der Status quo aussieht, inwiefern ein Harmonisierungsbedarf besteht und ob eine Rechtsangleichung trotz der bestehenden konzeptionellen Unterschiede zwischen den nationalen Rechtssystemen (wie Droit d'auteur und Copyright) realisierbar ist.
- Status quo des Urheberpersönlichkeitsrechts in Europa und legislative Aktivitäten
- Analyse der EuGH-Rechtsprechung und völkerrechtlicher Verträge
- Identifikation und Bewertung des Harmonisierungsbedarfs im digitalen Zeitalter
- Gegenüberstellung und Versöhnung der unterschiedlichen Urheberrechtssysteme
- Entwicklung von Lösungsansätzen für grenzüberschreitende urheberpersönlichkeitsrechtliche Dispositionen
Auszug aus dem Buch
A. Einleitung
"In Vielfalt geeint" - so lautet seit dem Jahr 2000 das Motto der Europäischen Union. Allerdings spiegelt sich dies nicht im Europäischen Urheberrecht wieder. Vielmehr besteht anstatt eines einzigen europäischen Urheberrechtsgesetzes ein Nebeneinander von insgesamt 28 Urheberrechtsordnungen. So gilt in Deutschland beispielsweise das UrhG, in Frankreich der code de la Propriété Intellectuelle und in England das Copyrights, Designs and Patents Act.
Die nationalen Urheberrechtsgesetze weisen erhebliche Unterschiede auf, die teilweise das Ziel eines gemeinsamen Binnenmarktes beeinträchtigen oder zu erheblichen Wettbewerbsverzerrungen führen. Aufgrund dessen sind auf europäischer Ebene eine Vielzahl von Richtlinien, Empfehlungen, Verordnungen und EuGH-Entscheidungen ergangen, die verschiedene Bereiche des Urheberrechts schrittweise angeglichen haben. Allerdings sind nicht alle Bereiche des Urheberrechts harmonisiert, sondern nur bestimmte ausgewählte Einzelaspekte. So wird das europäische Urheberrecht zutreffend als "halbfertiges Puzzle" bezeichnet.
Ein halbfertiges Puzzle genügt auf lange Sicht aber nicht den Erfordernissen eines Binnenmarktes. Dies zeigt sich zunächst im Neben-, Über- und Durcheinander der verschiedenen sektoralen Richtlinien: So besteht ein unüberschaubares Geflecht von EU-Rechtsnormen, deren divergierende Umsetzung in 28 Mitgliedsstaaten sich heute selbst von Urheberrechtsexperten kaum noch entwirren lässt. Dementsprechend ist ein gemeinschaftsweites Urheberrecht erforderlich, um Urheberrechte Binnengrenzen überschreitend nutzen zu können.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die Zersplitterung des europäischen Urheberrechts in nationale Einzelordnungen und führt in die Problematik ein, warum dies ein Hemmnis für den Binnenmarkt darstellt.
B. Begriff des Urheberpersönlichkeitsrechts: Dieses Kapitel definiert das Urheberpersönlichkeitsrecht als geistige Beziehung des Urhebers zum Werk und ordnet es in das deutsche und europäische Recht ein.
C. Status quo des Urheberpersönlichkeitsrechts in Europa: Hier wird untersucht, ob durch legislative Akte, EuGH-Rechtsprechung und völkerrechtliche Verträge bereits eine Harmonisierung des Urheberpersönlichkeitsrechts stattgefunden hat.
D. Harmonisierungsbedarf: Das Kapitel belegt, dass aufgrund der Digitalisierung und der zunehmenden wirtschaftlichen Bedeutung ein dringender Harmonisierungsbedarf besteht.
E. Möglichkeit einer Harmonisierung: Hier wird analysiert, ob die Unterschiede zwischen den Systemen (Droit d'auteur vs. Copyright) und Konzeptionen (Monismus vs. Dualismus) der Harmonisierung entgegenstehen.
F. Lösungsansatz: Es werden Vorschläge unterbreitet, wie eine europäische Harmonisierung unter Berücksichtigung verschiedener Werkarten und rechtsgeschäftlicher Dispositionen aussehen könnte.
G. Resümee: Die Arbeit schließt mit dem Fazit, dass das Urheberpersönlichkeitsrecht lediglich einen Stolperstein darstellt, der durch eine Harmonisierung überwunden werden kann.
H. Ausblick: Der Ausblick fordert ein aktiveres Vorgehen des EU-Gesetzgebers zur Schaffung verbindlicher europäischer Regelungen.
Schlüsselwörter
Urheberpersönlichkeitsrecht, Europäisches Urheberrecht, Harmonisierung, Binnenmarkt, Droit d'auteur, Copyright-System, Monismus, Dualismus, Werkintegrität, Europäische Union, Digitalisierung, Rechtsangleichung, Europäischer Gesetzgeber, Rechtsgeschäftliche Dispositionen, Rechtssicherheit.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundlegend?
Die Arbeit befasst sich mit der Frage, ob das Urheberpersönlichkeitsrecht ein unüberwindbares Hindernis auf dem Weg zu einem vollständig harmonisierten europäischen Urheberrecht darstellt.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zu den Schwerpunkten gehören der Status quo der Harmonisierung, die Rolle der EuGH-Rechtsprechung, der Harmonisierungsbedarf in der digitalen Welt sowie der Vergleich der verschiedenen Urheberrechtssysteme wie Droit d'auteur und Copyright.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist es, zu analysieren, ob eine Harmonisierung des Urheberpersönlichkeitsrechts trotz der unterschiedlichen nationalen Konzepte und Rechtssysteme möglich und erforderlich ist.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit stützt sich auf eine rechtsvergleichende und analytische Untersuchung der europäischen Gesetzgebung, der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs sowie der einschlägigen völkerrechtlichen Verträge.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil analysiert die bisherigen Harmonisierungsversuche, begründet den Harmonisierungsbedarf, entkräftet die Argumente gegen eine Harmonisierung (wie System- und Konzeptionsunterschiede) und schlägt konkrete Ansätze für eine zukünftige Rechtsangleichung vor.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wesentliche Begriffe sind unter anderem Urheberpersönlichkeitsrecht, Harmonisierung, Binnenmarkt, Droit d'auteur, Copyright-System und Digitalisierung.
Welche Rolle spielt der EuGH bei der Harmonisierung?
Der Autor kommt zu dem Schluss, dass der EuGH bisher trotz zunehmender Aktivität im Urheberrecht nur punktuell und oft missverständlich zum Urheberpersönlichkeitsrecht Stellung bezogen hat und daher bisher keinen entscheidenden Beitrag zur Harmonisierung leisten konnte.
Warum ist die Digitalisierung ein Argument für die Harmonisierung?
Durch neue Nutzungsformen wie User-generated Content und Framing wird das Urheberpersönlichkeitsrecht in der digitalen Ära häufiger verletzt, was zu spürbaren Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt führt und somit den Harmonisierungsbedarf begründet.
- Arbeit zitieren
- Isabel Plum (Autor:in), 2018, Das Urheberpersönlichkeitsrecht als Stolperstein auf dem Wege einer europäischen Harmonisierung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/584058