Die Vererbung von Armut bei Menschen mit Migrationshintergrund in Deutschland. Ökonomische und psychosoziale Einflussfaktoren


Fachbuch, 2021

87 Seiten


Leseprobe


Inhalt

Abbildungsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1 Einleitung
1.1 Menschen mit Migrationshintergrund
1.2 Armut und die Vererbung von Armut
1.3 Die Lebenssituationen der armutsbetroffenen MigrantInnen in Deutschland gegenüber denen ohne Migrationshintergrund

2 Einflussfaktoren und Entstehungsursachen der Vererbung von Armut
Der ökonomische Ansatz: Ressourcenansatz
2.1 Kinderarmut
2.2 Dauerhafte Erwerbslosigkeit bzw. „working poor“ bei MigrantInnen
2.3 Armutspolitik Deutschlands – Sozialstaatsmodell

3 Einflussfaktoren und Entstehungsursachen der Vererbung von Armut II
Der psychosoziale Ansatz
3.1 Der Subkulturansatz
3.2 Erlernte Hilflosigkeit
3.3 Habitus
3.4 Die Sozialisationstheorie
3.5 Soziale Ausgrenzung und soziale Mobilität
3.6 Zusammenfassung des psychosozialen Ansatzes

Fazit

Glossar
Armutsgefährdung
Geburtenziffer
Einkommensarmut
Existenzminimum
Haushaltsnettoeinkommen
Nettoäquivalenzeinkommen
Soziale Aufstiegsmobilität

Literaturverzeichnis

Anhang

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1

Abbildung 2: Migranten: Formen der Zuwanderung nach Deutschland in den 90er Jahren

Abbildung 3

Abbildung 4

Abkürzungsverzeichnis

ALG. II Arbeitslosengeld II

AslG Asylgesetz

AsylbLG Asylbewerberleistungsgesetz

BAMF Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

BFSFJ Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

BGB Bürgerliches Gesetzbuch

BMAS Bundesministerium für Arbeit und Soziales

BMFSFJ Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

BpB Bundeszentrale für politische Bildung

gem. gemäß

GG Grundgesetz

i.S.v. im Sinne von

i.V.m. in Verbindung mit

IMF International Monetary Funds (Internationaler Währungsfonds)

s. Abb. siehe Abbildung

s. G. siehe Glossar (Begriffsglossar)

s. S. siehe Seite

SGB Sozialgesetzbuch

sog. sogenannt

u.a. unter anderen

zit. n. zitiert nach

1 Einleitung

Ausgehend von der Grundannahme, dass Armut keine genetische Problematik (Anlage), sondern ihre Entstehung Folge sozio-ökonomischer bzw. gesellschaft­licher (Umwelt) Deprivation ist, nimmt die Bedeutung der Auseinandersetzung mit den Entstehungsursachen dieses sozialen Problems ‚Armut‘ auch in dieser sozialpädagogischen Arbeit zu. „Niemand ist schließlich „von Natur aus“, durch „göttliche Fügung“ oder aufgrund biologischer Determinanten arm, wird dazu vielmehr von der Gesellschaft bzw. den diese sozio-ökonomisch entscheidend bestimmenden Kräften gemacht“ (Butterwegge 2018, S. 31). Nach dem Erscheinen des ersten Armuts- und Reichtumsberichts der deutschen Gesellschaft (BMA 2001) wurde bewiesen, dass nicht nur Arbeitslose, Kinderreiche und Alleinerziehende zu den Armutsgefährdeten gehören, sondern auch oft Menschen mit Migrationshintergrund (vgl. S. 199ff.). In den Armuts- und Reichtumsberichten der Bundesregierung (BMA 2001 - BMAS 2017) unter anderen Analysen und (empirischen) Studien ist es stets belegt, dass Menschen mit Migrationshintergrund (im Vergleich zu Menschen ohne Migrationshintergrund) häufiger von Armut bedroht sind (s. Abb.1). Im Gegensatz zu den anderen Armuts­risikogruppen weist diese heterogene Personengruppe (sowohl MigrantInnen / Einwanderer / Einwanderinnen; AusländerInnen als auch (Spät-)AussiedlerInnen) eine stark ausgeprägte intergenerationale Weitergabe von Armut auf (vgl. Böhnke /Heizmann 2014, S. 137ff.). Dabei stellt sich in diesem Zusammenhang die Frage welche Einflussfaktoren in Betracht kommen, die hinter der Reproduktion bzw. der Vererbung von Armut bei MigrantInnen stehen. Armut ist häufig als eine ökonomische Deprivation betrachtet, aber sie ist ein mehrdimensionales Problem, das ökonomische (monetäre), soziale und kulturelle Aspekte umfasst (vgl. Butterwegge 2018, S. 30). Dabei berücksichtigt diese Arbeit die gesellschaftlichen sowie psychologischen Einflussfaktoren neben den ökonomischen Entstehungs­faktoren in der Analyse der Vererbung von Armut. Dieser Arbeit liegt die Auseinandersetzung mit der Frage zugrunde, ob die Vererbung von Armut bei Menschen mit Migrationshintergrund in Deutschland eher auf der ökonomischen Ebene oder auf der psychosozialen Ebene besteht/entsteht. Im ersten Kapitel beschäftigt sich diese Arbeit mit den Definitionsansätzen: der Menschen mit Migrationshintergrund; der Armut sowie die relevanten statistischen Darstellungen zum Thema Armut und Migration (die Lebenssituation von MigrantInnen hierzulande gegenüber der autochthonen Bevölkerung). In den zweiten und dritten Kapiteln wird die intergenerationale Weitergabe von Armut bei Menschen mit Migrationshintergrund in der Bundesrepublik anhand der theoretischen Armutsansätze bzw. Konzepte und des Forschungsstandes analysiert. Es handelt sich im zweiten Kapitel um den Ressourcenansatz, im dritten Kapitel hingegen sind die psychosozialen Konzepte (der Lebenslagenansatz) namentlich: der Subkulturansatz; erlernte Hilflosigkeit; Habitus; die Sozialisationstheorie analysiert. Darüber hinaus, da die Soziale Arbeit eine Profession ist, die darauf zielt, Menschen in der Bewältigung ihrer Lebensumstände zu unterstützen, sowie soziale Gerechtigkeit, Chancengleichheit und gesellschaftliche Teilhabe zu fördern (vgl. Niepenberg 2017, S.171), interessiert sich diese Arbeit für die gesellschaftlichen Tatsachen, die hinter der intergenerationalen Weitergabe von Armut in der heutigen Gesellschaft stehen. Dabei ist die soziale Ausgrenzung bzw. soziale Mobilität ebenso im dritten Kapitel thematisiert. Dabei orientiert sich die Analyse an der sozialpädagogischen Definition der sozialen Benachteiligung. Am Ende dieser Arbeit kommen sämtliche Reflexionen und die Schlussbemerkung aller betrachteten Faktoren, die dafürsprechen, dass die bei den Eltern erlebte Armut einen erheblichen Einfluss auf das spätere Armutsrisiko hat.

1.1 Menschen mit Migrationshintergrund

Zu Beginn ist die in diesem Zusammenhang betrachtete Risikogruppe (Menschen mit Migrationshintergrund) zu definieren. „[…] Bevölkerung mit Migrationshintergrund [bezieht sich] auf alle Personen, die in Haushalten leben, in denen mindestens ein Zuwanderer oder eine in Deutschland geborene, mindestens 16 Jahre alte Person mit ausländischer Staatsbürgerschaft lebt“ (Tucci/Wagner 2005, S.80). Nach Butterwegge (2011) zählen alle nach Deutschland Zugewanderten zu dieser Personengruppe; bzw. diejenigen, die sich im Lande mit fremder Staatsangehörigkeit aufhalten; aber auch die hier geborenen Deutschen mit zumindest einem Elternteil, der zugewandert ist oder als Aussiedler hierzulande geboren wurde. Die zwei Definitionsansätze schließen MigrantInnen, AussiedlerInnen, AusländerInnen ein. Darüber hinaus gehören auch geborene Deutschen dazu, die Nachkommen von MigrantInnen sind. Tucci/Wagner (2005) verwendet die Begrifflichkeit ‚MigrantInnen zweiter Generation‘ an diesen besonderen Personenkreis der in Deutschland geborenen Personen mit Migrationshintergrund. Weiterhin weist Tucci/Wagner darauf hin, dass aufgrund der Vielfalt der Zuwandererbevölkerung und der Migrationsbedingungen es für einige Analysen notwendig ist, Merkmale zur Herkunft heranzuziehen wie etwa die Staatsbürgerschaft, den Geburtsort oder den Einbürgerungsstatus zu berücksichtigen. Brucks (2001) stellt neun Formen der Zuwanderung nach Deutschland in den vergangenen Jahren dar, nämlich: die jüdischen Zuwanderer aus der ehemaligen „Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken“; “Spätaussiedler“; „Wertvertrags- und Saisonarbeitnehmer (Gastarbeiter)“; „Ehegatten- und weitere Familienangehörige aus Drittstaaten“; „Asylzuwan­derung“; „EU-Binnenmigration; Rückkehr deutscher Staatsbürger und Spezialformen zeitlich begrenzter Zuwanderung. Beispielweise: Studenten, Auszubildende sowie Au-pair“ (vgl. S.46, (s.Abb.2), zit. n. Jürgens et al. 2003, S.37ff). Diese Darstellung beweist die Heterogenität dieser Bevölkerungsgruppe (eine Vielfältigkeit der Menschen mit Migrationshintergrund). Nach der Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) hatten im Jahr 2011 15,96 Millionen der insgesamt 81,75 Millionen Einwohner in Deutschland einen Migrationshintergrund (Zugewanderte und ihre Nachkommen). Von den 15,96 Millionen Personen mit Migrationshintergrund waren 8,77 Millionen Deutschen (mit deutscher Staatsangehörigkeit) und 7,19 Millionen Ausländer. Zwei Drittel der Personen mit Migrationshintergrund - 10,69 Millionen - waren 2011 selbst Migranten (erste Generation) und ein Drittel gehörte zu den hierzulande geborenen MigrantInnen (zweite oder dritte Generation). Im gleichen Jahr (2011) lag bei den Personen mit Migrationshintergrund der Anteil der armutsgefährdeten (s. G.) Personen bei 26,6% und somit mehr als doppelt so hoch wie bei Personen ohne Migrationshintergrund (12,3%) (vgl. Statistisches Bundesamt 2011). Im Vergleich zum Jahr 2008 war mehr als jeder Vierte (28%) der ca. 14,8 Millionen in der Bundesrepublik lebenden Personen mit Migrations­hintergrund dem Risiko der Einkommensarmut (s. G.) ausgesetzt, während dieses Risiko 12% der Personen ohne Migrationshintergrund betraf (vgl. BMAS 2008, S. 137ff). Aktuell teilt das Statistische Bundesamt (Destatis) mit, dass die Unterschiede zwischen Personen mit und ohne Migrationshintergrund seit 2005 unverändert fortbesteht (Destatis 2017b). Fraglich ist, ob diese Tendenz bei allen Altersgruppen als auch dem Geschlecht nach gleich ist. „Die Armutsgefährdung der Personen mit Migrationshintergrund ist dabei sowohl bei den Männern und Frauen als auch bei allen hier betrachteten Altersgruppen höher als bei den Personen ohne Migrationshintergrund. Allerdings ist der Unterschied zwischen den Quoten der Personen mit beziehungsweise ohne Migrationshintergrund bei den 18- bis 24-Jährigen deutlich kleiner (28,9 gegenüber 21,7 Prozent) und bei den 65-Jährigen und Älteren deutlich größer (31,4 gegenüber 11,5 Prozent) als bei den anderen Altersgruppen“ (BpB 2013). Nach diesem Zitat weist die Bundeszentrale für politische Bildung daraufhin, dass im Grunde genommen hohe Erwachsene aller Altersgruppen mit Migrationshintergrund erheblich eine höhere Armutsgefährdung gegenüber den Gleichaltrigen bzw. Altersgenossen (ohne Migrationshintergrund) aufweisen. Es kann davon ausgegangen werden, dass diese Altersgruppe aufgrund des höheren Alters der MigrantInnen erster Generation entspricht. Bezüglich des tatsächlichen Einkommens von den einzelnen Migrationsgruppen auf dem Arbeitsmarkt, erzielen nur 14% der Erwerbstätigen mit Migrationshintergrund ein Einkommen über 2.000 Euro (gegenüber 23% ohne Migrationshintergrund) (vgl. BMAS 2008 S. 140). Erwerbstätige mit Migrationshintergrund sind in der Einkommensgruppe bis 1.100 Euro mit 45% deutlich stärker vertreten als Erwerbstätige ohne Migrations­hintergrund (37%) (ebd.).

Nach dieser Darstellung stellt sich die Frage, wie die Wissenschaft Armut misst. Nach welchen Kriterien gilt man als arm? Diese und ähnliche Fragen lassen sich anhand der Definitionsansätze von Armut beantworten.

1.2 Armut und die Vererbung von Armut

Nach Spicker (et al. 2007) internationalem Glossar der Armut hat die „Gesamtarmut“ („overall poverty“) verschiedene Erscheinungsformen, einschließlich Mangel an Einkommen und produktiv ausreichende Ressourcen für eine nachhaltige Existenzsicherung; Hunger und Unterernährung; kranke Gesundheit; eingeschränkter oder fehlender Zugang zu Bildung und zu weiterer Grundversorgung; erhöhte Morbidität und Mortalität durch Krankheit; Obdachlosigkeit bzw. unzureichende Wohnverhältnisse; unsichere Umgebung(en); und soziale Diskriminierung und Ausgrenzung (vgl. S. 143). Darüber hinaus ist die Armut durch fehlende gesellschaftliche Teilhabe (durch mangelnde Beteiligung an Entscheidungsprozessen) gekennzeichnet (ebd.). Bei diesem umfangreichen Definitionsansatz sind die globalen Grundelemente nach ‚ Copenhagen Declaration of the World Summit for Social Development 1995 “, die die Armut kennzeichnen, dargestellt (vgl. S. 1ff.). Allerdings unterscheiden sich zwei klassischen Armutskonzepte in Bezug auf definierte Armutsgrenze in Entwicklungs­ländern und in Industrieländern, zwar absolute Armut bzw. relative Armut (vgl. Hanesch 2011, S. 57). Im Unterschied zu Ländern mit einem niedrigen Lebensstandard, wobei sich Armut auf einen Zustand bezieht, der schwere Benachteiligung durch die Deprivation von Grundbedürfnisse bzw. Existenz­bedürfnisse, wie etwa Lebensmittel, sauberes Trinkwasser, sanitäre Einrichtungen, Gesundheit, Unterkunft, Bildung und Zugang zu Sozialen Dienstleistungen gekennzeichnet (vgl. Spicker et al. S. 7), sind Industriegesellschaften wie Deutschland anders betroffen, indem die Lebenssituation der Armen nach dem durchschnittlichen Lebensstandard der Bevölkerung betrachtet wird (vgl. Hanesch 2011, S. 57). „In wirtschaftlich entwickelten Industrieländern wird Armut gewöhnlich relativ gesehen: Menschen gelten als arm, nicht weil es ihnen an den grundlegenden Bedingungen zum Überleben oder für den Erhalt ihrer Gesundheit mangelt, sondern weil sie unterhalb eines Mindeststandards bleiben, der in Beziehung zu anderen in ihrem Umfeld festgelegt wird“ (Dupré 2013, S. 140). Dabei wird relative Armut als „eine extreme Ausprägung sozial-ökonomischer Ungleichheit“ verstanden (vgl. Hanesch 2011, S. 57). Seit dem ersten Armut- und Reichtumsbericht der Bundesregierung (2001) wird 60% des Medianeinkommens der Bevölkerung als die Armutsschwelle gem. einer Europäischen Union Konvention der zugrunde gelegt (ebd.). D.h. jede(r) deutsche BürgerIn, der/die über Einkommen unter 60% des Medianeinkommens verfügt, gilt als arm (ebd.). In 2014 lag diese Armutsschwelle für Alleinstehende bei 917 Euro im Monat (ebd.) und für eine Familie mit zwei Kindern unter vierzehn Jahren beträgt danach die Armutsschwelle 1.926 Euro im Monat (vgl. Schneider et al 2017, S. 36). Aktuell liegt nach der Darstellung des Statistischen Bundesamtes (Feb. 2018) die Armutsgefährdungsgrenze (gem. 2016) in Deutschland für eine alleinlebende Person bei 1 064 Euro netto im Monat, für eine Familie mit zwei Kindern unter 14 Jahren bei 2 234 Euro netto im Monat (vgl. S. 2). Für Haushalte bzw. Familie wird das durchschnittliche Einkommen jedes Einzeln anhand des Nettoäquivalenzeinkommens (s. G.) ermittelt (vgl. Schneider et al. 2017, S. 36). Absolute Armut hingegen bezieht sich seit 2015 auf eine internationale Armutsgrenze von 1,90 Dollar pro Tag nach der Weltbank-Ermittlung (vgl. Roser & Ortiz-Ospina 2017 [online]). Heute wird den Begriff extreme poverty statt absolute Armut (absolute poverty) weitergehend global verwendet (ebd.), In diesem Sinne lebt eine Person in „extreme poverty“, wenn sie von weniger als 1,90 Dollar am Tag zur Verfügung hat (ebd.). Trotz des konzeptionellen Unterschiedes in beiden Armuts­dimensionen ‚absolute Armut‘ und ‚relative Armut‘, kommt die intergenerationale Kontinuität bei MigrantInnen in beiden Fällen vor (vgl. Butterwegge 2011, S. 133ff.), allerdings orientiert sich die deutsche Armutsforschung weitgehend an Konzepten der relativen Armut und das Konzept der absoluten Armut wird hierzulande kaum thematisiert (vgl. Hollstein et al. 2010, S. 9). In Anlehnung an Butterwegge (2011) Analyse liegt einen Zusammenhang zwischen Armut und Migration vor (vgl. S. 133ff) und aus diesem Grund fokussiert diese Arbeit zunächst auf die abweichenden Lebenssituationen der MigrantInnen gegenüber der autochthonen Bevölkerung in der Auseinandersetzung mit den Einfluss­faktoren der intergenerationalen Transmission von Armut.

1.3 Die Lebenssituationen der armutsbetroffenen MigrantInnen in Deutschland gegenüber denen ohne Migrationshintergrund

Angesichts des dritten Armuts- und Reichtumsberichtes der Bundesregierung wird die Einkommenssituation von MigrantInnen durch eine ganze Reihe von Faktoren negativ beeinflusst, insbesondere fehlende berufliche Qualifikationen bzw. nicht anerkannte berufliche Abschlüsse; Sprachbarrieren; Branchenabhängigkeiten; sowie unterschiedliches Erwerbsverhalten (vgl. BMAS 2008, S. 139ff). Über das Risiko der Einkommensarmut hinaus sind Menschen mit Migrationshintergrund im Vergleich zur Bevölkerung ohne Migrationshintergrund in höherem Maβe mit vielfaltigen weiteren nicht-monetären Unterversorgungslagen betroffen (vgl. Hollstein et al. 2010, S.30). Darüber hinaus zeigt sich, dass zwischen den Menschen mit und ohne Migrationshintergrund erhebliche Ungleichheiten vor allem in den beruflichen Bereichen, in der Gesundheit und in der Wohn­verhältnisse vorliegen (vgl. BMAS 2008 S.151f.). Die Frage der Bildungschancen von Menschen mit Migrations­hintergrund lässt sich anhand der Darstellung der Schulabschlüsse in der Bundesrepublik in den 2000er Jahren beantworten (s. Abb. 3). Menschen (mindestens 15-jährige) mit Migrationshintergrund weisen einen Durchschnitt von ca.14% (Frauen und Männer) auf, die keine Schulabschlüsse erreicht haben gegenüber 2% (im Durchschnitt) bei Menschen ohne Migrationshintergrund (s. Abb. 3). „Einmal versäumte schulische und berufliche Abschlüsse lassen sich mit steigendem Alter schwerer nachholen. Insbesondere der Abschluss der formalen Schulbildung, [der] die Weichen für das Erreichen beruflicher Abschlüsse und den Übergang in den Beruf [stellt].“ (BMAS 2008, S. 142). Diese Aussage macht deutlich, dass MigrantInnen, die keinen formalen Schulabschluss besitzen, ständig von der Bildungsgesellschaft ausgeschlossen werden und das könnte ihre Karrieren schon in „nicht gut bezahlte Jobs“ eingrenzen. Dabei spricht Butterwegge (2010) von ‚ Bildungsarmu t‘ (vgl. S. 239). Bildungsarmut in Form eines vollständigen Fehlens formaler Schulabschlüsse ist bei Personen mit Migrationshintergrund überdurch­schnittlich häufig (vgl. BMAS 2008, S. 142). Dies verdeutlicht einen unterschiedlichen schulischen Bildungserfolg der zwei Personengruppen (Menschen mit und ohne Migrationshintergrund), der im Rahmen der Berufstätigkeiten berücksichtigt wird (vgl. ebd.). Im Zuge des Schulbesuchs weisen die Kinder ausländischer Herkunft vergleichsweise schlechtere Bildungsabschlüsse auf und haben damit schlechtere Teilhabe- und Verwirklichungschancen (vgl. Boeckh 2012, S. 423). Dies beginnt bereits in den Kindertagesstätten, in denen die Kinder ausländischer Herkunft unterrepräsentiert sind, und geht weiter im deutschen Schulsystem (ebd.). Davon auszugehen können die weiteren Schulgänge sowie die Schulleistungen der Migrantenkinder davon eventuell negativ beeinflusst werden. Darüber hinaus belegen unterschiedliche Studien, dass Menschen mit Migrationshintergrund ihre beruflichen Qualifikationen nur schlechter am Arbeitsmarkt verwerten können (vgl. Böhnke & Heizmann 2014, S. 145). Dies befasst sich mit der Wirksamkeit von Diskriminierungen, wobei Personen mit Migrationshintergrund (auch bei gleichem Bildungsstand wie deutsche BewerberInnen) mit größeren Schwierigkeiten am Arbeitsmarkt konfrontiert sind (vgl. ebd. S. 424). Auch mangelhafte Deutschkenntnisse oder Diskriminierungen durch Arbeitgeber könnten dann die Gründe für ihre dennoch schlechten Arbeitsmarktchancen sein (Vgl. Akman 2005, S. 72ff.). Mit fast 12 Prozentpunkten weichen die Erwerbstätigenquoten der Bevölkerung mit und ohne Migrationshintergrund (56% statt knapp 68%) deutlich voneinander ab – laut des dritten Armuts- und Reichtumsberichts der Bundesregierung (vgl. S. 146). Es ist weiter berichtet, dass Ausländer in Deutschland überdurchschnittlich von Arbeitslosigkeit betroffen sind (ebd., S. 148). Die Arbeitslosenquote für Ausländer lag im Jahr 2005 bei 25,2% (ebd.). Im Jahr 2007 (September) waren 82% von derzeit 532.000 ausländischen Arbeitslosen bei den Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende und damit im Leistungsbezug des SGB II (Arbeitslosengeld II) und 18% bei den Agenturen für Arbeit und damit im Leistungsbezug des SGB III (Arbeitslosengeld) gemeldet (ebd.). Aktuell teilt der fünfte Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung mit, dass die Anzahl der staatlichen Transferleistungsbezieher mit der steigenden Anzahl der Geflüchteten nach Deutschland im Jahr 2016 erheblich angestiegen ist (vgl. BMAS 2017, S. 174ff.). In mindestens 61% der Haushalte, in denen die befragten Flüchtlinge leben, trägt mindestens eine staatliche Transferleistung zum Haushaltsein­kommen bei. Hierbei handelt es sich häufig um Grundsicherungsleistungen nach SGB II oder SGB XII, wobei die Mehrheit der Haushalte ein Einkommen von unter 1.500 Euro monatlich erzielt (vgl. BMAS 2017, S.180). Ein weiterer wesentlicher Aspekt der Armut in Haushalts- und Familienkontexten ist die Anzahl der Kinder in einer Familie bzw. die Familienangehörigen, die betreut werden. Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren nach § 1601 BGB. Dabei steht die Familie als grundlegende und verlässliche Sicherungsinstanz gegen Verarmung, aber andererseits könnte es dazu führen, dass im Rahmen des Nachkommens dieser Verpflichtung, große Familien umgekehrt verarmt werden (vgl. Benz 2008, S. 381). Nach dem siebenten Lagebericht der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration (2007) leben relativ viele Kinder bzw. Jugendliche in Migrantenfamilien. Dabei zeigt sich eine Abweichung zu autochthonen deutschen Familien, wobei sich die aktuelle Geburtenziffer nach dem Statistisches Bundesamt (Destatis) 2017 auf 1,5 beträgt (s. Abb. 4). Die ökonomische Perspektive zur Vererbung von Armut bei kinderreichen (Migranten-)Familien ist weiter im zweiten Kapitel betrachtet. Auch zu Gesundheitszustand und zur Wohnsituation sind Unterschiede zwischen Menschen mit und ohne Migrationshintergrund vor dem Hintergrund zu sehen, dass MigrantInnen häufiger nachteiligen Lebens- und Arbeitsbedingungen ausgesetzt sind (vgl. BMAS 2008, S. 155). Das niedrigere Einkommen von MigrantInnen ist vielfach mit negativen Folgen für die körperliche und psychische Gesundheit verbunden (vgl. Lampert & Ziese 2005, S. 28ff). Sprachprobleme, Informationslücken und unterschiedliche Vorstellungen von Gesundheit und Krankheit können weitere Barrieren für eine bedarfsgerechte Gesundheitsversorgung sein“ (BMAS 2008, S. 151). Dem dritten Armuts- und Reichtumsbericht ist allerdings weiter zu entnehmen, dass bei Aussagen zur gesundheitlichen Situation von Menschen mit Migrationshintergrund die große Heterogenität dieser Gruppe, ihre kulturellen Besonderheiten sowie Ressourcen „mit protektiver Wirkung für die Gesundheit“ zu beachten sind (vgl. BMAS 2008, S. 151). Es zeigen sich große Unterschiede je nach Herkunftsland, Einwanderergeneration und sozialem Status (ebd.). In Bezug auf die Wohnsituation von Menschen mit und ohne Migrationshintergrund (ausschließlich die Mieter­haushalte), liegen die durchschnittlichen Wohnflächen pro Person in Haushalten mit ausländischem Haushaltsvorstand nur bei 27 m² gegenüber 41 m² im Durchschnitt aller Mieterhaushalte (vgl. BMAS 2008, S. 152f.). Dabei ist die bevorzugte Wohnfläche mit den Hausmietenkosten zu verbinden. „Die Bruttokaltmiete, die ein ausländischer Haushalt 2006 für seine Wohnung zahlte, lag im Durchschnitt bei 6,12 Euro pro m², die von Zuwandererhaushalten bei 6,14 Euro pro m² und damit etwas niedriger als die durchschnittliche Bruttokaltmiete aller Mieterhaushalte (6,21 Euro pro m²).“ (ebd.). Diese statistische Darstellung offenbart die ökonomische Situation der (armutsbetroffenen/benachteiligten) MigrantInnen in Deutschland gegenüber den Einheimischen und die dargestellten Zahlen machen alle deutlich, dass es dabei um eine Unterversorgung im weitesten Sinne handelt. Dabei geht diese Arbeit im nächsten Kapitel noch weiter zu analysieren, inwiefern die bewiesene ökonomische Unterversorgung bei MigrantInnen ‚von Eltern zu Kind‘ weitergegeben wird.

2 Einflussfaktoren und Entstehungsursachen der Vererbung von Armut

Der ökonomische Ansatz: Ressourcenansatz

Betrachtet man die Entstehungsursachen der Vererbung von Armut, stellt sich die Frage, in welcher Form Armut von Eltern an die nächste Generation tatsächlich weitergegeben wird. Nach der ökonomischen Perspektive ist die Vererbung von Armut nach dem Ressourcenansatz zu betrachten (vgl. Butterwegge 2010, S. 25ff.). Dabei kommen in diesem Kapitel die zentralen Begrifflichkeiten wie, Einkommensarmut; Bildungsarmut; Kinderarmut; dauerhafte Erwerbslosigkeit bzw. „working poor “; die deutsche Armutspolitik sowie der Teufelskreis von Armut zum Thema. Die Weitergabe von Armut in diesem Zusammenhang bezieht sich auf eine Deprivation bzw. eine Unterversorgung monetärer bzw. nichtmonetärer Ressourcen, die das Lebensniveau eines Individuums bzw. Haushalts oder sein Wohlbefinden in einer bestimmten Gesellschaft determinieren (ebd.). Die Unterversorgung im Sinne von monetären Ressourcen besteht vor allem aus dem unzureichenden Einkommen bzw. dem sog. Äquivalenzhaushaltseinkommen (s. G.) i.S.v. Haushalten, das aus einer Erwerbstätigkeit und/oder vom Vermögen sowie aus Transferleistung(en) generiert wird und hat einen Zusammenhang mit den weiteren Ressourcen wie, Wohnung; (gesunde) Nahrung; Gesundheit etc.(ebd.). Die Weitergabe von Armut im ökonomischen Kontext entspricht (1.) einer weitgehenden Knappheit von Ressourcen von Eltern bzw. Vormunden an ihre Kinder und (2.) eine Entstehung von Armut aufgrund mangelnden bzw. unzureichenden finanziellen Mittel in der Kindheit des Betroffenen; Beispielsweise wenn die Eltern sich die Schulgebühren eines Kindes nicht leisten konnten und infolgedessen das Kind auf Bildung verzichtet musste. Das wirkt auf die zukünftige Lebenslage dieser Person. Aus der sozialpädagogischen Sicht wird Armut i.S.v. Einkommensarmut als unzureichenden Lebensstandard (subjektive Armutsgrenzen) gegenüber Expertenstandard verstanden (vgl. Hanesch 2011, S. 58). Die finanzielle Beschränkung (Einkommensarmut s. G.) bei betroffenen Haushalten bzw. Familien führt zu materiell schlechter ausgestatteter Lebenslage, die die Teilhabe an Bildungs-, Kultur- und Freizeitaktivitäten nur eingeschränkt zulässt (vgl. Böhnke & Heizmann 2014, S. 140). Man kann davon ausgehen, dass sich die Nachkommen betroffener Familien infolgedessen in benachteiligten Lernumwelten befinden, ohne bzw. mit begrenztem Zugang zu adäquaten Bildungseinrichtungen, und somit die Armut reproduzieren. Allerdings kann man aufgrund mehrerer Bildungsfinanzierungsmöglichkeiten hierzulande argu­mentieren, dass armutsbetroffene Lernende alternativ auf finanzielle Unterstützung in Form von Stipendien bzw. BAföG angewiesen sein können. Dies entkräftet die Annahme, dass sich die ökonomische Beschränkung von Eltern in der Bundesrepublik Deutschland auf die Bildung ihrer Kinder auswirkt1. Dies ist der Fall in armen Ländern, beispielsweise in Ost- und Südasien, im Pazifik und in Subsahara-Afrika, wo nach der Berichterstattung des IMF (2004) die Schulabbrecherquote wegen mangelnder elterlichen finanziellen Mittel signifikant ist (vgl. S. 1). Betrachtet man den Risikopersonenkreis der frisch zugewanderten Personen (unter Menschen mit Migrationshintergrund), z.B. Flüchtlinge, könnte es dabei der Fall sein, dass die betroffenen Eltern aufgrund fehlender Information bzw. Vermittlung auf die vorhandenen Bildungsfinanzierungsmöglichkeiten (wie etwa BAFöG) ungewollt verzichten und somit die knappen Mittel sich möglicherweise auf den Bildungserfolg der Kinder auswirken. In solchen Fällen ist die Vererbung von Armut als Folge der Kombination ökonomischer und sozio-kultureller bzw. sozio-ökonomischer Faktoren zu erklären. Im gleichen Sinne spricht Böhnke (2014) dabei von der Wichtigkeit der sozialen Beziehungen und fördernden Umwelten für MigrantInnen im Zusammenspiel mit Institutionen­kenntnis bzw. Kenntnis des Schulsystems, da oft eine Abwertung des Humankapitals und der Bildungs­abschlüsse mit der Einwanderung verbunden ist (vgl. Böhnke / Heizmann 2014, S. 144). (Die Wichtigkeit der sozialen Beziehungen wird unter psychosozialen Faktoren weiter betrachtet). Ausgehend von der Analyse von Böhnke & Heizmann steht Bildung im Mittelpunkt und wird dabei zum Einsatz als Humankapital auf den Arbeitsmarkt im Rahmen der Transformation des kulturellen Kapitals zum ökonomischen Kapital gebracht (ebd.; vgl. Bourdieu 1981, S. 23ff.). „Schlechtere Bildungschancen übersetzen sich zwar mehrheitlich in eine nachteilige Arbeitsmarktplatzierung, die Armut wahrscheinlicher macht“ (Bohnke & Heizmann 2014, S. 145). Eine solche Unterversorgung in Bildungsbereichen nach Butterwegge (2010) wird als Bildungsarmut bezeichnet: „Der Begriff „Bildungsarmut“, welcher im Zuge der Diskussion humankapitaltheoretischer Konzepte verstärkt Verbreitung erfahren hat, beschreibt – ebenso wie „Deprivation“ im Lebenslagenansatz – die Unterversorgungslage eines Individuums im Bildungsbereich, die sich im Lebenslauf zu einer allgemeinen Einkommensarmut verfestigen kann“ (S. 239). Hier entsteht die intergenerationale Weitergabe von Armut im Sinne eines „Teufelskreises der Armut“. Erlebte Einkommensarmut von Eltern führt zu Bildungsarmut der Kinder, die sich wiederum auf die zukünftige Arbeitsplatzierung der Betroffen auswirkt und die Einkommensarmut sich somit wiederholt (vgl. Buhr 2001, S. 78ff.). „Die Bildungsbenachteiligung bzw. -armut ist ein wichtiger Teilaspekt von Kinderarmut, weil sie sowohl eine häufige Folge der Einkommensarmut von Familien als auch die Ursache einer sich über Generationen vererbenden Armut sein kann“ (Butterwegge 2010, S. 14). Dabei beschränkt sich, die Einkommensarmut nicht nur auf die betroffenen Eltern, sondern auch die Kinder i.S.v. äquivalenzgewichtetem Haushaltseinkommen2 betrifft (vgl. Butterwegge 2010. S. 35). Davon ausgehend kommt Kinderarmut in dieser Auseinandersetzung mit der Vererbung von Armut anhand des Ressourcenansatzes in Betracht.

[...]


1 Dies ist aber nicht der Fall i.S.v. Ausbildung. Darüber hinaus könnte es aufgrund knapper Finanzmittel wenigstens zu unterschiedlichen Auswahl von Schulen fuhren.

2 Vermittlung von Unterversorgung und Armut durch die Familie bzw. durch den Haushalt (vgl. Zimmermann 2001, S. 60f.). Nettoäquivalenzeinkommen: Die Gewichtung nach OECD-Skala wird für den ersten Erwachsenen im Haushalt – der Person mit dem höchsten Beitrag zum Haushaltsnettoeinkommen − ein Gewicht von 1,0 zugeordnet, weiteren Erwachsenen und Jugendlichen (ab 14 Jahren) ein Gewicht von 0,5, und jedem Kind (unter 14 Jahren) ein Gewicht von 0,3 (50 Prozent respektive 30 Prozent eines alleinstehenden Erwachsenen).

Ende der Leseprobe aus 87 Seiten

Details

Titel
Die Vererbung von Armut bei Menschen mit Migrationshintergrund in Deutschland. Ökonomische und psychosoziale Einflussfaktoren
Autor
Jahr
2021
Seiten
87
Katalognummer
V584228
ISBN (eBook)
9783963551246
ISBN (Buch)
9783963551253
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Eine hervorragende Arbeit zu Vererbung von Armut, die als wertvoller Überblick in das Thema dient: logischer Aufbau, internationale und interdisziplinäre Sichtweise, sowie eine reflektierte Auseinandersetzung mit der Thematik.
Schlagworte
Transmission von Armut, psychosoziale Faktoren von Armut, absolute und relative Armut, Armut in Deutschland, Armut bei Menschen mit Migrationshintergrund, Migrationsarmut, Armut und Habitus, Kinderarmut in Deutschland, Armutspolitik in Deutschland, Subkulturansatz, Subkulturtheorie von Armut, Armut und Sozialisationstheorie, Erlernte Hilflosigkeit, Soziale Ausgrenzung und soziale Mobilität, Einflussfaktoren und Entstehungsursachen von Armut, Die Lebenssituationen der armutsbetroffenen MigrantInnen, Armut unter Flüchtlingen in Deutschland, Die Weltarmut, absolute poverty, extreme poverty, globale Armut, Integration, Gleichstellung, Bildungsungleichheit, Chancengleichheit, Sozialstaat, Jack David Kayindu, Armut und Migration, Kinderarmut, Poverty in Germany, Arbeit zum Thema Armut, Migrationsforschung, die Psychology unter Armut, Armut in der deutschen Gesellschaft, Armut wird zur Kultur
Arbeit zitieren
Jack David Kayindu (Autor:in), 2021, Die Vererbung von Armut bei Menschen mit Migrationshintergrund in Deutschland. Ökonomische und psychosoziale Einflussfaktoren, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/584228

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