Die Segmentberichterstattung nach IFRS und DRSC


Seminararbeit, 2004

27 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1 Einleitung

2 Anwendungsbereich des IAS 14

3 Bestimmung der berichtspflichtigen Segmente
3.1 Arten der Segmentierung
3.1.1 Segmentierung nach Geschäftsfeldern
3.1.2 Segmentierung nach Regionen
3.2 Konzeptionen der Segmentabgrenzung
3.3 Bestimmung der angabepflichtigen Segmente
3.3.1 Aggregation homogener Segmente
3.3.2 Behandlung vertikal integrierter Unternehmensbereiche
3.3.3 Prüfung der Wesentlichkeit extern orientierter Segmente
3.3.4 75 % - Test
3.4 Identifikation des primären und sekundären Segmentberichtsformats
3.5 Zusammenfassende Darstellung

4 Auszuweisende Segmentinformationen
4.1 Angabepflichten für das primäre Berichtsformat
4.2 Angabepflichten für das sekundäre Berichtsformat
4.3 Homogenität der Rechnungslegungsmethoden
4.4 Überleitung von disaggregierten zu aggregierten Daten
4.5 Sonstige Pflichtangaben

5 Vergleich der Segmentberichterstattung nach DRS 3 und IAS 14

6 Fazit

Literaturverzeichnis

Anhang
Anhang 1: Bestimmung der anzugebenden Segmente nach DRS
Anhang 2: Angabepflichten in der Segmentberichterstattung nach DRS 3 und IAS
Anhang 3: Welche Informationen legen deutsche börsennotierte Gesellschaften im
Rahmen der Segmentberichterstattung tatsächlich offen ?

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Bestimmung berichtspflichtiger Segmente

Abbildung 2: Sekundäre Segmentberichterstattung nach IAS 14

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitung

Zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit hat die Diversifikation von Unternehmen bzw. Konzernen in den vergangen Jahren sowohl bezüglich ihrer Geschäftsfelder als auch in geographischer Hinsicht deutlich zugenommen.[1] Diese umfassende Geschäftstätigkeit macht es allerdings für externe Bilanzanalysten immer schwieriger, die Gewinne, Wachs­tumschancen,­­­­­­­ Entwicklungspotentiale und Risiken­­­­ eines Unternehmens richtig ein­zuschätzen und zu beurteilen.[2] Gleichwohl verfolgen Jahresabschlüsse, die nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt werden das Ziel, den Anteilseignern und anderen Interessenten gemäß F.12 und F.15 des IASB - Rahmen­konzepts, verlässliche Informationen über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des jeweiligen Unternehmens und deren Entwicklung im Zeitablauf­­­­­­­ bereitzustellen.[3] Aus diesem Grund ist die Gewährung segmentierter Daten geboten, die den Nutzer des Jahres­abschlusses durch die Veröffentlichung disaggregierter Daten in die Lage versetzen, die Chancen und Risiken eines diversifizierten Unternehmens besser einschätzen zu können.[4] Die Aufgabe von IAS 14 ist es daher Grundsätze zur Darstellung von segmentierten­­­­­ Finanzinformationen­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­ zusammenzustellen, die es Interessenten ermöglichen ein sachge­rechteres Urteil über das Gesamtunternehmen abgeben zu können.[5]

Aufgrund der zunehmenden Dominanz der IFRS in den kommenden Jahren[6] versucht die­­­­ vorliegende­­­ Seminararbeit die Grundzüge der Segmentberichterstattung nach IAS 14 zu vermitteln.

Hierzu soll im Folgenden zunächst auf den Anwendungsbereich des IAS 14 eingegangen werden. Anschließend wird im dritten Gliederungspunkt die Bestimmung der berichts­pflichtigen Segmente anhand der nach IAS 14 vorgeschriebenen Segmentierungsarten, Segmentierungsgrundsätze und der Bestimmung angabepflichtiger Segmente aufgezeigt. Der vierte Gliederungspunkt widmet sich schließlich den gemäß IAS 14 auszuweisenden Segmenten. Zur besseren Vergleichbarkeit der Segmentbericht­erstattung nach IAS 14 und dem Deutschen Rechnungslegungs Standard DRS 3 werden abschließend beide Regel­werke miteinander verglichen und etwaige Unterschiede aufgezeigt.

2 Anwendungsbereich des IAS 14

Zur segmentierten Rechnungslegung sind gemäß IAS 14.3 solche Unternehmen ver­pflichtet, deren Dividendenpapiere oder schuldrechtliche Wertpapiere öffentlich gehan­delt werden bzw. die Unternehmen, welche sich im Prozess der Ausgabe derartiger Titel an einer Wertpapierbörse befinden.[7]

Anzumerken ist hierbei, dass die Regelungen des IAS 14 sowohl für Einzel- als auch für Konzernabschlüsse, die nach den Regeln der IFRS aufgestellt werden, gelten.[8] Die Segmentberichterstattung im Rahmen eines Konzernabschlusses wirkt allerdings befreiend für den Einzelabschluss des Mutterunternehmens und für die entsprechenden Tochter­unternehmen, es sei denn, die Wertpapiere des Tochterunternehmens werden ebenfalls öffentlich gehandelt.[9] Gleiches gilt für den Fall, dass in den Abschluss einer börsen­notierten Gesellschaft auch der Einzelabschluss eines nach der Equity - Methode bewerteten Unternehmens einbezogen wird.[10]

Für alle Unternehmen, die nach den IFRS bilanzieren und nicht der Pflicht zur Segmentberichterstattung unterliegen, wird empfohlen freiwillig segmentierte Daten auszuweisen.[11] Hierbei müssen dann allerdings die Anforderungen des IAS 14 vollständig angewandt werden, ansonsten wird die IFRS - Konformität des Abschlusses bestritten.[12]

Liegen die Voraussetzungen des IAS 14.3 vor, so ist die Aufnahme eines Segmentberichts in den Jahresabschluss nach den Regelungen des IAS 14 verpflichtend.[13] Befreiungs­möglichkeiten werden nach IAS 14 hierbei keine gewährt.[14]

3 Bestimmung der berichtspflichtigen Segmente

3.1 Arten der Segmentierung

Die IFRS sehen ausschließlich eine Segmentierung nach sektoralen (Geschäftsfelder) oder regionalen (geographische Segmente) Gesichtspunkten vor[15]. Eine abweichende Segmentierung, z.B. nach Kundengruppen oder rechtlichen Einheiten ist demnach unzulässig.[16]

3.1.1 Segmentierung nach Geschäftsfeldern

Nach IAS 14.9 ist ein Geschäftsfeld ein abgrenzbarer Teilbereich eines Unternehmens, der ein individuelles Produkt oder eine Dienstleistung bzw. eine Gruppe gleichartiger Produkte oder Dienstleistungen in erster Linie für fremde Dritte herstellt oder erbringt. Für jedes einzelne Geschäftsfeld sind dabei seine speziellen Risiken und Chancen charakteristisch, durch die es sich von anderen Geschäftsfeldern unterscheidet. Eine Zusammenfassung von Produkten und Dienstleistungen mit signifikant unterschiedlichen Risiken und Erträgen innerhalb eines Geschäftsfeldes ist nach IAS 14.11 daher untersagt.

Zur Prüfung, ob Produkte und Dienstleistungen in das gleiche Geschäftsfeld gehören, bietet IAS 14 folgende Kriterien[17] an:

-Art der Produkte und Dienstleistungen,
-Art des Produktionsprozesses,
-Typen und Gruppen von Abnehmern der Produkte bzw. Dienstleistungen,
-Methoden zum Absatz der Produkte bzw. zur Bereitstellung der Dienstleistung,
-sofern anwendbar, Art des gewöhnlichen Umfelds, z.B. Banken, Versicherungen oder öffentliche Versorgungsunternehmen.[18]

3.1.2 Segmentierung nach Regionen

Bei der Abgrenzung der Regionen bzw. bei der Bestimmung der geographischen Segmente sind unterscheidbare Unternehmensbereiche zu schaffen, deren wirtschaftliches Umfeld, in welchem sie ihre Produkte oder Dienstleistungen anbieten, sich von dem Umfeld anderer Unternehmensbereiche hinsichtlich der Risiken und Erträge unterscheidet.[19] Dieses Um­feld kann gemäß IAS 14.12 ein einzelnes Land oder eine Region innerhalb eines Landes, aber auch eine Gruppe von zwei oder mehreren Ländern sein. Die geographische Segmentierung ist sowohl auf Grundlage von Produktionsstandorten als auch auf Basis der Absatzmärkte möglich.[20] Hierbei ist die Entscheidung gemäß IAS 14.14 anhand der internen Organisations- und Berichtsstruktur zu treffen. Ebenso wie bei den Geschäfts­feldern können Produkte und Dienstleistungen mit erheblich unterschiedlichen Risiken und Erträgen allerdings nicht in einem geographischen Segment zusammengefasst werden.[21]

[...]


[1] Vgl. Achleitner, A.-K. / Behr, G. (2003), S. 231.

[2] Vgl. Wollmert, P. (1999), S. 137.

[3] Vgl. Orth, C. (2004), S. 24.

[4] Vgl. Feldkämper, U. (2003), S. 1453; Haller, A. (2002 b), S. 2188.

[5] Vgl. Nardmann, H. (2002), S. 215.

[6] Gemäß Verordnung 1606 / 2002 des Europäischen Parlaments werden alle konzernrechnungslegungspflichtigen, kapitalmarktorientierten Unternehmen ab dem Jahr 2005 dazu verpflichtet, ihren Konzernabschluss nach den Regeln IFRS aufzustellen.

[7] Vgl. Nardmann, H. (2002), S. 215; Glieder, H. (1999), S. 152.

[8] Vgl. Haller, A. (2002 a), S. 6.

[9] Vgl. IAS 14.6.

[10] Vgl. IAS 14.7; Nardmann, H. (2002), S. 216f..

[11] Vgl. IAS 14.4.

[12] Vgl. IAS 14.5; Bruns, C. (2001), S. 179.

[13] Vgl. Haller, A. (2002 a), S. 8f..

[14] Im Gegensatz zum deutschen HGB in den §§ 286 I und II bzw. 314 II. Siehe Gliederungspunkt 5.

[15] Siehe zu diesem Abschnitt ausführlicher: Haller, A. (2002 a), S. 22 - 28.

[16] Vgl. IAS 14.9 und IAS 14.26.

[17] Vgl. IAS 14.9; Pellens, B. (2001), S. 308.

[18] Nach IAS 14.11 ist es allerdings nicht erforderlich, dass sämtliche Kriterien des IAS 14.9 einander entsprechen. Siehe hierzu ausführlicher: Nardmann, H. (2002), S. 225f..

[19] Vgl. IAS 14.9.

[20] Vgl. IAS 14.13; Pellens, B. (2001), S. 309.

[21] Vgl. IAS 14.12.

Ende der Leseprobe aus 27 Seiten

Details

Titel
Die Segmentberichterstattung nach IFRS und DRSC
Hochschule
Hochschule Pforzheim
Veranstaltung
Controlling, Finanz- und Rechnungswesen
Note
1,7
Autor
Jahr
2004
Seiten
27
Katalognummer
V58424
ISBN (eBook)
9783638526210
ISBN (Buch)
9783638721530
Dateigröße
468 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Segmentberichterstattung, IFRS, DRSC, Controlling, Finanz-, Rechnungswesen
Arbeit zitieren
Marco Kienle (Autor:in), 2004, Die Segmentberichterstattung nach IFRS und DRSC, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/58424

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Blick ins Buch
Titel: Die Segmentberichterstattung nach IFRS und DRSC



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden