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Wie gestaltet sich künftig die Behandlung von Gesellschafterdarlehen (früher Eigenkapitalersatzrecht) und Nutzungsüberlassungen durch Gesellschafter? Worin liegt die Ratio dieser Vorschriften?

Title: Wie gestaltet sich künftig die Behandlung von Gesellschafterdarlehen (früher Eigenkapitalersatzrecht) und Nutzungsüberlassungen durch Gesellschafter? Worin liegt die Ratio dieser Vorschriften?

Seminar Paper , 2009 , 52 Pages , Grade: 2,0

Autor:in: Faouzia Below (Author)

Law - Civil / Private, Trade, Anti Trust Law, Business Law
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In dieser Arbeit soll zunächst in einem kurzen Rücküberblick beschrieben werden, wie das Eigenkapitalersatzrecht vor dem MoMiG behandelt wurde. Dann wird sich die Verfasserin damit beschäftigen, wie sich die Rechtslage der Gesellschafterdarlehen und Nutzungsüberlassungen nach dem MoMiG geändert hat und welche Rechtsfolgen diese Gesetzesänderung hat. Verdeutlicht werden auch der Grund und Zweck, die der Gesetzgeber bei der Deregulierung des Eigenkapitalersatzrechts und der insolvenzrechtlichen Subordination verfolgt hat.

Das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) stellt die tiefgreifendste Reform des GmbH-Rechts seit 1982 dar. Im krassen Gegensatz dazu steht das Aktiengesetz, das seit seiner Kodifikation nicht verändert wurde. Bei dieser Gesetzesänderung verfolgte der Gesetzgeber primär das Ziel, den Schutz der GmbH gegen Missbräuche zu verbessern. Außerdem wollte er die GmbH-Strukturen an die englische private limited company annähern, die sich seit einiger Zeit einer immer größeren Beliebtheit erfreut. Im Verhältnis zu diesen ausländischen Gesellschaften beabsichtigt der Gesetzgeber auch die deutschen GmbHs wettbewerbsfähiger zu machen.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

A. EINLEITUNG

B. DIE BISHERIGE RECHTSLAGE DES EIGENKAPITALERSATZRECHTES

I. DIE ENTWICKLUNG DES EIGENKAPITALERSATZRECHTES

1. Lufttaxi-Entscheidung des BGH von 1960

2. GmbH-Novelle von 1980

II. EIGENKAPITALERSATZ

1. Bei der GmbH

a. Die Gesellschaftskrise

b. Leistungen mit eigenkapitalersetzender Wirkung

i. Gesellschafterdarlehen und gleichgestellte Finanzierungshilfen

ii. Nutzungsüberlassungen

2. Bei der AG

C. DEREGULIERUNG DES EIGENKAPITALERSATZES DURCH DAS MOMIG

I. GESELLSCHAFTERDARLEHEN NACH MOMIG

1. Aufgabe der Rechtsprechungsregeln und Abschaffung der §§ 32 a, b GmbHG a. F.

a. Auswirkungen der Deregulierung

i. Der Geschäftsführer

ii. Die Ausfallhaftung der Mitgesellschafter

iii. Die AG

iv. Steuerliche Auswirkungen

(1) Insolvenzspezifische Anknüpfung

(2) Strenge Akzessorietät des Steuerrechts zum Gesellschaftsrecht

(3) Entkoppelung des Anschaffungsbegriffs

(4) Stellungnahme

b. Finanzplankredite

2. Verortung und Neuregelung des Eigenkapitalersatzrechts in das Insolvenzrecht

a. Die Bedeutung des Krisenmerkmals nach dem MoMiG

b. Anwendungsbereich

i. Persönlicher Anwendungsbereich

(1) Erfasste Gesellschaften

(2) Betroffene Darlehensgeber

ii. Sachlicher Anwendungsbereich

(1) Darlehen

(2) Wirtschaftlich gleichgestellte Forderungen

(3) Nutzungsüberlassung

(4) Durch Gesellschafter besicherte Darlehen

c. Ausnahmetatbestände

i. Kleinbeteiligungsprivileg

ii. Sanierungsprivileg

3. Rückkehr zur bilanziellen Betrachtungsmethode

4. Der Sinn und Zweck der Subordination von Gesellschafterdarlehen und vergleichbare Leistungen

II. NUTZUNGSÜBERLASSUNGEN

1. Die Insolvenzrechtskonzeption des MoMiG

a. Inhalt und Umfang des § 135 Abs. 3 InsO n. F.

i. Ausgleichsanspruch des Gesellschafters

ii. Erfasster Adressatenkreis

b. Das Verhältnis zu den §§ 103, 108 InsO n. F.

2. Auswirkungen

a. Geschäftsführer und Gesellschafter

b. Sanierung und Kleinbeteiligung

3. Nutzungsüberlassung und Anfechtung

D. RECHTSFOLGEN

I. ANFECHTUNG NACH § 135 ABS. 1 NR. 2 INSO

II. ANFECHTUNG AUßERHALB DES INSOLVENZRECHTS

III. PASSIVIERUNG VON GESELLSCHAFTERDARLEHEN IM ÜBERSCHULDUNGSSTATUS

E. FAZIT

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit analysiert die grundlegenden Reformen des GmbH-Rechts durch das MoMiG im Hinblick auf die Neugestaltung der Behandlung von Gesellschafterdarlehen und Nutzungsüberlassungen. Dabei wird insbesondere untersucht, wie die zuvor von der Rechtsprechung entwickelten Regeln des Eigenkapitalersatzrechts in das gesetzliche Insolvenzrecht überführt wurden und welche Ziele der Gesetzgeber mit dieser Deregulierung und insolvenzrechtlichen Subordination verfolgt.

  • Reform der Gesellschafterdarlehen und Aufgabe der Eigenkapitalersatz-Rechtsprechung
  • Neuregelung der Nutzungsüberlassung durch Gesellschafter in der Insolvenz
  • Insolvenzrechtliche Subordination als neues Grundkonzept
  • Auswirkungen auf die Geschäftsführerhaftung und steuerliche Folgen
  • Schutz der Gläubiger und Rechtssicherheit im GmbH-Recht

Auszug aus dem Buch

1. Lufttaxi-Entscheidung des BGH von 1960

Mangels gesetzlicher Grundlage im GmbHG von 1982 wurde das Eigenkapitalersatzrecht ausschließlich durch die Rechtsprechung des BGH entwickelt.12 Das Reichsgericht13 hatte sich auch mit diesem Thema beschäftigt. Es wurde versucht, den Gläubigern vor einem missbräuchlichen Gesellschafterverhalten durch Schadensersatzansprüche aus § 826 BGB zu helfen. Aufgrund der Beweisschwierigkeiten in Bezug auf die Schädigungsabsicht blieb diese Lösung aber unzureichend.14 Nach dem gescheiterten Versuch, das Darlehen als eine Nachschusspflicht nach §§ 26 ff. GmbHG zu behandeln,15 entwickelte der BGH in der Lufttaxi - Entscheidung16 erstmals das Prinzip der Finanzierungsfolgenverantwortung. Hiernach durfte der Gesellschafter, welcher der Gesellschaft ein Darlehen in der Krise gewährt, „um den Todeskampf zu verlängern“17, seine Leistung nicht verlangen bzw. abziehen, bevor die Gesellschaft die Krise überwindet. Hierfür griff der BGH auf das Verbot des venire contra factum proprium zurück18. Danach unterlagen Rückzahlungen durch eine analoge Anwendung der §§ 30, 31 GmbHG. Die Rechtsfolge war somit ein Erstattungsanspruch oder eine Rückzahlungssperre.19

Zusammenfassung der Kapitel

A. EINLEITUNG: Die Arbeit führt in die Reformen des GmbH-Rechts durch das MoMiG ein und skizziert die Problematik des früheren Eigenkapitalersatzrechts.

B. DIE BISHERIGE RECHTSLAGE DES EIGENKAPITALERSATZRECHTES: Es wird die historische Entwicklung durch die Rechtsprechung (insbesondere Lufttaxi-Urteil) sowie die gescheiterte Novelle von 1980 erläutert.

C. DEREGULIERUNG DES EIGENKAPITALERSATZES DURCH DAS MOMIG: Dieser Hauptteil beschreibt die Verlagerung des Eigenkapitalersatzes in das Insolvenzrecht, inklusive der Neuregelung von Gesellschafterdarlehen und Nutzungsüberlassungen.

D. RECHTSFOLGEN: Hier werden die Konsequenzen der neuen Regelungen für Anfechtungsmöglichkeiten und die Passivierungspflichten in der Bilanz diskutiert.

E. FAZIT: Die Arbeit schließt mit einer zusammenfassenden Bewertung der Reform als Paradigmenwechsel zugunsten von Rechtssicherheit und Gläubigerschutz.

Schlüsselwörter

MoMiG, GmbH-Recht, Gesellschafterdarlehen, Eigenkapitalersatzrecht, Insolvenzrecht, Finanzierungsfolgenverantwortung, Nutzungsüberlassung, Gläubigerschutz, Insolvenzanfechtung, Rangrücktritt, Geschäftsführerhaftung, Sanierungsprivileg, Kleinbeteiligungsprivileg.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit behandelt die tiefgreifenden Änderungen des GmbH-Rechts durch das MoMiG, insbesondere den Übergang vom richterrechtlich geprägten Eigenkapitalersatzrecht zu einer gesetzlichen Regelung im Insolvenzrecht.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Zentrale Felder sind die Behandlung von Gesellschafterdarlehen, die Neuregelung von Nutzungsüberlassungen, die insolvenzrechtliche Subordination sowie die Auswirkungen der Reform auf die Geschäftsführerhaftung und das Steuerrecht.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Das Ziel ist die Erforschung der Motive des Gesetzgebers bei der Deregulierung des Eigenkapitalersatzrechts und der Vereinfachung der Rechtslage durch die Überführung in das Insolvenzrecht.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit basiert auf einer juristischen Analyse von Gesetzesmaterialien, Rechtsprechung (insbesondere BGH) und einer Auswertung der aktuellen rechtswissenschaftlichen Fachliteratur.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Im Hauptteil liegt der Fokus auf der Deregulierung durch das MoMiG, der spezifischen Ausgestaltung der neuen Nachrangregelungen und der rechtlichen Einordnung der Nutzungsüberlassung nach der Reform.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Wesentliche Begriffe sind unter anderem MoMiG, Gesellschafterdarlehen, Insolvenzrecht, Gläubigerschutz, Eigenkapitalersatzrecht und Sanierungsprivileg.

Wie unterscheidet sich die neue Regelung bei Nutzungsüberlassungen von der alten Rechtslage?

Während früher die Rechtsprechung eine analoge Anwendung von Kapitalschutzregeln vornahm, wurde durch § 135 Abs. 3 InsO n. F. ein neues, spezifisches Aussonderungs- und Vergütungskonzept in das Insolvenzrecht integriert.

Welchen Einfluss hat das MoMiG auf die Rolle des Geschäftsführers?

Der Geschäftsführer wird durch den Wegfall der komplexen Eigenkapitalersatz-Prüfung entlastet, trägt aber durch die Verschärfung des § 64 Abs. 2 GmbHG eine höhere Verantwortung für Zahlungen an Gesellschafter bei drohender Zahlungsunfähigkeit.

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Details

Title
Wie gestaltet sich künftig die Behandlung von Gesellschafterdarlehen (früher Eigenkapitalersatzrecht) und Nutzungsüberlassungen durch Gesellschafter? Worin liegt die Ratio dieser Vorschriften?
College
University of Bonn  (Institut für Handels- und Wirtschaftsrecht)
Course
Gesellschaftsrecht
Grade
2,0
Author
Faouzia Below (Author)
Publication Year
2009
Pages
52
Catalog Number
V584276
ISBN (eBook)
9783346182036
ISBN (Book)
9783346182043
Language
German
Tags
Gesellschafterdarlehen - Eigenkapitalersatzrecht - GmbH-Recht - Gesellschaftsrecht
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Faouzia Below (Author), 2009, Wie gestaltet sich künftig die Behandlung von Gesellschafterdarlehen (früher Eigenkapitalersatzrecht) und Nutzungsüberlassungen durch Gesellschafter? Worin liegt die Ratio dieser Vorschriften?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/584276
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