Das Werk basiert auf der Unterscheidung empirisch-deskriptiver und präskriptiv-normativer Aussagen. Es setzt sich mit der Bedeutung dieser Unterscheidung für die wissenschaftliche Arbeit auseinander, sowie darauf aufbauend mit der Rolle der Unterscheidung von "Sein" und "Sollen" im Werturteilsstreit.
Hierbei wird die Position Max Webers gesondert erläutert und Licht auf die Widersprüchlichkeit seiner Thesen geworfen. Außerdem wird die Bedeutung der Unterscheidung von "Sein" und "Sollen" für die juristische Entscheidungsarbeit sowie die Rolle des Werurteilsstreits für die richterliche Urteilstätigkeit dargestellt. Schließlich setzt der Autor sich mit dem Begriff der Klassenjustiz auseinander und deutet auf den Zusammenhang zwischen der Klassenjustiz und dem Werturteilsstreit hin.
Inhaltsverzeichnis
Aufgabe I
- Unterscheidung empirisch-deskriptiver und präskriptiv-normativer Aussagen
- Was mit der Unterscheidung gemeint ist
- Aussage-Formen Beispiele
Aufgabe II
- Bedeutung der Unterscheidung für die wissenschaftliche Arbeit
Aufgabe III
- Rolle der Unterscheidung von „Sein“ und „Sollen“ im Werturteilsstreit
- Position Max Webers im Werturteilsstreit
- Widerspruch seiner Thesen
Aufgabe IV
- Bedeutung der Unterscheidung von „Sein“ und „Sollen“ für die juristische Entscheidungsarbeit
- Rolle des Werturteilsstreits für die richterliche Urteilstätigkeit
Aufgabe V
- Begriff der Klassenjustiz
- Zusammenhang der Klassenjustiz mit dem Werturteilsstreit
Zielsetzung und Themen
Die Hausarbeit untersucht die philosophische und methodische Unterscheidung zwischen empirisch-deskriptiven (Sein) und präskriptiv-normativen (Sollen) Aussagen und analysiert deren fundamentale Bedeutung für die Rechtswissenschaft sowie die richterliche Praxis.
- Grundlagen der Unterscheidung zwischen Sein und Sollen
- Methodologische Relevanz für das wissenschaftliche Arbeiten
- Max Webers Position im Werturteilsstreit
- Implikationen für die juristische Urteilsfindung
- Klassenjustiz als Ausdruck von Wertungsunterschieden
Auszug aus dem Buch
Position Max Webers im Werturteilsstreit
Max Weber war der Ansicht, dass soziale Realitätsbezüge in der Wissenschaft stets Wertbezüge beinhalten. Er lehnte im Werturteilsstreit ausdrücklich die Zulässigkeit von Werturteilen für den wissenschaftlichen Erkenntnisprozess ab und trat für eine wertfreie Forschung ein, da Werturteile subjektiv sind und einen normativen Charakter besitzen. Hierdurch ginge die erforderliche neutrale Distanz bei der Erforschung von sozial- und wirtschaftspolitischen Phänomenen verloren. Weber wollte zwischen empirischer Tatsachenfeststellung (Erfahrungswissen) und praktischer Wertung sozialer Tatsachen (Werturteil) einen klaren Trennungsstrich ziehen.
Er formulierte für die Wissenschaftstheorie den Grundsatz der Werturteilsfreiheit der Wissenschaft. Hiernach könne die Wissenschaft mit dem Anspruch auf Objektivität die Dinge nur beschreiben und erklären, sich aber kein Werturteil bzw. eine Bestimmung darüber, wie man handeln soll, erlauben.
Jegliche wissenschaftliche Beschreibung und Erklärung von sozialen Tatbeständen sei Webers Meinung nach wertend, weil sie aus einer übergroßen Menge von denkbaren Forschungsfragen bestimmte aussuche, die Gegenstand der Bearbeitung werden sollen. Die Auswahl einer Fragestellung stelle also eine Wertung dar, die der Wissenschaftler notwendigerweise vollziehen müsse.
Zusammenfassung der Kapitel
Aufgabe I: Definiert die Grundlagen von empirisch-deskriptiven und präskriptiv-normativen Aussagen und verdeutlicht deren unterschiedliche Funktion durch praktische Beispiele.
Aufgabe II: Erläutert die wissenschaftstheoretische Notwendigkeit der Trennung von Sein und Sollen, um Fehlschlüsse wie den naturalistischen Fehlschluss zu vermeiden.
Aufgabe III: Beleuchtet den historischen Werturteilsstreit in der Soziologie sowie Max Webers Forderung nach der Werturteilsfreiheit der Wissenschaft und deren Kritik.
Aufgabe IV: Analysiert die Herausforderungen bei der Anwendung der Sein-Sollen-Unterscheidung im juristischen Kontext und bei der richterlichen Urteilstätigkeit.
Aufgabe V: Diskutiert den Begriff der Klassenjustiz als politisches Phänomen und setzt ihn in Bezug zur Unvermeidbarkeit richterlicher Wertungen im Prozessverlauf.
Schlüsselwörter
Sein und Sollen, Werturteilsstreit, Max Weber, Rechtswissenschaft, Klassenjustiz, empirisch-deskriptiv, präskriptiv-normativ, Werturteilsfreiheit, naturalistischer Fehlschluss, richterliche Urteilstätigkeit, Rechtssoziologie, Objektivität, Subjektivität, Wahrheit, Tatsachenfeststellung
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die fundamentale methodologische Trennung zwischen beschreibenden Aussagen über Fakten und normativen Aussagen über Werte im Kontext der Rechtswissenschaft.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Felder sind die Wissenschaftstheorie, der Werturteilsstreit in der Soziologie, die juristische Hermeneutik und der soziologische Begriff der Klassenjustiz.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist es, aufzuzeigen, warum die Trennung von Sein und Sollen für die wissenschaftliche Objektivität entscheidend ist und wo diese Trennung in der richterlichen Praxis an ihre Grenzen stößt.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Hausarbeit, die auf einer theoretischen Literaturanalyse und der Auseinandersetzung mit wissenschaftstheoretischen Positionen basiert.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil erörtert die Definitionen von Aussagetypen, die erkenntnistheoretischen Probleme bei Werturteilen, Webers Position, die Anwendung auf die richterliche Auslegung und den Vorwurf der Klassenjustiz.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit ist maßgeblich durch Begriffe wie Sein und Sollen, Werturteilsstreit, Klassenjustiz und juristische Urteilsfindung geprägt.
Warum spielt die Unterscheidung von Sein und Sollen für Richter eine Rolle?
Richter müssen zwischen der neutralen Sachverhaltsfeststellung und einer notwendigen wertenden Auslegung bei Generalklauseln unterscheiden, um die Rechtssicherheit zu wahren.
Wie ist der Zusammenhang zwischen Klassenjustiz und Werturteilen?
Der Vorwurf der Klassenjustiz entsteht oft dann, wenn Richter bei der Interpretation von Gesetzen subjektive Wertungen vornehmen, die den Anschein erwecken, bestimmte Schichten gegenüber anderen zu privilegieren.
- Quote paper
- Sarina Vanek (Author), 2006, Sein und Sollen. Unterscheidung im Werturteilsstreit, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/58433