In der Arbeit soll reflektiert werden, wie die Jugendstrafe im Kontext des Erziehungsgedankens, aus justizieller und (sozial-)pädagogischer Perspektive bewertet werden kann hinsichtlich (der Erfüllung) ihrer Zielsetzung und ob sie aus der Perspektive eines demokratischen, lebensweltorientierten Erziehungsverständnisses noch gerechtfertigt ist. Letzteres ist im Sinne einer Effektivität mit Bezug auf die Zielsetzung des Erziehungsgedankens vor dem Hintergrund vorherrschender Erziehungsverständnisse postmoderner Gesellschaften zu verstehen.
Das Jugendstrafrecht als Täterstrafrecht stellt im Gegensatz zum sachverhaltsbezogenen Erwachsenenstrafrecht im Hinblick auf den Erziehungsgedanken des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) die Erforschung der Persönlichkeit der beschuldigten Person in den Mittelpunkt.
Zusammenfassung der Anmerkungen der Dozierenden:
- Einleitung zu lang (lieber aufteilen)
- Warum versucht wird das Verständnis von Erziehung zu definieren, wenn dies vorab als zum Scheitern verurteilt erklärt wird, hat sich nicht erschlossen
- Flüchtigkeitsfehler im Literaturverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitende Bemerkungen und Einführung zum Erziehungsgedanken im Kontext des Jugendgerichtsgesetzes
2. Die Jugendstrafe als Rechtsfolge im JGG – Intention und Wirklichkeit
3. Sozial- und Legalbewährung als justizielles Ziel der Jugendstrafe
4. Die Zielsetzungen und Rahmenbedingungen des Jugendstrafvollzugs vor dem Hintergrund lebensweltorientierter und demokratischer (sozial-) pädagogischer Ansätze
5. Fazit und Ausblick
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die Sinnhaftigkeit der Jugendstrafe im Kontext des im Jugendgerichtsgesetz (JGG) verankerten Erziehungsgedankens. Dabei wird kritisch hinterfragt, ob die strafrechtliche Sanktionierung mit einem demokratisch-partizipativen Erziehungsverständnis vereinbar ist oder ob hier ein unauflösbarer Widerspruch zwischen pädagogischen Zielsetzungen und repressiven justiziellen Maßnahmen besteht.
- Das Spannungsfeld zwischen Erziehungsauftrag und strafrechtlicher Vergeltung
- Die Effektivität der Jugendstrafe hinsichtlich der Resozialisierung und Legalbewährung
- Die Analyse des Jugendstrafvollzugs vor dem Hintergrund moderner (sozial-)pädagogischer Ansätze
- Die kritische Auseinandersetzung mit der Rolle der Jugendhilfe im Kontext der Justiz
Auszug aus dem Buch
4. Die Zielsetzungen und Rahmenbedingungen des Jugendstrafvollzugs vor dem Hintergrund lebensweltorientierter und demokratischer (sozial-) pädagogischer Ansätze
Grundsätzlich ist festzustellen, dass rechtlich festgesetzte unterstützende Hilfen im Jugendstrafvollzug sowie die lernorientierte Alltags- und Freizeitgestaltung zwar als zielorientiert bewertet werden können, andererseits existieren jedoch keine pädagogischen Mindestqualifikationen für das Personal, die zur Realisierung der Vorgaben zwingend nötig ist (vgl. Walkenhorst und Fehrmann 2018: 271). Unabhängig von herrschenden Erziehungsverständnissen und pädagogischen Zielsetzungen erscheint somit eine erfolgsversprechende, fachlich qualifizierte Umsetzung erzieherischer Maßnahmen fraglich. Zudem ist eine Betrachtung von Interaktionsmustern innerhalb der Institution des Jugendgefängnisses hilfreich, um die grundlegende Ambivalenz rechtlicher und pädagogischer Perspektiven auf die die erzieherische Zielsetzung der Jugendstrafe nachvollziehen zu können:
„Das Gefängnis ist durch rigide Umgangsformen gekennzeichnet, verbunden mit andauernden Autoritätskonflikten und dauerhaften Machtkämpfen zwischen seinen Mitgliedern. Aus soziologischer Perspektive spiegeln die unvermeidlichen Machtkonflikte zwischen Gefangenen sowie zwischen Gefangenen und Personal die Effekte, die die Struktur der geschlossenen Institution auf das Handeln ihrer Mitglieder hat.“ (Bereswill 2011: 548)
Nun soll „unter den Bedingungen der hermetischen, autoritär strukturierten Institution“ (Bereswill 2011: 548) laut Walkenhorst und Fehrmann die Qualität von Erziehungsmaßnahmen in einer demokratischen von pluralen Lebensformen durchzogenen Gesellschaft anhand ihres „Beitrag[s] zur Mündigwerdung, verantwortlichen Entscheidungsfähigkeit und Verselbstständigung, zur aktiven Aneignung und zur Integration des Menschen in den demokratischen Staat“ (2018: 276) gemessen werden. Dies stellt bereits einen Widerspruch in sich dar, der in der Auseinandersetzung mit der Frage, „wie […] ausgerechnet durch Strafe – durch einen starken Eingriff in die Grundrechte von Menschen – ein würdiger, respektvoller Umgang mit den Tatverantwortlichen erreicht werden“ (Willms 2018: 33) und wie innerhalb eines starren, normierenden Gefängnissystems Reflexion und Verantwortungsübernahme erreicht werden soll (vgl. Dollinger 2010: 418 f.) kulminiert.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitende Bemerkungen und Einführung zum Erziehungsgedanken im Kontext des Jugendgerichtsgesetzes: Das Kapitel führt in die Thematik des Erziehungsgedankens im Jugendstrafrecht ein und hinterfragt, ob das Wohl der Jugendlichen im JGG tatsächlich das leitende Prinzip ist.
2. Die Jugendstrafe als Rechtsfolge im JGG – Intention und Wirklichkeit: Hier wird das Spannungsverhältnis zwischen dem pädagogischen Ziel des JGG und der repressiven Realität der Jugendstrafe als Ultima Ratio beleuchtet.
3. Sozial- und Legalbewährung als justizielles Ziel der Jugendstrafe: Dieses Kapitel untersucht, ob die Jugendstrafe die angestrebte Resozialisierung und Legalbewährung der Inhaftierten tatsächlich fördern kann oder ob sie an ihren eigenen Zielen scheitert.
4. Die Zielsetzungen und Rahmenbedingungen des Jugendstrafvollzugs vor dem Hintergrund lebensweltorientierter und demokratischer (sozial-) pädagogischer Ansätze: Die Untersuchung befasst sich mit der Frage, wie pädagogische Arbeit in den autoritären Strukturen eines Gefängnisses überhaupt fachgerecht und sinnvoll umgesetzt werden kann.
5. Fazit und Ausblick: Das Kapitel fasst zusammen, dass die Jugendstrafe aus (sozial-)pädagogischer Sicht als widersprüchlich einzustufen ist und plädiert für die Stärkung alternativer, ressourcenorientierter Konzepte.
Schlüsselwörter
Jugendstrafe, Jugendgerichtsgesetz, Erziehungsgedanke, Jugendstrafvollzug, Resozialisierung, Legalbewährung, Sozialpädagogik, Strafrechtspädagogik, Lebensweltorientierung, Demokratische Erziehung, Partizipation, Jugendkriminalität, Reformdiskurs, Freiheitsentzug, Delinquenz.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die Sinnhaftigkeit der Jugendstrafe unter besonderer Berücksichtigung des Erziehungsauftrags im Jugendgerichtsgesetz und der Diskrepanz zu einer (sozial-)pädagogischen Perspektive.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentrale Themen sind das JGG, der Jugendstrafvollzug, Möglichkeiten der Resozialisierung sowie der Vergleich zwischen strafrechtlicher Disziplinierung und pädagogischer Befähigung.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Das Ziel ist die kritische Reflexion, ob die Jugendstrafe als Rechtsfolge im Kontext moderner, demokratischer Erziehungsverständnisse noch zeitgemäß und effektiv gerechtfertigt ist.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer theoretischen Analyse aktueller Fachliteratur und Diskurse aus Kriminologie und Erziehungswissenschaft, um das Zusammenwirken von Justiz und Pädagogik zu bewerten.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Im Hauptteil werden die Intentionen des JGG mit der gelebten Vollzugspraxis verglichen, die Grenzen der Resozialisierung diskutiert und die Schwierigkeiten pädagogischen Handelns unter autoritären Haftbedingungen erörtert.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die wichtigsten Begriffe sind Jugendstrafe, Erziehungsgedanke, Resozialisierung, Jugendstrafvollzug, Sozialbewährung, Legalbewährung und Lebensweltorientierung.
Warum wird die Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Justiz kritisch betrachtet?
Die Arbeit kritisiert, dass das Strafrecht oft ein defizitorientiertes Menschenbild verfolgt, das kaum mit dem auf Augenhöhe und Partizipation ausgerichteten Verständnis der modernen Sozialpädagogik kompatibel ist.
Welche Schlussfolgerung zieht die Autorin bezüglich der Jugendstrafe?
Die Autorin stellt fest, dass Interventionen im Jugendvollzug oft widersprüchlich sind, und fordert eine Abkehr von rein disziplinierenden Maßnahmen zugunsten sozialpädagogischer Alternativen.
Was bedeutet der Begriff „Erziehung durch Strafe“ im Kontext der Arbeit?
Der Begriff wird als historisch überholt kritisiert, wobei die Autorin aufzeigt, dass sich der moderne Anspruch der „Hilfe zur Befähigung“ in der aktuellen Sanktionspraxis nur schwer gegen das alte Paradigma durchsetzen konnte.
- Arbeit zitieren
- Joy Baruna (Autor:in), 2020, Die Sinnhaftigkeit der Jugendstrafe, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/584846