Die Reform des deutschen Rentenversicherungssystems


Examensarbeit, 2006

71 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Problemstellung

2 Aufbau der Arbeit

3 Die drei Säulen der Altersvorsorge
3.1 Die gesetzliche Rentenversicherung als 1. Säule
3.2 Die betriebliche Altersvorsorge als 2. Säule
3.3 Die private Altersvorsorge als 3. Säule

4 Der Generationenvertrag im demografischen Wandel
4.1 Der Generationenvertrag
4.2 Die Bevölkerungsentwicklung
4.2.1 Wir werden immer weniger
4.2.2 Wir werden immer älter

5 Verfahren zur Finanzierung der Altersvorsorge
5.1 Das Umlageverfahren
5.2 Das Kapitaldeckungsverfahren
5.3 Umlage- versus Kapitaldeckungsverfahren

6 Reformen der letzten Jahre
6.1 Die Rentenreform 1992
6.2 Die Rentenreform 1999
6.3 Die Rentenreform 2001
6.4 Die Rentenreform 2004
6.5 Die Rentenreform 2005

7 Das Modell der Grundrente
7.1 Die beitragsfinanzierte Grundrente
7.2 Die steuerfinanzierte Grundrente
7.3 Beitrags- und steuerfinanzierte Grundrente Eine Gegenüberstellung

8 Reformerfahrungen in anderen Ländern
8.1 Schweiz
8.2 Niederlande
8.3 Chile

9 Reformvorschläge für das deutsche Alterssicherungs-
9.1 Erhöhung der Lebensarbeitszeit
9.2 Eine Grundrente für Jedermann
9.3 Erhöhung der Eigenverantwortung durch private Vorsorge
9.4 Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen
9.5 Einbeziehung von Kapitalerträgen

10 Gesamtergebnis

Literaturverzeichnis

1 Problemstellung

In der öffentlichen Diskussion in Deutschland wird das Rentensystem als nicht mehr tragfähig bezeichnet. Die Beitragszahler haben das Vertrauen in die Alterssicherung verloren. Als Grund dafür wird zu großen Teilen die demographische Entwicklung herangezogen. Die Menschen werden im- mer älter und bekommen immer weniger Kinder. Dieses führt dazu, dass der nach dem Umlageverfahren organisierte Generationenvertrag so nicht mehr aufrechterhalten werden kann. Erschwerend kommen wirt- schaftliche Veränderungen hinzu, welche das Rentensystem zusätzlich belasten. Hierzu können das schwache Wirtschaftswachstum und die hohe Arbeitslosigkeit gezählt werden

Die Lösung dieses Problems wird weitgehend in dem Ausbau der kapitalgedeckten Bereiche des Alterssicherungssystems gesehen. Bei der kapitalgedeckten Altersvorsorge sind jedoch verschiedene Unsicherheitsfaktoren zu berücksichtigen. Sowohl die Höhe der zu erwartenden Rente, die Höhe der im Alter benötigten Beträge als auch die Struktur der politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sind beim Einstieg in die individuelle Altersvorsorge noch gänzlich unbekannt.

Da das Kapitaldeckungsverfahren anscheinend keine risikofreie Alternative zum bestehenden System darstellt, soll in dieser Arbeit der Frage nachgegangen werden, inwieweit die bestehende gesetzliche Altersvorsorge ein Garant für die Absicherung im Alter bleiben kann und was getan werden muss um ihren Finanzierungsproblemen zu begegnen. Auch sollen alternative Finanzierungsformen und deren Relevanz fürs deutsche System in den Fokus gerückt werden.

2 Aufbau der Arbeit

Einleitend wird im Kapitel 3 das Alterssicherungssystem in Deutschland erläutert. Die drei verschiedenen Säulen werden durch ihre spezifischen Eigenschaften erklärt. Da sie den Istzustand widerspiegeln und bei der Reform von Rentensystemen verschiedene Anspruchsgruppen berück- sichtigt werden müssen, tritt die Gewichtung dieser drei Säulen in den Vordergrund.

Im Kapitel 4 wird der Grundgedanke des Generationenvertrags in den Fokus gerückt. Er stellt den theoretischen Hintergrund für die erste und wichtigste Säule der Altersvorsorge dar. Die Abhängigkeit des Generati- onenvertrags von demografischen Entwicklungen bezeichnet in diesem Kapitel den Hauptuntersuchungspunkt. Zukünftige Entwicklungen in der Bevölkerungsstruktur und ihre möglichen Auswirkungen auf die Finan- zierbarkeit der gesetzlichen Rentenversicherung werden kritisch analy- siert.

Das Kapitel 5 stellt das durch den Generationenvertrag repräsentierte Umlageverfahren dem Kapitaldeckungsverfahren gegenüber. Seit dem Bestehen von Rentenversicherungssystemen herrschte in der Wissenschaft zu keiner Zeit ein Konsens über die Präferenz des einen oder anderen Verfahrens. Die Vor- als auch die Nachteile beider Verfahren, die sich im Hinblick auf die Organisation von Altersvorsorgesystemen ergeben, werden in diesem Kapitel gegenübergestellt.

Im Kapitel 6 werden die bedeutendsten Reformen betrachtet, welche seit dem Beginn der Umstrukturierungsphase, der auf das Jahr 1992 fixiert werden kann, durchgeführt wurden. Hier zieht sich das Dilemma zwi- schen angemessenen Versicherungsbeiträgen einerseits und einer Le- bensstandard sichernden Altersrente andererseits durch alle Reformen. In diesem Kapitel wird auch der Trend hin zur festen Implementierung von kapitalgedeckten Altersvorsorgeelementen erkennbar. Der Gesetz- geber räumt in dieser Phase erstmals ein, dass die gesetzliche Renten- versicherung zur Sicherung des Lebensstandards nicht mehr ausreicht.

Nach der Reformflut, die in Kapitel 6 dargestellt wurde, welche im Resul- tat ein Absinken der Alterssicherung in die Richtung einer Grundsiche- rung darstellt, diese jedoch nicht für jedermann garantiert, beschäftigt sich Kapitel 7 mit der Alternative des Grundrentenmodells, die jedem Bür- ger eines Landes eine Grundrente zum Schutz vor Altersarmut zusichert. Hier werden hauptsächlich die beitrags- und die steuerfinanzierte Grund- rente betrachtet und verglichen.

Im Kapitel 8 werden die Rentensysteme der Schweiz und der Niederlande, welche beide nach dem „Drei Säulen Modell“ organisiert sind und sich in der ersten Säule durch ein umlagefinanziertes Grundrentenmodell auszeichnen, dargestellt. Des Weiteren wird zum Vergleich der Blick auf das vollständig nach dem Kapitaldeckungsverfahren organisierte chilenische Rentenversicherungsmodell gerichtet. In diesem Kapitel werden verschiedene Elemente betrachtet um ihre Übertragbarkeit aufs deutsche Rentenversicherungssystem zu klären.

Bevor in Kapitel 10 ein abschließendes Resümee gezogen wird, erfolgt in Kapitel 9 eine Würdigung verschiedener Möglichkeiten, die dazu bei- tragen können ein weiteres Absenken des Rentenniveaus zu verhindern.

3 Die drei Säulen der Altersvorsorge

Das Rentenversicherungssystem in Deutschland ruht auf drei verschiedenen Absicherungssäulen. Den wichtigsten Teil nimmt die gesetzliche Rentenversicherung ein. Sie deckt derzeit in Deutschland etwa 85 Prozent der Altersbezüge ab.1 Weitere, weniger stark ausgeprägte Säulen stellen die private Altersvorsorge, mit 10 Prozent, sowie die betriebliche Altersvorsorge mit 5 Prozent der Alterseinkünfte dar.

Abbildung 1: Säulen der Altersvorsorge2

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Die Gesamtheit dieser drei Säulen verfolgt verschiedene originäre Ziele.3 Zum einen soll die Alterssicherung, Armut im Alter vermeiden und der Altengeneration eine Partizipation an Entwicklungen des allgemeinen Lebenshaltungsniveaus ermöglichen. Des Weiteren soll die Alterssicherung trotz Wegfall des Erwerbseinkommens eine Verstetigung des Lebenshaltungsniveaus garantieren4 und vor gravierenden finanziellen Einschränkungen bewahren. Auch der Schutz vor dem Inflationsrisiko soll durch die Alterssicherung gewährleistet werden.5

Diese drei nebeneinander existierenden Systeme unterscheiden sich stark in ihrer Reaktion auf soziale sowie ökonomische Veränderungen. Sie ergänzen sich gegenseitig und sollen in ihrer Summe eine optimale Versorgung gewährleisten. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass lediglich die erste der drei Säulen einen Pflichtcharakter besitzt. Sowohl die betriebliche als auch die private Alterssicherung sind vom individuellen Vorsorgeverhalten des zukünftigen Rentners abhängig.

Da jedoch gerade die gesetzliche Rentenversicherung nach dem Prinzip der Umlagefinanzierung aufgebaut ist, ist diese besonders anfällig für Faktoren wie demografische Veränderungen, schlechte wirtschaftliche Entwicklung und hohe Arbeitslosigkeit. Das „Drei Säulen Modell“ ist je- doch kein starres Gebilde und kann den verschiedenen gesellschaftli- chen Anforderungen angepasst werden. Somit sind seit der großen Ren- tenreform im Jahr 1957 viele Systemanpassungen vorgenommen worden um den veränderten Anforderungen zu genügen. Das bestehende Sys- tem wird auch als historisch gewachsen bezeichnet.6 Durch die Reform im Jahre 1957 wurde eine Partizipation der Rentner an der wirtschaftli- chen Dynamik im Rentensystem manifestiert. Bezugsempfänger haben somit Jahre nach ihrer Erwerbstätigkeit noch Anteil an den Entwicklun- gen der Wirtschaft.7

Hier soll jedoch nicht der Eindruck entstehen, dass Gewichtungsverlage- rungen zwischen den Säulen unproblematisch sind. Gerade in Zeiten von Finanzierungsproblemen ist eine Tendenz in diese Richtung festzustel- len.

Hierbei ist im Besonderen auf die Vorleistungsgerechtigkeit zu achten. Arbeitnehmer, die Beiträge geleistet haben oder Beiträge leisten, haben Anspruch auf Versorgungsleistungen. Das führt dazu, dass Systemverla- gerungen nur über längere Zeiträume eingeführt werden können.8

Im Folgenden werden die drei Säulen der Altersvorsorge genauer erläu- tert.

3.1 Die gesetzliche Rentenversicherung als 1. Säule

Die gesetzliche Rentenversicherung ist ein Teil der Sozialversicherung. Sie regelt als Pflichtversicherung in Deutschland die Renten von allen Angestellten und Arbeitern und die knappschaftlichen Renten der Land- wirte. Selbständige sind nicht pflichtversichert, können sich jedoch freiwil- lig in der gesetzlichen Rentenversicherung versichern. Dieses gilt seit 1972 auch für alle Personen die das 16.lebensjahr vollendet haben und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.9 Die Gruppe der Beamten sind hier versicherungsfrei. Alle Versicherten sind zur Zahlung von Beiträgen verpflichtet.10 Die Beiträge werden bei Pflichtversicherten je zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen11 und lediglich bis zur Höhe einer ständig angepassten Beitragsbemessungsgrenze er- hoben, welche sich in den alten Bundesländern im Jahr 2006 auf 5.250 (in den neuen Bundesländern auf 4.400) Euro beläuft.12

Zur Zeit beträgt der Beitragssatz 19,5 Prozent des Bruttoeinkommens.13 Die Grundlagen für den Beitragssatz stellen die Daten des jeweils aktuel- len Rentenversicherungsberichts dar. Die Beiträge reichen jedoch nicht aus um die zu zahlenden Renten abzugelten. Im Jahr 2004 wurden Ein- nahmen von 232,5 Mrd. Euro verbucht. Beiträge von 169,4 Mrd. Euro standen 61,4 Mrd. Euro Zuschüssen des Bundes gegenüber. Somit konnten lediglich 72,9 Prozent der Verpflichtungen durch Beiträge abge- deckt werden.

Der Differenzbetrag wird durch verschiedene Bundeszuschüsse ausgeglichen und beträgt etwa 30 Prozent des gesamten Bundeshaushaltes. Er setzt sich zusammen aus den Positionen

- Allgemeiner Bundeszuschuss

Er betrug 2004 ca. 37 Mrd. Euro.

- Zusätzlicher Bundeszuschuss

Zur Abdeckung von versicherungsfremden Leistungen wer- den seit 1998 die Einnahmen eines Prozentpunktes der Mehrwertsteuer eingestellt. Dies entsprach 2004 ca. 8,1 Mrd. Euro.

- Erhöhungsbetrag aus der Ökosteuer

Im Jahr 2004 wurden ca. 9,2 Mrd. Euro aus dem Ökosteueraufkommen finanziert.

- Als Defizitausgleich zur knappschaftlichen Rentenversiche- rung wurden im Jahr 2004 ca. 7 Mrd. Euro aufgewendet.14

Sowohl die Einnahmen aus der Mehrwertsteuer, als auch die Einnahmen aus der Ökosteuer stellen Umverteilungen dar, welche keinen direkten Sinnzusammenhang zwischen Steuer- und Rentensystem erkennen las- sen. Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, den Beitragssatz und so- mit die Sozialversicherungsbeiträge nicht weiter erhöhen zu müssen.15

Die letztendliche Rente ergibt sich unter Anwendung der Rentenformel. Somit kann die individuelle Höhe sehr unterschiedlich ausfallen. Zum 1.Juli 2004 wurde eine durchschnittlich ausgezahlte Rente von 982 Euroermittelt.16 Die zur Errechnung des individuellen Rentenanspruchs verwendete Rentenformel lautet

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Die Summe der Entgeltpunkte beschreibt Dauer und Höhe der Beitrags- zahlungen. Ein Rentenpunkt wird beim durchschnittlichen Jahresver- dienst erworben. Seit dem 01.07.2003 entspricht die monatliche Renten- auszahlung 26,13 Euro pro erworbenen Rentenpunkt und wurde seitdem nicht mehr erhöht. Im Rentenartfaktor wird zwischen Rentenarten wie Al- tersrente Faktor 1,0 sowie Witwenrente Faktor 0,6 unterschieden. Durch den Zugangsfaktor werden schließlich Rentenzu- oder Abschläge einge- bracht. Ausgehend vom Faktor 1,0 bei einem Rentenstart mit 65 werden frühere Renteneintrittsalter negativ und spätere Eintritte positiv in ihrer Rentenhöhe beeinflusst.

Als letzte Einflussgröße bezieht der Rentenwert die aktuelle Lohnentwick- lung, das aktuelle Verhältnis zwischen Beitragszahlern und Rentenemp- fängern, wie auch die aktuelle Lebenserwartung mit ein. Seit dem 01.01.2005 ist diese auch als Nachhaltigkeitsfaktor bezeichnete Variable in der Rentenformel enthalten. Die Belastungen, welche sich aus dem Rentenquotienten, also aus dem Verhältnis Rentner zu Beitragszahler, ergeben, werden so zu drei Viertel auf die Beiträge aufgeschlagen und zu einem Viertel den heutigen Rentnern vom Rentenwert abgezogen.17 Bis zum Jahr 2030 wird der Nachhaltigkeitsfaktor die Rentenanpassungen im Durchschnitt um 0,3 Prozent pro Jahr dämpfen.18

Im Koalitionsvertrag von SPD und CDU/CSU vom 11.11.2005 wurde fest- gelegt, dass das Renteneinstiegsalter ab dem Jahre 2012 jährlich um ei- nen Monat steigen soll. Im Resultat wird die „Rente mit 67“ für alle, die ab dem Jahr 2035 in Rente gehen, angestrebt. Eine Ausnahme sollen Er- werbstätige darstellen die bereits 45 Jahre beitragspflichtig versichert wa- ren, für sie soll ein Renteneinstieg auch schon früher möglich bleiben.19

Im aktuellen Rentenversicherungsbericht wird eine Entwicklung des Ren- tenniveaus vor Steuern von derzeit 52,7 Prozent auf 46,3 Prozent im Jahr 2019 prognostiziert. Der Beitragssatz soll hingegen mit 19,4 Prozent nicht nur stabil bleiben, sondern sogar noch leicht sinken. Wenn diese Ent- wicklung einträfe, wären die gesetzlichen Vorgaben erfüllt. Diese schrei- ben ein Sicherungsniveau von mindestens 46 Prozent und einen Bei- tragssatz von maximal 20 Prozent vor20 und die Rentner des Jahres 2019 würden effektiv um 12 Prozent schlechter gestellt als die Rentner heute. Diese entstehende Versorgungslücke gilt es somit auf anderen Wegen zu füllen. Hierbei können die betriebliche und die private Altersvorsorge, die im Folgenden dargestellt werden, behilflich sein. Inwieweit die Voraus- setzungen für einen Bedeutungszuwachs dieser beiden Säulen der Al- tersversorgung bestehen, ist noch zu klären.

3.2 Die betriebliche Altersvorsorge als 2. Säule

Der Ursprung der betrieblichen Altersvorsorge liegt in einer freiwilligen Sozialleistung der Unternehmen, welche höhere Angestellte an das Un- ternehmen binden sollte.21 Heute ist die betriebliche Altersvorsorge im Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung geregelt und umfasst alle abhängig Beschäftigten. Man spricht von betrieblicher Altersversorgung, wenn ein Arbeitnehmer Ansprüche auf „Leistungen der Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung aus Anlass seines Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber“22 erwirbt. Es werden dabei Anteile des Einkommens in Vorsorgebeträge umgewandelt und so eine Alterssi- cherung nach dem Kapitaldeckungsprinzip organisiert.23

Die betriebliche Altersvorsorge kann auf drei Arten durchgeführt werden. Bei der beitragsorientierten Leistungszusage stellt der Arbeitgeber einen bestimmten Prozentsatz in eine Anwartschaft ein und gewährleistet hierdurch eine Alters-, Hinterbliebenen- oder Invaliditätsversorgung. Die zweite Art stellt die Leistungszusage dar, bei der der Arbeitgeber direkt eine bestimmte monatliche Rente garantiert.

Neben diesen beiden Arten der ausschließlich vom Arbeitgeber organi- sierten Sozialleistung besteht noch die Möglichkeit der Entgeltumwand- lung. Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren hier eine Verwendung von künftigem Entgelt für die Altersvorsorge.24 Die Entgeltumwandlung ist eine entscheidende Neuerung. Sie implantiert einen individuellen An- spruch auf betriebliche Altersvorsorge. Der Arbeitgeber erhält durch sie die Möglichkeit sich an der betrieblichen Vorsorge zu beteiligen oder sie komplett selbst zu übernehmen. In diesem Fall kann er vom Arbeitneh- mer den Abschluss einer Direktversicherung verlangen. Am effektivsten ist eine betriebliche Altersvorsorge jedoch unter Beteiligung des Arbeit- gebers.25 Bei einer Entgeltumwandlung ohne finanzielle Beteiligung des Arbeitgebers tritt dieser nur noch als Mittler zur Sicherung einer kosten- günstigen Förderung, durch den Staat, auf. Es kann nicht mehr von einer betrieblichen, sondern es muss in diesem Fall von einer privaten Alters- vorsorge gesprochen werden. Die vom Arbeitgeber eingezahlten Beträge werden in jedem Fall staatlich gefördert, indem sie steuerfrei gestellt wer- den und somit direkt vom Bruttoentgelt abgezogen werden. Dies ent- spricht dem Prinzip der nachträglichen Besteuerung, welche bei Fälligkeit der Altersbezüge anfällt. Bis einschließlich 2008 sind die Beiträge sogar sozialversicherungsfrei.26

Im Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersvorsorge werden fünf Formen der Durchführung geregelt. Neben Direktzusage, Direktver- sicherung, Pensionskasse und Unterstützungskassen gibt es seit dem 01.01.2002 die Förderung auch für Pensionsfonds.27

3.3 Die private Altersvorsorge als 3. Säule

Durch die Dritte Säule der Altersvorsorge soll eine im Versicherungsfall auftretende Versorgungslücke aufgefangen werden. Aufgrund empiri- scher Untersuchungen ist festzustellen, dass die private Altersvorsorge seit langem einen festen Platz in der Alterssicherung einnimmt.28 Sogar der Personenkreis der über 64 jährigen hat in Deutschland noch eine po- sitive Sparquote von 6,7 Prozent. In der privaten Altersvorsorge wird ei- genverantwortlich gestaltete Absicherung betrieben und durch Konsum- verzicht während der Erwerbsphase werden spätere Alterseinkünfte ge- sichert.29

Es werden verschiedene Maßnahmen ergriffen, die zumeist auf ein Ansparen von Vermögen ausgerichtet sind. Dies drückt sich im Wesentlichen im Abschluss von Versicherungen, in der Ersparnisbildung oder im Erwerb von Immobilien aus. Das so im Rahmen eines kapitalgedeckten Systems angehäufte Vermögen soll die Sicherung des Lebensstandards in der Nacherwerbsphase mit sicherstellen helfen.30

Lange Zeit wurde private Altersvorsorge hauptsächlich in der schlechten Rendite innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung begründet. Durch das Einbeziehen der Kapitalmärkte ist ein hohes Maß an Indivi- dualität innerhalb dieser Säule der Altersvorsorge festzustellen, was im Versicherungsfall nicht nur positive Auswirkungen haben kann. Der Be- reich Altersarmut kann sich zum Beispiel durch ein stark privat organisier- tes System noch verschärfen.31

Da die gesetzliche Rentenversicherung einen so großen Stellenwert innerhalb der deutschen Alterssicherung einnimmt, sollen die theoretischen Grundlagen dieser wichtigsten Säule der Alterssicherung im folgenden Abschnitt genauer betrachtet werden.

4 Der Generationenvertrag im demografischen Wandel

4.1 Der Generationenvertrag

Die gesetzliche Rentenversicherung ist nach dem Prinzip des Generatio- nenvertrags aufgebaut. Der Begriff Generationenvertrag ist jedoch irre- führend da es sich im juristischen Sinne nicht um einen Vertrag handelt, der schriftlich festgehalten ist.32 Im klassischen Sinne wird unter einem Generationenvertrag die wechselseitige Verpflichtung innerhalb einer be- stimmten Familie bezeichnet. Die Eltern verpflichten sich, ihre Kinder groß zu ziehen und für sie zu sorgen. Im Gegenzug versorgen die Kinder ihre Eltern im Alter. Durch die Industrialisierung und dem daraus folgen- den Trend weg von der Groß- und hin zu der Kleinfamilie, entstand ein Handlungsbedarf auf Seiten des Staates. Unter den geänderten Famili- enstrukturen war der klassische Generationenvertrag nicht mehr ausrei- chend um die Versorgung im Alter zu gewährleisten.

Heute wird unter dem Begriff Generationenvertrag das System der ge- setzlichen Rentenversicherung verstanden. Im Vergleich zum klassi- schen Generationenvertrag wird jetzt, nicht nur die eigene Familie be- trachtet, sondern die ganze Generation. Die aus dem Arbeitsleben Aus- geschiedenen werden durch Beiträge der zur Zeit arbeitenden Generati- on finanziert. Dieses Prinzip wird als Umlageverfahren bezeichnet. Die aktuellen Beitragszahler verlassen sich in diesem System darauf, dass ihre Renten später durch nachfolgende Generationen bezahlt werden.33 Ihr Rentenanspruch wird durch eine formelle Anwartschaft abgesichert.34

Inwieweit diese Rente zur Erhaltung des Lebensstandards ausreicht ist jedoch eine Frage die weitestgehend mit Hilfe des Rentenquotienten be- antwortet werden kann. Der Anstieg des Rentenquotienten führt zwangs- läufig zu einem Druck auf das Rentensystem.35 Aber nicht nur der Ren- tenquotient, welcher stark von der demografischen Entwicklung abhängt, sondern auch die wirtschaftliche Wachstumsrate steht im Mittelpunkt wenn es um die Zukunftsfähigkeit des Generationenvertrags geht. Allein der Faktor Arbeitslosigkeit stellt in wirtschaftlich schlechten Zeiten eine enorme Belastung der Rentenkassen und somit des Generationenvertra- ges dar. Die Beitragszahlungen brechen ein und die verstärkte Tendenz zur Frühverrentung, gerade in Phasen hoher Arbeitslosigkeit, verschlech- tert die Einnahmeseite zusätzlich.36

Eine Schwachstelle des Generationenvertrages ist somit darin zu erken- nen, dass er relativ stabile Verhältnisse voraussetzt, die durch eine schwankend verlaufende Demographie negativ beeinflusst werden.37

4.2 Die Bevölkerungsentwicklung

Die Relevanz der Bevölkerungsentwicklung für den Generationenvertrag und somit für die Zukunft der gesetzlichen Rentenversicherung ist nicht zu unterschätzen. Im Ergebnis der 10. koordinierten Bevölkerungsvor- ausberechnung des Statistischen Bundesamtes sind große Veränderun- gen in der Bevölkerungspyramide zu erkennen. Im Jahre 1900 konnte man noch von einer echten Pyramide sprechen. Damals folgte jedem Jahrgang noch ein größerer jüngerer Jahrgang. Wie in Abbildung 2 zu erkennen ist, findet zur Zeit ein Prozess statt, der die Pyramide nahezu umdreht. So folgt im Jahre 2050, bis hin zu den 55-Jährigen, jedem Jahr- gang ein zahlenmäßig kleinerer Jahrgang, was eine Folge der zurückge- gangenen Geburtenrate ist. Auch die steigende Lebenserwartung ist in den verschiedenen Grafiken sehr gut zu erkennen.38

Abbildung 2: Alterspyramiden39 Quelle: Statistisches Bundesamt

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

In Bezug auf die Bevölkerungsentwicklung in Deutschland wird in der öf- fentlichen Diskussion von Politikern, Wissenschaftlern und von den Me- dien energisch darauf verwiesen, dass wir zu wenige werden würden und somit ein Raum ohne Volk entstünde. Des Weiteren wird eine Vergrei- sung der Bevölkerung beklagt. Für beide, als Probleme für den Generati- onenvertrag aufgeführten Situationen wird eine zu niedrige Geburtenrate verantwortlich gemacht. Wenn die Strukturen nicht geändert würden, wä- ren die demographischen Probleme nicht zu bewältigen und somit wären umfassende Reformen notwendig, wovon einige bereits eingeleitet wor- den sind.40

[...]


1 Vgl. Ludwig (2002), S. 17.

2 www.rente.com/grundlagen/bausteine.htm 10.03.2006

3 Vgl. Döring (2002), S. 24 ff.

4 Vgl. Viebrok/Himmelreicher (2001), S. 15.

5 Vgl. Viebrok/Himmelreicher (2003), S. 7.

6 Vgl. Schmähl (1998), S. 68.

7 Vgl. Hockerts (2000), S. 229.

8 Vgl. Greisler (1998), S. 1015 ff.

9 Vgl. Quest (1998), S. 22.

10 Vgl. Brümmerhoff (2001), S. 327.

11 Vgl. Herfeld (2001), S. 144.

12 Vgl. Deutscher Bundestag (2006), S. 30.

13 Vgl. Deutscher Bundestag (2006), S. 16.

14 Vgl. Deutscher Bundestag (2006), S. 16.

15 Vgl. Brümmerhoff (2001), S. 332.

16 Vgl. Deutscher Bundestag (2006), S. 11.

17 Vgl. Ottnad/Wahl (2005), S. 27.

18 Vgl. Deutscher Bundestag (2006), S. 34.

19 Vgl. Koalitionsvertrag von SPD und CDU/CSU (2005), S. 97.

20 Vgl. Deutscher Bundestag (2006), S. 8 ff.

21 Vgl. Kerschbaumer/Perreng (2002), S. 17.

22 § 1 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG

23 Vgl. Dommermuth, T./Mayerhofer,W.(2000), S. 137 ff.

24 Vgl. Datz, Nicole (2003), S. 28 ff.

25 Vgl. Siefert, Renate (2001), S. 59.

26 Vgl. Reifner/Tiffe (2005), S. 15.

27 Vgl. § 1b BetrAVG

28 Vgl. Kerschbaumer/Perreng (2002), S. 24.

29 Vgl. Oswald (2001), S. 84.

30 Vgl. Buchwald (1998), S. 55.

31 Vgl. Reifner/Tiffe/Turner (2003), S. 14.

32 Vgl. Rürup/Sesselmeier/Enke (2002), S. 112.

33 Vgl. Herfeld (2001), S.31 ff; Quest (1998), S. 9 ff.

34 Vgl. Herfeld (2001), S. 181

35 Vgl. Ludwig (2002), S. 5.

36 Vgl. Schnabel /Miegel (2001), S. 20.

37 Vgl. Issing (1998), S. 928.

38 Vgl. Ottnad/Wahl (2005), S. 30.

39 www.destatis.de/basis/d/bevoe/bevoegra2.php 28.03.2006

40 Vgl. Müller (2005) S. 103. ff

Ende der Leseprobe aus 71 Seiten

Details

Titel
Die Reform des deutschen Rentenversicherungssystems
Hochschule
Carl von Ossietzky Universität Oldenburg  (Institut für Volkswirtschaftslehre)
Note
1,0
Autor
Jahr
2006
Seiten
71
Katalognummer
V58537
ISBN (eBook)
9783638527026
Dateigröße
614 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Reform, Rentenversicherungssystems
Arbeit zitieren
Dipl.-Handelslehrer Daniel Dedden (Autor:in), 2006, Die Reform des deutschen Rentenversicherungssystems, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/58537

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