Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
1 Einführung: Historische Positionierung des Thomas von Aquin
2 Die Eigentumsordnung des Thomas von Aquin
2.1 Begriff und Arten materieller Güter
2.2 Das Privateigentum
2.2.1 Die Notwendigkeit des Privateigentums
2.2.2 Der Gebrauch des Eigentums
2.3 Soziale Pflichten des Eigentums
3 Die Wirtschaftsordnung des Thomas von Aquin
3.1 Die Prämissen und Ziele des Wirtschaftens
3.2 Die Arbeit
3.2.1 Der Begriff der Arbeit
3.2.2 Arbeitspflicht und Arbeitsteilung
3.2.3 Die verschiedenen Erwerbsarten und ihre Beurteilung
3.3 Der gerechte Preis
3.3.1 Die Bestimmung des Wertes
3.3.2 Die Ermittlung des gerechten Preises
3.3.3 Abweichungen vom gerechten Preis
3.4 Geld und Zinsen
3.4.1 Die Bedeutung des Geldes
3.4.2 Das Zinsverbot
3.4.3 Abweichungen vom Zinsverbot
4 Die Bedeutung der Lehre des Thomas von Aquin für die heutige Zeit
4.1 Die Bedeutung für die Haltung der Kirche
4.2 Die Bedeutung für die Beurteilung einer Wirtschaftsordnung aus heutiger Sicht
4.3 Die Bedeutung für die tatsächliche wirtschaftliche Entwicklung
5 Schlußbemerkung
Literaturverzeichnis
1 Einführung: Historische Positionierung des Thomas von Aquin
Thomas von Aquin zählt zu den bedeutendsten Philosophen und Theologen des Mittelalters.
Er wurde Ende 1224 oder Anfang 1225 in Roccasecca bei Neapel geboren. Seine Familie, die Grafen von Aquino, gehörte zum Adel. Im Alter von fünf Jahren kam er zur Ausbildung in das Benediktinerkloster von Monte Cassino. 1239 begann er in Neapel mit dem Studium der freien Künste, das sowohl logisch-grammatikalische als auch mathematisch-naturwissenschaftliche Fächer umfaßte. Während seiner Studienzeit trat er dort dem Dominikanerorden bei. Ab 1245 setzte er das Studium der Theologie und Philosophie in Paris und später in Köln als Schüler von Albertus Magnus fort. Nach Beendigung seines Studiums im Jahr 1252 lehrte er Theologie an verschiedenen Universitäten in Italien und in Paris. In dieser Zeit entstanden seine bekanntesten Werke: Die Summa theologica, die staatsphilosophische Schrift De regimine principum und Kommentare zu den Schriften des Aristoteles. Er starb 1274 in der Zisternenabtei Fossanuova in Italien. 1323 wurde er heiliggesprochen.[1]
Thomas von Aquin ist einer der bekanntesten Vertreter der Hochscholastik. Als Scholastik bezeichnet man die Philosophie der christlichen Philosophen des Hochmittelalters, in der diese versuchen, ein vollständiges philosophisches System zu entwickeln, das die christliche Glaubenslehre und die Philosophie der aristotelischen Schule vereint. Zur Entstehung dieser Epoche haben entscheidend die zunehmende Gründung von Universitäten, die verstärkte und konkurrierende wissenschaftliche Arbeit des Franziskaner- und Dominikanerordens und die Verbreitung der Werke des Aristoteles durch ihre Übersetzung ins Lateinische beigetragen.[2] Hieraus ergibt sich der große Einfluß der Philosophie des Aristoteles auf das Denken der Scholastik.
Zentrale ökonomische Fragestellungen, die in der scholastischen Lehre untersucht werden, befassen sich mit dem gerechten Preis, dem Wert des Geldes und dem Zinsverbot.[3] Die Absicht der Scholastiker ist hierbei, die wirtschaftlichen Gegebenheiten in Einklang mit der christlichen Lehre zu bringen. Sie streben nicht die Erschließung wirtschaftlicher Zusammenhänge oder einer Wirtschaftsordnung an, sondern formulieren stattdes-
sen Grundsätze für das wirtschaftliche Verhalten, die mit dem christlichen Glauben zu
vereinbaren sind.[4]
Das Ziel dieser Arbeit ist es, die ökonomisch relevanten Inhalte der Lehre des Thomas von Aquin darzustellen und ihre Bedeutung für die heutige Zeit aufzuzeigen.
Hierzu werden in Kapitel 2 zunächst die Vorstellungen des Thomas von Aquin in bezug auf die Existenz von Privateigentum und damit verbundene soziale Verpflichtungen erläutert. Das folgende Kapitel 3 befaßt sich mit der Wirtschaftsordnung nach Thomas von Aquin, in der neben den typischen scholastischen Fragestellungen nach dem gerechten Preis und dem Zinsverbot auch die Beurteilung der verschiedenen Erwerbsarten behandelt wird. Schließlich wird in Kapitel 4 gezeigt, wie aktuell die Lehre des Thomas von Aquin heute noch ist und welche Bedeutung sie für die heutige Zeit hat.
2 Die Eigentumsordnung des Thomas von Aquin
Die Wirtschafts- und Soziallehre des Thomas von Aquin - und als deren Bestandteil die Eigentumslehre - ist, typisch für die Scholastik, an die aristotelische Philosophie angelehnt und an die Grundsätze des christlichen Glaubens angepaßt.[5]
An die politische Philosophie des Aristoteles knüpft Thomas von Aquin in den folgenden Punkten an: Auch seine Überlegungen basieren auf einer teleologischen Betrachtungsweise und der Begründung der Staatslehre mit der als natürlich angenommenen Eigenschaft des Menschen als Gemeinschaftswesen.[6] Die Ableitung des Staates aus einem hierarchischen Modell von Aristoteles findet sich auch in der Lehre des Thomas von Aquin wieder. Während im Modell von Aristoteles der Staat als höchste Form der Gemeinschaft auf den Elementen der Familie und der Dorfgemeinschaft aufbaut[7], liegt der Wirtschafts- und Soziallehre des Thomas von Aquin die Vorstellung einer hierarchischen Ordnung von göttlichem, natürlichem und menschlichem Gesetz zugrunde. Das göttliche Gesetz kann von den Menschen nie vollkommen erkannt werden, und zeigt sich in seinen Ausstrahlungen im Naturrecht, den im Menschen natürlich verankerten moralischen Werten. Das von den Menschen geschaffene Recht ist aus der Vernunft und aus den höheren Gesetzen Gottes und der Natur abgeleitet und bildet ihre konkrete Anwendung in der Gesellschaft.[8] Für Thomas von Aquin bedeutet Tugend demnach „das Einhalten der Vernunftordnung, die in ihrer Zielrichtung dem göttlichen Gesetz entspricht“[9].
2.1 Begriff und Arten materieller Güter
Materielle Güter werden bei Thomas von Aquin als äußere Güter bezeichnet, die unterschieden werden „vom Gut der Seele und des Körpers“[10]. Alle Güter, auch die materiellen, sind von Gott für den Nutzen des Menschen bestimmt. Thomas von Aquin unterscheidet zwei Kategorien materieller Güter: Die natürlichen, von der Natur gegebenen Güter und die künstlichen Güter, die von den Menschen selbst erzeugt werden. Der Nutzen der natürlichen Güter liegt in der unmittelbaren Befriedigung der existenziellen Grundbedürfnisse. Künstliche Güter tragen nur indirekt dazu bei, den lebensnotwendigen Bedarf zu decken. Hierzu gehört z.B. das Geld, das zur Vereinfachung des Wirtschaftslebens von den Menschen eingeführt wurde.[11] Die Menschen begehren die materiellen Güter jedoch nicht um ihrer selbst willen, sondern zu Erfüllung eines höheren Zweckes, der in der Erkenntnis Gottes liegt. Das höchste Ziel kann nach Thomas von Aquin weder im Streben nach natürlichem Reichtum, der lediglich der Selbsterhaltung der Menschen dient, noch nach künstlichen Reichtum, der den Menschen nur zum natürlichen Reichtum verhilft, bestehen. Die Sicherung der Existenz durch materielle Güter ist jedoch die Voraussetzung für ein tugendhaftes Leben, das letztlich zur Erkenntnis Gottes führt.[12]
2.2 Das Privateigentum
Für Thomas von Aquin bedeutet Eigentum die „Herrschaft über eine Sache“.[13] Der Eigentümer kann demnach frei über seinen Besitz verfügen.
2.2.1 Die Notwendigkeit des Privateigentums
Nach Thomas von Aquin ergibt sich die Existenz von Privateigentum aus der menschlichen Vernunft. Das Eigentum ist zwar keine unmittelbar aus dem Naturrecht abgeleitete Forderung, aber ein mit dem Naturrecht konformer Bestandteil der von den Menschen geschaffenen Rechtsordnung.[14] Damit wird das Eigentum zu einer, auch für die Staatsgewalt, unantastbaren Institution.[15] Dieser Eigentumsbegriff bezieht sich jedoch lediglich auf den Gebrauch der materiellen Güter durch die Menschen. Thomas von Aquin sieht Gott als den absoluten Eigentümer, der den Menschen die Verfügungsmacht in bezug auf den Gebrauch der Güter zur Sicherung ihres Lebensunterhalts überläßt. Der Grund hierfür ist, daß Gott die materiellen Dinge für die Menschen geschaffen hat, die diese zur Verwirklichung des Endziels, der Erkenntnis Gottes, nutzen.[16] „Die Güter sind danach in gewissem Sinne mit den Menschen in einen Organismus eingebaut, der seinen Endzweck in der Ehre Gottes hat.“[17]
Nach dieser Erkenntnis, daß die Menschen grundsätzlich Eigentum besitzen dürfen, beschäftigen sich die folgenden Überlegungen des Thomas von Aquin mit der Frage, ob es einzelnen Personen gestattet ist, materielle Dinge als Privateigentum zu besitzen, oder ob alle Güter Kollektiveigentum sein sollen.
Thomas von Aquin erkennt das Privateigentum als die Berechtigung des einzelnen, Güter „zu erwerben und zu verwalten“[18] als Voraussetzung für ein geordnetes Gesellschaftsleben an. „Es ist erlaubt, daß der einzelne Dinge als Eigentum besitzt.“[19] Seine Notwendigkeit begründet er konkret mit drei Argumenten: Jeder Mensch behandelt die Dinge, die sein alleiniges Eigentum sind, wesentlich sorgfältiger als gemeinschaftlichen Besitz. Für Gemeineigentum fühlt sich dagegen niemand verantwortlich. Daneben werden Geschäfte gewissenhafter abgewickelt, wenn sie das Privateigentum betreffen. Kollektiveigentum würde in diesem Fall zum Chaos führen. Schließlich ermöglicht das Privateigentum ein friedlicheres Zusammenleben als das Gemeinschaftseigentum, da bei geregelten Besitzverhältnissen weniger Konflikte entstehen.[20]
2.2.2 Der Gebrauch des Eigentums
In der Eigentumslehre des Thomas von Aquin wird der Besitz von Privateigentum durch einzelne Personen vom Gebrauch des Eigentums unterschieden. Der Gebrauch der Güter soll, im Gegensatz zu ihrem privaten Besitz, gemeinschaftlich erfolgen. „In dieser Hinsicht darf sie der Mensch nicht als sein persönliches Eigentum, sondern er muß sie als allen gemeinsam ansehen, so daß er sie leicht mit der Not der anderen teilt.“[21] Das bedeutet, daß einzelne, die Güter über ihren lebensnotwendigen Bedarf hinaus besitzen, diese mit anderen Menschen teilen sollen, deren Auskommen nicht gesichert ist.[22]
2.3 Soziale Pflichten des Eigentums
Thomas von Aquin betrachtet Reichtum als einen „besonderen Wohlstand“.[23] Wie der Reichtum in der Lehre des Thomas von Aquin zu beurteilen ist, hängt davon ab, wie eine Person die Güter in ihrem Besitz verwendet. Werden sie eingesetzt, um den Lebensunterhalt der Familie zu sichern und ein tugendhaftes Leben zu führen, wird der Reichtum befürwortet.[24] „Soweit also ist der Reichtum gut, als er zum Nutzen der Tüchtigkeit beiträgt.“[25]
Da der Gebrauch der materiellen Güter bei Bedarf gemeinschaftlich sein soll, besteht die Pflicht, Almosen zu geben, wenn andere Menschen in Not sind. Diese Verpflichtung gilt unbedingt, wenn andere in außerordentlicher Not sind, d.h. wenn das Existenzminimum nicht gedeckt werden kann. In dieser extremen Not werden alle Güter kollektiv, da das Recht auf Leben den höchsten Stellenwert hat. Verhältnismäßige Not liegt vor, wenn jemand nicht standesgemäß leben kann. Der erstrebenswerte Zustand der Eigentumsordnung des Thomas von Aquin ist ein standesgemäßes Leben aller Menschen. Besitzt man mehr als das zum standesgemäßen Leben Notwendige, besteht Überfluß. Es gilt als Sünde, diesen Bereich zu überschreiten. Deshalb sollten im Überfluß vorhandenen Güter zur Unterstützung der Notleidenden verwendet werden.[26] Von dem für den eigenen Lebensunterhalt absolut notwendigen Besitz dürfen keine Almosen gegeben werden. Die Abgabe von Almosen aus dem zum standesgemäßen Leben notwendigen Eigentum ist lediglich eine Empfehlung, jedoch keine Verpflichtung.[27] „Von diesem [zum standesgemäßen Leben] ‚Notwendigen’ Almosen zu geben, ist aber ein gutes Werk, das, wenn es auch nicht unter ein Gebot fällt, so doch geraten ist.“[28]
Es liegt im eigenen Ermessen jedes Eigentümers, in welchem Ausmaß er Bedürftige
unterstützt. Die Almosen sollten jedoch gleichmäßig verteilt und nicht nur bestimmten Personen gegeben werden.[29]
3 Die Wirtschaftsordnung des Thomas von Aquin
Thomas von Aquin untersucht wirtschaftliche Probleme nicht aus volkswirtschaftlich-theoretischer Sicht, sondern aus der moralischen Perspektive. Im Vordergrund seiner Überlegungen steht die Frage nach der Gerechtigkeit ökonomischer Handlungen.[30]
Gerechtigkeit ist immer bei Beziehungen zwischen mehreren Personen von Bedeutung. Sie bewirkt gleichwertige Handlungsergebnisse für jeden Beteiligten.[31] Thomas von Aquin definiert Gerechtigkeit demnach als „ein Werk, das zu einem anderen nach einem gewissen Maß der Gleichheit im Verhältnis der Ausgeglichenheit steht“[32]. Er unterscheidet hier die distributive und die kommutative Gerechtigkeit. Gegenstand der distributiven Gerechtigkeit, die Thomas von Aquin auch „verteilende Gerechtigkeit“[33] nennt, sind die Beziehungen einzelner Personen zur gesamten Gesellschaft. Güter, Rechte und Pflichten werden entsprechend der Bedeutung jedes einzelnen für die gesamte Gesellschaft verteilt. Die kommutative Gerechtigkeit wird auch als „Tauschgerechtigkeit“[34] bezeichnet. Sie beschäftigt sich mit den Beziehungen der einzelnen Menschen untereinander und verlangt z.B. den Austausch sich im Wert entsprechender Güter bei einem Tauschgeschäft zwischen zwei Personen.[35] Die distributive Gerechtigkeit ist die Voraussetzung für die kommutative Gerechtigkeit.[36]
3.1 Prämissen und Ziele des Wirtschaftens
Den Aspekt der Wirtschaftsordnung betrachtet Thomas von Aquin in bezug auf die Wirtschaft einer Stadt, die politisch in ein aus mehreren Städten bestehendes Reich eingegliedert ist und wirtschaftlich insofern unabhängig ist, daß der lebensnotwendige Bedarf aller Einwohner gesichert ist.[37] Dabei untersucht er den Austausch von Gütern. Die wichtigsten wirtschaftlichen Transaktionen werden durch Bargeld oder direkten Tausch getätigt. Bei der Geldwirtschaft hat für ihn das Handelskapital eine wichtige, das Leih- und Nutzkapital jedoch nur eine untergeordnete Rolle.[38]
[...]
[1] Vgl. Beutter, F., Thomas, 1989, S. 56ff.; Hessen, J., Weltanschauung, 1926, S. 12ff.; Klein, N., Erkenntnistheorie, 2000, S. 74ff.; Hirschberger, J., Geschichte, 1974, S. 464f..
[2] Vgl. Hessen, J., Weltanschauung, 1926, S. 8ff.; Hirschberger, J., Geschichte, 1974, S. 426ff.; Kolb, G., Geschichte, 1997, S. 9f..
[3] Vgl. Kolb, G., Geschichte, 1997, S. 9f.; Schinzinger, F., Vorläufer, 1994, S. 22.
[4] Vgl. Schinzinger, F., Vorläufer, 1994, S. 21; Salin, E., Ökonomie, 1967, S. 30; Kolb, G., Geschichte, 1997, S.10.
[5] Vgl. Schilling, O., Staats- und Soziallehre, 1930, S. 245.
[6] Vgl. v. Aquin, T., Herrschaft, 1971, S. 5f.; Aristoteles, Politik, 1922, S. 1ff. (1252a-1253a); Berber, F., Staatsideal, 1978, S. 91, 145.
[7] Vgl. Aristoteles, Politik, S. 1ff. (1252a - 1253a).
[8] Vgl. Berber, F., Staatsideal, 1978, S. 144f.; Klein, N., Erkenntnistheorie, 2000, S. 88ff.; Schinzinger, F., Vorläufer, 1994, S. 25.
[9] Schinzinger, F., Vorläufer, 1994, S. 25.
[10] Schilling, O., Staats- und Soziallehre, 1930, S. 245.
[11] Vgl. Schilling, O., Staats- und Soziallehre, 1930, S. 246.
[12] Vgl. Schilling, O., Staats- und Soziallehre, 1930, S. 246ff.; Beutter, F., Thomas, 1989, S. 65.
[13] Schilling, O., Staats- und Soziallehre, 1930, S. 254.
[14] Vgl. v. Aquin, T., Schriften, 1923, S. 134; Behrens, F., Ökonomie, 1962, S. 58; Pribram, K., Geschichte, 1992, S. 35; Salin, E., Ökonomie 1967, S. 33; Walter, F., Thomas, 1928, S. 236.
[15] Vgl. Schilling, O., Staats- und Soziallehre, 1930, S. 259f.; Walter, F., Thomas, 1928, S. 238.
[16] Vgl. Schreyvogel, F., Einführung, 1923, S. 316f.; Schilling, O., Staats- und Soziallehre, 1930, S. 255; Beutter, F., Thomas, 1989, S. 70; Klein, N., Erkenntnistheorie, 2000, S. 92.
[17] Schreyvogel, F., Einführung, 1923, S. 316.
[18] v. Aquin, T., Schriften, 1923, S. 132f.
[19] v. Aquin, T., Schriften, 1923, S. 131.
[20] Vgl. v. Aquin, T., Schriften, 1923, S. 133; Beutter, F., Thomas, 1989, S. 70; Schilling, O., Staats- und Soziallehre, 1930, S. 255; Behrens, F., Ökonomie, 1962, S. 58; Schreiber, E., Anschauungen, 1913, S. 18; Walter, F., Thomas, 1928, S. 235.
[21] v. Aquin, T., Schriften, 1923, S. 134.
[22] Vgl. v. Aquin, T., Schriften, 1923, S. 134; Beutter, F., Thomas, 1989, S. 70f; Schilling, O., Staats- und Soziallehre, 1930, S. 256f.; Pribram, K., Geschichte, 1992, S. 35; Walter, F., Thomas, 1928, S. 235.
[23] Schilling, O., Staats- und Soziallehre, 1930, S. 261.
[24] Vgl. Schilling, O., Staats- und Soziallehre, 1930, S. 261f..
[25] v. Aquin, T., Schriften, 1923, S. 166.
[26] Vgl. Schilling, O., Staats- und Soziallehre, 1930, S. 263ff.; Schreiber, E., Anschauungen, 1913, S. 19; Beutter, F., Thomas, 1989, S. 68; Walter, F., Thomas, 1928, S. 236.
[27] Vgl. v. Aquin, T., Schriften, 1923, S. 140f.; Schilling, O., Staats- und Soziallehre, 1930, S. 265.
[28] v. Aquin, T., Schriften, 1923, S. 141.
[29] Vgl. Schilling, O., Staats- und Soziallehre, 1930, S. 264ff.
[30] Vgl. Braeuer, W., Urahnen, 1981, S. 172; Schreiber, E., Anschauungen, 1913, S. 32; Schachtschabel, H.G., Geschichte, 1971, S. 18.
[31] Vgl. v. Aquin, T., Schriften, 1923, S. 197ff.; Schreyvogel, F., Einführung, 1923, S. 316; Beutter, F., Thomas, 1989, S. 66; Schreiber, E., Anschauungen, 1913, S. 32ff..
[32] v. Aquin, T., Schriften, 1923, S. 191.
[33] v Aquin, T., Schriften, 1923, S. 211.
[34] v. Aquin, T., Schriften, 1923, S. 211.
[35] Vgl. v. Aquin, T., Schriften, 1923, S. 211ff.; Schreyvogel, F., Einführung, 1923, S. 356; Schinzinger, F., Ansätze, 1977, S. 69; Schreiber, E., Anschauungen, 1913, S. 32ff.; Kolb, G., Geschichte, 1997, S. 10; Schachtschabel, H.G., Preis, 1939, S. 74f..
[36] Vgl. Schreyvogel, F., Einführung, 1923, S. 360.
[37] Vgl. Schilling, O., Staats- und Soziallehre, 1930, S. 281ff.; Braeuer, W., Urahnen, 1981, S. 169; Schreyvogel, F., Einführung, 1923, S. 350; Walter, F., Thomas, 1928, S. 239.
[38] Vgl. Schilling, O., Staats- und Soziallehre, 1930, S. 282.