Empfängnisverhütung im Römischen Reich


Seminararbeit, 2002

17 Seiten, Note: sehr gut


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Die Fragen nach der Fähigkeit der Menschen der Antike zur Unterscheidung zwischen Empfängnisverhütung und Abtreibung sowie dem Umfang der praktizierten Verhütung

3. Auswahl einiger der in antiken Werken beschrieben Verhütungsmethoden

4. Resümee

5. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Für die Menschen im Römischen Reich existierten vier verschiedene Methoden zur Begrenzung der Anzahl ihrer Kinder, von denen in heutigen westlichen Gesellschaften zwei verboten und eine nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt ist: Empfängnisverhütung, Abtreibung, Kindesaussetzung und Kindstötung. In der folgenden Arbeit soll das Augenmerk auf die Empfängnisverhütung als die von allen vier Verfahren am frühesten Zeitpunkt der menschlichen Fortpflanzung ansetzende Methode gerichtet werden. Damit stellt sie zugleich den Weg der Familienplanung dar, für den das medizinische Wissen am fortgeschrittensten sein muss. Um Präparate und Handlungsanweisungen zur Verhütung der Empfängnis zu entwickeln, muss bekannt sein, wie ein Embryo entsteht und was getan werden kann, um die Befruchtung zu verhindern.

Hier setzt der erste Teil dieser Arbeit an. In ihm soll der Frage nachgegangen wer- den, bis zu welchem Grade die Menschen der Antike in der Lage waren, eine Unterschei- dung zwischen der Abtreibung und der Empfängnisverhütung vorzunehmen. Diese heute so selbstverständliche Abgrenzung darf in römischer Zeit keineswegs als gegeben vorausge- setzt werden. Zugleich soll anhand der überlieferten Quellen untersucht werden, in wieweit sich aus ihnen Rückschlüsse auf den Umfang und die Art und Weise schließen lassen, in denen Empfängnisverhütung tatsächlich praktiziert wurde. Denn Schriften zu dessen An- wendung existieren in beachtlicher Anzahl. Diese werden im zweiten Teil behandelt, in dem aus einer engen Auswahl von erhaltenen medizinischen Schriften einige dort beschriebene Verhütungsmethoden vorgestellt werden. Dies wird größtenteils unter dem Aspekt ihrer mit heutigem Wissen feststellbaren Wirksamkeit geschehen, wobei sowohl wirksame als auch vollkommen wirkungsfreie1 Verfahren genannt werden.

Sowohl zur Empfängnisverhütung als auch zu den drei weiteren Mittel der Begren- zung der Familiengröße ist bis zum heutigen Tag eine stattliche Menge an wissenschaftlicher Literatur veröffentlicht worden. Die überlieferten medizinischen Schriften wurden ediert und übersetzt, die beschriebenen Methoden, Präparate und Substanzen analysiert und teilweise auf ihre Wirksamkeit überprüft. Hier kann auf die geleistete Arbeit zurückgegriffen werden.

In den Fragen nach dem Ausmaß und der Art der tatsächlich erfolgten Praktizierung sowie nach der bereits genannten Unterscheidungsfähigkeit der Menschen in der Antike sind nach wie vor einige Fragen offen geblieben. Der Umfang der Anwendung von Verhütungs- mitteln wird häufig als nicht feststellbar aufgrund der kaum vorhandenen schriftlichen Erwäh- nung bezeichnet. Dieser Mangel kann eine direkte Ursache in der mangelnden Unterschei- dungsfähigkeit beziehungsweise der mangelnden Kenntnis von Empfängnisverhütung der antiken Menschen besitzen, denn ein Autor kann nicht etwas benennen, das ihm nicht be- kannt ist. Deshalb sind die zwei genannten Fragestellungen schwer voneinander trennbar und werden hier gemeinsam erörtert. In der wissenschaftlichen Literatur ist häufig die Fähig- keit antiker medizinischer Gelehrter, zwischen Abtreibung und Empfängnisverhütung klar zu trennen, auf das medizinisch ungebildete Volk übertragen worden, für das die Verfahren be- stimmt gewesen sind. Nur selten wurde von Forschern die Frage gestellt, ob diese Übertra- gung in vollem Umfang praktikabel ist, oder ob hier eine Differenzierung vorzunehmen sei. In allen diesen Fragen lohnt sich ein erneuter Blick auf die bekannten Quellen.

2. Die Fragen nach der Fähigkeit der Menschen der Antike zur Unterscheidung zwi- schen Empfängnisverhütung und Abtreibung sowie dem Umfang der praktizierten Verhütung

Der medizinische Fortschritt, der zur Unterscheidung zwischen Verhütungs- und Ab- treibungspräparaten qualifiziert, war spätestens zum Ende des ersten nachchristlichen Jahr- hunderts getätigt worden. Dies lässt sich beispielsweise bei Soranus von Ephesos (98 - 139 n. Chr.) feststellen, der zu Beginn des entsprechenden Abschnittes der Gynaecia eine klare Abgrenzung zwischen Präparaten zur Empfängnisverhütung und Präparaten zur Abtreibung vornimmt.2 Aufgrund dieser Unterscheidungsfähigkeit des Soranus sowie weiterer antiker Autoren zieht John M. Riddle die Schlussfolgerung, die Menschen in der Antike hätten es

verstanden, zwischen Verhütung und Abtreibung zu differenzieren.3

Keith Hopkins zieht aus der Gynaecia des Soranus eine anders geartete Schlussfol- gerung. Er erkennt an, dass der Unterschied zumindest Soranus und anderen medizinischen Gelehrten vertraut war, doch Hopkins wirft die Frage auf, warum antike Quellen erheblich öfter über Abtreibung und Kindstötung als über Verhütung berichten. Er schließt hieraus, dass Empfängnisverhütung möglicherweise eine untergeordnete Rolle in der Familienpla- nung der Römer spielte. Des weiteren sieht Hopkins es als wahrscheinlich an, dass abgese- hen von den Gelehrten viele Römer nicht zwischen Verhütung und Abtreibung zu unter- scheiden vermochten. Auch er zieht zum Beleg dieser Annahme Soranus klare Abgrenzung als Beleg heran, doch lenkt Hopkins das Augenmerk darauf, dass Soranus diese Unter- scheidung so explizit betone, als wolle er seine Leser geradezu hierüber aufklären. Hopkins sieht diese Passage der Gynaecia unter einem didaktischen Gesichtspunkt, den Soranus zur Belehrung der Römer verfolgt habe.4 Diese Absicht des Soranus tritt im weiteren Verlauf dieses Abschnitts besondern deutlich hervor, indem er aufbauend auf seiner zuvor vorge- nommenen Unterscheidung seine Leser darüber aufklärt, dass Empfängnisverhütung unge- fährlicher ist als die Durchführung einer Abtreibung.5

Hopkins weist weiterhin auf eine Besonderheit in der Verwendung von Bezeichnun- gen der zwei fraglichen Handlungen hin.6 Besonders bei Plinius dem Älteren (23 - 79 n. Chr.) ist es auffällig, dass er mehrfach den Terminus abortio verwendet, um einen medizini- schen Vorgang zu beschreiben, welcher im Kontext betrachtet sowohl als Fehlgeburt als auch als Abtreibung interpretiert werden kann.7 Diese Verwirrung entsteht aus der heutigen christlich geprägten Perspektive heraus, da die vorchristliche römische Religion keinerlei Einfluss auf die Methoden der Familienplanung ausübte. Die im Laufe der Zeit entstandene Zweideutigkeit des Begriffes abortio lässt Rückschlüsse darauf zu, dass zumindest zur Le- benszeit Plinius im ersten Jahrhundert nach Christus nicht nur sprachlich, sondern auch ganz allgemein keine Unterscheidung zwischen einer erlittenen Fehlgeburt und einer be- wusst durchgeführten Abtreibung vorgenommen wurde.8

Plinius offenbart des weiteren, dass er bereits vor Soranus zu den Gelehrten gehörte,

die sich dessen bewusst waren, dass Empfängnisverhütung und Abtreibung zwei verschiedene Prozeduren darstellen. Jedoch scheint Plinius ein eindeutige lateinische Bezeichnung für diesen Vorgang zu fehlen, weshalb er sich sowohl der Verbalkonstruktion ne concipiant als auch des Substantivs atocium bedient, welches ein Lehnwort des griechischen Adjektivs ατοκειον (empfängnisverhütend) darstellt.9

Es ist zunächst nicht sonderlich überraschend, dass die römische Medizin, welche größtenteils auf ihren griechischen Vorläufern basiert und von griechischen Heilkundigen dominiert wird, welche in Griechenland ausgebildet wurden10, bestimmte Begriffe mit griechischen Lehnworten ausdrückt. Auch die modernen europäischen Sprachen weisen ein überwiegend griechischstämmiges medizinisches Fachvokabular auf. Doch die etymologischen Ursprünge eines Wortes lassen fast immer auf kulturhistorische Vorgänge innerhalb einer Sprachgemeinschaft schließen. Die Römer kreierten einen eigenen lateinischen Begriff für eine auch bewusst verursachte Fehlgeburt, da ihnen ein Schwangerschaftsabbruch seit langer Zeit bekannt und vertraut war und auch praktiziert wurde.

Für die Benennung der Empfängnisverhütung hingegen fehlt es gänzlich an einem lateinischen Wort, der diese explizit ausdrückt. Plinius muss diesen Vorgang entweder um- schreiben oder ein möglicherweise von ihm selbst geschaffene Ableitung eines griechischen Begriffes verwenden, die nahezu unbekannt geblieben ist.11 Es wäre jedoch voreilig gehan- delt, hieraus zu schließen, die Römer hätten nahezu keine Empfängnisverhütung betrieben. Sie konnten verhüten, ohne sich dessen bewusst zu sein, nur leider ist die Quellenlage be- züglich Informationen über das Ausmaß der praktizierten Verhütung mehr als dürftig.12 Doch die verschiedenen Ursprünge der von Plinius gewählten Termini lassen vermuten, dass es den Römern an einer gedanklichen Konzeption des Vorganges „Empfängnisverhütung“ fehlte, sodass sie hierfür kein eigenes Wort entwickelten. Dem liegt nicht zuletzt zugrunde, dass eine Abtreibung im Gegensatz zur Verhütung sicht- und fühlbare Folgen nach sich zieht, wohingegen zum Verständnis der Verhütung ein gewisses Maß an medizinischen Kenntnissen erforderlich ist, welche die Römer von den Griechen übernommen haben. Sollte dieses Wissen lediglich bis zu einigen Gelehrten vorgedrungen sein, so erklärt sich hieraus der eklatante Mangel an Erwähnung von Verhütung in den Quellen. Die Verfasser vieler Quellen konnten keinen Vorgang benennen, der ihnen nicht bekannt war.

Hopkins erwähnt als Beleg für die mangelnde Kenntnis der Empfängnisverhütung ei- ne Stelle aus einer Predigt von Johannes Chrysostomus (~344 - 407), die Zeugnis von des- sen mangelndem Wissen ablege.13 Dieser Abschnitt14 lässt sich anders auslegen. Im griechi- schen Text dieser Predigt findet sich das Wort ατσχια, welches dem Griechen Johannes be- kannt war. Er bezeichnet damit bestimmte unfruchtbar machende Kräuter, welche von Ehe- brecherinnen und Prostituierten benutzt würden, um sich vor den Folgen ihrer unmoralischen Handlungen zu schützen. Johannes sagt weiterhin, dass er nicht wisse, wie er diesen Vor- gang bezeichnen solle, der schlimmer als Mord sei, da er nicht nur etwas Empfangenes töte, sondern bereits die Empfängnis verhindere.

Hopkins legt dies als mangelnde Kenntnis Johannes Chrysostomus aus, obwohl die- ser vollkommen korrekt die Wirkung eines Verhütungsmittels umschrieben hat. Doch diese Predigt trägt im Titel die Bezeichnung ad Romanos. Wenn Johannes sich an die Römer wendet, und ihnen zuerst erklärt, was Empfängnisverhütung ist, es zusätzlich noch mit Ehe- brecherinnen und Prostituierten in Verbindung bringt, um es dann als schwere Sünde darzu- stellen, so stellt diese Predigt eher ein Zeugnis der Redekunst des Johannes Chrysostomus als eines seiner Unkenntnis dar. Doch hauptsächlich ist sie ein Beleg für den Wissensvor- sprung der Griechen gegenüber den Römern selbst noch in der Spätantike. Der Grieche Jo- hannes Chrysostomus wendet sich an die Römer, erklärt knapp und leicht verschwommen, wenngleich korrekt, die Empfängnisverhütung, um gleich danach vor ihr zu warnen, da er sie als schwere Sünde ansieht. Er muss bei der Vorbereitung dieser Predigt davon ausgegan- gen sein, dass die Römer von der Verhütung keine respektive wenig Kenntnis besitzen, den- noch Kräuter vorhanden und verfügbar sind, die eine entsprechende Wirkung aufweisen, und die angewendet werden. Dieser Abschnitt der Predigt an die Römer deutet darauf hin, dass in nicht benennbarem Umfang in Rom verhütet wurde, ohne dass es den Römern bewusst gewesen ist, wie die entsprechenden Präparate wirken und wie sie sich von anderen, die einen Schwangerschaftsabbruch hervorrufen, unterscheiden.

Damit stellt diese Passage aus einer Predigt des Johannes Chrysostomus eine der wenigen Quellen dar, die von der Anwendung von Verhütungsmitteln berichten. Ob dies tat- sächlich von Prostituierten oder Ehebrecherinnen getan wurde, oder ob diese Behauptung aus Gründen der moralischen Belehrung aufgestellt wurde, ist hierfür von sekundärer Be- hauptung.

Es sind neben Johannes Chrysostomus weitere frühchristliche Autoren, von denen die wenigen Quellen verfasst wurden, die in anklagender Form über die Benutzung von Ver hütungsmitteln berichten. Augustinus (354 - 430) bericht über Paare, die sich Tränke der Unfruchtbarkeit (s terilitatis venena) beschaffen. Dies könnten sowohl Abtreibungs- als Ver- hütungstränke sein, doch diese Zweideutigkeit löst Augustinus auf, indem er weiterhin schreibt, dass diese Paare eine Abtreibung vornehmen, sollten diese Tränke nicht wirken.15

Caesarius von Arles (470 - 542) predigt im frühen sechsten Jahrhundert gegen Frau- en, die abtreiben und droht ihnen damit, dass sie sich vor dem Tribunal Christi vor ihren ge- töteten Kindern hierfür verantworten müssten. Er verbietet ihnen außerdem, „Teuflische Tränke“ (diabolicas potiones) anzuwenden, durch deren Wirkung sie nicht empfangen könn- ten.16

Auch Hieronymus (342 - 420) beklagt sich über Frauen, welche die Annehmlichkei- ten der Unfruchtbarkeit nutzten, indem sie menschliche Wesen töteten, die noch gar nicht erzeugt worden sind.17 Ähnlich wie Johannes Chrysostomus umschreiben auch Augustinus, Caesarius und Hieronymus den Vorgang der Empfängnisverhütung mit teilweise recht ver- worrenen Formulierungen. Auch diese drei Prediger scheinen ihren Zuhörern erst meinen, erklären zu müssen, wogegen sie predigen, obgleich es sich um etwas zu handeln scheint, was von einem Teil der Angesprochenen praktiziert wird. Doch außer dem Griechen Johan- nes nennt keiner die Verhütung beim Namen, was einen Hinweis darauf liefert, dass der Terminus atocium des Plinius nicht seinen Weg in das allgemein bekannte lateinische Voka- bular gefunden hat.

Alle diese Zeugnisse der frühen Christen deuten darauf hin, dass Empfängnisverhü- tung praktiziert worden ist. Das Ausmaß, in dem dies geschah, bleibt jedoch unklar bis auf die Erkenntnis, dass es die Toleranzgrenze dieser christlichen Geistlichen überstiegen hat. Wie hoch diese Grenze anzulegen ist, ließe sich womöglich mit einer umfangreichen Analyse ihrer Gesamtwerke annähernd bestimmen. Ob den Menschen, die Verhütungspräparate an- wendeten, stets bewusst war, wie diese Substanzen wirkten, lässt sich schwerlich rekon- struieren.

Eine der sehr seltenen deutlich als solche erkennbaren Quellen über die Anwendung von Verhütungsmitteln, die nicht von einem der christlichen Kirchenväter verfasst wurden, liefert Juvenal (1. Jhd - ~ 130). Er spricht von „so großen Fähigkeiten“ (tantum artes huius) der reichen Frauen und ihren „so wirksamen Medikamenten“ (tantum medicamina possunt), welche diese Frauen unfruchtbar machten (quae steriles facit) und darüber hinaus (atque) Menschen im Mutterleib töteten (homines in ventre necandos coducit).18 Wie auch bei Au- gustinus ist hier die Erwähnung der Empfängnisverhütung daran erkennbar, dass sie er- kennbar von der Abtreibung abgegrenzt ist.

[...]


1 Diese Einteilung erfolgt gemäß den Kriterien der westlichen Schulmedizin. Auf Magie beruhende Verfahren werden hier als unwirksam tituliert, doch es existieren bekanntermaßen Heilverfahren beispielsweise der traditionellen chinesischen Medizin, die eine Wirkung besitzen, welche sich mit diesen Maßstäben nicht erklären lässt.

2 Soranus, Gynaecia, 1, 60

3 Riddle, „Contraception and Abortion“, S. VII

4 Hopkins, „Contraception in the Roman Empire“, S. 136 ff. McLaren („A History of Contraception“, S. 61) betrachtet diesen Abschnitt der Gynaecia ebenfalls als belehrend und vermutet, „abortion and contraception were not as distinctly separated in the Roman mind as they would be in later societies.“ Doch McLaren erzeugt einen leichten Widerspruch, indem er vermutet, „Most Roman women presumably shared Soranus‘ view that `it is much more advantageous not to conceive than to destroy the embryo.`“ (Soranus, Gynaecia, 1, 60). Hier setzt er jene Unterscheidungsfähigkeit der Römer voraus, die er in seiner zuvor zitierten Behauptung als wenig ausgeprägt betrachtet hat.

5 Soranus, Gynaecia, 1, 60

6 Hopkins, „Contraception in the Roman Empire“, S. 138

7 Plin. nat. 20, 21, 44 und Plin. nat. 18, 44, 150

8 So stellt beispielsweise Hopkins („Contraception in the Roman Empire, S. 127) fest: „We know that Romans practised abortion with little or no sense of shame.“ Auch Wierschowski („Der historisch- demographische Kontext der severischen Abtreibungs- und Kinderaussetzungsverbote“, S. 56) be- zeichnet die allgemeine Einstellung in der römischen Gesellschaft zum Schwangerschaftsabbruch als positiv.

9 Plin. nat. 29, 27, 85. Laut „A Latin Dictionary“ von Lewis / Short stellt diese Stelle die einzige bekannte Erwähnung des Terminus atocium dar.

10 Hopkins, „Contraception in the Roman Empire“, S. 128. McLaren („A History of Contraception“, S. 47) stellt noch spezieller fest, „the Romans relied heavily on Greek medicine for their understanding of reproduction - indeed, the leading physicians of the empire were Greek“.

11 atocium wird nur in sehr umfangreichen Wörterbüchern wie dem in Fußnote 8 erwähnten aufgeführt. In einem weit verbreiteten Nachschlagewerk wie dem „Großen Schulwörterbuch“ von Langenscheidt findet der Begriff keine Erwähnung.

12 Hopkins, „Contraception in the Roman Empire“, S. 136

13 ebenda, S. 137

14 Johannes Chrysostomus, In Epist. ad Rom., 24, 4 (PG 60, 626)

15 Augustinus, de nuptiis et concupiscentia, 1, 17 (CSEL 42, 230)

16 Caesarius von Arles, Sermones, 44, 2

17 Hieronymus, Epistula ad Eustochium, 22, 13

18 Juvenal, Satura, 6, 595 - 597

Ende der Leseprobe aus 17 Seiten

Details

Titel
Empfängnisverhütung im Römischen Reich
Hochschule
Carl von Ossietzky Universität Oldenburg  (Historisches Seminar)
Veranstaltung
Alltagsleben im Römischen Reich
Note
sehr gut
Autor
Jahr
2002
Seiten
17
Katalognummer
V5879
ISBN (eBook)
9783638136075
ISBN (Buch)
9783638746151
Dateigröße
488 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Eine Zusammenstellung der im Römischen Reich bekannten und praktizierten Methoden zur Empägngnisverhütung. 301 KB
Schlagworte
Rom Verhütung Antike Alltagsgeschichte
Arbeit zitieren
Michael Treichler (Autor:in), 2002, Empfängnisverhütung im Römischen Reich, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/5879

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