Als eines der ältesten und bedeutendsten Schöffenbücher im deutschsprachigen Raum gilt das erste der Hallischen Schöffenbücher, welches - so weiß die Vorrede - im Jahre 1266 beginnt. Das sechste und letzte edierte Buch endet im Jahre 1460. In niederdeutscher Sprache sind die Bücher gehalten, dialektale Abweichungen werden meist dem jeweiligen Schreiber angerechnet. Auch tauchen einige hochdeutsche Formen auf, bis 1417 jedoch nicht in zusammenhängenden Abschnitten. Der Schöffenstuhl der Stadt Halle wurde einst zwischen 1215, als in Magdeburg ein erster Schöffenstuhl installiert worden war, und eben 1266, dem Beginn der Aufzeichnungen, eingerichtet. Doch die Geschichte des Schöffengerichts reicht weit in die karolingische Zeit zurück. Geschaffen wurde das Schöffenamt durch Karl den Großen, der damit die Gerichtsbarkeit zentralisieren und den Einfluss der Grafen zurückdrängen wollte, denn mit der neuen Amtsstellung der Schöffen wurden gleichzeitig die Richter, so der Graf oder in dessen Name der Schultheiß, aus der Rechtsprechung verdrängt und auf die Prozessleitung beschränkt. Eine allgemeine Verbreitung fand die Institution des Schöffengerichts im fränkischen Kernland zwischen 770 und 780 n. Chr.; auf dem Gebiet des Heiligen Römischen Reiches und den fränkischen Nachfolgestaaten setzte sich die karolingische Schöffenverfassung dann ebenfalls durch. Die Schöffengerichtsbarkeit war Vorbild für die dörflichen und städtischen Gerichte, die Zentgerichte sowie für die regionalen kaiserlichen Land- und Hofgerichte. In den meisten Dörfern und kleineren Städten besaß das Schöffengericht zugleich die Funktion eines kommunalen Leitungsorgans zur Unterstützung des Schultheißen. Die Aufgabe der Schöffen war in erster Linie die Erteilung eines Urteils auf die Frage des Richters, hinzu kamen im Laufe der Zeit Aufgaben der „Freiwilligen Gerichtsbarkeit“, d.h. der Beglaubigung von Pfand-, Kauf-, Tauschgeschäften, der Beurkundung von Testamenten und Schulderklärungen. Schöffen- oder Stadtbücher sind Ausdruck der städtischen Entwicklung im Mittelalter. Mit dem Bürgertum aus Kaufleuten und Handwerkern bildete sich im 11./12. Jahrhundert eine nach Unabhängigkeit strebende Schicht heraus, die zunächst in die urbane Administration vorstieß und dann selbstbewusst der traditionellen bischöflichen Stadtherrschaft entgegentrat. [...]
Inhaltsverzeichnis
0 Einleitung
1 Über die Hallischen Schöffenbücher
1.1 Form und Inhalt
1.2 Besonderheiten und die Frage nach der Originalität
2 Das Mittelniederdeutsche
2.1 Allgemeines
2.2 Das Elbostfälische
3 Der Übergang zum Hochdeutschen in den Hallischen Schöffenbüchern
3.1 Vorüberlegungen
3.2 Untersuchungen
4 Fazit
Zielsetzung & Themen der Arbeit
Die vorliegende Arbeit verfolgt das Ziel, anhand von Beispielen aus den Hallischen Schöffenbüchern den sprachgeschichtlichen Wechsel von der niederdeutschen zur mitteldeutschen Hochsprache zu analysieren. Dabei wird insbesondere untersucht, wie sich dieser Wandel in den Protokollen eines spezifischen Schreibers zwischen 1417 und 1421 manifestiert und welche Rückschlüsse auf die damalige Aufzeichnungspraxis gezogen werden können.
- Analyse des Sprachwandels in den Hallischen Schöffenbüchern
- Untersuchung der Schreibpraxis eines spezifischen Schreibers (1417–1421)
- Rolle des Elbostfälischen und Einflüsse des Mitteldeutschen
- Auswirkungen der zweiten Lautverschiebung auf die Dokumentation
- Bedeutung von Eigennamen und Rechtstermini für die Sprachgeschichte
Auszug aus dem Buch
3.2 Untersuchungen
Über die letzten acht Eintragungen des Schreibers für das Jahr 1417 wie für die restlichen bis zum Ende des Jahres 1421 herrscht fast ausnahmslos das Hochdeutsche. Doch bereits im zweiten Artikel steht ein nicht verschobener Hanse von Schapstede neben einem Hinriche Masschewitz und einem Balthazar Maschewitz (Nr. 1142), deren Namen wiederum auf Ortsnamen slawischer Provenienz hinweisen. Kurz danach erscheint ein Claws Swarte vor dem gehegit ding, um die Rechtslage zu seinem Geschäft mit Hinrich Kolbuk zu erfragen (Nr. 1146). Swarte als Personenname erhält zu Beginn des Jahres 1418 zwar kurz ein mitteldeutsches Gewand, denn Rule Swarcze hatte Fritzen Kerstens vormals ein eygen in der steynstrazse übertragen – ein Vorgang, der hier zu einem Streitfall führte (Nr. 1150). Doch einige Blätter weiter reicht Claws Swarte wiederum eine Klage gegen mehrere Personen ein und fragt zudem die Rechtslage ab (Nr. 1230). Nachdem der Name Kolbuke noch dreimal in derselben niederdeutschen Schreibweise auftaucht (Nr. 1310, Nr. 1312, Nr. 1336), sind die beiden in Eintrag Nr. 1146 genannten Protagonisten ca. zwei Jahre später, im Jahre 1419, in zwei aufeinander folgenden Vermerken wieder vereint. Darin verklagt Claws Swarcze den Hinrich Kolbuch – zuerst gemeinsam mit Petir Czolner und danach er allein das Ehepaar Kolbuch – auf die Zahlung einer Geldsumme (Nr. 1372, Nr. 1373). Der Name des Klägers bleibt verschoben und wird zu guter Letzt noch einmal so notiert (Nr. 1547), aber in Nr. 1389 wird schon wieder von Hinrich Kolbukes eygen gesprochen. Ein weiteres Male im Jahre 1420 verklagen nun abermals Claws Swarte und Petir Czolner den Heinriche Kolbuche (Nr. 1460) – ein ziemliches Durcheinander, das die Schreiberhand in diesem Falle darbringt.
Zusammenfassung der Kapitel
0 Einleitung: Diese Einleitung führt in die historische Bedeutung der Hallischen Schöffenbücher ein und legt das Ziel der Untersuchung des Sprachwechsels im frühen 15. Jahrhundert fest.
1 Über die Hallischen Schöffenbücher: Dieses Kapitel beschreibt die materielle Beschaffenheit der Schöffenbücher, deren Inhalt und die problematische Frage nach der Originalität der Aufzeichnungen.
2 Das Mittelniederdeutsche: Hier werden die linguistischen Grundlagen des Mittelniederdeutschen sowie die spezifische Rolle und die Merkmale des Elbostfälischen dargelegt.
3 Der Übergang zum Hochdeutschen in den Hallischen Schöffenbüchern: Dieses Kapitel bildet den Hauptteil, in dem die konkreten sprachlichen Veränderungen und der Einfluss des Hochdeutschen anhand von Schreiberbeispielen detailliert analysiert werden.
4 Fazit: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und bewertet die Rolle der niederdeutschen Mundart gegenüber der zunehmenden mitteldeutschen Standardisierung in den Kanzleien.
Schlüsselwörter
Hallische Schöffenbücher, Mittelniederdeutsch, Elbostfälisch, Sprachgeschichte, Zweite Lautverschiebung, Sprachwandel, Kanzleisprache, Schöffengericht, Rechtstermini, Paläografie, Halle an der Saale, 15. Jahrhundert, Dokumentationspraxis, mitteldeutsche Hochsprache, Personen- und Ortsnamen.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit untersucht den sprachgeschichtlichen Wandel in den Hallischen Schöffenbüchern zu Beginn des 15. Jahrhunderts, insbesondere den Übergang vom Niederdeutschen zum Mitteldeutschen.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Themen umfassen die historische Entwicklung des Schöffengerichts, die Charakteristika des Elbostfälischen und die linguistische Analyse der Schreibsprache in Gerichtsprotokollen.
Was ist das primäre Ziel der Forschungsarbeit?
Das Ziel ist es, anhand der Protokolle eines spezifischen Schreibers zwischen 1417 und 1421 den Grad der Durchsetzung mitteldeutscher Schreibkonventionen in Halle nachzuvollziehen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es wird eine linguistische Analyse ausgewählter Textstellen aus den edierten Hallischen Schöffenbüchern durchgeführt, wobei der Fokus auf konsonantischen Veränderungen und dem Einfluss der zweiten Lautverschiebung liegt.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil analysiert spezifische Fallbeispiele, bei denen hoch- und niederdeutsche Schreibweisen konkurrieren, unter Einbeziehung von Personen-, Straßen- und Berufsnamen sowie Rechtstermini.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind Hallische Schöffenbücher, Mittelniederdeutsch, Elbostfälisch, Sprachwandel, Kanzleisprache und die zweite Lautverschiebung.
Wie erklärt der Autor die Uneinheitlichkeit der Schreibsprache?
Der Autor führt die Uneinheitlichkeit auf das Spannungsfeld zwischen der alltäglichen niederdeutschen Mundart und den zunehmenden Anforderungen an eine mitteldeutsche Schriftsprache in den Kanzleien zurück.
Welche Rolle spielen Rechtstermini wie "tedingislute"?
Diese Begriffe dienten als Beispiel dafür, dass bestimmte Fachausdrücke aufgrund ihrer engen Verbindung zur Rechtspraxis ihre niederdeutsche Form signifikant länger bewahrten als andere Wörter.
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- Erik Springstein (Author), 2005, Die Hallischen Schöffenbücher - Untersuchungen zur Einführung der mitteldeutschen Schriftsprache im Jahre 1417, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/58881