"Soll es Volksentscheide auf Bundesebene geben?" Ein Unterrichtsentwurf


Unterrichtsentwurf, 2011

20 Seiten, Note: 2,5

Anonym


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Großer Unterrichtsentwurf
1.1 Lerngruppenanalyse
1.2 Sachanalyse
1.3 Didaktische Analyse
1.4 Methodische Analyse
1.5 Lernzielformulierung
1.6 Bibliographie
1.7 Anhang

1. Großer Unterrichtsentwurf

1.1 Lerngruppenanalyse

Allgemeines. Der Sozialkundeunterricht findet in der Klasse ... einmal pro Woche statt, am Montag um ... Uhr – ... Uhr. Die Klasse besteht aus ...Schülern1 (...m; ... w). Regulär wird die Klasse von der Fachlehrerin ... unterrichtet, welche die Lerngruppe aber auch erst zu Beginn des neuen Schuljahres übernommen hat. Ethnische Gruppen sind in der Klasse nicht vorhanden und somit bestehen keine möglichen Verständigungsschwierigkeiten. Nach Informationen von der Lehrerin ist ... der einzige Schüler, der die ... Klasse wiederholt. Die Situation, dass „Sitzenbleiber“ neu in eine Klasse kommen, kann dabei in zwei Richtungen führen. Einerseits können SuS die eine Klasse nochmal absolvieren, wichtige Impulse im Unterricht setzen, da sie schon mehr Wissen besitzen und die MitschülerInnen unterstützen. Anderseits kann es negative Auswirken haben, weil sich jüngere Schüler oftmals dem Verhalten der „Wiederholer“ anpassen, welche den Schulstoff schon kennen, folglich demotiviert sind und dem Unterricht nicht die nötige Aufmerksamkeit widmen. Hinzu kommt der Aspekt, dass ... erst vor einem halben Jahr nach ... gezogen ist und möglicherweise Probleme hat, sich in die Klasse zu integrieren.

Inneres Gef üge der Lerngruppe. Die Schülerinnen und Schüler der Klasse bilden einen Klassenverband, der den Eindruck erweckt, dass sie sich als Klasse verstehen und zusammenhalten. Es gibt verschiedene Gruppen, die sich auch im Sitzplan manifestiert haben, was hin und wieder zu Schwierigkeiten während des Unterrichts führen könnte. Trotzdem ist es möglich Gruppenarbeit mit neu zusammengesetzten Gruppen durchzuführen. Das zeigt, dass der Klassenverband funktioniert und Kooperation zwischen den verschiedenen Gruppen der Klasse im Unterricht möglich ist.

Mobbing und Schüler, die als Außenseiter nicht akzeptiert werden, scheint es in der Klasse nicht zu geben.2 SchülerInnen, die in der Klasse die absolute Meinungsführerschaft besitzen, sind nicht aufgefallen. Leistungsstarke SchülerInnen, wie ..., ... und ... fallen im Unterricht für gewöhnlich immer mehr auf, als leistungsschwache SchülerInnen, wie zum Beispiel ..., und ..., da sie sich ihrer Leistungsstärke bewusst sind und dies auch gern vor der Klasse demonstrieren. Sie sind in der Lage dem Unterrichtsverlauf aufmerksam zu folgen, aber ihre Bereitschaft dies zu tun, hängt unter anderem von ihrer Tagesstimmung ab. Besonders auffällig ist das bei ..., der sehr stimmungsabhängig am Unterricht teilnimmt oder auch nicht. Er reagiert auch sehr auf die Fragestellungen des Lehrers, die sollten präzise, klar und vielleicht auch etwas provozierend sein, sonst ist er einer der ersten, der die Mitarbeit im Unterricht einstellt.

Leistungsverm ögen und Arbeitshaltung. Insgesamt hat die Klasse einen aufgeschlossenen und leistungsfähigen Eindruck auf mich gemacht. Viele SuS verfügen über eine rasche Auffassungsgabe und die Gespräche in den Gruppen und im Plenum verlaufen in der Regel lebhaft.

Einschränkend ist allerdings anzumerken, dass die Schüler etwas sprunghaft sind und dass es ihnen Mühe bereitet, sich für längere Zeit auf ein Thema zu konzentrieren. Insbesondere die Arbeit mit Texten, die ein genaues Lesen erfordert, bereitet ihnen daher Schwierigkeiten.3 Es fällt ihnen sehr schwer, auch den leistungsstärkeren SchülerInnen, die tatsächlich wesentlichen Aspekte eines Textes zu erfassen und zu interpretieren. Sie suchen die entscheidenden Textstellen zwar heraus, sind aber nicht in der Lage sie richtig zu deuten oder in größeren Zusammenhängen einzuordnen. Das ist eine Herausforderung an das Lehrer-2... ist nach einem halben Jahr gut in die Klasse integriert und nach meinen Beobachtungen allgemein akzeptiert. Dieselben Probleme konnte ich ebenfalls in der Parallelklasse feststellen. Mehrere Lehrer haben in Bezug darauf die Aussage getätigt, dass die Schüler Texte nicht mehr richtig lesen können.

Schüler Gespräch in der Stunde, denn an der Stelle ist es äußerst wichtig die richtigen Fragen zu stellen, anstatt auf die richtigen Antworten zu warten oder solange zu fragen und mehr Informationen Preis zu geben, bis die gewollte Antwort gegeben wird. Da gibt es sicher Qualitätsunterschiede zwischen leistungsstärkeren und leistungsschwächeren SchülerInnen, dennoch sind diese Fähigkeiten bei allen stark zu verbessern.

Hinsichtlich des individuellen Leistungsniveaus gilt folgendes: ...4 tritt oft hervor mit sehr intelligenten Fragen und Antworten, die den Unterricht sehr bereichern können. Sie macht ihre Arbeit recht unauffällig, ist dabei aber stets bereit, sich am Unterrichtsgeschehen aktiv zu beteiligen. ... und ... gehören auch zu den eher leistungsstarken Schülern.5 Auch bei ihnen hängt die Bereitschaft zur Mitarbeit stark davon ab, ob man es schafft, sie zu motivieren. Gerade ... ist durch wiederholtes Aufrufen und das Gefühl, ihre Meinung bringt die Stunde inhaltlich voran, stark zu motivieren. Gelingt es nicht diese Motivation aufzubauen, kann ... in der Mittelreihe schnell zu einer Unterrichtstörung werden, da sie dann den Kontakt zu allen SchülerInnen in ihrem Umkreis sucht.

Schüler wie ..., ...oder ... fallen im Unterricht so gut wie gar nicht auf. Aktive Mitarbeit von selbst ist bei Ihnen nicht zu erwarten. Wenn sie aufgerufen werden, wird oft deutlich, dass sie weder dem Unterricht gefolgt, noch willens sind, an diesem Umstand etwas zu ändern. Auch wiederholtes Aufrufen führt nicht dazu, dass sie dem Unterricht mehr Aufmerksamkeit schenken. Es sind gerade diese Schüler, die immer wieder dadurch auffallen, dass sie keine Hausaufgaben anfertigen. Von Nachteil ist es dabei sicher, dass gerade diese SchülerInnen in den hinteren Reihen sitzen. Vielleicht sollte man die Klasse nach den Leistungskriterien etwas mehr durchmischen, so dass es keine Häufungen von vermeintlich leistungsschwachen SuS an einem Ort im Klassenraum gibt. Ansonsten ist es schwer evaluierbar, ob es bei den genannten SchülerInnen tatsächlich die Leistungsgrenzen sind, die sie an einer aktiveren Mitarbeit im Unterricht hindern oder ob sie keine Lust dazu haben. Im ersten Fall könnte man gezielt Förderungsmaßnahmen durchführen, um ihnen die Möglichkeit zu geben, besser dem Unterricht zu folgen. Das wäre zum Beispiel möglich beim Arbeiten mit Texten, indem man ihnen gezielt kürzere und leicht verständlichere Materialien gibt oder indem man sie aktiv bei dieser Arbeit unterstützt.

Lehrer-Sch üler-Verhältnis.... als Sozialkundelehrerin dieser Klasse genießt großen Respekt und Akzeptanz. Sie wird sowohl als Mensch, als Lehrerin und auch als Expertin ihres Faches respektiert. Sie hat die Fähigkeit die Klasse mit Handzeichen zu „steuern“. Es gibt Gesten und Zeichen, die die ganze Klasse versteht und sich auch danach richtet. Sie gibt der Klasse durch ihre Körpersprache zu verstehen, dass sie Interesse an ihnen hat, indem sie ihnen beim Unterrichtsgespräch in die Augen schaut, ihnen aufmerksam zuhört und sie gegebenenfalls lobt. ... bevorzugt keine SchülerInnen, benachteiligt aber auch niemanden. Durch ihren Humor schafft sie es auch harsche Kritik an den Schüler zu bringen, ohne dass der sich verletzt oder bloßgestellt fühlt, aber dennoch verstanden hat, dass es die letzte Warnung war. Trotz der kurzen Zeit, die ich in der Klasse unterrichten durfte, akzeptierten mich die SuS als „angehenden“ Lehrer. Bei Fragen hat sich die Klasse vertrauensvoll an mich gewandt und das Arbeiten der Lerngruppe war alles in allem interessiert und zuverlässig. Mein Verhältnis zur Klasse würde ich insgesamt als respektvoll, offen und über weite Strecken als spannungsfrei charakterisieren. Gleichwohl hat es vereinzelt Unterrichtsstörungen gegeben,6 gegen die ich in der Form verbindlich , in der Sache konsequent und bestimmt vorgegangen bin (mündliche Ermahnungen).

Fazit und antizipierte Haltung. Die Klasse ist leistungsfähig und interessiert, aber entwicklungsbedingt nicht ganz einfach. Ich erwarte daher keine grundsätzlichen Motivations-, wohl aber leichte Disziplinschwierigkeiten, die durch kurze Ermahnungen beseitigt werden können. Das Hauptproblem der Stunde wird darin bestehen, die Kinder dauerhaft für das Thema der Stunde zu interessieren und ihre Aufmerksamkeit auf einem möglichst hohen Niveau zu halten. Das ist der Gesichtspunkt, an dem methodisch anzusetzen sein wird.

1.2 Sachanalyse

Begriff. Bei der Form der Demokratie ist zwischen repräsentativer (indirekter) und plebiszitärer (direkter) zu unterscheiden. In einer repräsentativen oder indirekten Demokratie besitzen die Bürger nur ein Recht auf Wahl ihrer Repräsentanten. In einer direkten Demokratie7 ist ihnen auch ein Recht auf Teilhabe an Sachentscheiden zuerkannt. Elemente direkter Demokratie machen insofern einen besonderen Schritt, als sie eine institutionalisierte Form des Misstrauens gegen die gewählten Repräsentanten des Volkes darstellen, mit denen sie die letzte Entscheidungsmacht teilen und deren Handeln überwachen.8 Damit die Komplexität in Bezug auf den Terminus nicht zu umfangreich ist, wird lediglich eine Definition angewandt. Der Politologe Kost beschreibt den Begriff direkte Demokratie wie folgt: „Direkte Demokratie ist grundsätzlich erst einmal ein Zusammenspiel von unterschiedlichen in den jeweiligen Verfassungen und Gesetzen festgeschriebenen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechten der Bürgerinnen und Bürger und bedeutet die unmittelbare Einwirkung in einem politischen System auf eine bestimmte Entscheidung. Dies geschieht unter Umgehung von Repräsentanten in Form von Abstimmungen durch Entscheidungen über Personen als Amtsträger oder als Votum über Sachfragen.“9 Entstehung unmittelbarer Beteiligungsverfahren. Die Weimarer Republik entstand nach dem Zusammenbruch des Kaiserreichs. Ausgelöst durch die Novemberrevolution, konstituierte sie sich in der Weimarer Nationalversammlung. Damit stand fest, dass die „junge Republik“10 in Zukunft weder eine Monarchie noch eine Rätediktatur, sondern eine rechtsstaatliche Republik sein wird. Für die Menschen bedeutete dies einerseits das Ende der Monarchie, einen Wechsel in der Herrschaftsform und folglich ein Bruch der traditionellen Machtausübung11. Anderseits entstand durch die poltische Veränderung die erste parlamentarischen Demokratie auf deutschem Boden, mit direktem Mitbestimmungsrecht12. Der Bevölkerung wurde erstmals ein direktes Mitbestimmungsrecht per Verfassung eingeräumt.13 Gründe für das Einfügen direktdemokratischer Elemente waren: „Mit ihr die Exekutive zu stärken, ihren erzieherischen Wert und ihre besondere demokratische Substanz zu nutzen, dem Rätegedanken entgegenzuwirken und eine verbreitete radikaldemokratische Unterströmung aufzufangen.“14

Konsens herrscht in der Politikwissenschaft über den Aspekt, dass die Einfügung direktdemokratischer Verfahren in die Reichsverfassung ein Kompromiss zwischen sehr verschiedenen und zum Teil einander entgegengesetzten politischen Bestrebungen darstellt. Des Weiteren wird in der Forschung beschrieben, dass die Weimarer Reichsverfassung "in der Stunde höchster Not" entstand und lediglich für politisch stabile Zeiten15 gemacht war.16 Schlechte Weimarer Erfahrungen? Angesichts der vorhandenen politischen und sozialen Spannungen, welche die Weimarer Republik von Anfang an belasteten und man dem direkten Beteiligungsverfahren gegenüber sehr skeptisch war, blieb die Anzahl der tatsächlich eingeleiteten Volksbegehren gering. Von vier gebilligten Volksbegehren wurden letztendlich nur drei durchgeführt. Diese wurden unter anderem auch von politisch radikalen Parteien17 zur Agitation genutzt, um sich selbst in den Fokus der Öffentlichkeit zu stellen. Die drei tatsächlich zugelassenen Volksbegehren, die während der Weimarer Zeit auf Reichsebene durchgeführt wurden, blieben jedoch allesamt erfolglos.18

Direkte Demokratie im Nationalsozialismus. Gab es überhaupt in der Zeit des Nationalsozialismus so etwas, wie ein unmittelbares Beteiligungsverfahren der Bevölkerung? Ja, während der Zeit des Nationalsozialismus wurden drei Plebiszite19 durchgeführt. Verglichen mit der direkten Demokratie, wie sie dir Weimarer Republik vorgesehen hatte, in der klassischen Volksgesetzgebung oppositionellen Charakter besaß, schufen die Nationalsozialisten ein reines Regierungsinstrument, bei der Fragestellung und Zeitpunkt „von oben“ festgelegt wurde. Ergo galt das direktdemokratische Beteiligungsverfahren eher zum Schein.20

Plebiszit äre Elemente nach 1945. Die Bundesrepublik ist im Grundgesetz (GG) als repräsentative Demokratie geschaffen worden. Allein für Gebietsveränderungen wurde in Art. 29 GG die Zustimmung der Bevölkerung vorgesehen.21 Nur vereinzelt war im Parlamentarischen Rat, der 1948 über ein neues Grundgesetz beriet, die Einführung direkt-demokratischer Beteiligungsrechte der Bürger postuliert worden.22 Der liberale Abgeordnete Theodor Heuss lehnte Volksrechte mit dem vielzitierten Zitat ab, sie seien ,,in einer Zeit der Vermassung und Entwurzelung, in der großräumigen Demokratie die Prämie für jeden Demagogen […]“.23 Fast stereotypisch wird damals wie heute das Argument des Versagens der Weimarer Republik benutzt.

Direkte Demokratie in der Gegenwart. Als Paradebeispiel für direkte Demokratie dient heutzutage die Schweiz. Zwischen 1971 und 2005 gab es dort 313 Volksentscheide. Auf Platz zwei folgt Italien mit 61 und Platz drei Liechtenstein mit immerhin noch 47.24 Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus" so heißt es im Grundgesetz im Art. 20.25 Wie könnte dies besser umgesetzt werden als durch Volksbegehren und Volksentscheide auf Bundesebene? Die unmittelbare Einflussnahme auf den politischen Prozess durch Teilhaberechte an Sachentscheidungen ist für den Bürger im modernen politischen Umfeld noch umso bedeutsamer geworden. Führt zu einer Manifestation der politischen Freiheit und zu einer gesteigerten Demokratiezufriedenheit. Jedoch stellt sich die Frage, ob alle Bürger und alle Bürgerinnen grundsätzlich befähigt sind, zu sachgerechten politischen Urteilen zu gelangen. Der letzte Antrag zur Einführung von Volksentscheiden auf Bundesebene wurde von der SPD & Bündnis 90/Die Grünen gestellt, im Jahr 2002. Vorlage fand im Bundestag zwar eine Mehrheit, aber nicht die für eine Änderung der Verfassung erforderliche Zwei-Drittels-Mehrheit.26 Zumindest auf kommunaler Ebene ist die Bevölkerung durch Bürgerbegehren/ Bürgerentscheide direkt an der Politik beteiligt.27 Ebenso auf Länderebene charakterisiert das Volksbegehren die direkt-poltische Teilhabe. Außer Finanzfragen, die ausgeschlossen sind.28

1.3 Didaktische Analyse

„Demokratie“ ist als Lernfeld in den Rahmenrichtlinien des Landes ... vorgesehen und umfasst insgesamt 7 Unterrichtsstunden. Für die Jahrgangsstufen der 8. und 9. Klasse ist „Demokratie“ ein verpflichtendes Lernfeld, ebenso ab der 11. und 12. Schulklasse.29 Der Lehrer kann für dieses Thema vier verschiedene Schwerpunkte wählen und auf den Inhalten im nächsten Jahr aufbauen oder sogar fächerübergreifend mit anderen Kollegen zusammenarbeiten.

Weiterhin soll pro Schuljahr eine Kompetenz der Schüler gefördert werden, wobei den LehrerInnen die Wahl überlassen bleibt. Genauso ist es bei der Leistungsermittlung, sie kann entweder mündlich oder schriftlich erfolgen. Wichtige Aspekte sind vor allem die Anwendung von Instrumenten und Methoden zur Analyse, die Strukturierung von Problemzusammenhängen und Zusammenhänge zwischen neuen und schon behandelten Problemen herzustellen und diese anzuwenden.

Inhaltlich wird in den Rahmenrichtlinien zum Lernfeld „Demokratie“ zwischen den vier Schwerpunkt wie folgt unterschieden. Im Teil eins geht es um poltische Willensbildung, genauer gesagt, wie in der Bundesrepublik Deutschland gewählt wird und welche Möglichkeiten der politischen Partizipation vorhanden sind. Innerhalb dieses ersten Teils werden folglich Wahlen in der repräsentativen Demokratie, Bedeutung und Funktion von Wahlen, das Wahlsystem in der BRD sowie direkte Demokratie und deren Formen, Chancen und Gefahren für die parlamentarische Demokratie betrachtet. Dieser erste Teil ist dem Komplex der Rahmenrichtlinien „Möglichkeiten, Grenzen und Perspektiven der politischen Willensbildung in der Demokratie“ zuzuordnen.30

Der zweite Teil befasst sich mit den „Formen und Wirkungen demokratischer Machtstrukturen“ und umfasst damit inhaltlich sowohl Aufbau und Funktionsweise oberster Verfassungsorgane der parlamentarischen Demokratie in Deutschland als auch vertikale und horizontale Gewaltenteilung.31

Im dritten Komplex der Unterrichtsreihe geht es um „Landes- und Kommunalpolitik zwischen Anspruch und Wirklichkeit“. In diesem Teil werden in den Rahmenrichtlinien die Methoden eine Pro-Kontra-Debatte zum Wahlalter oder ein Planspiel zur Errichtung eines neuen Jugendzentrums für den Ort vorgeschlagen. Inhaltlich geht es um die Auseinandersetzung mit Landtags- und Kommunalwahl sowie kommunale Selbstverwaltung -Gremien, Aufgaben, Finanzierung.32

Im letzten Teil des Lernfeldes geht es um „Schule und Unterricht zwischen Lenkung und Mitentscheidung“. Untersucht wird hierbei Wahl, Arbeit und Wirksamkeit der Mitbestimmungsgremien sowie Schule zwischen Freiheit und Pflicht. Das Lernfeld endet mit einer Überprüfung des Gelernten in Form einer Leistungskontrolle.33

Durch das Lernfeld soll den SchülerInnen aufgezeigt werden wie Demokratie funktioniert, welche Politischen Partizipationsmöglichkeiten Bürger haben und das Politik auf verschiedensten Ebenen eine wichtige Rolle spielt. Die Jugendlichen sollen die Fähigkeit und Bereitschaft entwickeln in der parlamentarischen Demokratie mitzuwirken, mitzuentscheiden und Verantwortung zu übernehmen. Weiterhin sollen sie politische Prozesse und Strukturen erkennen, Herrschaftsverhältnisse und Entscheidungsprozesse kritisch hinterfragen und den vorhandenen politischen Handlungsspielraum auf demokratische Weise nutzen.34Soll es Volksentscheide auf Bundesebene geben? “ ist die für die folgenden Unterrichtsstunden35 relevante Fragestellung, mit der sich die SchülerInnen auseinandersetzen sollen. Zunächst geht es um die Überlegung, wie man methodisch an die Beantwortung dieser Frage herangehen könnte. Im Lehrer-Schüler Gespräch erfolgt eine kurze Reflexion der letzten Stunde zu den Demokratieformen36. Die Wiederholung dient hierbei als Hinführung Die 9. Klassen haben an diesem Gymnasium immer eine Doppelstunde. Die Vorgabe, der Fachlehrerin, für die nächsten Unterrichtsstunden war das Thema Wahlen. Die Erarbeitung der Demokratieformen erfolgte in der ersten Stunde zusammen mit der Fachlehrerin.

[...]


1 Schüler‘ ist als generisches Maskulinum aufzufassen und schließt Schülerinnen ausdrücklich mit ein.

2 Schüler‘ ist als generisches Maskulinum aufzufassen und schließt Schülerinnen ausdrücklich mit ein.

3 Vom Lehrertisch aus betrachtet: ... sitzt vorne in der zweiten Reihe.

4 Vom Lehrertisch aus betrachtet: ... sitzt vorne in der zweiten Reihe.

5 Vom Lehrertisch aus betrachtet: ... sitzt an der Wandreihe bei der ‚Jungsfraktion‘ und ... in der Mittelreihe.

6 Vgl.: Ebenda, S. 25.

7 Vgl.: Ebenda, S. 25.

8 Gemeint ist damit die Weimarer Republik.

9 Gemeint ist damit die Weimarer Republik.

10 Gemeint ist damit die Weimarer Republik.

11 Deutsche Kaiser als oberster Staatsmann der gleichzeitig Exekutive und Legislative charakterisiert.

12 Mit dem Artikel 73 in der Reichsverfassung wurde versucht, die demokratischen Ambitionen zum Ausdruck zu bringen.

13 Vgl.: Kost: Direkte Demokratie, S. 19 f.

14 Keußner, Hermann und Jung, Otmar (Hg.): Mehr direkte Demokratie wagen, München 1999, S. 43.

15 Diese Normalität bestand aber eingeschränkt nur in der Phase der relativen Stabilisierung von 1924 bis 1929.

16 Vgl.: Heußner und Jung: Mehr direkte Demokratie, S. 42 ff.

17 Das betrifft vor allem ..., und

18 Besser wäre der Ausdruck: Elemente direkter Demokratie.

19 Kost, Andreas: Direkte Demokratie, Wiesbaden 2008, S. 25 ff.

20 Parteien wie KPD und NSDAP.

21 Vgl.: Kost: Direkte Demokratie, S.20 f.

22 Austritt aus dem Völkerbund 1933, Amt des Reichspräsidenten 1934, Anschluss Österreichs 1938.

23 Vgl.: Heußner und Jung: Mehr direkte Demokratie, S. 61 ff.

24 Vgl.: Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Stand August 2006, S. 24.

25 Vgl.: Rudzio, Wolfgang: Das politische System der Bundesrepublik Deutschland, 7. Auflage,

26 Wiesbaden 2006, S. 35 f.

27 Randelzhofer, Albrecht und Süss, Werner: Konsens und Konflikt - 35 Jahre Grundgesetz, Berlin 1986, S. 272.

28 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Stand August 2006, S.20.

29 Vgl.: Kost: Direkte Demokratie, S.60 ff. Vgl.: Ebenda, S. 40 f. Vgl.: Ebenda. S. 60 f.

30 Vgl.: Kultusministerium ...: Rahmenrichtlinien Gymnasium - Sozialkunde Klasse 8.-12. Klasse, S. 23 ff.

31 Vgl.: Ebenda, S. 26.

32 Vgl.: Ebenda, S. 27.

33 Vgl.: Ebenda, S. 28.

34 Vgl.: Ebenda, S. 28.

35 Vgl.: Ebenda, S. 26.

36 Vgl.: Ebenda, S. 26.

Ende der Leseprobe aus 20 Seiten

Details

Titel
"Soll es Volksentscheide auf Bundesebene geben?" Ein Unterrichtsentwurf
Note
2,5
Jahr
2011
Seiten
20
Katalognummer
V589447
ISBN (eBook)
9783346193896
ISBN (Buch)
9783346193902
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Es handelt sich um einen Unterrichtsentwurf im Fach Politik zur Thematik Volksentscheide auf Bundesebene.
Schlagworte
Volksentscheide auf Bundesebene, Demokratie, Direkte Demokratie, Wahlen, Bürger, unmittelbarer Beteiligungsverfahren, Weimarer Erfahrungen
Arbeit zitieren
Anonym, 2011, "Soll es Volksentscheide auf Bundesebene geben?" Ein Unterrichtsentwurf, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/589447

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