„Fast jeder kennt es, fast jeder praktiziert es, nur keiner spricht darüber.“ Mittlerweile müsste es wohl heißen:„Jeder kennt es, fast jeder praktiziert es, und jeder schreibt darüber.“ Gemeint ist die gesetzlich nicht geregelte Absprache. Bereits um den Begriff wird gestritten, woraus sich die Brisanz der Problematik hinter der „Absprache im Strafverfahren“ ableiten lässt. Diese Arbeit zeigt zunächst auf, warum die „typische“, praktizierte Absprache angesichts der Verfahrensgrundsätze (den „Dogmen“) des Strafprozessrechts innerhalb der deutschen Strafprozessdogmatik nicht bestehen kann. Zu diesem Zweck wird zunächst eine Definition der Absprache dargestellt und sodann auf den üblichen Inhalt und die Situation der Beteiligten eingegangen. Im Anschluss wird die Unvereinbarkeit dieser Praxis mit den wesentlichen Verfahrensgrundsätzen aufgezeigt. Der erste Lösungsansatz, das Grundsatzurteil desBGHzur Zulässigkeit von Absprachen, wird jeweils im Anschluss behandelt, bevor zuletzt die neueste Entwicklung, namentlich der Gesetzentwurf des Landes Niedersachsen zur Regelung von Absprachen im Strafverfahren, untersucht wird. Hierbei wird jeweils die Praktikabilität ebenso wie die Zulässigkeit der geregelten Absprachen geprüft. Daraus soll abgeleitet werden, ob die Absprache überhaupt sinnwahrend normiert werden kann.
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
B. Die Absprache
I. Definition
II. Arten
III. Situation der Prozessbeteiligten
IV. Inhalt
V. Bedeutung
C. Unzulässigkeit der Absprachepraxis anhand ausgewählter Verfahrensmaximen und der Heilungsversuch durch den 4. Senat (BGHSt. 43, 195)
I. Legalitätsprinzip
1. Die Regelung des § 153a StPO und das Legalitätsprinzip
2. Absprachen und die Regelung des § 153a StPO
II. Amtsermittlungsgrundsatz
1. Die Absprachepraxis
2. Heilung durch den 4. Senat
III. Unmittelbarkeitsprinzip, insbesondere § 261 StPO
1. Die Absprachepraxis
2. Heilung durch den 4. Senat
IV. Verstoß gegen die Willensfreiheit des Angeklagten, § 136a StPO
1. Drohung und Versprechen eines gesetzlich nicht vorgesehenen Vorteils
2. Verletzung der Willensentschließungsfreiheit
3. Heilung durch den 4. Senat
V. Öffentlichkeitsgrundsatz
VI. Grundsatz des fairen Verfahrens
1. Die Absprachepraxis
2. Die Heilung durch den 4. Senat
VII. Unzulässigkeit der Vereinbarung eines Rechtsmittelverzichts
VIII. Praktikabilität einer Absprache i.S.d. 4. Senats
IX. Fazit
D. Gesetzentwurf des Landes Niedersachsen
I. Die Regelung
II. Zulässigkeit einer Absprache nach dem StPO-E
1. Amtsermittlungsgrundsatz
2. Öffentlichkeitsgrundsatz
3. Unmittelbarkeitsprinzip, insb. § 261 StPO
5. Wahrung der freien Willensbetätigung
5. Rechtsmittelverzicht
6. Fazit
III. Praktikabilität
IV. Fazit
E. Schlusswort und Schlussfolgerung
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die rechtliche Zulässigkeit und Praktikabilität informeller Absprachen im (Wirtschafts-)Strafverfahren. Es wird analysiert, inwieweit diese Praxis mit grundlegenden Verfahrensmaximen des Strafprozessrechts vereinbar ist und ob Versuche der gesetzlichen Normierung (wie durch den BGH oder den Entwurf des Landes Niedersachsen) eine rechtsstaatliche Lösung bieten können.
- Grundlagen und Definition der Absprachepraxis
- Konflikt zwischen informellen Absprachen und Verfahrensmaximen (z.B. Legalitäts- und Amtsermittlungsprinzip)
- Die Rolle der Rechtsprechung des 4. Strafsenats des BGH
- Analyse des Gesetzentwurfs des Landes Niedersachsen
- Praktikabilität und dogmatische Vereinbarkeit von Normierungsversuchen
Auszug aus dem Buch
I. Definition
So wie der Mangel einer gesetzlichen Regelung zu den verschiedensten Bezeichnungen der Absprache führt, existieren auch mehrere Definitionen des Begriffes „Absprache“. Der Kern der Absprache ist jedoch stets die informelle Verhandlung über den weiteren Prozessverlauf bis hin zum Urteil zwischen der Verteidigung und der Staatsanwaltschaft/dem Gericht oder zwischen Verteidigung, Staatsanwaltschaft und dem Gericht. Eine häufig zitierte Definition stammt von Niemöller: „jede Einigung auf ein beiderseits zu befolgendes Verhaltensprogramm, nach der das Verhalten des einen Partners von dem des anderen abhängig sein soll, der ‚Vorleistende’ also seinen Verhaltensbeitrag im Blick auf die erwartete Gegenleistung, der ‚Nachleistende’ den seinigen um der erbrachten Vorleistung Willen erbringt. Eine vertragsähnliche Vereinbarung mithin, die freilich – und das ist außer Streit – keinen der Partner rechtlich um verabredeten Verhalten verpflichtet. Aber doch eine Bindung erzeugt.“ Der Begriff der Absprache erfasst jedoch nicht die als rechtlich zulässig geltenden Verständigungen über die Verfahrensdurchführung. Vielmehr geht es um solche Verfahrensweisen, die sich (noch) nicht im geregelten Rahmen der StPO abspielen.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Einführung in die Problematik informeller Absprachen im Strafprozess und Zielsetzung der Arbeit.
B. Die Absprache: Definition, Arten, Beteiligte, Inhalt und Bedeutung der informellen Absprachen im Strafverfahren.
C. Unzulässigkeit der Absprachepraxis anhand ausgewählter Verfahrensmaximen und der Heilungsversuch durch den 4. Senat (BGHSt. 43, 195): Detaillierte Prüfung der Vereinbarkeit von Absprachen mit zentralen Rechtsgrundsätzen wie Legalitäts-, Amtsermittlungs- und Unmittelbarkeitsprinzip sowie den Auswirkungen auf die Willensfreiheit.
D. Gesetzentwurf des Landes Niedersachsen: Untersuchung des niedersächsischen Entwurfs hinsichtlich seiner Zulässigkeit und Praktikabilität im Vergleich zur bestehenden Praxis.
E. Schlusswort und Schlussfolgerung: Zusammenfassende Bewertung, dass eine mit der Strafprozessdogmatik vereinbare Normierung der Absprachepraxis aufgrund der inhärenten Rechtsverstöße kaum möglich ist.
Schlüsselwörter
Strafverfahren, Absprachen, Deal, Legalitätsprinzip, Amtsermittlungsgrundsatz, Unmittelbarkeitsprinzip, Willensfreiheit, § 136a StPO, § 153a StPO, Strafprozessdogmatik, Verständigung, Rechtsmittelverzicht, Wirtschaftsstrafrecht, Prozessökonomie.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die Problematik informeller Absprachen im deutschen Strafverfahren, oft als "Deal" bezeichnet, und deren Spannungsverhältnis zu den geltenden rechtsstaatlichen Verfahrensgrundsätzen.
Welche zentralen Themenfelder werden bearbeitet?
Im Fokus stehen die Definition der Absprache, der Konflikt mit Verfahrensmaximen wie dem Legalitäts- und Amtsermittlungsgrundsatz sowie die Versuche, diese Praxis rechtlich zu regeln.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es zu beurteilen, ob die typische Absprachepraxis innerhalb der deutschen Strafprozessdogmatik Bestand haben kann und ob gesetzliche Reformvorschläge eine sinnvolle Lösung bieten.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt die juristische Dogmatik, um die Absprachepraxis anhand von Gesetzesnormen, Verfahrensmaximen und der Rechtsprechung (insbesondere des BGH) zu prüfen.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil widmet sich der systematischen Analyse, warum informelle Absprachen gegen Kernprinzipien wie das Legalitätsprinzip, den Amtsermittlungsgrundsatz und das Unmittelbarkeitsprinzip verstoßen, und untersucht die Versuche des 4. Strafsenats und des Landes Niedersachsen, diese zu heilen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind Strafverfahren, Absprachen, Legalitätsprinzip, Amtsermittlungsgrundsatz, § 136a StPO und Strafprozessdogmatik.
Wie bewertet der Autor den Gesetzentwurf des Landes Niedersachsen?
Der Autor kritisiert, dass der Entwurf zwar einige Bedenken hinsichtlich der Verfahrensgrundsätze ausräumt, aber die Willensfreiheit des Angeklagten nicht ausreichend schützt und in der Praxis kaum praktikabel ist.
Was schlussfolgert die Arbeit zur Zukunft der Absprachen?
Die Schlussfolgerung ist pessimistisch: Da eine wirksame Verfahrensbeschleunigung durch Absprachen fast zwangsläufig mit Rechtsverstößen einhergeht, sieht der Autor jegliche Versuche einer Normierung zum Scheitern verurteilt.
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- Andreas Müller (Author), 2006, Absprachen im (Wirtschafts-)Strafverfahren, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/59036