Stiftung vs. Vermögensverwaltung - Abbildung von Zielen in Governance-Strukturen


Seminararbeit, 2006

20 Seiten, Note: 2,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

1. Einleitung

2. Die Stiftung
2.1 Definition und Erscheinungsformen
2.2 Stiftungszweck und Destinatärkreis
2.3 Governance-Strukturen in der Stiftung
2.3.1 Stiftungssatzung
2.3.2 Stiftungsvorstand
2.3.3 Weitere Stiftungsorgane
2.4 Prinzipal-Agenten-Beziehungen in der Stiftung
2.4.1 Probleme
2.4.2 Lösungsansätze

3. Die Vermögensverwaltung
3.1 Definition und Formen
3.2 Zielsetzung und Zielgruppen
3.3 Governance-Strukturen in der Vermögensverwaltung
3.4 Prinzipal-Agenten Beziehungen in der Vermögensverwaltung
3.4.1 Probleme
3.4.2 Lösungsansätze

4. Gegenüberstellung Stiftung – Vermögensverwaltung
4.1 Grundlegender Zweck und Auftrag des Kunden
4.2 Vermögensbewirtschaftung
4.3 Probleme und Lösungsansätze in der Prinzipal-Agenten Beziehung
4.4 Entscheidungsträger und Kontrollorgane

5. Fazit

Literaturverzeichnis:

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1 Stiftung – Erscheinungsformen

1. Einleitung

Die vorliegende Ausarbeitung hat sich zum Ziel gesetzt, die Besonderheiten, interne Strukturen und Ziele von Stiftungen und der Vermögensverwaltung zu untersuchen und im Anschluss daran, spezielle Aspekte im besonderen Hinblick auf die Prinzipal-Agenten-Theorie detailliert gegenüberzustellen.

Um die Besonderheiten und Strukturen der Stiftung und der Vermögensverwaltung herauszustellen, wird nach einer Begriffsabgrenzung zunächst genauer auf die Merkmale beider Bereiche eingegangen. Neben der Beschreibung von Governance-Strukturen und Zielsetzung bzw. Zweck der Stiftung und der Vermögensverwaltung werden insbesondere die Probleme und dazugehörige Lösungsansätze der auftretenden Prinzipal-Agenten Beziehungen ausgearbeitet und genauer beleuchtet.

Anschließend werden einige Besonderheiten und Unterschiede näher untersucht und in einem Vergleich von Stiftung und Vermögensverwaltung gegenüber gestellt.

2. Die Stiftung

2.1 Definition und Erscheinungsformen

Der Begriff der Stiftung ist im Gesetz nicht genau festgelegt. Man kann eine Stiftung als eine Handlung, also die Schenkung von Vermögenswerten oder als eine Organisationsform definieren. In dieser Arbeit wird die Stiftung als Institution bzw. als Organisationsform untersucht. Im Wesentlichen besitzt eine Stiftung in Form einer Organisation drei Merkmale:[1]

der Stiftungszweck

das Stiftungsvermögen

die Stiftungsorganisation

Im Laufe der folgenden Ausführungen werden diese Merkmale, die den Begriff der Stiftung näher ausfüllen, genauer betrachtet.[2] In Deutschland gibt es kein einheitliches „Bundesstiftungsgesetz“. Jedes Bundesland verfügt über ein eigenes Stiftungsgesetz, in welchem der Begriff der Stiftung jedoch ebenfalls nicht definiert wird.[3]

Für diese Arbeit soll die Stiftung als eine Institution bzw. Einrichtung definiert werden, die meist gesellschaftliche Aufgaben wahrnimmt und auf Dauer wohltätigen oder gemeinnützigen Zwecken gewidmet ist.

Stiftungen können in Deutschland in unterschiedlichen Erscheinungsformen auftreten. Die folgende Grafik stellt die verschiedenen Formen vor:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1 Stiftung – Erscheinungsformen[4] [5]

Bei den vorgestellten Formen kann weiterhin zwischen Stiftungen unter Lebenden und Stiftungen von Todes wegen unterschieden werden. Eine Stiftung von Todes wegen wird bei dem Tod des Stifters durch ein Testament oder einen Erbvertrag gegründet. Dabei gilt nach § 84 BGB die Stiftung als schon vor dem Tod des Stifters entstanden und kann ihn deshalb beerben.[6] Im Folgenden werden vordergründig private Stiftungen unter Lebenden betrachtet, da hier speziell die Besonderheiten der Beziehung zwischen Stifter und Stiftungsorganen näher herausgearbeitet werden können. Des Weiteren kann der Begriff des Stifters im Folgenden eine oder mehrere Personen umfassen.

2.2 Stiftungszweck und Destinatärkreis

Der Stiftungszweck erweist sich bei der Errichtung einer Stiftung als das wichtigste und grundlegendste Element. Eine Stiftung kann sowohl privatnützige als auch gemeinnützige Zwecke verfolgen. In dieser Arbeit werden jedoch ausschließlich gemeinnützige Stiftungen betrachtet. Gemeinnützig ist der Zweck einer Stiftung dann, wenn er darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern.[7]

Der genau definierte Zweck und die Ziele der Stiftung werden in der Stiftungssatzung begründet, in ihr kommt der Wille des Stifters in entscheidender Weise zum Ausdruck.[8]

Der Stifter muss sich bei der Wahl des Stiftungszwecks keinen inhaltlichen Vorgaben unterwerfen. Der Zweck kann von der Unterstützung bestimmter Gruppen von Menschen bis zu dem Erhalt von beispielsweise kulturell wertvollen Gebäuden reichen. Der Destinatärkreis der Stiftung liegt demnach ganz im Ermessen des Stifters. Hier sind den Wünschen der Stifter kaum Grenzen gesetzt, es sei denn der Zweck gefährdet das Gemeinwohl.[9]

Ergänzend zum grundsätzlichen Zweck der Stiftung wird außerdem das „unternehmerische“ Ziel verfolgt, mit den verfügbaren Mitteln der Stiftung das Leistungspotential der Stiftung optimal auszuschöpfen und einen maximalen Nutzen in der Zweckerfüllung zu erzielen.[10]

2.3 Governance-Strukturen in der Stiftung

Die wichtigsten Grundlagen der Verwaltung einer Stiftung sind ihre Satzung und das geltende Stiftungsrecht. Nach diesen Vorgaben wird eine Stiftung durch die vom Stifter eingesetzten Stiftungsorgane geleitet. Im Folgenden werden die Elemente der Stiftungsführung näher betrachtet.

2.3.1 Stiftungssatzung

Das Stiftungsgeschäft bzw. die Stiftungssatzung beruht auf dem Willen des Stifters zur Errichtung der Stiftung. Die Stiftungssatzung dient als Grundlage der Stiftung und muss im Wesentlichen Namen, Zweck der Stiftung, Sitz, Angaben zum übertragenen Vermögen, Organe der Stiftung und die Bestellung des ersten Vorstands, enthalten.[11]

Der in der Satzung benannte Zweck der Stiftung ist auf Dauer angelegt und soll mit Hilfe des durch den Stifter übertragenen Vermögens an die Stiftung verfolgt werden.[12] Um diese Ziele erfüllen zu können, bedarf es einer personellen Ausstattung der Stiftung, da die Stiftung im Gegensatz zu Vereinen oder Gesellschaften keine Mitglieder oder Gesellschafter besitzt. Die Organe müssen dementsprechend festgelegt und mit natürlichen Personen besetzt werden um die Stiftung handlungsfähig zu machen.

Dies kann durch den Stifter oder eine durch ihn bestimmte dritte Person erfolgen. Mit Übertragung des Vermögens und Benennung der Organe schwindet bzw. erschöpft sich der Einfluss des Stifters auf die Stiftung, sofern er nicht selbst bei der Erstbesetzung Mitglied eines der Stiftungsorgane ist oder eine ihm nahe stehende Personen für die Organe bestellt.[13]

Die Stiftung wird also wie andere juristische Personen im Rechtsverkehr durch natürliche Personen vertreten, die als Organe der Stiftung fungieren.

Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestanforderung fordert lediglich, dass die Stiftung über einen Vorstand verfügen muss.[14] Darüber hinaus können weitere Stiftungsorgane bestellt werden, dies hängt von dem Stifterwillen ab.[15] In der Regel sollte, abgesehen von kleinen Stiftungen, eine Stiftung neben dem Stiftungsvorstand ein weiteres Gremium wie Aufsichtsrat, Beirat, Stiftungsrat oder ein Kuratorium vorsehen. Die Mitglieder der Stiftungsorgane nehmen ihr Amt im Interesse der Zweckerfüllung unabhängig wahr. Die Gremien können je nach Verfassung der Stiftung mit mehr oder weniger Funktionen ausgestattet werden.[16]

2.3.2 Stiftungsvorstand

Der Vorstand einer Stiftung kann aus einer oder mehreren Personen bestehen. Ist der Vorstand das einzige Organ, so muss der Stiftungsvorstand alle anfallenden Aufgaben erfüllen, vor allem die Verwaltung des Stiftungsvermögens und die zur Zweckerfüllung erforderliche Geschäftstätigkeit. Der Stiftungsvorstand führt die laufenden Geschäfte der Stiftung nach Maßgabe von Gesetz, Satzung und den Beschlüssen des Stiftungsrates, sofern die Stiftung über ein weiteres Organ verfügt.

2.3.3 Weitere Stiftungsorgane

Neben Stiftungsvorstand kann es, wie bereits genannt, weitere Stiftungsorgane oder Entscheidungsgremien geben, abhängig vom Willen des Stifters. Das Aufsichtsgremium als weiteres Organ kann in Form eines Aufsichtsrats, Beirats, Stiftungsrats oder eines Kuratoriums auftreten. Die Befugnisse und Aufgaben des Aufsichtsgremiums können verschiedener Natur sein, dies ist abhängig von der Satzung. Die Ausstattung eines solchen Gremiums kann von der Beratungs- und Überwachungsfunktion bis hin zu einer Weisungs- und Entscheidungsbefugnis reichen. Dies kann z.B. die Bestellung und Abberufung des Vorstands, die Prüfung des ihm vom Vorstand vorgelegten Jahresabschlusses, Bewertung der Zielerfüllung und Kontrolle des Vorstands beinhalten. Insbesondere bei größeren Stiftungen wird zusätzlich zum Stiftungsvorstand oftmals ein Stiftungsrat eingesetzt, der unter anderem Grundlagen, Unternehmensziele und Konzeptionen beschließt.

2.4 Prinzipal-Agenten-Beziehungen in der Stiftung

Das Stiftungsgesetz Nordrhein-Westfalen bildet die Grundlage des Charakters der im Folgenden betrachteten Prinzipal-Agenten Beziehung:

„Die Stiftungsorgane haben die Stiftung so zu verwalten, wie es die

nachhaltige Verwirklichung des Stiftungszwecks im Sinne der

Stiftungssatzung oder des mutmaßlichen Willen der Stifterin oder des

Stifters erfordert.“[17]

Die Prinzipal-Agenten Beziehung in der Stiftung besteht zwischen dem Stifter und den Stiftungsorganen. In dieser Beziehung stellen der Stifter den Prinzipal und die Stiftungsorgane den Agenten dar. Der Stifter und Gründer der Stiftung beauftragt die Stiftungsorgane, die Stiftung in seinem Sinne zu führen und zu verwalten.

Eine weitere Prinzipal-Agenten Beziehung besteht zwischen den Stiftungsorganen, wie beispielsweise zwischen dem Stiftungsrat und dem Stiftungsvorstand. Die weiteren Ausführungen beschränken sich jedoch auf die Beziehung zwischen Stifter und Stiftungsorganen. Stifter und Prinzipal sowie Stiftungsorgane und Agent werden in den folgenden Ausführungen synonym betrachtet.

2.4.1 Probleme

Wie in jeder Prinzipal-Agenten Beziehung können auch in der hier betrachteten verschiedene Probleme auftreten. Beauftragt der Stifter die Stiftungsorgane, in seinem angestrebten Sinne zu handeln, besteht ein „Agency“- oder ein Delegationsproblem. Dieses Problem der Delegation stellt sich auf verschiedene Weise dar. Zwischen dem Stifter und den Stiftungsorganen herrschen Informationsasymmetrien.[18] Beide Parteien können über Informationen verfügen, die dem anderen verborgen bleiben. Die genauen Absichten und Ziele der Stiftungsorgane sind dem Stifter nicht bekannt und können von seinen eigenen abweichen. Diese Defizite führen zu den Problemen der „hidden information“ und der „hidden intention“. Der Stifter hat weiterhin nicht die Möglichkeit, das Vorgehen und die Entscheidungen der Stiftungsorgane umfassend zu überprüfen und zu überwachen. Es besteht demnach die Möglichkeit, dass die Stiftung auf eine Art und Weise geführt und verwaltet wird, die nicht den Wünschen des Stifters entspricht. Dies beschreibt das Problem der „hidden action“. Zusammengefasst können diese hier genannten Probleme zur Folge haben, dass Mittel der Stiftung für Zwecke verwendet werden, die sich nicht an den in der Stiftungssatzung festgelegten Zielen der Stiftung orientieren[19].

2.4.2 Lösungsansätze

In der Literatur werden verschiedene Lösungsansätze, wie mit den Problemen in Prinzipal-Agenten Beziehungen umzugehen ist, beschrieben. Zunächst besteht die Möglichkeit des Abbaus der Informationsasymmetrien.

Der Stifter kann beispielsweise regelmäßigen Report über die erbrachten Leistungen und die getroffenen Entscheidungen von den Stiftungsorganen verlangen. Des Weiteren können Kontrollen durch den Prinzipal oder durch ihn eingesetzte Kontrollorgane erfolgen. Die oben beschriebenen Gremien wie Stiftungsrat, Kuratorium, etc. können hier eine entscheidende Überwachungsrolle übernehmen. Falls mehrere Stiftungsorgane in der Stiftung agieren, wird die Gefahr gesenkt, dass sich ein Stiftungsorgan in seinen Handlungen zu sehr von der Stiftungssatzung entfernt. Der Agent, also die Stiftungsorgane können ihrerseits durch „Signalling“ zu einer Verbesserung der Situation der asymmetrischen Informationen beitragen, indem sie ihr Wissen und ihre Informationen dem Prinzipal zur Verfügung stellen.[20]

[...]


[1] Vgl. Andrick/Suerbaum, Stiftung und Aufsicht, 2001, S. 14

[2] Vgl. Schick et al., Praxishandbuch Stiftungen, 2001, S. 30f

[3] Im Weiteren wird das Stiftungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen vom 15.02.2005 als gesetzliche Grundlage genutzt

[4] Vgl. Innenministerium NRW, http://www.im.nrw.de/bue/13.htm [12.05.06]

[5] Vgl. Andrick/Suerbaum, Stiftung und Aufsicht, 2001, S. 21-45

[6] Vgl. § 84 BGB

[7] Vgl. Bundesverband Deutscher Stiftungen, www.stiftungen.org

[8] Vgl. Andrick/Suerbaum, Stiftung und Aufsicht, 2001, S. 16

[9] Vgl. § 27 Stiftungsgesetz NRW

[10] Vgl. www.stiftungsberatung.de [26.04.2005]

[11] Vgl. Berndt, Stiftung und Unternehmen (1995), S.88

[12] Vgl. Schick et al, Praxishandbuch Stiftungen, 2001, S. 30-31

[13] Vgl. Andrick / Suerbaum, , Stiftung und Aufsicht, 2001

[14] Vgl. §§ 86 S.1 in Verbindung mit 26 BGB

[15] Vgl. Andrick / Suerbaum, , Stiftung und Aufsicht, 2001

[16] Vgl. Berndt, Stiftung und Unternehmen (1995), S. 91-93

[17] Vgl. Stiftungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (StiftG NRW) §4 (1) 15. Februar 2005

[18] Vgl. Schillhofer, A., Corporate Governance and Expected Stock Returns, 2001, S 8-12

[19] Vgl. Hermalin, B. , Hidden Action and Incentives, 2000, S.1-3

[20] Vgl. Akerlof, G., The Market for ‚Lemons‘ and the Market Mechanism,

Quarterly Journal of Economics 84 (1970), S. 485 –500

Ende der Leseprobe aus 20 Seiten

Details

Titel
Stiftung vs. Vermögensverwaltung - Abbildung von Zielen in Governance-Strukturen
Hochschule
Universität Münster  (Institut für Genossenschaftswesen)
Veranstaltung
Wirtschafts- und Finanzseminar: Die Principal-Agent-Theorie und ihre Anwendungen
Note
2,3
Autor
Jahr
2006
Seiten
20
Katalognummer
V59053
ISBN (eBook)
9783638530828
ISBN (Buch)
9783656782148
Dateigröße
553 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Stiftung, Vermögensverwaltung, Abbildung, Zielen, Governance-Strukturen, Wirtschafts-, Finanzseminar, Principal-Agent-Theorie, Anwendungen
Arbeit zitieren
Jovanna Fulland (Autor:in), 2006, Stiftung vs. Vermögensverwaltung - Abbildung von Zielen in Governance-Strukturen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/59053

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