Provokation oder Sachpolitik? - Aktivitäten und Sprache der rechtsextremistischen NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag


Hausarbeit (Hauptseminar), 2005

74 Seiten, Note: 1,2


Leseprobe


Inhalt

Einleitung

1. Darlegung des methodischen Vorgehens

2. Definitionen und Abgrenzungen
2.1. Rechtsextremismus und „Neue Rechte“
2.2. Opposition im parlamentarischem System

3. Exkurs: Der sächsische Landesverband der NPD vor und nach der Landtagswahl

4. Die NPD im Sächsischen Landtag
4.1. Biographische Anmerkungen zu den sächsischen NPD-Abgeordneten
4.2. Der Aufbau einer professionelle Fraktionsstruktur
4.3. Parlamentarische Initiativen und Arbeitsschwerpunkte der NPD-Fraktion
4.4. Auftreten und Sprache der NPD-Abgeordneten in den Plenarsitzungen
4.5. Parlamentarische Aktivitäten der NPD-Abgeordneten in der Plenarsitzungen

5. Fazit

6. Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Anlagenverzeichnis

1 - Schaubild: Strukturen der sächsischen NPD

2 - Schaubilder: Wählerstimmen der NPD nach Altersgruppen

3 - Karte: Wählerstimmen der NPD zur Landtagswahl 2004

4 - Tabelle: Wahlergebnisse nach Landtagswahlkreisen

5 -Tabelle: Biographische Angaben der sächsischen NPD-Abgeordneten

6 - Tabelle: Funktionen der NPD Abgeordneten innerhalb des Landtages

7 - Tabelle: Offizielle Fraktionsmitarbeiter

8 - Abbildung: Kleine Anfragen der NPD-Abgeordneten vom 19. Oktober 2004 - 23. Juni 2005

9 - Abbildung: Häufigkeit der von der DVU bedienten Politikfelder bezüglich der von ihr eingebrachten Parlamentarischen Initiativen

10 - Schaubild: Analysekriterien für die Plenarreden der rechtsextremen NPD-Fraktion im sächsischen Landtag

11 - Tabelle: Verwendetes Raster für die Redeanalyse

Einleitung

Mit dem Wahlerfolg der rechtsextremen NPD in Sachsen, der damit erstmals wieder seit 1969 der Einzug in ein Länderparlament gelang, setzte eine große öffentliche Diskussion um den Umgang mit dieser Partei und über deren zukünftige parlamentarische Arbeit ein. Mit der hier vorliegenden Untersuchung soll eine Zwischenbilanz nach gut einem Jahr NPD im Sächsischen Landtag gezogen werden.

Seit ihrem Einzug in den Landtag schafft es die NPD immer wieder, in den Medien reden von sich zu machen. Im Rahmen dieser Arbeit soll sich deshalb mit der sächsischen NPD-Fraktion auseinander gesetzt werden, insbesondere mit deren Auftreten und Sprache in den Plenarsitzungen. Dabei wird zu hinterfragen sein, welches Verständnis von Oppositionshandeln die NPD-Abgeordneten mit ihren Reden zum Ausdruck bringen und ob sich Tendenzen einer professionalisierten Parlamentstätigkeit erkennen lassen.

Aus dieser untersuchungsleitenden Frage ergeben sich drei Hypothesen, die schwerpunktmäßig in der Arbeit betrachtet werden sollen. Der NPD-Bundesvorstand verfolgt ein Vier – Säulen - Konzept: den „Kampf um die Straßen“, den „Kampf um die Köpfe“, den „Kampf um die Parlamente“ und den „Kampf um den organisierten rechten Willen.“ Besonders bei den drei letztgenannten Säulen kommt der NPD-Landtagsfraktion nach eigenem Bekunden besondere Bedeutung zu. Deshalb ist die erste Hypothese, der nachgegangen werden soll, dass die rechtsextreme NPD in Sachsen bestrebt ist, ihre Rolle als Oppositionspartei auszufüllen, um ihre Akzeptanz in der Bevölkerung zu vergrößern, um so weitere Erfolge, z.B. bei der Bundestagswahl, zu erzielen. Es wird also zu untersuchen sein, inwieweit die Oppositionsarbeit der Rechtsaußenfraktion populistisch oder sachlich geprägt ist. Seit dem Einzug der NPD in den Landtag kommt es regelmäßig zu Eklats. Die These in diesem Zusammenhang ist, dass die NPD im vollen Bewusstsein diese Eklats provoziert, um mediale Aufmerksamkeit zu erreichen. Da die Landtagsfraktion der NPD sich in ihrem Auftreten und in ihrer Artikulation von großen Teilen ihrer rechtsextremen Klientel unterscheidet, wird als drittes die These aufgestellt, dass die Fraktion sich um eine Intellektualisierung bemüht und zum Netzwerk der „Intellektuellen Neuen Rechten“ gezählt werden kann. Im Rahmen dieser Arbeit wird deshalb danach zu fragen sein, inwieweit die sächsische NPD populistisch agiert oder sich an den Ideologien der ‚Neuen Rechten’ orientiert.

In der nachfolgenden Untersuchung werden also die Handlungsmuster der rechtsextremen NPD-Fraktion untersucht. Hierfür muss zunächst geklärt werden, was unter Rechtsextremismus und „Intellektuelle Neue Rechte“ in der deutschen Extremismusforschung verstanden wird. Um die Oppositionstätigkeit zu bewerten, ist es ferner nötig, diesbezüglich Definitionen vorzunehmen. Bevor mit der Analyse des parlamentarischen Verhaltens begonnen werden kann, erscheint es unausweichlich, auf die Geschichte des sächsischen NPD-Landesverbandes und dessen Wahlkampf im Jahr 2004 einzugehen.

Um ein umfassendes und ausgewogenes Bild der NPD-Tätigkeit zu geben, sollen die Abgeordneten und ihre vorparlamentarischen Qualifikationen ebenfalls näher dargestellt werden. Da für eine effektiv arbeitende Fraktion Mitarbeiter unentbehrlich sind, wird auch auf diese näher eingegangen werden müssen. Anschließend soll sich dem Schwerpunkt der Untersuchung zugewendet werden: den parlamentarischen Arbeitsschwerpunkten, dem Auftreten und der Qualität der Aktivitäten.

Empirische Grundlage der nachstehenden Untersuchungen sind in erster Linie die Reden der rechtsextremen Landtagsabgeordneten. Ergänzt werden diese durch wissenschaftliche Sekundärliteratur, sowie durch fortlaufende Berichterstattung der Presse, mündliche Expertengespräche mit Mitgliedern und Mitarbeitern des Sächsischen Landtages sowie durch Mitschriften und Notizen, die während der Plenarbesuche im Landtag angefertigt wurden.

1. Darlegung des methodischen Vorgehens

Die vorliegende Arbeit hat zum Ziel, das parlamentarische Oppositionsverhalten der rechtsextremen NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag zu untersuchen. Dabei soll es weniger darum gehen nachzuweisen, inwieweit die NPD offen oder versteckt verfassungsfeindliche Ziele verfolgt, sondern es sollen Schwerpunkte der inhaltlichen Arbeit, die Professionalität der rechtsextremen Abgeordneten sowie die Bedeutung der NPD-Fraktion für die Rechte deutlich herausgearbeitet werden. Wie bereits beschrieben liegt bei diesem Vorhaben ein Schwerpunkt auf der inhaltlichen Analyse jener Reden, welche die NPD seit ihrem Einzug in den Sächsischen Landtag im September 2004 in den Plenarsitzungen gehalten hat.

Da in der Literatur der deutschen Extremismusforschung ein ziemliches Durcheinander von Definition herrscht, soll im ersten Teil dieser Arbeit zunächst ein Überblick über die wissenschaftliche Diskussion gegeben werden. Ziel ist es dabei, keine weitere neue Definition von Rechtsextremismus hervorzubringen, vielmehr soll eine Begriffsbestimmung gefunden werden, die sowohl auf die NPD mit ihren Subkulturen passt, als auch ihre parlamentarischen Vertreter mit umschließt. Denn eines ist unzweifelhaft, die NPD-Abgeordneten können nicht als ‚gemäßigte rechte Gruppierung’ bezeichnet werden, die losgelöst von ihrer rechtsextremen Mutterpartei agiert.

Nachdem also mit Hilfe wissenschaftlicher Sekundärliteratur eine Definition des Begriffes Rechtsextremismus vorgenommen wurde, sollen Merkmale herausgearbeitet werden, welche die Ideologie des Rechtsextremismus charakterisieren. Im weiteren Verlauf der Arbeit soll dargestellt werden, ob der sächsische NPD-Landesverband, der bei vergangenen Wahlen stets an Zustimmung in der Bevölkerung gewann, rechtsextreme Ziele verfolgt.

Zunehmend, so wird in der wissenschaftlichen Literatur betont, bemüht sich die Rechte um eine Intellektualisierung um breitere Zustimmung bei Bürgern aus der Mitte der Gesellschaft zu erhalten. Die Vertreter dieser Strategie nennt man ‚Intellektuelle Neue Rechte’ bzw. ‚Neue Rechte’ die sich in den letzten dreißig Jahren zu einem losen aber sogar international agierenden „Netzwerk“ zusammengeschlossen haben. Inwieweit man die sächsische NPD-Fraktion zu dieser ‚Neuen Rechten’ zählen kann soll u.a. im Kapitel 4 intensiv herausgearbeitet werden.

Bevor dies aber geleistet werden kann, ist es nötig, zu definieren, was unter dem Phänomen ‚Neue Rechte’ verstanden wird. Wolfgang Gessenharter hat einen aufschlussreichen Beitrag über die Theoriegrundlagen und Ideologiemerkmale der ‚Neuen Rechten’ vorgelegt.[1]Diese sollen für die weiteren Untersuchungen in Bezug auf die Landtagsfraktion leitend sein.

Da die NPD seit der Wahl 2004 zu den vier Oppositionsparteien im sächsischen Landtag zählt und es Anspruch der vorliegenden Arbeit ist, deren parlamentarische Verhaltensweisen zu untersuchen, soll zu Beginn der Arbeit, unter Bezugnahme politikwissenschaftlicher Handbücher, der Begriff „Opposition“ sowie deren Typen und Aufgaben charakterisiert werden.

Um ein objektives Bild über die NPD im Sächsischen Landtag zu geben, kann auf eine Analyse der Fraktionsstruktur nicht verzichtet werden. Da rechtsextreme Fraktionen nur sehr wenig über ihr Innenleben preis geben, muss sich diesbezüglich auf Zeitungsartikel, Berichte des Verfassungsschutzes und eigene Gespräche mit Mitarbeitern des Sächsischen Landtages bezogen werden.

Gleiches gilt für das Auftreten, die Rhetorik sowie Mimik und Gestik der NPD’ler im Landtag. Da noch keine wissenschaftlichen Publikationen zu diesem Bereich der Arbeit erschienen sind, wird sich auf Zeitungsmeldungen und eigene Beobachtungen bei zwei Vor-Ort-Besuchen im Sächsischen Landtag zu stützen sein.

Hinsichtlich der parlamentarischen Initiativen wird auf statistisches Material des Landtages zurück gegriffen. Da es keine Zahlen bezüglich der Häufigkeit über die von der NPD bedienten Politikfelder gibt, werden diese aus den Plenarprotokollen des Landtages zu ermitteln sein. Hierzu werden alle von der NPD-Fraktion bis zum 20. Mai 2005 eingebrachten Anträge, Gesetzesentwürfe und Änderungsanträge herausgefiltert, bestimmten Politikfeldern (z.B. Arbeit, Soziales, Bildung) zugeordnet und ausgezählt. Dieses Verfahren setzt die Annahme voraus, dass die NPD gerade auf solchen Politikgebieten durch eigene Anträge auffallen will, die sie in ihrer parlamentarischen Arbeit als Schwerpunkt betrachtet.

Eine Hauptquelle für den wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn bezüglich der parlamentarischen Tätigkeit stellen die Reden der NPD-Landtagsabgeordneten im Zeitraum vom 19. Oktober 2004 (1. Sitzung des 4. Sächsischen Landtages) bis 20. Mai 2005 (19. Sitzung des 4. Sächsischen Landtages), dar. Im Rahmen einer „Strukturierenden Inhaltsanalyse“ soll eine Einordnung der parlamentarischen Aktivitäten vorgenommen und hinterfragt werden, inwieweit die sächsische NPD-Fraktion zum „Netzwerk“ der ‚Neuen Rechten’ gezählt werden kann.

Es soll also eingeschätzt werden, ob die NPD-Fraktion lediglich Protestpolitik betreibt oder durchaus an Sachpolitik interessiert ist. Zur Analyse wird sich, mit einigen Anpassungen auf die sächsische NPD, an jenen Kriterien orientiert werden, die Everhard Holtmann bezüglich seiner Untersuchung über die DVU im Magdeburger Landtag aufgestellt hat.[2]Dies erscheint auch deshalb sinnvoll, weil diese das beinhalten, was bei der Definition von Rechtsextremismus ausgeführt wird. Demnach sind Kriterien, welche eine Protestpolitik charakterisieren: Verbale Provokation von Personen und Institutionen, Tabubrüche und Regelverletzungen (unkonventionelles Parlamentsverhalten), das Selbstbild vs. Feindbild (NPD vs. „Parteienkartell“) und plakative bzw. populistische Äußerungen. Kriterien, die eine an der inhaltlichen Auseinandersetzung orientierte Politik kennzeichnen sind: Interessenvertretung der „kleinen Leute“, ideologisch unterlegte Themensetzung, Verfahrensgehorsam und sachargumentative Begründungen (konventionelles Parlamentsverhalten), Konformität mit „Altparteien“ und „demokratische“ Legitimatoren. Einen Kategorie, die sowohl die protest- als auch die sachpolitische Strategie bezeichnet, ist die Berufung auf die demokratische Ordnung des Grundgesetzes. (Vgl. Anlage 10 & Anlage 11).

Das Kriterium „ideologisch unterlegte Themensetzung“ wird zusätzlich in die Ideologiemerkmale der ‚Neuen Rechten’ untergliedert, um so herauszuarbeiten, wie sehr die Äußerungen der NPD-Abgeordneten sich an den Ideologien der ‚Intellektuellen Neuen Rechten“ orientierend.

Die Analysekriterien von Everhard Holtmann leisten zudem, dass man den Oppositionstyp benennen und die Erfüllung von Oppositionsfunktionen durch die NPD-Fraktion bewerten kann.

2. Definitionen und Abgrenzungen

2.1. Rechtsextremismus und „Neue Rechte“

Bevor die Aktivitäten der rechtsextremen sächsischen Landtagsfraktion beschrieben werden können, bedarf es zunächst einiger möglichst präziser Definitionen, um für eben diese Betrachtungen und Analysen ein einheitliches und unmissverständliches Begriffsverständnis zu haben. In der wissenschaftlichen Literatur findet sich eine nahezu unerschöpfliche Vielfalt an Erklärungen für Begriffe wie Rechtsradikalismus, Rechtsextremismus, Rechtspopulismus, Neo-Faschismus oder Neue Rechte. Dies liegt zum Teil daran, dass die Autoren mit diesen Begriffe ganz unterschiedliche Dimensionen meinen. „Diese reichen von der individuellen Ebene der Einstellungen oder Ideologien (Autoritarismus, Rassismus, Nationalismus, Faschismus) und des Verhaltens (Wahlverhalten, Mitgliedschaft in Organisationen, Protestverhalten oder Gewalttätigkeit) bis zur gesellschaftlichen und politischen Ebene (Subkulturen, Parteien und Gruppierungen, Institutionen).“[3]

Aber auch innerhalb dieser Dimensionen herrscht eine große Verwirrung. So wird z.B. die DVU gelegentlich als rechtsradikal, als rechtspopulistisch und dann wieder als rechtsextrem bezeichnet. In der deutschen Literatur überwiegt seit den siebziger Jahren der Begriff Rechtsextremismus und hat damit scheinbar den bis dahin gebräuchlicheren Begriff Rechtsradikalismus abgelöst. Es wäre aber verfehlt anzunehmen, dass Extremismus die modernisierte Form von Radikalismus sei.

Michael Minkenberg versucht in seinem 1998 erschienenen Buch über die „Neue radikale Recht“ im Internationalen Vergleich den Versuch, die Begriffsvielfalt zu überwinden.

Dazu schlägt er zwei Vorgehensweisen vor.[4]Erstens, indem man die Einstellungen von Personen des rechten Milieus in einer Meinungsumfrage abfragt und dann den Rechtsextremismus als äußersten rechten Pol der Skala definiert. Die verschiedenen Einstellungen der Rechtsradikalen sollen dann den „Begriff“ Rechtsradikalismus inhaltlich konkretisieren. Mit diesem methodischen Vorgehen eines analytischen Strukturbegriffes sieht Minkenberg gerade im internationalen Vergleich große Potenziale. „Durch ein Festmachen an konkreten historischen und gesellschaftlichen Bedingungen rechtsradikaler Ideologie wird die Möglichkeit der Veränderung und Anpassung derselben an geschichtlichen Entwicklungen ausgeblendet.“ Hierdurch sollen nun die gemeinsamen Kennzeichen der „internationalen Rechten“ deutlich werden.

Die zweite Methode zur Begriffsbestimmung von Rechtsradikalismus sieht Minkenberg in der ideengeschichtlichen Definition. Diesbezüglich unterscheidet Eatwell vier Typen der Rechten, die alle das Ziel haben eine vergangene politische Ordnung zu verteidigen bzw. wieder herzustellen.[5]Die ‚moderate Rechte’ ist danach eine „Mischung aus Konservierung der Vergangenheit und begrenzter Akzeptanz von graduellen Wandel.“ Die ‚reaktionäre Rechte’ lehnt den Fortschritt entschiedener ab und möchte notfalls auch mit Gewalt vergangene Verhältnisse wieder herstellen. Die ‚radikale Rechte’ ist eine „Gegenbewegung zur Linken und vereint Populismus, sozialistische Orientierung und Nationalismus mit einer kritischen Haltung zur liberalen Demokratie und zum Parteienwettbewerb.“ Die ‚extreme Rechte’ lehnt nach den ideengeschichtlichen Überlegungen Eatwells die liberale Demokratie völlig ab. „Ihre antiliberale Haltung ist verbunden mit einer Sorge um die öffentliche Moral und sie versucht, die Öffentlichkeit über nationalistische, rassistische und verschwörungstheoretische Themen zu mobilisieren, wobei sie auch nicht vor Gewaltanwendung zurückschreckt.“[6]Der Nachteil dieser Typologie ist, dass sich verschiedene rechte Parteien und Gruppierungen nicht immer einem einzigen Typ zuordnen lassen. Die einzelnen Typen passen auf die NPD mal mehr und mal.

Michael Minkenberg schlägt deshalb vor, eine Verbindung zwischen ideengeschichtlicher Definition und analytischen Strukturbegriff herzustellen, um so einen Begriff von Rechtsradikalismus zu erlangen.

Am Ende seiner Studie kommt er somit zu dem Ergebnis, dass Rechtsradikalismus definiert ist „als politische Ideologie, die im Kern aus einem Mythos einer homogenen Nation, einem romantischen Ultranationalismus, besteht, der sich tendenziell gegen die liberale und pluralistische Demokratie und die Kategorien von Individualismus und Universalismus richtet. Rechtsradikale wollen nicht zurück zu vordemokratischen Herrschaftsformen wie Monarchie oder Feudalstaat. Sie wollen durchaus Volksherrschaft, , aber eher im Sinne von Ethnokratie als Demokratie. Diese Definition richtet den Nationsgedanken ins Zentrum der Überlegungen, der zwischen den Polen von demos und ethnos liegt.“5 Im Unterschied zu anderen Autoren kommt Minkenberg im Folgenden zu dem Schluss, dass „rechtsextrem eine rechtsradikale Haltung [ist], die zudem die Verfassung oder geltende demokratische Prinzipien explizit in Frage stellt oder die Bereitschaft umfasst, zur Durchsetzung politischer Ziele Gewalt anzuwenden. Der nationalistische Mythos im rechtsradikalen Denken besteht also darin, dass in der Konstruktion nationaler Zugehörigkeit spezifische ethnische, kulturelle, d.h. auch religiöse, und politische Ausgrenzungskriterien verschärft und zu kollektiven Homogenitätsvorstellungen verdichtet werden.“[7]

Nach dieser Definition von Minkenberg, sind jene Parteien rechtsextrem, die gezielt auf die völlige oder weitgehende Abschaffung der im Grundgesetz niedergelegten demokratischen Werte hinarbeitet und dabei durchaus den Einsatz von verfassungswidrigen Mittel befürworten. Ganz anders sehen dies Hans – Uwe Otto und Roland Merten. „Rechtsradikal sollen demnach nur Einstellungen und Handlungen heißen, in denen zur Durchsetzung der rechtsextremen Zielsetzungen Gewalt als grundsätzlich legitimes Mittel akzeptiert wird.“[8]

Sowohl bei Minkenberg, als auch bei Otto und Merten ist der entscheidende Unterschied der der Gewaltanwendung! Kann es aber richtig sein, dass rechtsradikal die Steigerungsform von rechtsextrem ist? Und wenn ja, wieso ist dann bei dem anderen Autor rechtsextrem die Steigerungsform von Rechtsradikal?

Davon abgesehen, dass die deutschen Verfassungsschutzämter, wie Minkenberg, als „radikal“ jene Positionen nennen, die noch im Rahmen des Grundgesetz bleiben und als „extremistisch“ jene bezeichnen, die gegen die demokratische Grundordnung zu Felde ziehen, bleibt zweifelhaft, ob es Minkenberg gelang, die Begriffsvielfalt in der Extremismusforschung zu überwinden! Schon der Titel seines Buches „Neue radikale Rechte“ ist eine neue Wortschöpfung aus den bis dahin gebräuchlichen Begriffen „rechtsradikal“ und „Neue Rechte“. Vielmehr rief Minkenberg mit seiner Definition erneute Diskussionen bezüglich einer Begriffsbestimmung hervor, die wohl auch zukünftig - wegen der wachsenden Erfolge politischer Populisten und Extremisten - verstärkt fortgeführt werden wird.[9]

Wolfgang Gessenharter schlägt vor, als extremistisch jene Gruppierungen zu bezeichnen, die vom Verfassungsschutz wegen ihrer verfassungsfeindlichen Zielsetzungen beobachtet werden. Wenn es aber um empirische oder gar vergleichende Analysen geht, sollte ein anderer Begriff, z.B. radikal, verwandt werden, der mehr Freiraum für die zutreffenden Ergebnisse lässt. Denn häufig lassen sich keine eindeutigen Kriterien formulieren, die es ermöglichen, die Vielfalt der Gruppierungen zu definieren, die sich in Westeuropa am Rand oder außerhalb des demokratischen Normbereiches bewegen.

In der deutschen Extremismusforschung hat sich in den vergangenen dreißig Jahren der Begriff Rechtsextremismus durchgesetzt. Backes und Jesse verstehen ‚politischen Extremismus’ „als Sammelbezeichnung für unterschiedliche politische Gesinnungen und Bestrebungen, die sich in der Ablehnung des demokratischen Verfassungsstaates und seiner fundamentalen Werte und Spielregeln einig wissen, sei es, dass das Prinzip menschlicher Fundamentalgleichheit negiert (Rechtsextremismus), sei es, dass der Gleichheitsgrundssatz auf alle Lebensbereiche ausgedehnt wird und die Idee der individuellen Freiheit überlagert (Kommunismus), sei es, dass jede Form von Staatlichkeit als „repressiv“ gilt (Anarchie).“[10]

Ausgehend von diesem Extremismusbegriff ergibt sich die Definition von Jaschke bezüglich Rechtsextremismus, der für die folgende Arbeit Maßstab sein soll. Diese Definition stellt nicht die Verfassungsfeindlichkeit, nicht die Gewaltanwendung und auch nicht die Ideologie der Ungleichheit in den Mittelpunkt. Deshalb scheint sie für die rechtsextremistische NPD Landtagsfraktion in Sachsen treffend zu sein, weil die Fraktion eben keines dieser drei Charakteristika in den Mittelpunkt ihrer parlamentarischen Aktivitäten stellt. Jaschke definiert Rechtsextremismus als „die Gesamtheit von Einstellungen und Verhaltensweisen und Aktionen, organisiert oder nicht, die von der rassisch oder ethisch bedingten Ungleichheit der Menschen ausgehen, nach ethnischer Homogenität von Völkern verlangen und das Gleichheitsgebot der Menschenrechts-Deklarationen ablehnen, die den Vorrang der Gemeinschaft vor dem Individuum betonen, von der Unterordnung des Bürgers unter die Staatsräson ausgehen und die den Wertepluralismus einer liberalen Demokratie ablehnen und Demokratisierung rückgängig machen wollen.“[11]Rechtsextremismus, so erklärt Jaschke in der Folge, will den Individualismus aufheben, zugunsten einer völkischen, kollektivistischen, ethisch homogenen Gemeinschaft, einen starken Nationalstaat und den Multikulturalismus entschieden bekämpfen. Ferner ist er eine „antimodernistische, auf soziale Verwerfungen industriegesellschaftlicher Entwicklungen reagierende, europaweit formierende soziale Protestbewegung.“9 Dass Jaschke die Rechtsextremisten als eine „soziale Protestbewegung“ bezeichnet, macht seine Definition für die NPD in Sachsen besonders passend.

Der Populismusbegriff, den einige Wissenschaftler verwenden, liegt auf einer anderen Ebene als der Extremismusbegriff. Bisher wurden besonders solche Parteien als populistisch bezeichnet, den der Sprung in nationale Parlamente gelang, z.B. Forza Italia, Front National, DVU. Wenn eine Partei populistisch agiert und damit Wahlerfolge erzielt, schließt dies allerdings nicht aus, dass sie auch extremistisch sein kann. Der Populismusbegriff sollte, um keine noch größeren Verwirrungen hervorzurufen, auf den Mobilisierungsstil von Bewegungen und Parteien beschränkt bleiben. Den Mobilisierungsstil kennzeichnet, dass sich populistisch agierende rechte (z.B. DVU) wie linke (z.B. PDS) Bewegungen als Anwalt der „kleinen Leute“ präsentieren, sich betont volkstümlich und kämpferisch geben, sich scheinbar anti-intellektuell geben und ein konkretes, realisierbares Sachprogramm oft nicht vorhanden ist.[12]

Die ideologischen Besonderheiten des Rechtsextremismus, welche sich mehr oder minder stark auf jede Bestrebung anwenden lassen, sind: Erstens die Ideologie der Ungleichheit, zweitens die Überbewertung ethnischer Zugehörigkeit, drittens das antipluralistische und identitäre Gesellschaftsverständnis und viertens der Autortitarismus.[13]

Die Ideologie der Ungleichheit bewertet die ethnischen, geistigen und körperlichen Unterschiede über und leitet daraus gleich eine menschliche Ungleichheit ab. Dies muss nicht notwendigerweise in Form einer Hierarchisierung in höherwertige und minderwertige Menschen (Rassismus) erfolgen. Allein die Forderungen von Zuweisung eines minderen Rechtsstatus wegen ethnischer Unterschiede ist Ausdruck dieser Ideologie. Zur Überwertung ethnischer Zugehörigkeit zählen solche Äußerungen, die die „eigene Nation“ oder „eigene Rasse“ als höherwertig beschreiben und daraus eine Abwertung und Geringschätzung von nicht zur eigenen „Nation“ oder „Rasse“ gehörenden Personen vornehmen. Die Ablehnung des Nebeneinanders verschiedener Interessengruppen und Parteien sowie eine eingeforderte Einheit von Regierenden und Regierten kennzeichnen das antipluralistische und identitäre Gesellschaftsverständnis der Rechtsextremen. Hieran schließt sich das vierte Ideologieelement an, der Autoritarismus für die politische Ebene. Hierbei wird der Staat über die Gesellschaft gestellte, der wiederum die Gesellschaft einseitig dominiert. Das Prinzip der Herrschaftsteilhabe für den Einzelnen wird damit also außer Kraft gesetzt. Hieraus erklärt sich auch die Abneigung gegenüber dem Parlamentarismus, der die Regierung abhängig macht vom Parlament. „Auffassungen der extremistischen Rechten streben von daher auch einen starken Staat an, nicht nur im Sinne einer verstärkten Intervention in das gesellschaftliche und individuelle Handeln, sondern auch als einseitige Dominanz über die Gesellschaft.“[14]

Seit den siebziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts entstanden kleine Theoriezirkel, die bemüht sind, eine intellektuelle und zeitgemäße Orientierung für die gesamte Rechte zu erarbeiten. Dabei stützen sie sich besonders auf die Ideen der ‚Weimarer Konservativen Revolution’. Bei der „intellektuellen Neuen Rechten“[15]kann man nicht von einer festgefügten Organisation oder Partei sprechen. „Vielmehr ist sie ein eher loses Netzwerk aus Personen, politischen Projekten, Publikationen und Verlagen (z.B. Deutsche Stimmeverlag Sitz in Riesa).“[16]Ziel der ‚Neuen Rechten’ ist es auf die politische Kultur im Sinne ihrer, noch näher zu beschreibenden, Ideologie einzuwirken, um so die politische Meinungsführerschaft zu erhalten.

Die Vertreter der ‚Neuen Rechten’ sind bemüht, ein Scharnier zwischen dem demokratischen Konservatismus der Zwischenkriegszeit und dem Rechtsextremismus zu erzeugen, um der Rechten einen zeitgemäßen theoretischen Unterbau zu verleihen. So wie ihn die Linksextremisten im Marxismus sehen.

Die Machtergreifung Hitlers im Januar 1933 ist eben nicht nur mit einer die Massen mitreißenden Propaganda zu erklären, sondern „intellektuelle, philosophisch-politische Steigbügelhalter haben an der Zerstörung der Weimarer Republik mitgewirkt“ und zu diesen zählen eben auch die Vertreter der ‚konservativen Revolution’.[17]

„Die Suche nach deutschen ursprünglichen Werten, nach Ordnungsprinzipien und nach Prinzipien der Volksgemeinschaft war das Anliegen nicht weniger Rechtsintellektueller in der Zwischenkriegszeit, die den Versailler Vertrag als Erniedrigung empfanden und die Parlamentarische Demokratie als Ausgeburt der ‚Herrschaft der Minderwertigen’.“[18]Die „deutsche Nation“ und die „deutsche Volksgemeinschaft“ war, zum bedauern der alten Eliten, mit dem „Versailler-Diktat“ zerstört. Man wollte zurück zur alten ständischen Ordnung. Othmar Spann (1878-1950) als Anhänger der ‚konservativen Revolution“ schrieb 1931: „Die Mehrheit in den Sattel zu setzen heißt das Niedere herrschend machen über das Höhere.“ Die Werte der französischen Revolution und des Liberalismus – Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit – lehnten die Weimarer Rechts-Intellektuellen ab und bekämpften sie wehemend mit den Mitteln der Kulturkritik und der Publizistik.

Damals wie heute ist der Staatsrechtler Carl Schmitt (1888-1985) der Theoretiker, auf welchen sich die ‚intellektuelle Rechte’ stützt. Schmitt kritisiert Verfassungen, die Liberalismus, Pluralismus und Parlamentarismus als politische Werte festschreiben. Im Parlament sieht Schmitt eine bloße Abstimmungsmaschine für zuvor in Interessenhändeln abgestimmte Entscheidungen. Es bringt nicht den Willen des Volkes, sondern jenen der jeweils politisch herrschenden Klasse zum Ausdruck. Pluralismus ist für ihn der Ausdruck dafür, dass der Staat nicht weiß was er will und an Stärke verliert. Mit dieser Art von Kritik an der Weimarer Republik und dem Parlamentarismus versucht Schmitt in seinem 1932 erschienenen Buch „Der Begriff des Politischen“ aber nicht eine Reform anzustoßen, sondern er lobt den starken nach innen und außen wehrhaften Staat, der mit seinem Gegner nicht zögerlich umgeht.[19]

Heutzutage sind es in Deutschland vor allem Zeitschriftenzirkel und Verlage wie die Junge Freiheit oder die Deutsche Stimme, die sich diesen Ideen der Weimarer Rechts-Konservativen bedienen und sie in ihren Blättern weiterentwickeln und publizieren. Dabei geht es ihnen darum, das Programm einer künftigen Rechten zu entwerfen. Dabei ist es durchaus beabsichtigt, die ideologischen Schnittlinien zu etablierten, Konservativen um die Unionsparteien, die Vertriebenen-Verbände und die Burschenschaften herum durchlässig zu gestalten. Gerade diese Grenzgängertaktik zwischen Konservativen und Rechtesextremisten macht die ‚Neue Rechte’ gefährlich und darf auf keinen Fall unterschätzt werden! Gerade in Zeiten tiefgreifender ökonomisch-sozialer Veränderungen ist die Gefahr groß, dass die Menschen populistisch-ideologischen Rattenfängern hinterherlaufen. „Die ‚Neue Rechte’ ist daher heute ein ideologisches Krisenwarnsyndrom, das durch politische Kampfrhetorik (wie z.B. Nazis, Faschisten) nicht mehr zurückzuweisen ist. In der sozialwissenschaftlichen Debatte muss verstärkt untersucht werden, worin der antidemokratische Charakter der Politisierung des Irrationalen liegt und welche Folgen für die kollektiven politischen Orientierungen sich daraus ergeben können.“[20]

Gefährlich an dieser Intellektualisierung der Rechten ist zudem, dass sie sich nicht öffentlich und laut gegen das Grundgesetz aussprächen. Im Gegenteil die, ‚Neue Rechte’ und die sächsischen NPD-Landtagsabgeordneten berufen sich immer wieder auf die Meinungsfreiheit, auf den Gleichheitsartikel oder auf die Menschenrechte der Bundes- bzw. Landesverfassung.

Am Ende der achtziger Jahre hat die ‚Neue Rechte’ ihren Einfluss auf rechtsextremistische Kreise zu Ungunsten rechtspopulistischerStrömungen eingebüßt. Im Rahmen dieser Arbeit wird deshalb noch darauf einzugehen sein, inwieweit die sächsische NPD populistisch agiert oder sich an den Ideologien der ‚Neuen Rechten’ orientiert.

Wolfgang Gessenharter nennt acht Diskussionsfelder, die der ‚Intellektuellen Neuen Rechten’ in ihrem Denken ideologische Orientierung geben: Antiuniversalismus; Absage an NS-Ideologie, Verhältnis Kollektiv-Individuum, Freund-Feind-Denken, Ethnopluralismus, Homogenitätserzwingung und Aussonderung des Heterogenen, Autoritärer Etatismus und Elitärer ‚Verismus’.[21]

Antiuniversalismusbezieht sich insbesondere gegen ein Denken, dass das einzelne Individuum und dessen Interessen den Vorrang vor den Interessen eines Kollektives einräumt. Somit wendet man sich gegen die Modernisierungsprozesse, die seit der Französischen Revolution den sozialen, politischen und ideologischen Bereich erfasst haben. Die Rechtsextremen sehen in der Pluralität der demokratisch-liberalen Ordnung den egoistischen Individualismus des Einzelnen. Die Menschenrechte, die dem einzelnen Schutz vor der Masse bzw. dem Staat einräumen fassen die Rechten als Knebelinstrument gegenüber dem Kollektiv auf, dass sich historisch durch gemeinsame Sprache, Kultur, Schicksal und Abstammung herausgebildet hätte. Demnach hat der einzelne Bürger nicht das Recht, sich gegen die Anordnungen einer definierten Gruppe z.B. Staat zu widersetzen.

Daran schließt sich das IdeologiemerkmalVerhältnis Kollektiv-Individuum.Für Carl Schmitt, der wie ausgeführt die Ideologien der ‚Neuen Rechten’ in besonderem Maße prägt, besitzt eindeutig das Kollektiv den Vorrang. Folgerichtig ist für ihn „politisch, was die Lebensfragen eines Volkes als ein einheitliches Ganzes betrifft.“ Mit dieser Auffassung würde die intellektuelle Rechte aber offen gegen Artikel 1 des GG verstoßen. Deshalb gibt sich diese betont vorsichtig in ihren Äußerungen und verweist darauf, dass man diesen Artikel nicht zu individualistisch auslegen dürfe, denn schließlich lebt jeder Einzelmensch in Sozialbeziehungen.[22]

In Carl Schmitt, dass sei nochmals deutlich erwähnt, sehen die Rechtsextremen keinen Demokratiekritiker, der Reformen anstoßen will, sondern einen knallharten Gegner der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, die sie beseitigen möchten. Für Schmitt und die ‚Neue Rechte’ ist eine Unterscheidung in „Freund und Feind“ kennzeichnend. DiesesFreund-Feind-Denkenhat zur Folge, dass Konfliktlösung nicht über Diskussionen und Kompromisse geschieht, sondern durch Entscheidungen „Für“ oder „Gegen“. Letztendlich ist man nicht auf eine Verständigung mit dem „politischen Gegner“ aus, sondern auf dessen politische Vernichtung.

Während Schmitt Pluralismus im Inneren als ein den Staat schwächendes Element beschreibt, erkennt er den Pluralismus der Staatenwelt(Ethnopluralismus)durchaus an. Die Staaten bzw. die eigene Ethnie stehen in einem „ständigen Kampf um Leben und Tod“, den die liberale, pluralistische Politik der Gegenwart in einem ökonomischen Konkurrenzkampf umzumogeln versucht. Das deutsche Volk und seine Kultur sieht man mittlerweile, von der Globalisierung und der EU, so bedroht, dass die nationale Frage zu den entscheidenden Existenzfragen geworden ist. Im Kampf um die eigene Ethnie muss diese Überlegen sein, sonst „verschwindet sie auf Dauer von der historischen und politischen Bühne: Nationalismus, gegebenenfalls Rassismus und Antisemitismus, dienen insofern der Selbsterhaltung.“[23]

Ein weiteres Kennzeichen der ideologischen Äußerungen ist die‚Homogenitätserzwingung und Aussonderung des Heterogenen’die sich ebenfalls am Freund-Feind-Denken orientiert. Damit ist gemeint, dass im eigenen Lager keine gravierenden Meinungsverschiedenheiten zugelassen werden dürfen, sondern auf eine möglichst umfassende Vereinheitlichung (Homogenität) zu drängen ist, wozu im Extremfall die Ausgliederung oder „Vernichtung des Heterogenen“ gehört. „Das eigene Kollektiv vor den Feinden zu schützen, heißt auch, die eigene Identität vor den Angriffen aus deren Reihen zu bewahren.“[24]Pluralismus existiert immer nur zwischen Kollektiven, keinesfalls darf er sich innerhalb eines Kollektivs Raum verschaffen. Konsequent weitergedacht bedeut dies, die Rechtsextremen definieren („selektieren“) selbst, wer zum Kollektiv zählt und wer nicht.

Auch wenn die bisher genannten Ideologiemerkmale der ‚Neuen Rechten’ an jene des Nationalsozialismus erinnern, so muss dennoch festgestellt werden, das die heutige intellektuelle Rechte eineAbsage an die NS-Ideologieerteilt. Sind die rechtsextremistischen Gruppierungen in den ersten beiden Jahrzehnten der Bundesrepublik noch sehr von den Altnazis geprägt gewesen, hat sich dies seit den siebziger Jahren geändert. Die neu in die rechtsextremistischen Parteien eingetretenen jungen Männer, die oftmals eine akademische Bildung besaßen, verwiesen immer wieder darauf, dass man ihnen schon wegen ihres Alters nicht die NS-Vergangenheit vorwerfen könne. In diesem Zusammenhang stellt Gessenharter die rhetorische Frage, ob diese Neue Rechte wirklich neu war. „Insofern ja, als sie es fertig brachte, sich [...] immer stärker personell und organisatorisch von den Verbindungen zu den Altnazis zu lösen und eine neue Einflussstrategie verfolgen, die nicht (mehr) auf parteipolitische, sondern auf ideologisch-kulturelle Erfolge setzt. Insofern nein, als sie keine wirklich neuen politischen Zielvorstellungen entwickelt, sondern bewusst anknüpft an den Gedankengängen der Weimarer Konservativen Revolution.“[25]

Autoritärer Etatismusbetont die Verherrlichung eines Staates, der sich gegen die Freiheit des einzelnen Menschen richtet, eben autoritär handelt, denn dieser hat den Vorrang vor dem Individuum. Wiedereinmal wird die Gegnerschaft der ‚Neuen Rechten’ gegen das pluralistische Parteiensystem sichtbar. Dabei versteht sich die NPD selbst als die „zum Alleinvertretungs- und Führungsanspruch in einem elitären Staats- bzw. Gesellschaftsmodell berechtigte Elite,“ weil nur sie nach ihrer Auffassung über die „wahren“ Zusammenhänge von Staat und Gesellschaft verfügt. Ein letztes Ideologiemerkmal der ‚Intellektuellen Neuen Rechten’ ist derelitäre ‚Verismus’, d.h. der ständige Kampf einer Elite ums politische Überleben. Dabei geht es den Rechtsextremen eben nicht nur um die „Lufthoheit über die Stammtische“, sondern man ist sich bewusst, dass man Einfluss nehmen muss auf die Köpfe von Akademikern und „Macht- bzw. Mandatsträgern.“ Und, dass man die staatlichen Entscheidungsträger und –organe für die Durchsetzung der eigenen Ideologie nutzen und beherrschen muss. Es gilt in den Köpfen jene „Wirklichkeiten“ zu etablieren, die eine autoritäre Herrschaft möglich machen.[26]

2.2. Opposition im parlamentarischem System

Opposition heißt kurz gesagt „sich entgegenstellen, Gegenposition beziehen.“[27]Bezüglich parlamentarischer Systeme definiert Suzanne S. Schüttemeyer Opposition als „den innerhalb des Grundkonsenses einer Gesellschaft sich entfaltenden organisierten und institutionalisierten Widerspruch gegen die Regierung und ihre Parlamentsmehrheit.“[28]

Im Grundgesetz kommt der Begriff Opposition nicht vor - allerdings in der sächsischen Landesverfassung. Artikel 40 sagt aus: „Das Recht auf Bildung und Ausübung parlamentarischer Opposition ist wesentlich für die freiheitliche Demokratie. Die Regierung nicht tragende Teile des Landtages haben das Recht auf Chancengleichheit in Parlament und Öffentlichkeit.“[29]Damit ist angedeutet, dass den Oppositionsfraktionen im Sächsischen Landtag zusätzliche Unterstützungen (z.B. Oppositionsgelder) zur Verfügung stehen. In welcher Art und Weise die rechtsextremistische NPD-Fraktion diese nutzt, wird unter Punkt 4 dieser Arbeit dargestellt.

Versuche einer Typologie von Opposition gibt es unter anderen von Winfried Steffani, Otto Kirchheimer, Robert A. Dahl oder Heinrich Oberreuter. In der folgenden Untersuchung über die rechtsextremistische Oppositionspartei im Sächsischen Landtag soll sich an der Typologie von Winfried Steffani orientiert werden. Demnach tritt Opposition mit unterschiedlicher „Systemintension, auf verschiedenen Wirkungsebenen und in abgestufter Aktionskonsistenz“ auf.[30]

Die Systemintension unterscheidet er zwischen systemimmanenter bzw. ,,loyaler Opposition“ und
systemkonträrer bzw. ,,fundamentale Opposition“. Die loyale Opposition erkennt die prinzipiellen Grundsätze der Verfassungsordnung an, hält sich an die Spielregeln der formellen Willensbildung und tritt für deren Beachtung und Erhalt ein. Sie betrachtet ihren „politischen Kontrahenten als Konkurrenten“ und befindet sich mit ihm in einer ,,Gegnerschaft“. Als „fundamentale Opposition“ bezeichnet man zum einen Gruppen, welche grundlegende Ziele der Verfassung in Frage stellen, oder die Beachtung und Anerkennung prinzipiell verweigern, nicht anerkennen. Ihren politischen Kontrahenten nehmen sie als Feind war.[31]

Hinsichtlich der Wirkungsebene unterscheidet Steffani in „Parlamentarische Opposition“ undAußerparlamentarische Opposition“.Im Gegensatz zu der in der Bundesrepublik zum maßgeblichen Teil von Parteien geprägten parlamentarischen Opposition, besteht für Steffani die „vor- oder außerparlamentarische Opposition“ aus zwei Hauptgruppen. Zum einen gehören ihr die nicht im Parlament vertretenen Parteien an, zum anderen sogenannte Interessengruppen (,,pressure-groups“), welche durch Appelle an die Öffentlichkeit oder durch direkte Kontaktaufnahme zu den staatlichen Institutionen Einfluss auszuüben versuchen. Interessengruppen können entweder spezielle Anliegen (z.B. Bauernverbände) oder allgemeine, d.h. alle gesellschaftlichen und politischen Felder

(z.B. Kirchen) umfassen.[32]

Bei der Aktionskonsistenz nennt Steffani zwei verschiedene Strategietypen, wobei die einzelnen Typen auch in Verbindung miteinander auftreten können. Erstens die „systematische Opposition“(programmatisch / betont konträr auftretend) und zweitens die „situationsorientierte Opposition“( an Sachfragen orientiert.[33]Parteien, welche den ersten Strategietyp verfolgen, richten sich grundsätzlich in ihren Argumentationen und Aktionen gegen die Regierung und die sie tragendende(n) Partei(en). Sie sind stets bemüht die Regierung abzulösen und durch eigene Sach- und Personalalternativen zu ersetzen. Die situationsorientierte Opposition entscheidet ihr Verhältnis zur Regierung von Sachfrage zu Sachfrage neu, sie bewegt sich also zwischen Zustimmung und Ablehnung. Diese Strategie ist eine betont kooperative. In der parlamentarischen Praxis zeigt sich häufig, dass von den Oppositionsparteien auf verschiedenen Gebieten verschiedene Strategien verfolgt werden.

1952 hat das Bundesverfassungsgericht das „Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition“ zu den „grundlegenden Prinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung“ gezählt. Daraus ergeben sich auch die drei grundlegenden Aufgaben der parlamentatrischen Opposition: Kritik, Kontrolle und Alternative. Winfried Steffanie nennt daraus folgende acht Aufgaben einer systematisch parlamentarischen Oppostion. ,,1. Kontrolle der Regierung einschließlich des von ihr zu verantwortenden Verwaltungshandelns; 2. Kritik der Regierung und Einflussnahme auf die Regierungspolitik; 3. Erarbeitung von Alternativpositionen (Sachalternative); 4. Selektion und Ausbildung qualifizierter Regierungsaspiranten (Personalalternative); 5. stete Bereitschaft zur Regierungsübernahme; 6. kritischer Mahner zur Wahrung von Freiheit und Minderheitenschutz, Recht und Ordnung; 7. Integration von Minderheitsgruppen in den politischen Prozess und 8. durch Mobilisierung der Öffentlichkeit als „Beweger der Politik“ wirksam werden.[34]

3. Exkurs: Der sächsische Landesverband der NPD vor und nach der Landtagswahl 2004

Der sächsische Landesverband gehört zu den mitgliederstärksten Landesverbänden der NPD, er steht mit Bayern an erster Stelle. Sie konnte insbesondere nach den 2004 stattgefundenen Wahlen ihre dominierende Stellung gegenüber anderen rechtsextremistischen Parteien im Freistaat Sachsen behaupten und ausbauen. Dabei profitierte die Partei auch vom Auflösungsprozess der sächsischen Republikaner (REP), aus deren Reihen führende Funktionäre zur NPD wechselten. Vor den Landtagswahlen im Herbst 2004 zählte die Partei unter 800 Mitglieder, gegenwärtig wird die Mitgliederzahl auf deutlich über 950 geschätzt.[35]Der Landesverband verfügt in Sachsen über eine fast flächendeckende Struktur mit 24 Kreisverbänden und dominiert den Bereich der rechtsextremistischen Parteien. (Vgl. Anlage 1). In verschiedenen Regionen, z.B. der Sächsischen Schweiz, ist die NPD in der Bevölkerung verankert und hat sich breite Akzeptanz verschafft.

Seit der Verlagerung des „Deutsche Stimme“-Verlages 1996 in das sächsische Riesa hat sich eine für die Partei bedeutende logistische und propagandistisch wirkende Einrichtung in Sachsen etabliert. Mit dem Parteiverlag siedelten auch führende Funktionäre der Bundespartei nach Sachsen über, die den sächsischen Landesverband entscheidend prägen.[36]

„Die Europa-, Kommunal- und Landtagswahlen verschärften 2004 wesentlich die aktuelle Entwicklung der Partei in Sachsen. Der NPD ist es gelungen, während ihres aktiven Wahlkampfes brachliegende Strukturen zu reaktivieren. Die Partei erzielte zur Kommunalwahl insgesamt 40 Mandate und konnte damit ihr Ergebnis von 1999 mehr als vervierfachen.“[37]

Nach dem Wahlerfolg und dem Einzug der NPD-Fraktion in den Sächsischen Landtag nimmt der sächsische Landesverband innerhalb der NPD eine herausragende Stelle ein. Die Bedeutung der NPD Sachsen wird dadurch unterstrichen, dass nach der Wahl führende Protagonisten der NPD nach Sachsen übergesiedelt sind und mit ihrer Arbeit in der Landtagsfraktion das Bild der NPD bundesweit prägen.

Die Wahlerfolge, welche die sächsische NPD bereits bei der Europa- und Kommunalwahl im Juni 2004 erzielen konnte, verschafften ihr Rückenwinde und weitere Mobilisierungseffekte. Auch die bis dahin ungekannte Medienaufmerksamkeit brachte den NPD-Wahlkämpfern eine Aufbruchstimmung bei Mitgliedern und Sympathisanten.

„Die NPD, gegen die ein Verbotsantrag im Jahr zuvor gescheitert war, plakatierte die rhetorische Frage „Schnauzevoll?“ und gab die Antwort „Wahltag ist Zahltag!“ Sie hielt sich mit offenen ausländerfeindlichen Parolen zurück, suchte allerdings die Ängste der Bürger vor der EU-Osterweiterung zu schüren. Unter ihrem Spitzenkandidaten Holger Apfel, ein Westimport und führender Mann der Partei, antikapitalistisch und sozialpopulistisch zugleich auftretend („Grenzen dicht für Lohndrücker“), ließ sie sich auf Marktplätzen sehen und zeigte Flagge. [...] Mit der DVU hatte sie sich auf ein Abkommen geeinigt: In Brandenburg verzichtet die NPD auf eine Wahlteilnahme, in Sachsen die hier ohnehin nicht präsente DVU. “[38]

Verstärkt beteiligte sich die NPD im Wahlkampf an Demonstrationen gegen die Sozialreformen und führte eigene Hartz IV Demonstrationen durch. Neben einer Sonderausgabe der „Sachsen Stimme“ in einer Auflage von 2,5 Millionen Exemplaren hatte sie – nach eigenen Angaben – zwei Millionen Flugblätter und 300.000 Landtagswahlprogramme durch zahlreiche Wahlkampfhelfer – auch aus anderen Bundesländern – bzw. durch Firmen verteilen lassen. Sachsenweit sollen fast flächendeckend rund 40.000 Wahlplakate aufgehängt worden sein. Des weiteren zählte eine Vielzahl öffentlicher Veranstaltungen wie Kundgebungen, Infostände, Saalveranstaltungen, Auftritte rechtsextremistischer Liedermacher, Wahlanzeigen in Tageszeitungen sowie im regionalen Fernsehen und sogar Flugzeugwerbung zum Wahlkampfrepertoire der NPD.

Beim „Tag der Sachsen“ Anfang September in Döbeln startete die NPD mit einer so genannten „Jungwähleroffensive“. Hier verteilte sie kostenlos eine eigens zur Landtagswahl herausgegebene „Schulhof-CD“, die Stücke szenebekannter Skinheadbands und Liedermacher enthielt. Nach eigenen Angaben wurde diese in einer Auflage von 25.000 Stück produziert. Von ihr war ein Teil auf Beschluss des Amtsgerichtes Riesa vom 7. September wegen des Verdachts einer Straftat nach § 86 a Strafgesetzbuch („Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“) durch die Polizei beschlagnahmt worden. Die begleitende Medienberichterstattung zur Aufhebung dieses Beschlusses durch das Landgericht Dresden am 15. September verlieh den Wahlkampfaktivitäten der NPD einen zusätzlichen Aufmerksamkeitsschub.[39]

[...]


[1]Vgl. Gessenharter, Wolfgang (2002): Intellektuelle Strömungen und Vordenker in der deutschen Neuen Radikalen Rechten, in: Grumke/Wagner: S. 189-201.

[2]Vgl. Holtmann, Everhard (2002): Die angepassten Provokateure. Aufstieg und Niedergang der Rechtsextremen DVU als Protestpartei im polarisierten Parteiensystem Sachsen-Anhalt, LfpB (Hrsg.), Magdeburg, S. 125.

[3]Minkenberg, Michael (1998): Die Neue Radikale Rechte im Vergleich. USA, Frankreich, Deutschland, Wiesbaden, S. 29.

[4]Vgl. ebd., S. 30f.

[5]Vgl. Eatwell, Roger (1989): The Nature of the Right. European and American Politics and Political Thought Since 1789, London.

[6]Minkenberg, Michael (1998): Die Neue Radikale Rechte im Vergleich, Wiesbaden, S. 31.

[7]Ebd., S. 360f.

[8]Vgl. Otto, Hans-Uwe / Merten, Roland (1993): Rechtsradikale Gewalt im vereinigten Deutschland, Bonn S. 19.

[9]Vgl. Kailitz, Steffen (2004): Politischer Extremismus in der Bundesrepublik. Eine Einführung, Wiesbaden, S. 29.

[10]Backes, Uwe / Jesse, Eckhard (1989): Politischer Extremismus in der Bundesrepublik, Bonn, S. 33.

[11]Jaschke, Hans-Gerd (2001): Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit. Begriffe, Positionen, Praxisfelder, 2. Aufl., Wiesbaden, S. 30.

[12]Vgl. Dubiel, Helmut (1986): Populismus und Aufklärung, Frankfurt/M, S. 13.

[13]Vgl. Pfahl-Taughber, Armin (1999): Rechtsextremismus in der Bundesrepublik, München, S. 14-16.

[14]Ebd. S. 16.

[15]Gessenharter, Wolfgang ( 2004): Im Spannungsfeld. Intellektuelle Neue Rechte und demokratische Verfassung, in: ders. / Pfeiffer, Thomas (Hrsg.): Die neue Rechte – eine Gefahr für die Demokratie?, Wiesbaden, S. 33.

[16]Ebd., S. 33.

[17]Jaschke, Hans-Gerd (2001): Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit, Wiesbaden, S. 42.

[18]Ebd., S. 43.

[19]Vgl. Gessenharter, Wolfgang ( 2004): Im Spannungsfeld. Intellektuelle Neue Rechte und demokratische Verfassung, Wiesbaden, S. 36.

[20]Jaschke, Hans-Gerd (2001): Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit, Wiesbaden, S. 50.

[21]Vgl. Gessenharter, Wolfgang (2002): Intellektuelle Strömungen und Vordenker, S. 190-200.

[22]Gessenharter, Wolfgang (2002): Intellektuelle Strömungen und Vordenker, S. 193.

[23]Ebd., S. 197.

[24]Ebd., S. 195.

[25]Gessenharter, Wolfgang (2002): Intellektuelle Strömungen und Vordenker, S. 192.

[26]Ebd., S. 198.

[27]Steffani, Winfried (1977): Opposition, in: Sontheimer, Kurt / Röhring, Hans H. (Hrsg.): Handbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland, München, S. 428.

[28]Schüttemeyer, Suzanne S. (2002): Opposition, in: Nohlen, Dieter (Hrsg.): Kleines Lexikon der Politik, 2. Aufl., München, S. 340.

[29]Verfassung des Freistaats Sachsen, 3. Abschnitt, Artikel 40.

[30]Steffani, Winfried (1977): Opposition, in: Sontheimer / Röhring (Hrsg.): München, S. 428.

[31]Vgl. Steffani, Winfried (1977): Opposition, in: Sontheimer / Röhring (Hrsg.): München, S. 428.

[32]Vgl. ebd. S. 428f.

[33]Vgl. ebd. S. 429.

[34]Ebd., S. 430.

[35]Vgl. Sächsisches Staatsministerium des Inneren (Hrsg.): Verfassungsschutzbericht für den Freistaat Sachsen 2004, S. 48.

[36]Vgl. ebd., S. 50.

[37]Brech, Franziska (2005): Ein halbes Jahr NPD im Sächsischen Landtag. Personen – Arbeitsstill – Entwicklungsperspektiven, Konrad – Adenauer – Stiftung (Hrsg.): Reihe: Arbeitsblätter 147, Berlin, S. 3.

[38]Jesse, Eckhard (2005): Die sächsische Landtagswahl vom 19. September 2004: Debakel für CDU und SPD gleichermaßen, in: ZfP, Heft 1/05, S. 84.

[39]Sächsisches Landesamt für Verfassungsschutz: Beteiligung von Extremisten an Wahlen im Freistaat Sachsen im Jahr 2004, http://www.sachsen.de/de/bf/verwaltung/verfassungsschutz/aktuelles/inhalt_akt.html, Stand: 23.06.2005.

Ende der Leseprobe aus 74 Seiten

Details

Titel
Provokation oder Sachpolitik? - Aktivitäten und Sprache der rechtsextremistischen NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
Hochschule
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg  (Institut für Politikwissenschaften)
Veranstaltung
Politische Reden
Note
1,2
Autor
Jahr
2005
Seiten
74
Katalognummer
V59275
ISBN (eBook)
9783638532662
ISBN (Buch)
9783638949002
Dateigröße
1939 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Provokation, Sachpolitik, Aktivitäten, Sprache, NPD-Fraktion, Sächsischen, Landtag, Politische, Reden
Arbeit zitieren
Christian Tischner (Autor:in), 2005, Provokation oder Sachpolitik? - Aktivitäten und Sprache der rechtsextremistischen NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/59275

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