Otto Friedrich von Gierke und die Bedeutung der sozialen Verbände für die Erforschung des Mittelalters


Hausarbeit (Hauptseminar), 2005

24 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhalt

1. Einleitung

2. Otto von Gierke – Mehr als nur ein Jurist

3. Gierkes wissenschaftliche Bemühungen und politische Vorstellungen
3.1. „Was der Mensch ist, verdankt er der Vereinigung von Mensch zu Mensch.“
3.2. Die deutsche Mediävistik und ihre Rückbesinnung auf Otto von Gierke
3.3. Gierke, ein nicht unumstrittener Wissenschaftler
3.4. Gierke, ein sozial und politisch engagierter Wissenschaftler

4. Fazit

5. Literatur

Anlagen

Anlagenverzeichnis

Anlage 1 - Die ursprüngliche soziale Verfasstheit der Deutschen oder Die Entstehung des herrschaftlichen Verbandes aus den freien Genossenschaften

Anlage 2 - Perioden der Geschichte nach Gierke

Anlage 3 - Genossenschaften (freie Einungen) der Stadt (Schaubild)

1. Einleitung

In der hier vorliegenden Arbeit soll sich mit dem Leben und Werk Otto von Gierkes beschäftigt werden. Da es kaum möglich ist, die vielfältigen Erkenntnisse dieses Juristen, der auch als Historiker, Philosoph, Theologe und Soziologe in der Literatur bezeichnet wird, darzustellen, soll sich besonders mit dessen historischen d.h. mediävistischen Arbeiten beschäftigt werden. Die Frage, welche Bedeutung Gierke dabei auf die Geschichtswissenschaft seiner Zeit ausübte und auf die heutige noch oder wieder ausübt, soll dabei nicht aus den Augen verloren werden.

Um die wissenschaftlichen Erkenntnisse einer Person zu verstehen und einordnen zu können, ist es nötig, sich der damaligen politischen und gesellschaftlichen Situation bewusst zu werden. Deshalb soll der erste Teil der Arbeit den Menschen und Wissenschaftler Otto Gierke vorstellen und charakterisieren. Es ist hierbei danach zu fragen, was ihn unermüdlich antrieb und welche politische und soziale Grundüberzeugungen wie und wodurch entstanden.

Im weiteren Verlauf der Arbeit soll sich mit den wissenschaftlichen Erkenntnissen Gierkes befasst werden. Mit seiner Habilitationsschrift über die ‚Rechtsgeschichte der deutschen Genossenschaften’ begründet er eine Theorie und Methode, die - so wird zu zeigen sein - sein ganzes akademisches Wirken beeinflusst.

Vom heutigen wissenschaftlichen Verständnis her betrachtet, ist es schwer zu verstehen, warum Gierkes Geschichtsmethodik, nämlich die Träger der Gesellschaft (d.h. die sozialen Gruppen) zur Erforschung der Geschichte heranzuziehen, keine Beachtung gefunden hat. Statt dessen hat sich eine herrschaftlich-institutionelle Geschichtsschreibung bis in die 70er Jahre halten können. Was der Grund für dieses Defizit war, soll ebenfalls herausgearbeiteten werden. Dabei wird vermutet, dass die zeitgenössige Politik einen wesentlichen Anteil daran hatte.

Da die Forschung damals wie heute vielfach politisch motiviert ist, gab es die verschiedensten Diskurse unter den Vertretern der verschiedenen wissenschaftlichen Schulen. Da solche Debatten in der Regel sehr aufschlussreich sind, soll anhand der Gierke – Below – Debatte dargestellt werden, welche Strömungen es in der Mittelalterforschung um 1900 gab.

Vielfach findet sich die Kritik Gierke wäre ein geistiger Wegbereiter des nationalsozialistischen Deutschlands gewesen. Die These in diesem Zusammenhang ist, dass Otto von Gierke ein Kind seiner Zeit war, mit nationalstaatlichen Denken und einem enormen Verstand für die drängenden gesellschaftlichen, sozialen und natürlich rechtlichen Probleme seiner Zeit.

Gierke war ein Mensch, der neben seinem akademischen Wirken auch politisch und sozial engagiert war. Die Behauptung der nachgegangen werden soll, ist ob sich bei Gierke ein neuer Typus der politischen Partizipation bemerkbar macht, nämlich dass er aus seinen wissenschaftlichen Erkenntnissen heraus und mit seiner gesamten wissenschaftlichen Autorität auf die Politik eingewirkt hat.

2. Otto von Gierke – Mehr als nur ein Jurist

Otto Friedrich Gierke[1] wurde als ältester von 5 Geschwistern am 11. Januar 1841 in Stettin geboren. Sein Vater Julius Gierke war zu dieser Zeit Stadtsyndikus und seine Mutter stammte aus der bekannten Juristenfamilie Zitelmann. Das Jahr 1848 war nicht nur für die Geschichte ein entscheidendes, sondern auch für den siebenjährigen Otto ergaben sich mit der Übersiedlung nach Berlin gravierende Veränderungen. Sein Vater wurde dort Mitglied in der preußischen Nationalversammlung und schließlich für einige Zeit preußischer Landwirtschaftsminister im Ministerium Auerswald-Hansemann. Gierke selbst berichtete einst, dass mit dem kindlichen Spiel im Berliner Ministeriumsgarten seine zusammenhängende Lebenserinnerung beginne.

1850 verließ die Familie Berlin wieder und ging nach Bromberg, wo der Vater Chefpräsident am Appellationsgericht wurde. Otto ging hier nun auf das Gymnasium und wurde von bekannten und tüchtigen Lehrern unterrichtet. Fünf schöne Jahre lebte die Familie dort bis 1855 ein Ereignis die Familie zerriss, das Gierke später mit den Worten „Furchtbar kam der Tod! Das harte / Bittere, nie verwundene Leid! / Mein verwaistes Herz erstarrte / Barg sich scheu in Einsamkeit.“[2] Die Cholera entriss ihm und den vier Geschwistern die Eltern. Hilfsbereit wurden die Kinder von der mütterlichen Familie in Stettin aufgenommen. Otto kam zu seinem Onkel Otto Zitelmann, der ein hochangesehener Rechtsanwalt war. Der junge Otto wurde treu umsorgt und wie ein eigenes Kind behandelt. Sein Onkel wurde ihm zum Ratgeber und die Lehrer, welche am Stettiner Marienstiftgymnasium lehrten, waren weithin bekannt und haben Otto mit guter Bildung versorgt. Otto war ein sehr guter Schüler, der schon damals einen Blick für das Ganze hatte. Es liegt wohl auch an seiner schulischen Bildung, dass er immer ein Verkünder der gemeinsamen deutschen Geschichte war und niemals in einzelstaatlichen (z.B. preußischen) Patriotismus verfiel.[3]

Nach der Erlangung der Hochschulreife begann Otto Gierke das Studium der Rechtswissenschaft. Er studierte das erste Semester in Berlin, drei weitere in Heidelberg – hier trat er der Burschenschaft Alemannia bei – und die letzten beiden Semester wieder in Berlin. Zurück in Berlin lernte er Georg Beseler kennen, der ihm bald zum väterlichen Freund und Gönner werden sollte. Beide verband neben ihren juristischen Fähigkeiten die Begeisterung für das Deutsche.

Im 6. Semester reichte er bei Karl Gustav Homeyer seine gelungene Dissertation ‚De debitis feudalibus’ ein, welche die für Gierke so typische germanische Haltung bereits aufwies. Am 21. August 1860 im Alter von 18 Jahren promovierte Gierke zum Doktor beider Rechte.3

Nachdem er sein Militärjahr und Vorbereitungsdienst gern abgeleistet hatte, wurde er am 27. Juni 1865 Gerichtsassessor in Berlin und begann sich auf seine Habilitation vorzubereiten. Otto Gierke war ein eifriger Wissenschaftler und arbeitete oftmals, von einer geselligen Runde kommend, die ganze Nacht bis zum frühen Morgen durch. Das Habilitationsthema „Die Rechtsgeschichte der deutschen Genossenschaften“[4] verdanke er der Anregung Beselers. Damit war das eine große Thema seines Lebenswerkes aufgeschlagen. In nur wenigen Monaten schrieb er das auf unzähligen Quellen aufbauende, elfhundert Seiten umfassende Werk und reichte es 1867 bei der Berliner juristischen Fakultät ein. Die Arbeit war der Versuch, seine Vorstellungen von einem selbstständigen deutschen Rechtsbewusstsein der Frühzeit mit eigenen, vom römischen Recht verschiedenen Gedanken und Institutionen, geschichtlich nachzuweisen. Damit trat er in die Tradition der Vertreter der historischen (germanischen) Rechtsschule entgültig ein, die bestrebt war, im geltenden Recht nicht die Wurzeln des römischen, sondern des germanischen Volksrechtes nachzuweisen.[5]

Unterbrochen wurden seine intensiven Forschungen nur durch die Teilnahme an der Schlacht von Königgrätz. An das Jahr 1866, in dem er als Leutnant der Landwehr gegen Österreich kämpfte, erinnerte er sich auch noch im Alter immer wieder gern zurück.[6]

Nachdem seine „deutsche Rechtsgeschichte unter dem Gesichtspunkt der Genossenschaft“ wie sie Brunner treffend bezeichnet, von Beseler und Homeyer erfolgreich begutachtet wurde, begann seine Lehrtätigkeit als Privatdozent in Berlin. Von Anfang an dominierten Themen wie Deutsche Reichs- und Rechtsgeschichte, Deutsches Privatrecht und Stadtrecht seine Lehrveranstaltungen. Als aber der Deutsch-Französische Krieg ausbrach, nahm er wiederum als Landwehroffizier in einem hessischen Regiment an dem Feldzug teil. Zeitweise vertrat er sogar seinen Hauptmann und wurde mit dem Eisernen Kreuz ausgezeichnet. Den Ruf an die Züricher Universität 1871 lehnte er zugunsten einer außerordentlichen Professur in Berlin ab, die er mit seiner Ernennung zum ordentlichen Professor in Breslau am 13. Dezember 1871 bereits wieder verließ.[7]

Die Jahre in Breslau waren geprägt von persönlichem und wissenschaftlichem Fortkommen. In privater Hinsicht, dahin gehend, dass er am 3. April 1873 Lili Loening heiratete und mit ihr in den kommenden Jahren drei Söhnen und drei Töchtern das Leben schenkte 1882/83 bekleidete Otto Gierke das Rektoramt der Breslauer Universität. Allerlei öffentliche Anfeindungen musste der Protestant Gierke in den Jahren des Kulturkampfes hinnehmen, da sein unbestechliches Rechtsgefühl das Vorgehen gegen den deutschen Katholizismus nicht für gerecht empfand. Gierke, so berichtet sein Freund Ullrich Stutz 1921, war vom Charakter her ein sehr geradliniger, unabhängiger und charakterfester Mann, der ein hoch entwickeltes Rechtsbewusstsein hatte, aber wenig wert auf Äußerlichkeiten legte und nur selten einen Witz über die Lippen brachte.[8]

Gierke befasste sich zunehmend mit mittelalterlichen Rechtsquellen, z.B. dem Sachsenspiegel, und war als Lehrer bemüht, seine Studenten nicht in ein bestimmtes Denkschema zu pressen. Vielmehr förderte er die verschiedenen Gedanken seiner Schüler, gab hier und da kleine Anregungen und bot ihnen in der Breslauer Sammlung zur ‚Deutschen Staats- und Rechtsgeschichte’ die Möglichkeit, ihre Arbeiten zu veröffentlichen. Vielleicht liegt es an dieser großen Toleranz, dass Gierke selbst keinen geistigen Nachfolger hatte, der auf seinen Spuren und Konzepten weiter forschte. Damit ist angedeutet, dass dieser große Germanist der letzte Vertreter der historischen Rechtsschule, welcher Männer wie Savigny und Eichhorn angehörten, sein sollte. Sein publizistisches Schaffen in Breslau war von den verschiedensten Veröffentlichungen geprägt, wobei an dieser Stelle der zweite Band seines Genossenschaftsrechtes beispielhaft erwähnt werden soll. Hier beschreibt er auf über tausend Seiten die Geschichte des deutschen Körperschaftsbegriffes. „Seine einzigartige Gabe, in ein Meer von Quellen, urkundlichen wie literarischen, tief unterzutauchen und uns dann, wieder aufgetaucht, mit unvergleichlicher Einfühlungsfähigkeit und als historischer Systematiker von Gottes Gnaden zu sagen, was er in den tiefsten Tiefen des angeborenen Wesens und angestammten Rechtes gesehen, die feierte hier ihren ersten Triumph.“[9] In Berlin war Gierke zwischenzeitlich im Gespräch für die Nachfolge von Homeyer, die aber schließlich dem wenig älteren Otto Brunner zufiel. Mit gleicher Tiefgründigkeit arbeitete er sich anschließend in die antike Philosophie, das römische Recht und die reine bzw. romanistische Kanonistik ein, um den 1881 erschienen 3. Band seines Genossenschaftsrechtes - die Staats- und Kooperationslehre des Altertums und des Mittelalters - zu schreiben.[10] Die Ausführungen über mittelalterliche Anschauungen von Staat und Kirche finden bei den Juristen, Historikern, Theologen und Staatsrechtlern der Zeit hohe Beachtung. Gleichzeitig ist zu sagen, dass seine historischen Erkenntnisse die weitere historische Forschung kaum beeinflussten. Höchstens bei der Erforschung der mittelalterlichen Stadt wird sich heute noch gelegentlich auf Erkenntnisse Gierkes berufen. Dies ist insofern verwunderlich, da er fast 100 Jahre bevor die Geschichtswissenschaft die gesellschaftlichen und sozialen Gruppen für den historischen Erkenntnisprozess entdeckte, auf deren Bedeutung und Informationspotential hinwies. Ob der Jurist Gierke als Historiker mehr Einfluss auf die Geschichtsforschung gehabt hätte, bleibt Spekulation.

1884 erhielt Gierke einen Ruf an die renommierte Heidelberger Universität, die er schon aus seiner Studienzeit kannte. Am 11. Juli fand die Ernennung und gleichzeitig die Verleihung des Titels Geheimer Hofrat in Heidelberg statt. Allerdings blieb er nur 6 Semester, da ihm ein Ruf nach Berlin ereilte. Georg Beseler, sein väterlicher Freund und Förderer, wollte hochbetagt sich zurückziehen und favorisierte natürlich Otto Gierke für seinen Lehrstuhl. Auch Heinrich Brunner, der anfänglich dem Genossenschaftsrecht kritisch gegenüberstand, sah in Gierke die willkommene Ergänzung in der eigenen Forscher- und Lehrtätigkeit. Vom Wintersemester 1887 bis zu seinem Tode 1921 lehrte er nun in Berlin und selbst als Emeritierter hielt er mit Hilfe eines Assistenten noch Übungen ab.

Als Mitglied und späterer Vizepräsident des Vereins für Sozialpolitik tritt sein soziales Ansinnen deutlich hervor. Gierke war in seinen schriftlichen und mündlichen Äußerungen immer darauf bedacht, Staat und Recht mit einem sozialen Geist zu füllen.[11]

Während ihm seine Forderungen nach einem Sozialrecht im Inland mitunter Kritik einbrachten, wurde er mehr und mehr auch ein international bekannter Wissenschaftler. Einige seiner Werke wurden ins Englische bzw. Französische übersetzt, er nahm regelmäßig an den internationalen Historikertagen teil und 1909 trug ihm die Harvard Universität die Ehrendoktorwürde an. Dreimal war Gierke Dekan der Juristischen Fakultät und im Jahr 1902/03 bekleidete Gierke das Rektoramt der Berliner Universität. Sein Führungsstil war immer davon geprägt, nicht über andere zu herrschen, sondern gemeinsam mit den anderen Verantwortlichen zu diskutieren und zu beschließen.

Über die Lehrtätigkeit Gierkes sagt Ulrich Stutz: „Seine Vorlesungen hielt er frei, aber auf Grund eines sorgfältig ausgearbeiteten [...] Heftes. Der Vortrag war klar, schmucklos und streng sachlich, keineswegs leicht, durchaus auf die obere Schicht der Zuhörerschaft zugeschnitten.“[12]

Otto Gierke war, auch wenn er nur kurz einer Partei angehörte,[13] Zeit seines Lebens ein politisch denkender und engagierter Mann. Dieses politische Engagement drückt sich z.B. in seinen immer wieder wiederholten Forderungen nach einem Sozialrecht aus. (Vgl. 3.4.) Das Denken und die Ereignisse des Jahres 1848 ließen bei dem jungen Otto einen Hang zum Liberalismus erkennen. Seine Ausbildung, die er bei Freiheitskämpfern von 1813 genoss, führten ihn aber ins konservative Lager. Seine Schrift „Der germanische Staatsgedanke“, welche er 1919 verfasste, zeigt einmal mehr mit welcher Überzeugung er Anhänger der konstitutionellen Monarchie war.[14] Seine Unterordnung war dennoch alles andere als kritiklos. Es zeigt sich, dass sich diese Kritik, z.B. bei seinem Gegenentwurf zum „1. Entwurf des Bürgerlichen Gesetzbuches“, immer an den Schranken des Rechts und Gewissens orientierte. Gierkes Leben und Einstellungen waren sein ganzes Leben von den Erfahrungen der Jahre 1866 und 1870 geprägt, die er als junger Soldat selbst miterlebte. Er hat für die Einheit Deutschlands auf den Schlachtfeldern mit der Waffe gekämpft und als Wissenschaftler die einheitsstiftenden Kennzeichen der deutschen Nation (z.B. die germanischen genossenschaftlichen Verbände) herausgearbeitet, beschrieben und propagiert. Dass andere Staaten anders verfasst sind als Deutschland, tolerierte er und begründete dies ebenfalls aus deren historischer Tradition heraus.

Man kann resümieren, Otto Gierke „ist von einer konservativen-sozialreformerischen Haltung geprägt, in der aber auch der politische Impetus der Germanen noch lebendig ist.“[15]

Seine Nähe und positive Neigung zum deutschen Kaiserreich spiegelt sich in der Verleihung des erblichen Adelstitels am 27. Januar 1911 wieder. Aus dieser konstitutionell-monarchischen Haltung heraus sind auch seine Schriften (vgl. 3.4)[.1][.2] zu verstehen, die er in den Kriegsjahren 1914-1918 und in seinen letzten Lebensjahren bis 1921 verfasste.

In seinen Berliner Jahren war Otto von Gierke unermüdlich mit Forschungen beschäftigt. So veröffentlichte er 1889 seine Gegenschrift zum I. Entwurf eines Bürgerlichen Gesetzbuches. Er kritisierte die brüchigen Stellen und betonte abermals, dass dem Privatrecht soziale Aufgaben zukämen. Neben dem noch näher zu beschreibenden Genossenschaftsrecht bildete die Arbeit an dem „Deutschen Privatrecht“ (3 Bände) einen weiteren Schwerpunkt seiner Forschungen. Hier war er nach der Inkrafttretung des BGB bemüht „in Anwendung des neuen Gesetzeswerkes und in dessen systematischer Durchdringung die Überlieferung des deutschen Rechtes und die Erkenntnisse seiner eigenen germanistischen Arbeiten für das neue kodifizierbare Privatrecht fruchtbar zu machen.“[16]

Nach 1918 als ihm hochbetagt die körperlichen Kräfte langsam verließen, gab er weiterhin Übungen an der Berliner HU und setzte sich mit dem Verfassungsrecht der Weimarer Republik auseinander. Otto von Gierke starb schließlich im Alter von 80 Jahren am 10. Oktober 1921 an Lungenentzündung.

Man kann resümieren, dass Otto von Gierke nicht nur ein bedeutender Rechtshistoriker und Jurist war, sondern auch ein großer Historiker, Verfassungs- und Staatsrechtler, Soziologe, Philosoph und Wegbereiter des modernen Sozialstaates.[17]

[...]


[1] Vgl. Anlage 1 – Portrait um 1900

[2] Otto von Gierke: Zum 11. Januar 1911, Gedicht, Strophe 23, in: Fest- und Rechenschaftsbericht des Ausschusses zur Ehrung Otto Gierkes an dessen siebzigsten Geburtstag am 11. Januar 1911, Weimar 1911.

[3] Vgl. Stutz, Ulrich: Otto von Gierke, in: ZRG GA 43 (1922), S. IX. – XI.

[4] von Gierke, Otto: Das deutsche Genossenschaftsrecht, Bd. 1, Rechtsgeschichte der deutschen Genossenschaften, Berlin 1868.

[5] Vgl. Boldt, Hans: Otto von Gierke, in: Wehler, Hans-Ulrich (Hrsg.): Deutsche Historiker 8, Göttingen 1982, S. 7.

[6] Vgl. Wolf, Erik: Otto von Gierke, in: ders. (Hrsg.), Große Rechtsdenker der deutschen Geistesgeschichte, Tübingen 1963, S. 679.

[7] Vgl. Stutz, Ulrich (1922): Otto von Gierke, S. XVf.

[8] Vgl. ebd.: S. XXVI-XXIX.

[9] Stutz, Ulrich (1922): Otto von Gierke, S. XIX.

[10] Vgl. von Gierke, Otto: Das deutsche Genossenschaftsrecht, Bd. 3, Die Staats- und Kooperationslehre des Altertums und des Mittelalters und ihre Aufnahme in Deutschland, Berlin 1881.

[11] Vgl. Boldt, Hans (1982): Otto von Gierke, S. 19.

[12] Stutz, Ulrich (1922): Otto von Gierke, S. XXVIf.

[13] Welcher Partei Gierke angehörte wird von U. Stutz nicht genannt. Auch in anderen Quellen finden sich hierzu kaum genaue Hinweise. Es ist aufgrund seiner politischen Haltung zu dieser Zeit anzunehmen, dass es sich dabei um eine konservativ, evangelisch geprägte Partei handelte (z.B. DNP - der er im letzten Lebensjahr einen veröffentlichten Glückwunsch widmete ).

[14] Vgl. von Gierke, Otto: Der germanische Staatsgedanke, Berlin 1919, S 3.

[15] Boldt, Hans (1982): Otto von Gierke, S. 19.

[16] Isele, H.G.: Otto von Gierke, in: HRG 1 (1971), Sp. 1686.

[17] Vgl. Boldt, Hans (1982): Otto von Gierke, S. 19-21.

[...]

Ende der Leseprobe aus 24 Seiten

Details

Titel
Otto Friedrich von Gierke und die Bedeutung der sozialen Verbände für die Erforschung des Mittelalters
Hochschule
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg  (Institut für Geschichte)
Veranstaltung
Hauptseminar: Mittelalterforschung um 1900
Note
1,0
Autor
Jahr
2005
Seiten
24
Katalognummer
V59276
ISBN (eBook)
9783638532679
ISBN (Buch)
9783638666541
Dateigröße
655 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Otto, Friedrich, Gierke, Bedeutung, Verbände, Mittelalters, Mittelalterforschung
Arbeit zitieren
Christian Tischner (Autor:in), 2005, Otto Friedrich von Gierke und die Bedeutung der sozialen Verbände für die Erforschung des Mittelalters, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/59276

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