In der hier vorliegenden Arbeit soll sich mit dem Leben und Werk Otto von Gierkes beschäftigt werden. Da es kaum möglich ist, die vielfältigen Erkenntnisse dieses Juristen, der auch als Historiker, Philosoph, Theologe und Soziologe in der Literatur bezeichnet wird, darzustellen, soll sich besonders mit dessen historischen d.h. mediävistischen Arbeiten beschäftigt werden. Die Frage, welche Bedeutung Gierke dabei auf die Geschichtswissenschaft seiner Zeit ausübte und auf die heutige noch oder wieder ausübt, soll dabei nicht aus den Augen verloren werden. Um die wissenschaftlichen Erkenntnisse einer Person zu verstehen und einordnen zu können, ist es nötig, sich der damaligen politischen und gesellschaftlichen Situation bewusst zu werden. Deshalb soll der erste Teil der Arbeit den Menschen und Wissenschaftler Otto Gierke vorstellen und charakterisieren. Es ist hierbei danach zu fragen, was ihn unermüdlich antrieb und welche politische und soziale Grundüberzeugungen wie und wodurch entstanden. Im weiteren Verlauf der Arbeit soll sich mit den wissenschaftlichen Erkenntnissen Gierkes befasst werden. Mit seiner Habilitationsschrift über die ‚Rechtsgeschichte der deutschen Genossenschaften’ begründet er eine Theorie und Methode, die - so wird zu zeigen sein - sein ganzes akademisches Wirken beeinflusst.
Vom heutigen wissenschaftlichen Verständnis her betrachtet, ist es schwer zu verstehen, warum Gierkes Geschichtsmethodik, nämlich die Träger der Gesellschaft (d.h. die sozialen Gruppen) zur Erforschung der Geschichte heranzuziehen, keine Beachtung gefunden hat. Statt dessen hat sich eine herrschaftlich-institutionelle Geschichtsschreibung bis in die 70er Jahre halten können. Was der Grund für dieses Defizit war, soll ebenfalls herausgearbeiteten werden.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Otto von Gierke – Mehr als nur ein Jurist
3. Gierkes wissenschaftliche Bemühungen und politische Vorstellungen
3.1. „Was der Mensch ist, verdankt er der Vereinigung von Mensch zu Mensch.“
3.2. Die deutsche Mediävistik und ihre Rückbesinnung auf Otto von Gierke
3.3. Gierke, ein nicht unumstrittener Wissenschaftler
3.4. Gierke, ein sozial und politisch engagierter Wissenschaftler
4. Fazit
5. Literatur
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Die vorliegende Arbeit untersucht das Leben und Wirken des Juristen Otto von Gierke unter besonderer Berücksichtigung seiner mediävistischen Studien. Ziel ist es, Gierkes wissenschaftliche Theorie der Genossenschaften sowie deren Bedeutung für die Geschichtswissenschaft seiner Zeit und die heutige Forschung darzulegen, wobei auch sein politisches Engagement und seine Haltung zur konstitutionellen Monarchie kritisch beleuchtet werden.
- Analyse von Otto von Gierkes biografischem Hintergrund und dessen Einfluss auf sein wissenschaftliches Werk.
- Untersuchung der Theorie der Genossenschaften als Basis für Gierkes Geschichtsverständnis.
- Kontroverse Auseinandersetzung zwischen Gierke und der zeitgenössischen Geschichtsschreibung (u.a. Georg von Below).
- Bewertung von Gierkes Bedeutung als Wegbereiter für ein modernes Verständnis sozialer Gruppen in der Geschichtswissenschaft.
- Erörterung seines politisch-sozialen Wirkens und seiner Forderungen nach einem Sozialrecht.
Auszug aus dem Buch
Gierkes wissenschaftliche Bemühungen und politische Vorstellungen
Otto von Gierke zählte zu einen der letzten Vertreter der sogenannten historischen Rechtsschule, welche von Savigny zu Beginn des 19. Jahrhunderts erstmals beschrieben wurde. Die historische Rechtsschule lässt sich nicht auf die Tat eines einzelnen zurückführen, sondern ist in der Anwendung einer praktischen Methode entstanden, die in unserer Gegenwart selbstverständlich geworden ist. Die Vertreter dieser Richtung nahmen an, dass der Stoff des Rechtes durch die Vergangenheit der Nation gegeben ist. Nicht die Willkür lässt das Recht entstehen, sondern das „innerste Wesen der Nation und ihre Geschichte“. Es zeigt sich die für Gierke so typische Auffassung, dass das Recht nicht beliebig ist, sondern aus dem Volksgeist gewachsen ist. Dies erklärt auch den für seine Forschungen so typischen Nachweis von Kontinuität. „Man suchte die Kontinuität in Gesetzgebung und Herrschaftsformen und hob sie lobend hervor. Die Betonung der Kontinuität zeichnete die deutsche Verfassungsgeschichte des Mittelalters von allem Anfang an aus“.
Methodisch stand die historische Rechtsschule vor der Aufgabe, neue Verfahren zu entwickeln, um das Recht historisch zu begründen. Die Erforschung von älteren Quellen bildete eine unerlässliche Grundlage. Die intensive Quellenaufbereitung ist typisch für Gierkes Schriften. Die historische Rechtsschule stand von Anfang an im Zeichen schwieriger Widersprüche, welche letztendlich zur Spaltung in zwei Richtungen - germanistisch und romanistisch – führen sollte. Unterschiedliche Betrachtungen gab es bezüglich der Fragen nach der Herkunft und dem Alter des Adels sowie den Unterschieden von historischen und natürlichen Recht. Eine andere Zwickmühle tat sich darin auf, dass es in der Vergangenheit zwar ein deutschen Volk gab, aber keinen deutschen Einheitsstaat.
Schließlich entwickelte sich die Germanistik, zu welcher Otto von Gierke zu zählen ist, zu einer eigenständigen Wissenschaft, die sich mit den Rechtsvorstellungen und der Verfassung der Germanen beschäftigte.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Diese Einleitung führt in die Person Otto von Gierke ein und skizziert die methodische Fragestellung der Arbeit bezüglich seiner mediävistischen Forschung und deren wissenschaftshistorische Einordnung.
2. Otto von Gierke – Mehr als nur ein Jurist: Dieses Kapitel zeichnet den biografischen Werdegang Gierkes nach, von seiner Kindheit in Stettin und Berlin bis hin zu seiner akademischen Ausbildung und den prägenden Einflüssen durch Lehrer wie Georg Beseler.
3. Gierkes wissenschaftliche Bemühungen und politische Vorstellungen: Dieser Hauptteil analysiert Gierkes juristisch-historische Theorien, insbesondere die Genossenschaftslehre, und stellt diese in den Kontext seiner politischen Ansichten und der wissenschaftlichen Kontroversen seiner Zeit.
4. Fazit: Das Fazit fasst die Aktualität von Gierkes Erkenntnissen zusammen und betont, dass er trotz seiner Verankerung im 19. Jahrhundert wichtige Impulse für das Verständnis sozialer Gruppen in der Geschichtswissenschaft gab.
5. Literatur: Dieser Abschnitt enthält das vollständige Verzeichnis der in der Arbeit zitierten Primärquellen und der verwendeten Sekundärliteratur.
Schlüsselwörter
Otto von Gierke, Rechtsgeschichte, Genossenschaftsrecht, historische Rechtsschule, Mediävistik, germanische Tradition, soziale Gruppen, Staatslehre, Sozialrecht, Verfassungsgeschichte, Herrschaft, Genossenschaft, politische Partizipation, deutsches Recht.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundlegend?
Die Arbeit befasst sich mit dem Leben, dem akademischen Werk und den politischen Vorstellungen des Juristen und Historikers Otto von Gierke, insbesondere mit seinen mediävistischen Forschungen.
Was sind die zentralen Themenfelder der Publikation?
Zentral sind die Theorie des Genossenschaftsrechts, das Verhältnis von Individuum und Gemeinschaft, die historische Kontinuität des deutschen Rechts sowie Gierkes Rolle als politisch engagierter Wissenschaftler.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist die kritische Würdigung von Gierkes Bedeutung für die Geschichtswissenschaft, wobei untersucht wird, warum seine methodischen Ansätze lange Zeit vernachlässigt wurden und wie sie heute neu bewertet werden.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit folgt einer wissenschaftsgeschichtlichen Untersuchungsmethode, die auf der Analyse von Primärquellen, zeitgenössischen Diskursen sowie einer kritischen Auswertung der Sekundärliteratur basiert.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Vorstellung Gierkes als Person, die Analyse seiner wissenschaftlichen Theorien – primär des Genossenschaftsrechts – sowie die Darstellung der Auseinandersetzungen mit Zeitgenossen wie Georg von Below.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie „Genossenschaftsrecht“, „Rechtsgeschichte“, „soziale Gruppen“ und „historische Rechtsschule“ charakterisiert.
Warum stand Gierke in der Kritik anderer zeitgenössischer Historiker?
Kritiker wie Georg von Below lehnten Gierkes Fokus auf „freie Genossenschaften“ ab, da sie ein staatszentriertes, obrigkeitliches Geschichtsbild vertraten und Gierkes liberal-demokratische Tendenzen misstrauisch betrachteten.
Wie bewertet der Autor Gierkes Rolle im Hinblick auf den Nationalsozialismus?
Der Autor kommt zu dem Schluss, dass die Behauptung, Gierke sei ein Vorbereiter nationalsozialistischen Gedankenguts gewesen, haltlos ist, da Gierkes Rechts- und Freiheitsverständnis fundamental von den Prinzipien der Nationalsozialisten abwich.
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- Christian Tischner (Author), 2005, Otto Friedrich von Gierke und die Bedeutung der sozialen Verbände für die Erforschung des Mittelalters, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/59276