Ein Einblick in die Erwachsenenbildung und das Erwachsenenlernen

Einsendeaufgabe


Einsendeaufgabe, 2017

14 Seiten


Leseprobe


Aufgabe 1

Unter dem Begriff „Kompetenz“ wird im Allgemeinen die Verbindung von Können und Wissen verstanden, mit der Handlungsanforderungen bewältigt werden können. Als kompetent werden Personen angesehen, die auf der Grundlage von Wissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten aktuell gefordertes Handeln neu generieren können. Insbesondere die Bewältigung von Anforderungen und Situationen, die im besonderen Maße ein nicht standardmäßiges Handeln und Problemlösen erfordern, wird mit dem Kompetenzkonzept hervorgehoben.1

In der pädagogischen Literatur werden vier Kompetenzbereiche unterschieden:

- personale Kompetenzen
- soziale Kompetenzen
- methodische Kompetenzen
- Fachwissen2

Zu den personalen Kompetenzen lassen sich zum Beispiel folgende zählen:

Zuverlässigkeit

Wer zuverlässig ist, arbeitet diszipliniert, mit starkem Pflichtgefühl und Aufgabenbewusstsein und handelt vertrauenswürdig. Auf das Berufsleben bezogen wahrt ein zuverlässiger Mitarbeiter die Unternehmensinteressen durch eigenes wirtschaftliches Verhalten und eine hohe Identifikation mit dem Unternehmen. Zuverlässigkeit ist zugleich der Grad der Gewissheit, mit der fachliche Spezialkenntnisse und die Anforderungserfüllung erwartet werden können. Von einem zuverlässigen Mitarbeiter werden erwartet, dass Fehler und Probleme thematisiert werden, wenn diese das Unternehmen gefährden.

Schlagfertigkeit

Unter der Schlagfertigkeit versteht man die Fähigkeit, zeitnah auf verbale Angriffe so zu reagieren, dass die persönliche Souveränität trotz des Angriffs gewahrt bleibt. Dabei sollte man darauf achten (und das stellt eine der Hauptfähigkeiten dar) sich nicht provozieren zu lassen und sich auch nicht zu rechtfertigen, sondern stattdessen unter Nutzung verschiedener Schlagfertigkeitstechniken verbal zu kontern. Angemessene und entsprechende Reaktionen können zum Beispiel ironisch und humorvoll erfolgen, teilweise aus Rückfragen bestehen, den verbalen Angriff umdeuten oder auch in Form eines verbalen Gegenangriffs auftreten.

Humor

Mit der sozialen Kompetenz des Humors gewinnt man schwierigen oder unlösbar scheinenden Situationen eine komische Seite ab. Gleichzeitig „entkrampft“ man verengte Situationen und fördert damit auch das gemeinsame Handeln. Diese Fähigkeit ist eine spezielle Form der Kommunikation und ermöglicht besonders in unsicheren, widersprüchlichen Handlungssituationen eine rein rational nicht herbeizuführende, vorwärts gewandte Handlungsbereitschaft. Außerdem lenkt er vorhandene Aggressionen und Bosheiten in sozial vermittelnde Formen positiver Stimmungen um.

Lernbereitschaft

Mit einer ausgeprägten Lernbereitschaft zeigt man eine hohe Motivation, fehlendes fachliches und methodisches Wissen, tätigkeitsspezifische Qualifikationen und Erfahrungen (z.B. durch sich ständig ändernde Anforderungen der Tätigkeit) durch entsprechende Weiterbildungsmaßnahmen oder auf anderen Wegen zu erwerben. Eine hohe Lernbereitschaft ist auch gekennzeichnet durch ein freiwilliges Engagement, unaufgefordert und selbstorganisiert zu lernen und Neuem gegenüber immer aufgeschlossen zu sein. Sie beinhaltet zudem die Offenheit, informell im Prozess der Arbeit, im sozialen Umfeld und auch im Freizeitbereich zu lernen.

Selbstreflexion

Mit der Fähigkeit zur Selbstreflexion ist man in der Lage, über sich selbst nachzudenken und seine eigenen Ziele und Handlungen kritisch zu hinterfragen. Dabei kann man Ursache-Wirkungs-Zusammenhänge erfassen und kennt darüber hinaus auch seine eigenen Stärken und Schwächen. Auch konstruktive Kritik versteht man nicht als Angriff, sondern als Chance zur eigenen Weiterentwicklung. Mit der Fähigkeit zur Selbstreflexion geht auch das Bedürfnis einher, eigeninitiativ Rückmeldungen zum eigenen Handeln einzuholen.

Zu den sozialen Kompetenzen gehören beispielsweise:

Empathie

Mit Empathie (auch Einfühlungsvermögen genannt) wird die Fähigkeit bezeichnet, Gedanken, Emotionen, Empfindungen und Motive anderer zu erkennen, sich hineinzuversetzen und diese auch zu verstehen. Dabei geht es nicht darum, diese zu werten, sondern zu versuchen, zu verstehen, was den Anderen aus seinem Weltbild und seinem Erfahrungshorizont heraus zu bestimmten Handlungen und Meinungen bewegt. Beherrscht man diese Fähigkeit, kann man außerdem angemessen darauf reagieren.

Wertschätzung

Die Wertschätzung gründet auf einer inneren allgemeinen Haltung anderer Menschen gegenüber und bezeichnet im engeren Sinne die positive Bewertung einer anderen Person. Die Wertschätzung kann sich aber auch auf Gedanken oder Werke beziehen, ist aber unabhängig von Taten oder Leistungen, auch wenn solche die subjektive Einschätzung über eine Person und damit die Wertschätzung beeinflussen können. Die Wertschätzung ist oft verbunden mit Achtung, Wohlwollen, Respekt und Anerkennung und drückt sich zum Beispiel in Zugewandtheit, Interesse und Aufmerksamkeit aus.

Teamfähigkeit

Mit Teamfähigkeit ist gemeint, dass man bereit und fähig ist, produktiv und konstruktiv mit anderen Menschen in Gruppen zu interagieren. Gemessen wird dies vor allen Dingen am Willen und Vermögen, mit anderen für gemeinsame Ziele zu arbeiten und sich in angemessenem Umfang in einer Gruppe einzuordnen. Dazu gehört auch, dass man z.B. eine grundlegende Gruppendemokratie und gruppendynamische Prozesse anerkennt und verschiedene Menschentypen und Rollen in Gruppen akzeptiert. Unterschiede und Gemeinsamkeiten sollen dabei in synergetischem Sinne genutzt werden.

Integrationsfähigkeit

Die Integrationsfähigkeit kennzeichnet das Vermögen, unterschiedliche soziale Bestrebungen, Interessen und Aktionen zu gemeinsamem Handeln zu bündeln und für die Arbeit, das Unternehmen, die Organisation etc. zielorientiert wirksam werden zu lassen. Eine integrationsfähige Person wirkt dabei selbst als Vorbild und bringt die zu integrierende Personen zu gemeinsamem Handeln. Sie schafft (wenn möglich) die institutionellen Rahmenbedingungen der Integration und verankert die Notwendigkeit von Integration fest im persönlichen Werte- und Normensystem.

Interkulturelle Kompetenz

Damit ist die Fähigkeit gemeint, sich vorherrschenden Unterschieden verschiedener Kulturen bewusst zu sein und mit Individuen und Gruppen anderer Kulturen erfolgreich und angemessen zu interagieren und zu arbeiten. Außerdem ist man sich bewusst, dass politische, wirtschaftliche und soziale Verhältnisse das Denken beeinflussen und begegnet daher Menschen anderen Kulturen mit der entsprechenden Wertschätzung.

„Vor allem personale und soziale Kompetenzen werden nur zu einem geringen Teil in Bildungseinrichtungen und vorrangig selbstorganisiert, d.h. durch Erfahrung und Reflexion, erworben.“3 Das bedeutet, sie werden meist oder zu einem sehr großen Teil informell angeeignet.

Aufgabe 2

Da es verschiedene Konzepte des Erwachsenenseins gibt, ist es sinnvoll von verschiedenen Deutungen des Erwachsenen zu sprechen, die sich dann beschreiben und vergleichen lassen. So lassen sich u.a. juristische, politische und biologische Reifegrade voneinander unterscheiden, aber auch philosophische, soziologische und pädagogische. Was man also genau unter einem Erwachsenen verstehen kann, hängt immer von der jeweiligen Perspektive ab, aus der man den Erwachsenen betrachtet. Das Erwachsenenalter ist somit ein zeit- bzw. kontextabhängiger Begriff, der sich auch aus seinem Verhältnis zu anderen Lebensaltern (v.a. Kindheit und Jugend) definiert.

Juristisch betrachtet tritt nach §2 BGB (bezogen auf die Bundesrepublik Deutschland) mit der Vollendung des 18. Lebensjahres die Volljährigkeit ein. Irrtümlich herrscht landläufig die Meinung, dass man damit (juristisch gesehen) auch gleichzeitig „erwachsen“ ist. Dass dem nicht so ist, zeigt §1 des Jugendgerichtsgesetzes (JGG). Dieser Paragraf besagt, dass man zwischen dem 18. und dem 21. Lebensjahr ein sog. „Heranwachsender“ ist (eine Mischform zwischen einem Jugendlichen und einem Erwachsenen). Sollte ein Heranwachsender in dieser Zeit straffällig werden, ist zu prüfen, ob er noch nach dem Jugendstrafrecht oder schon nach den Strafvorschriften belangt werden soll, die für Erwachsene gelten.4 Demnach ist man nach deutschem Recht also erst ab dem 21. Lebensjahr vollständig erwachsen.

Politisch gesehen ist man erwachsen, wenn man an Wahlen teilnehmen darf. In den meisten Fällen dürfen Deutsche (bzw. EU-Bürger) ab der Vollendung des 18. Lebensjahres an Wahlen teilnehmen. Genau genommen ist allerdings zwischen dem aktiven und dem passiven Wahlrecht zu unterscheiden. Menschen mit aktivem Wahlrecht dürfen wählen (in Deutschland bundeslandabhängig entweder ab dem 16. oder dem 18. Lebensjahr), Personen mit passivem Wahlrecht dürfen kandidieren und gewählt werden (in Deutschland mit einer Ausnahme (Landtagswahl in Hessen) ab dem 18. Lebensjahr). Ab den genannten Zeitpunkten ist man in Deutschland also politisch erwachsen.

Aus biologischer Sicht geht der Übergang vom Kind zum Erwachsenen mit unterschiedlichen Reifungsschritten einher, die gemeinhin mit dem Begriff Pubertät bezeichnet werden. Diese körperlichen Veränderungen unterliegen der Steuerung durch verschiedene Hormone, die wiederum Einfluss auf das Körperwachstum, die Reifung und Belastbarkeit von Atmungssystem und Blutkreislauf etc. haben.

Die genannten Veränderungen werden von einer Reihe psychosozialer Veränderungen begleitet. Diese „psychosoziale Pubertät“ bezeichnet man auch als Adoleszenz (der Zeitraum von der späten Kindheit über die Pubertät bis hin zum vollen Erwachsensein). Zeitlich gesehen ist die Adoleszenz in der Regel mit Erreichen des 21. Lebensjahres abgeschlossen; man ist also mit Vollendung des 21. Lebensjahres biologisch erwachsen.5 Allerdings ist zu berücksichtigen, dass es hier individuelle Entwicklungsunterschiede gibt und die der Adoleszenzphase zugeordneten Altersgrenzen in verschiedenen Kulturen unterschiedlich aufgefasst wird.

Auch neurobiologisch unterscheiden sich Erwachsene von Kindern und Jugendlichen. So verfügen Kleinkinder über eine größere Anzahl von Nervenzellen als Erwachsene. Bei der Entwicklung des Gehirns werden Neuronen durch das Wahrnehmen von „Mustrern“ aktiviert und verdichtet, wobei passive Nervenzellen mit der Zeit verkümmern. So verfügen Erwachsene (aufgrund ihres Alters) zwar über weniger Neuronen, allerdings sind die vorhandenen in Netzwerken „organisiert“, deren Verknüpfung relevante Deutungsmuster und Kompetenzen ermöglichen. Diese Strukturen haben ebenso Einfluss auf die Lernfähigkeiten Erwachsener.6

Das Erwachsensein kann aber auch als eine Art des Entwickelt-Seins definiert werden. Erwachsensein definiert sich nach F. Pöggeler durch „Mündigkeit und Reife“ verbunden mit Kompetenz und Vernunft, Verantwortung und Überlegenheit.7 „Vorherrschend ist die Semantik der „Entwicklung“, die immer eine Höherentwicklung meint: Kompetenzentwicklung, Identitätsentwicklung, Persönlichkeitsentwicklung etc. Erwachsen ist, wer erfolgreich ist, wer „aufsteigt“, wer „immer strebend sich bemüht“. Wenn von „Menschsein“ die Rede ist, ist meist „Erwachsensein“ gemeint.“8 Daran lässt sich auch der Drang zur Entwicklung bei Erwachsenen festmachen, der kein Phänomen der Neuzeit ist, sondern vielmehr in unserer Natur verankert ist.

Argumentiert man also, erwachsen ist, wer erfolgreich, strebend und bemüht ist, hat man bei Erwachsenen ohne diese Attribute (z.B. Ehrgeiz und Motivation) aber ein Definitionsproblem. Problematisch wird diese Sichtweise auch bei Jugendlichen und Kindern, die früh Ehrgeiz und Motivation entwickeln und damit Erfolge vorweisen können.

Die Bibel dagegen oder anders gesagt, christlich geprägte Religionen, haben eine ganz andere Sicht auf des Erwachsensein, nämlich eine eher schuld-zentrierte Sicht. „Wenn ihr nicht werdet wie die Kinder…“ heißt es da. Dies impliziert (als Unterscheidungsmerkmal) die angenommene Unschuld der Kinder gegenüber Erwachsenen. Und die Verantwortung und Schuld der Erwachsenen wird mit Phänomenen wie Umweltzerstörung, Ausbeutung und Inhumanität verargumentiert.9 Zu bedenken ist hier allerdings, dass auch Kinder dazu neigen können, grausam zu sein oder die Umwelt zu verschmutzen.

Hinweise auf das Merkmal des Erwachsenseins finden sich auch in der römischen Antike durch die bekannte Weisheit „Errare humanum est“. Demnach ist der Irrtum nicht nur unvermeidlich, sondern ebenso menschlich. Eine Erkenntnis, die wir in unserer modernen durch Perfektionismus bestimmten Zeit wieder neu entdecken und erlernen müssen. Auch Bernd Guggenberger plädiert in seinem Buch „Das Menschenrecht auf Irrtum“ für die Anerkennung unserer Unvollkommenheit. Denn nur wenn wir Fehler machen, kann auch Neues entdeckt werden.10 Diese Fähigkeit, mit Irrtümern umzugehen, daraus Nutzen und Erkenntnisse zu ziehen, kann einen wichtigen Bestandteil des Erwachsenseins bilden.

Als Erweiterung zu den Ansichten Guggenbergers und als weiterer Hinweis auf das Erwachsensein regt Rolf Arnold gleichsam dazu an, den Erwachsenen lebensphilosophisch zu „rekonstruieren“, in dem anerkannt wird, dass zum Erwachsensein auch Endlichkeit und Vergänglichkeit gehört.11

Zieht man ein traditionell geprägtes gesellschaftliches Bild des Erwachsenen heran, gehört zum Erwachsensein auch, dass er „ausgelernt“ hat, dass er zwar noch Erfahrungen macht, aber nicht mehr „auf die Schulbank“ gehört. Noch 1968 ist Wolfgang Schulenberg aufgrund eigener Untersuchungen zu der Bestätigung dieser Erkenntnisse gelangt.12 Doch mittlerweile hat sich das Bild vom Erwachsenen und die Erwartungen, die an einen Erwachsenen in seinem Erwachsensein gestellt werden, vor allem aufgrund des sozialen, technischen und ökonomischen Wandels und der entsprechenden Leistungsanforderungen dahingehend grundlegend verändert.13

„Erwachsensein“ ist kein abschließender Begriff, weshalb die Erwachsenenbildung auch immer noch so große Schwierigkeiten hat, den Begriff des Erwachsenen wirklich substanziell zu bestimmen; „Erwachsensein“ kennzeichnet demzufolge vielmehr einen Prozess beständiger systemischer Identitätsarbeit bzw. eines systemischen Deutungslernens, es ist also kein abschließender, sondern ein öffnender Begriff.14

[...]


1 vgl. Definition und Kontextualisierung des Kompetenzbegriffes.

2 vgl. Siebert, Horst, „Lernen im Lebenslauf“, Seite 58.

3 vgl. Siebert, Horst, „Lernen im Lebenslauf“, Seite 59.

4 vgl. Rechtslexikon.net.

5 Pubertät und Adoleszenz: Körperliche und psychosoziale Reifung.

6 vgl. Siebert, Horst, „Menschenbild und Bildungsanspruch“, Seite 12.

7 vgl. Siebert, Horst, „Menschenbild und Bildungsanspruch“, Seite 10.

8 Siebert, Horst, „Menschenbild und Bildungsanspruch“, Seite 10.

9 vgl. Siebert, Horst, „Menschenbild und Bildungsanspruch“, Seite 11.

10 vgl. Siebert, Horst, „Menschenbild und Bildungsanspruch“, Seite 11.

11 vgl. Siebert, Horst, „Menschenbild und Bildungsanspruch“, Seite 11.

12 vgl. Siebert, Horst, „Menschenbild und Bildungsanspruch“, Seite 14.

13 vgl. Siebert, Horst, „Menschenbild und Bildungsanspruch“, Seite 15.

14 vgl. Arnold, Rolf, „Weiterlernen als Lebensform - Zwischen Entgrenzung und Emotionalität“, Seite 53.

Ende der Leseprobe aus 14 Seiten

Details

Titel
Ein Einblick in die Erwachsenenbildung und das Erwachsenenlernen
Untertitel
Einsendeaufgabe
Hochschule
Rheinland-Pfälzische Technische Universität Kaiserslautern-Landau
Autor
Jahr
2017
Seiten
14
Katalognummer
V593482
ISBN (eBook)
9783346190451
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Menschenbild, Bildungsanspruch, Lebenslauf, Lernstile, Lernschwierigkeiten
Arbeit zitieren
Michael Lindner (Autor:in), 2017, Ein Einblick in die Erwachsenenbildung und das Erwachsenenlernen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/593482

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