Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit dem Regelungsgehalt des § 2 Abs. 1 der AO, nachdem das BVerfG 2015 die Möglichkeit zum Treaty Overriding durch den Bundesgesetzgeber als verfassungsrechtlich garantiert angesehen hat. Insbesondere wird die Maßgeblichkeit der besagten Norm für die Auslegung von mit Doppelbesteuerungsabkommen kollidierendem nationalem Steuerrecht untersucht.
Das stets zunehmende Maß globaler Vernetzung der Wirtschaft stellt auch das Steuerrecht vor immer neue Herausforderungen. Darunter fällt die mit wachsender Mobilität zunehmende Gefahr der Doppelbesteuerung. Dieser soll mittels Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) effektiv begegnet werden. Dabei handelt es sich um völkerrechtliche Verträge, welche nach nationalem Recht mehreren Staaten zustehende Besteuerungsansprüche so aufteilen, dass idealiter sowohl eine Doppelbesteuerung, als auch eine doppelte Nichtbesteuerung der betroffenen Einkünfte ausgeschlossen ist.
Dass dieses Ziel nicht vollkommen zu verwirklichen ist, liegt auf der Hand. Weiße (steuerfreie) sowie doppelt besteuerte Einkünfte sind stete ungewollte Begleiter von DBA. Der so verursachte wirtschaftliche und fiskalische Schaden verlangt dabei nach schnellen rechtlichen Lösungen, die im Wege langwieriger zwischenstaatlicher Vertragsverhandlungen nur mühselig zu erreichen sind.
Inhaltsverzeichnis
Einführung
A. Zulässigkeit des Treaty Override
I. Kritik an der Praxis des Treaty Override
II. Das Urteil des BVerfG
1. Einfachgesetzlicher Rang von Völkervertragsrecht nach dem GG
2. Demokratieprinzip
III. Rezeption des Urteils
B. Rechtlicher Rahmen des Regelungsgehalts
I. Verfassungsrecht
II. Unionsrecht
III. Völkerrecht
IV. Fazit
C. Deutungsperspektiven
I. Anwendungsvoraussetzungen
II. Rechtsfolge
1. Bedeutungslosigkeit des § 2 Abs. 1 AO
a. Bedeutungslosigkeit aufgrund einfachgesetzlicher Rechtsqualität
b. Stellungnahme
aa. Der Wille des Gesetzgebers
bb. Kein Schluss vom Urteil des BVerfG auf die Bedeutungslosigkeit
cc. Die Intention des Gesetzgebers bei potenziellen Treaty Overrides
c. Deklaratorische Betonung der Grundsätze zur Kollisionsauflösung
aa. Ausdruck der Spezialität
(1) Keine automatische Spezialität von Abkommensrecht
(2) Lex aliud
bb. Ausdruck der Völkerrechtsfreundlichkeit
d. Ausgleich von lex posterior und lex specialis
e. Fazit
2. § 2 Abs. 1 AO als gesetzliche Kollisionsnorm
a. Suspendierung ungeschriebener Normen zur Kollisionsauflösung
aa. Verschiedene Typen von Normen zur Kollisionsauflösung
bb. Wahrung des Grundsatzes parlamentarischer Diskontinuität
cc. Der Wille des Gesetzgebers
b. § 2 Abs. 1 AO als Zweifelsregelung
c. Fazit
D. Anforderungen an wirksames Treaty Overriding nach § 2 Abs. 1 AO
I. Spezialität
1. Der lex specialis Grundsatz
2. Anforderungen an die Spezialität abkommensüberschreibender Normen
a. Überschreibungsklauseln
b. National Law Override
c. Der Verdeckte Treaty Override
aa. Die Rechtsprechung zum verdeckten Treaty Override
bb. Stellungnahme
cc. Fazit
II. Die Zeitenfolge
1. Der lex posterior Grundsatz
2. Treaty Override bei nachfolgendem DBA
a. Nach einfachgesetzlicher Auslegung
b. Verfassungsrechtliche Bewertung
III. Fazit
Ergebnis
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die rechtliche Bedeutung des § 2 Abs. 1 der Abgabenordnung (AO) vor dem Hintergrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Zulässigkeit von sogenannten Treaty Overrides. Das primäre Ziel ist es, zu klären, welchen Regelungsgehalt § 2 Abs. 1 AO im Kontext kollidierender nationaler Steuergesetze und völkerrechtlicher Doppelbesteuerungsabkommen hat und unter welchen Voraussetzungen eine Abkommensüberschreibung als wirksam anzusehen ist.
- Rechtliche Einordnung der Abkommensüberschreibung (Treaty Override)
- Analyse des § 2 Abs. 1 AO als gesetzliche Kollisionsnorm
- Verhältnis von nationalem Steuerrecht zu völkerrechtlichen Verträgen
- Bedeutung der Spezialität und Zeitenfolge für Normenkollisionen
Auszug aus dem Buch
Die Bedeutungslosigkeit aufgrund einfachgesetzlicher Rechtsqualität
Begründet wird diese Auffassung hauptsächlich mit dem Unvermögen des § 2 Abs. 1 AO, als einfachgesetzliche Regelung anderem Recht einen höheren Rang zu vermitteln. Da er eine Normenhierarchie nicht begründen könne, sei auch die Vermittlung eines Anwendungsvorrangs ausgeschlossen. Weiter sei sich der Gesetzgeber bei Erlass eines Gesetzes des § 2 Abs. 1 AO bewusst – bei potenziellen Treaty Overrides müsse daher angenommen werden, dass auch von § 2 Abs. 1 AO abgewichen werden solle; sonst bliebe außerdem das erlassene Gesetz ohne Bedeutung. Zur Auflösung von Normenkollisionen zwischen gewöhnlichem Steuerrecht und Abkommensrecht werden hiernach allein die klassischen Methoden der Auslegung angewandt. Auch die Rechtsprechung greift jedenfalls bei jüngeren Entscheidungen zur Auslegung potenzieller Treaty Overrides auf § 2 Abs. 1 AO wenn überhaupt nur zaghaft zurück.
Zusammenfassung der Kapitel
Einführung: Die zunehmende globale Vernetzung führt zu Herausforderungen im Steuerrecht, denen durch DBA begegnet werden soll; zur Reaktion auf Mängel in DBA nutzt der deutsche Gesetzgeber das Instrument des Treaty Override, wobei die Auslegung des § 2 Abs. 1 AO bei Normenkollisionen von zentraler Bedeutung ist.
A. Zulässigkeit des Treaty Override: Das BVerfG hat die Zulässigkeit des Treaty Override unter Bezugnahme auf den einfachgesetzlichen Rang von Völkervertragsrecht und das Demokratieprinzip bejaht, was zu einer kritischen Debatte in der Literatur geführt hat.
B. Rechtlicher Rahmen des Regelungsgehalts: Die verfassungsrechtlichen, unionsrechtlichen und völkerrechtlichen Rahmenbedingungen werden beleuchtet, wobei das GG den verbindlichen Rahmen für die Bedeutung des § 2 Abs. 1 AO vorgibt.
C. Deutungsperspektiven: Es werden die Anwendungsvoraussetzungen des § 2 Abs. 1 AO sowie die Ansichten zur Rechtsfolge erörtert, insbesondere ob die Norm bedeutungslos ist oder als gesetzliche Kollisionsnorm fungiert.
D. Anforderungen an wirksames Treaty Overriding nach § 2 Abs. 1 AO: Die Voraussetzungen für eine wirksame Abkommensüberschreibung unter Berücksichtigung von Spezialitätsgrundsätzen und der zeitlichen Abfolge der kollidierenden Normen werden detailliert untersucht.
Ergebnis: § 2 Abs. 1 AO ist als ausdrückliche gesetzliche Kollisionsnorm zu begreifen, die den Gesetzgeber dazu zwingt, Abkommensüberschreibungen explizit kenntlich zu machen, wobei der Norm aktuell eine bedeutende Schlüsselrolle bei der Auflösung von Normenkonflikten vorenthalten wird.
Schlüsselwörter
Treaty Override, Abkommensüberschreibung, § 2 Abs. 1 AO, Doppelbesteuerungsabkommen, Normenkollision, Kollisionsnorm, Steuerrecht, Völkerrecht, Verfassungsrecht, Lex specialis, Lex posterior, Anwendungsvorrang, Auslegung, Gesetzgeber, Rechtsstaatsprinzip.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die rechtliche Tragweite des § 2 Abs. 1 AO im deutschen Steuerrecht, speziell im Hinblick auf das Verhältnis zwischen nationalen Gesetzen und internationalen Doppelbesteuerungsabkommen.
Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?
Im Zentrum stehen die Zulässigkeit von sogenannten Treaty Overrides, die Auslegung von Kollisionsnormen und die normhierarchische Einordnung von Abkommensrecht gegenüber einfachem Bundesrecht.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Es soll geklärt werden, ob § 2 Abs. 1 AO lediglich eine deklaratorische Wirkung entfaltet oder als verbindliche gesetzliche Kollisionsnorm fungiert, die bei Normenkollisionen den Vorrang des Abkommensrechts sichert.
Welche wissenschaftliche Methode verwendet der Autor?
Die Untersuchung basiert auf einer juristischen Auslegungsmethodik, die verfassungsrechtliche Grundsätze, gesetzgeberische Intentionen sowie die aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung (insb. BVerfG und BFH) analysiert.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Untersuchung des verfassungsrechtlichen Rahmens, die Analyse der verschiedenen Deutungsperspektiven zu § 2 Abs. 1 AO sowie die Darstellung konkreter Anforderungen an eine wirksame Abkommensüberschreibung (z. B. Spezialität und Zeitenfolge).
Welche Begriffe charakterisieren die Arbeit am stärksten?
Die Arbeit ist geprägt durch die Begriffe Treaty Override, § 2 Abs. 1 AO, Normenkollision, Lex specialis sowie die verfassungsrechtliche Debatte zur Völkerrechtsfreundlichkeit des Grundgesetzes.
Wie bewertet der Autor die Bedeutung von § 2 Abs. 1 AO?
Der Autor kommt zu dem Schluss, dass § 2 Abs. 1 AO eine ausdrückliche gesetzliche Bestimmung zur Kollisionsauflösung darstellt, die den Gesetzgeber verpflichtet, Abkommensüberschreibungen klar als solche zu kennzeichnen.
Welche Rolle spielt die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts?
Die Entscheidung des BVerfG bildet den Ausgangspunkt der Argumentation; sie bestätigt die grundsätzliche Zulässigkeit des Treaty Override, setzt aber gleichzeitig den Rahmen, innerhalb dessen die Auslegung von § 2 Abs. 1 AO stattfinden muss.
- Arbeit zitieren
- Antonio Aufiero (Autor:in), 2019, Die Bedeutung von § 2 Abs. 1 AO nach der Entscheidung des BVerfG zur Zulässigkeit innerstaatlicher Abkommensüberschreibungen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/593924