Die Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) wurde mit § 2 der Verordnung des Rates der Volksbeauftragten über Tarifverträge, Arbeiterausschüsse und Angestelltenausschüsse und Schlichtung von Arbeitsstreitigkeiten vom 23.12.1918 in das deutsche Recht eingefügt. Zuletzt geändert wurde die AVE durch Art. 5 des Tarifautonomiestärkungsgesetzes (TASG) vom 11.8.2014.
Wesentliche Umgestaltung war dabei die Aufhebung des 50 % – Quorums. Nunmehr ist ein konkretisiertes öffentliches Interesse maßgeblich, vgl. § 5 Abs. 1 Tarifvertragsgesetz (TVG) n.F. Hintergrund der Änderung war eine Abnahme der Tarifbindung und des Organisationsgrades, sowohl auf Seiten der Arbeitnehmer, als auch auf Seiten der Arbeitgeber. So nahm in der Gesamtwirtschaft die Flächentarifbindung der Beschäftigten in Westdeutschland von 70 % (1996) auf 49 % (2018) und in Ostdeutschland von 56 % (1996) auf 35 % (2018) ab. Konsequenz war, dass das 50 % – Quorum des § 5 Abs. 1 TVG a.F. häufig nicht mehr erreicht werden konnte und damit die AVE von Tarifverträgen gehemmt wurde. Mit dem TASG verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, „die Tarifautonomie zu stärken und angemessene Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sicherzustellen“.
Gegenstand dieser Arbeit ist die Frage, ob die AVE mit der Änderung des § 5 TVG durch das TASG im Jahre 2014 eine notwendige Stärkung oder eine (verfassungswidrige) Schwächung der Tarifautonomie darstellt.
Gliederung
A) Einleitung
B) Die Erleichterte AVE
I) Sinn und Zweck der AVE
II) Voraussetzungen und Verfahren der AVE
III) Wirkungsweise der AVE
C) Verhältnis zur Tarifautonomie
I) Verständnis von Tarifautonomie
a) Delegationstheorie
b) Legitimationstheorie
c) Kritik
d) Stellungnahme
e) Zwischenergebnis
II) Lage der Tarifautonomie in Deutschland
III) Notwendige Stärkung oder Schwächung der Tarifautonomie?
1) Zwei unterschiedliche Ansatzpunkte
a) Wirkungsintensive Tarifverträge als Ausgangspunkt
b) Mitgliederstarke Verbände als Ausgangspunkt
2) Stellungnahme
3) Zwischenergebnis
D) Verfassungsrechtliche Bedenken
I) Gewährleistung des Art. 9 Abs. 3 GG
1) Kollektive Koalitionsfreiheit (Tarifautonomie)
2) Negative Koalitionsfreiheit
II) Eingriff in die Tarifautonomie
1) Eingriff in die Tarifautonomie der beteiligten Koalitionen
a) Staatl. Regelungen in dem von Art. 9 Abs. 3 GG geschützten Bereich
b) Staatsabhängigkeit
c) Attraktivitätsverlust
2) Eingriff in die Tarifautonomie der unbeteiligten Koalitionen
a) Attraktivitätsverlust
b) Verdrängung des mitgliedschaftlich legitimierten Tarifvertrags
c) Staatliche Neutralität
III) Eingriff in die negative Koalitionsfreiheit
IV) Rechtfertigung
V) Zwischenergebnis
E) (aktuelle) Reformvorschläge
F) Ausblick – Die Zukunft der Tarifautonomie
G) Gesamtergebnis
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht, ob die Erleichterung der Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) durch das Tarifautonomiestärkungsgesetz (TASG) von 2014 eine notwendige Stärkung oder eine verfassungswidrige Schwächung der Tarifautonomie darstellt, unter besonderer Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Gewährleistung aus Art. 9 Abs. 3 GG.
- Analyse von Sinn, Zweck und Verfahren der AVE.
- Untersuchung des Verhältnisses zwischen AVE und Tarifautonomie.
- Diskussion verschiedener Verständnisse von Tarifautonomie (Delegations- vs. Legitimationstheorie).
- Verfassungsrechtliche Bewertung möglicher Eingriffe in die positive und negative Koalitionsfreiheit.
- Reflexion über Reformvorschläge und die Zukunft der Tarifautonomie.
Auszug aus dem Buch
b) Mitgliederstarke Verbände als Ausgangspunkt
Versteht man indes unter einer „starken Tarifautonomie“ (mitglieder-)starke Verbände, denen es aufgrund ihres hohen Organisationsgrades gelingt, Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen zu regeln, die der einzelne Arbeitnehmer aufgrund seiner strukturellen Unterlegenheit gegenüber dem Arbeitgeber nicht in der Lage ist auszuhandeln, so läuft die erleichterte AVE der Tarifautonomie geradezu zuwider.99 Legt man dieses Verständnis von einer „starken Tarifautonomie“ zugrunde, so stellt die Änderung des § 5 TVG durch das TASG im Jahre 2014100, konträr zu der Gesetzesbezeichnung, keine Stärkung, sondern eine Schwächung der Tarifautonomie dar.101 Denn versteht man unter einer „starken Tarifautonomie“ mitgliederstarke Verbände, so würde die Tarifautonomie durch eine hohe Mitgliederanzahl in den Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden gestärkt werden.102 Die Erleichterung der Erstreckung von Tarifnormen durch den geänderten § 5 Abs. 1 TVG, führt – vorrauschauend gedacht – zu einer „Erosion der Tarifautonomie“.103 Die Erstreckung tariflicher Normen auf Außenseiter bedingt, dass sich diese nicht dazu veranlasst sehen, einer Gewerkschaft beizutreten, da sie in den Genuss der tariflichen Arbeitsbedingungen – in gewisser Weise – „umsonst“, ohne eine Mitgliedschaft mit Beitragspflichten, gelangen.104 Eine solche Entwicklung bestätigt der Blick nach Frankreich: 90 % der Arbeitnehmer werden dort infolge von AVE und der sog. erga-omnes-Wirkung durch Tarifverträge gebunden, gleichwohl beträgt die Mitgliedschaft der Arbeitnehmer in Gewerkschaften nur 8 %.105 Durch die erleichterte Zulassung der Tarifnormerstreckung wird darüber hinaus die Autonomie von anderen Tarifvertragsparteien eingeschränkt, da ihre Tarifpolitik durch die erstreckten Tarifnormen bereits vorgeprägt wird.106 Des Weiteren ist die Autonomie der Tarifvertragsparteien, die am Abschluss des zu erstreckenden Tarifvertrags beteiligt sind, gefährdet, weil einerseits das Verhalten durch die Erstreckung des Tarifvertrages beeinflusst werden könnte und andererseits
Zusammenfassung der Kapitel
A) Einleitung: Diese Einleitung führt in die gesetzliche Neuregelung der Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) ein und stellt die zentrale Forschungsfrage nach der Stärkung oder Schwächung der Tarifautonomie.
B) Die Erleichterte AVE: Dieses Kapitel erläutert Sinn, Zweck, materielle Voraussetzungen und Verfahren der Allgemeinverbindlicherklärung sowie deren normative Wirkungsweise.
C) Verhältnis zur Tarifautonomie: Hier wird das theoretische Verständnis der Tarifautonomie zwischen Delegation und kollektiv ausgeübter Privatautonomie untersucht und die aktuelle Lage in Deutschland analysiert.
D) Verfassungsrechtliche Bedenken: Dieses Kapitel widmet sich der verfassungsrechtlichen Prüfung möglicher Eingriffe der AVE in die kollektive sowie negative Koalitionsfreiheit und deren Rechtfertigung.
E) (aktuelle) Reformvorschläge: Hier werden aktuelle politische Forderungen zur weiteren Erleichterung der AVE kritisch beleuchtet.
F) Ausblick – Die Zukunft der Tarifautonomie: Dieser Abschnitt zieht ein Resümee über die Gefahren der Erosion der Tarifautonomie und diskutiert Anreizstrukturen wie Differenzierungsklauseln.
G) Gesamtergebnis: Das Kapitel fasst die Erkenntnisse zusammen und kommt zu dem Schluss, dass das Tarifautonomiestärkungsgesetz faktisch zu einer Schwächung der Tarifautonomie führt.
Schlüsselwörter
Allgemeinverbindlicherklärung, Tarifautonomie, Tarifvertragsgesetz, Koalitionsfreiheit, Art. 9 Abs. 3 GG, Arbeitnehmerschutz, Tarifbindung, Organisationsgrad, Verfassungsrecht, kollektiv ausgeübte Privatautonomie, Außenseiterwettbewerb, staatliche Neutralität, negative Koalitionsfreiheit.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die verfassungsrechtliche Problematik der erleichterten Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) von Tarifverträgen nach der Gesetzesänderung von 2014.
Was sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?
Zentrale Themen sind das Verständnis der Tarifautonomie, der Arbeitnehmerschutz, die verfassungsrechtliche Prüfung von Eingriffen in die Koalitionsfreiheit sowie die Auswirkungen auf die Mitgliederstruktur der Tarifparteien.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Die Arbeit geht der Frage nach, ob die Änderung des § 5 TVG durch das Tarifautonomiestärkungsgesetz eine notwendige Stärkung oder eine (verfassungswidrige) Schwächung der Tarifautonomie darstellt.
Welche wissenschaftliche Methode wird primär verwendet?
Es handelt sich um eine juristische Untersuchung, die auf der Analyse von Gesetzestexten, verfassungsrechtlichen Prinzipien sowie der Auswertung einschlägiger arbeitsrechtlicher Literatur und Rechtsprechung basiert.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil behandelt die Voraussetzungen und Wirkungen der AVE, das theoretische Verhältnis der AVE zur Tarifautonomie, die verfassungsrechtliche Prüfung möglicher Grundrechtseingriffe sowie die Bewertung von Reformvorschlägen.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit ist geprägt durch Begriffe wie Allgemeinverbindlicherklärung, Tarifautonomie, Koalitionsfreiheit, Art. 9 Abs. 3 GG, Privatautonomie und Arbeitnehmerschutz.
Wie bewertet der Autor die Wirksamkeit des Tarifautonomiestärkungsgesetzes?
Der Autor gelangt zu dem kritischen Ergebnis, dass das Gesetz, entgegen seinem Namen, faktisch als "Tarifautonomieschwächungsgesetz" zu werten ist.
Warum sieht der Autor eine Schwächung der Tarifautonomie durch die AVE?
Der Autor argumentiert, dass die AVE eine staatliche Fremdbestimmung darstellt, die den Anreiz für Arbeitnehmer mindert, Gewerkschaften beizutreten, da sie auch ohne Mitgliedschaft von den Tarifverträgen profitieren ("umsonst"-Effekt).
- Quote paper
- Patrick Deckart (Author), 2019, "Erleichterte" Allgemeinverbindlicherklärung. Notwendige Stärkung oder (verfassungswidrige) Schwächung der Tarifautonomie?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/594675