Die soziale Stellung der Ehefrau im 16. Jahrhundert. Das Beispiel der Hamburgischen Hochzeits- und Kleiderordnungen von 1583 und 1585


Hausarbeit (Hauptseminar), 2010

20 Seiten, Note: 1,1


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Hinführung zum Thema

1. Die Stellung der Frau im 16. Jahrhundert

2. Das Eheleben

3. Die Stellung der Frau in den Kleiderordnungen

4. Die Hamburgischen Hochzeits- und Kleiderordnungen von 1583 und 1585

Ausblick

Quellen- und Literaturverzeichnis

Hinführung zum Thema

Die Frühe Neuzeit ist geprägt durch die Gliederung der Gesellschaft in Stände. Sowohl eine Abgrenzung nach unten als auch nach außen war wichtig. Dadurch war es notwendig, Personen ihre Ständezugehörigkeit sichtbar zu machen. Ein Mittel, welches die Obrigkeit dazu nutzte, waren die sogenannten Kleiderordnungen. „Kleiderordnungen regeln den Aufwand des Einzelnen an Kleidung, Material, Schmuck und Accessoires und bilden im Rahmen der Aufwands- und Luxusordnungen [...] einen wichtigen Bestandteil der Gesetzgebung im Mittelalter und der Frühen Neuzeit.“1 Von der Mitte des 12. Jahrhunderts bis zum Ende des 18. Jahrhunderts sind sie in ganz Europa angewendet worden. Kleiderordnungen gelten als ein Mittel um die Ständeordnung in der und für die Gesellschaft festzuschreiben.2

Die Hamburgischen Hochzeits- und Kleiderordnungen von 1583 und 1585, mit besonderem Blick auf die Stellung von Ehefrauen, sollen Gegenstand der vorliegenden Arbeit sein.

Zunächst wird die Stellung der Frau im 16. Jahrhundert allgemein beschrieben, um dann auf Spezifika und Neuerungen des Ehelebens durch reformatorische Einflüsse einzugehen.

Anschließend werden soziale Hierarchien in den Kleiderordnungen mit Hilfe von Anne-Kathrin Reichs Monografie „Kleidung als Spiegelbild sozialer Differenzierung“ herausgearbeitet. Im letzten Kapitel soll untersucht werden, ob die gewonnenen Erkenntnisse auf die Hamburgischen Hochzeits- und Kleiderordnungen von 1583 und 1585 im Rahmen der vorliegenden Arbeit angewendet werden können.3

1. Die Stellung der Frau im 16. Jahrhundert

Die Lebensumstände der Frauen können nicht losgelöst von den Belangen der jeweiligen Zeit betrachtet werden. Sie sind eine Fortführung vorheriger gesellschaftlicher Entwicklungen und zeitgenössischer Wahrnehmung. Da die jüngere Frühneuzeitforschung die Wurzeln der Epoche im Spätmittelalter konstatiert, wird die Stellung der Frau in der Frühen Neuzeit in Abgrenzung zu jener im Spätmittelalter zu definieren versucht.

Im Folgenden sollen drei Bereiche aus den Lebensumständen frühneuzeitlicher Frauen betrachtet werden: Welche Positionen hatten sie in der Gesellschaft inne? Welche Bildung4 wurde ihnen zuteil? Welche Aufgabenfelder waren für sie vorgesehen?

Epochenübergreifend fällt zunächst eine große Gemeinsamkeit auf: für Frauen des Spätmittelalters und Frauen der Frühen Neuzeit sind zwei grundlegende Lebensentwürfe vorhanden: das Leben in einer Klostergemeinschaft und in einem Haushalt als Ehefrau und Mutter. Es scheint sich um zwei grundsätzlich unterschiedliche Lebensentwürfe zu handeln – dennoch finden sich Übereinstimmungen. Um das Leben von Frauen zu beschreiben, wird immer herausgestellt, wie ihr Bezug zu der Männerwelt ist. Ist sie noch im Jungfrauenstand, verheiratet oder verwitwet? Oder lebt sie als Nonne?

Dagmar Lorenz interpretiert in ihrem Aufsatz „Vom Kloster zur Küche. Die Frau vor und nach der Reformation Dr. Martin Luthers“5 wie die Frauen der Klöster außerhalb der Mauern (an)gesehen wurden. So seien Nonnen, die sich dem strengen Keuschheitsgelübde unterworfen hatten, in der vorreformatorischen Gesellschaft in einem Maß geachtet worden, wie sie es nach Luther nicht mehr erfahren sollten.

Im reformatorischen Verständnis lebten jene Frauen gottgefälliger, die heirateten und Kinder gebaren. Die Auffassung, dass Ehelosigkeit und Zölibat die Vollkommenheit verkörperten, lehnten die Reformatoren ab.6 Eine umfassende Bildung war für Frauen nicht vorgesehen.

Laut Lorenz hatten jedoch „humanistische Tendenzen [...] zu einer Verbesserung der Frauenbildung, besonders in den gehobenen und mittleren Schichten beigetragen, wofür Italien und Frankreich, aber auch Deutschland hervorragende Beispiele bieten.“7 Leider bleibt sie diese Beispiele im Folgenden schuldig.

Frauen im Spätmittelalter und der Frühen Neuzeit waren trotz der geringeren Bildung sicherlich keine domestizierten Haussklavinnen, sondern Teil ihrer Gesellschaft. Der Zugang zu Bildung oder zu Kulturtechniken, wie Lesen und Schreiben und auch Einblicke in die lateinische, griechische und hebräische Schrift wurden ihnen jedoch außerhalb der Klöster kaum vermittelt. Zukünftige Ehefrauen wurden vielmehr in die Handhabungen täglicher Tätigkeiten einer Hausfrau unterrichtet.

Über die Betrachtung der Bildungssituation hinaus stellt sich die Frage nach den Aufgabenfelder für Frauen.

Heide Wunder konstatiert in ihrer Monografie über Frauen in der Frühen Neuzeit, dass die wirtschaftliche Selbständigkeit für Mann und Frau gemeinsam einfacher zu vollbringen gewesen sei: „Die meisten Frauen wurden durch die Eheschließung nicht ‚versorgt’, vielmehr brachten Braut und Bräutigam gemeinsam das zusammen, was die Begründung einer selbstständigen Existenz als Ehepaar ermöglichte. Diese musste – meist zeitlebens – durch die Arbeit der Eheleute gesichert werden: durch die Haushaltsführung im engeren Sinne, aber bei der Gelegenheit und Bedarf durch alle erdenklichen Arbeiten.“8

Lorenz stellt fest, dass die Reformatoren an der Rechtlosigkeit der Frauen nichts änderten. Juristisch formuliert waren Frauen vor, während und nach der Reformation nicht befugt, Verträge abzuschließen. In enger Beziehung zu der rechtlichen Stellung der Frau der Frühen Neuzeit stehen ihr Ansehen und ihre Wertigkeit in der Gesellschaft. Von den Frauen wurden vor allem Tugenden wie Respekt, Keuschheit und Schweigsamkeit erwartet.9

2. Das Eheleben

Die Ehe stand bereits seit dem 14. Jahrhundert im Mittelpunkt des Selbstverständnisses von Männern und Frauen aus dem Bürgertum und dem Patriziat.10 Eine Verbindung von Mann und Frau in einer Ehe unterstützten auch die Reformatoren, mit der Neuerung, dass sie den Zusammenschluss nicht mehr als Sakrament ansahen.11 Eine Forderung, die über das Verständnis des Mittelalters weit hinausging. Auch forderten sie ein, dass es nicht mehr genüge, dass die Eltern der Brautleute sich einig waren.12

Damit wurde einer sich abzeichnenden Entwicklung Nachdruck verliehen - setzte sich doch ab dem Spätmittelalter die Bedeutung des Konsenses der Ehepartner durch. Die neuere Forschung deutet diesen Konsens so, „dass partnerschaftlich ausgerichtete Ehen und Intimitätssteigerungen der Partnerbeziehungen bereits im Mittelalter beginnen und betont inzwischen mehr die Kontinuitäten als die Unterschiede zwischen Mittelalter und Neuzeit.“13 Zum Teil griffen die Reformatoren nur bestehende Entwicklungstendenzen auf und radikalisierten sie – wie zum Beispiel die Ablehnung des Ehesakraments, die Abkehr von der Askese. So lehnt auch Luther in seiner Schrift „zum ehelichen Leben“ eine zölibatäre Existenz ab und sieht in der Vereinigung zweier Eheleute ein Zeichen der Beziehung Jesus zu seiner Braut, der christlichen Kirche. Zudem definierten sie neue Ansprüche an das Eheleben. Gerta Scharffenorth arbeitet heraus, dass es, laut Luther, nicht ausreiche verheiratet zu sein. „Die Frage ist, ob beide, Mann und Frau, einander auch finden in der Ehe, ob sie sich achten, je in ihrer Eigenart annehmen und dementsprechend miteinander umgehen.“14 Denn Luthers Grundthese lautet: „Mann und Frau sind gleichwertig ‚Gottes Kreatur’.“15 Dadurch wurde der verachtende Habitus Frauen gegenüber theologisch haltlos. Weiter ergeben sich die Aufgaben mit Leiblichkeit und Sexualität verantwortungsvoll umzugehen und die gemeinsame Sorge für die Kinder.16 Scharffenorth konstatiert darüber hinaus, dass „die Geburt eines Kindes für den Mann, der es zeugte, bedeutet: mit der Frau teilhaben an Gottes Schöpfungswerk!“17 Daher reduzierte Luther einige, in seinen Augen, Ehehindernisse, wie z. B., dass die Kinder und die Patenkinder eines Christen nicht heiraten sollten. Auch Ehescheidungen und Wiederverheiratungen wurden im protestantischen Verständnis durchaus möglich.18 Wie diese Ansprüche Luthers tatsächlich gelebt und verstanden wurden arbeitet Hubertus Fischer in seinem Beitrag „Co-Referat: Ehe, Eros und das Recht zu reden.“ heraus.19

Heide Wunder spricht dennoch von einem Bruch und bezeichnet diesen als „Schlüssel zum Verständnis des gesellschaftlichen Wandels von der ständischen zur ‚bürgerlichen’ Gesellschaft. In der Reformation wurde die Ehe zur ersten Ordnung Gottes und zur zentralen gesellschaftlichen Ordnung. Formal geriet sie unter die Aufsicht der Kirchen, aber ihre Inhalte beruhten auf weltlichen Interessen und Regelungen. Die Ehe erhielt den Status einer obrigkeitlich garantierten Ordnung. [...] Ehefähigkeit wurde zur Vorraussetzung gesellschaftlicher Akzeptanz. Demzufolge erstrebten die Meisten diesen Status.“20

Bodo von Borries zufolge lassen sich „auf Eingesperrtheit im Haus, auf bürgerlichen Tod, auf totale Kontrolle und psychische Abhängigkeit“21 keine Hinweise finden. Er stellt außerdem klar, dass eine solche Sichtweise den tatsächlichen Lebensbedingen nicht gerecht wird.22

Wie im vorherigen Kapitel angedeutet, geht die Forschung von einer gegenseitigen „Angewiesenheit der Eheleute aufeinander (aus). [...] Trennung und Alleinleben [...] war schon arbeitstechnisch und wirtschaftlich kaum möglich.“23 Für von Borries war die Beziehung der Eheleute überwiegend funktional und eine innige Zuneigung keine Vorraussetzung für eine, meist arrangierte, Heirat. Der Autor behauptet weiterhin, dass sich Liebe und Vertrauen oft nachträglich im Verlauf des Zusammenlebens einstellten.24 Es kann zudem davon ausgegangen werden, dass der Alltag gemeinsam gemeistert werden musste, die Partner keine andere Wahl hatten.25

Ungeachtet aller Gegenseitigkeit hatte der Mann in der Öffentlichkeit und sogar im Hause das Übergewicht, die Frau musste sich, relativ gesehen, unterordnen. Zu diesem Zwecke der Unterordnung gab es durchaus einen geschlechtsspezifischen Tugendkatalog, der in der Mädchenerziehung vermittelt werden sollte. Keuschheit, Gehorsam, Bescheidenheit, Schweigsamkeit waren vorwiegend weiblichen Normen. Sie galten allerdings nicht als angeboren. Es wurde eher mit einem ständigen Aufbegehren der Frauen gerechnet, das daher notfalls gewaltsam abgewöhnt oder unterdrückt werden musste.26 Schon in der frühesten Kindheit wurde Frauen jene untergeordnete Haltung vermittelt und abverlangt.

In wieweit dieses in den Kleiderordnungen sichtbar wird, zeigen die folgenden Kapitel.

3. Die Stellung der Frau in den Kleiderordnungen

Um die Zuschreibungen über die sozialen Hierarchien in den Kleiderordnungen richtig einzuordnen, muss festgehalten werden, dass es sich bei den Verordnungen um normative Quellen handelt. Sie bilden nicht die tatsächliche Wirklichkeit ab, sondern die Vorstellungen, welche die Obrigkeit von der Gesellschaft hatte bzw. wie die Gesellschaft sein sollte. Anne-Kathrin Reich betont, dass die Forschung bisher kaum Aussagen über das tatsächliche Einhalten der Bestimmungen, sowie die Strafverfolgungen bei Nichteinhalten treffen kann.27 Sie führt außerdem an, dass es in der Forschung keinen Konsens über die Gründe und Ursachen für das Entstehen von Kleiderordnungen gibt.28

Gertraud Hampel-Kallbrunner verweist vor allem auf die wirtschaftlichen Ursachen für die Erlassung von Kleiderordnungen. Die Begründungen der Landesherren tragen merkantilistische Züge, wenn auf die unnötige Schwächung der eigenen Wirtschaft durch den Import von kostspieligen Stoffen hingewiesen wird. „Dieser Luxus ist, wie die Obrigkeit zum Ausdruck bringt, für den Staat unfruchtbar und kann den einzelnen Bürger oder Edelmann finanziell nur schwächen, manchmal sogar völlig ruinieren. Im letzteren Fall müßte (sic) ein Staatsbürger, der sich durch den eigenen Unverstand und allzu großen Luxusaufwand selbst zu Grunde gerichtet hat, dem Staate oder einem Mitbürger zur Last fallen, während er bei vernünftiger Wirtschaft und einer seinem Vermögen angemessenen Kleidung zu seinem eigenen Wohl und zum Wohle des Staates fruchtbar arbeiten und Handel treiben könnte.“29

Hampel-Kallbrunner nimmt an, dass die Staaten diese „schmerzliche Erfahrung“30 bereits gemacht haben und diese Einsicht u.a. zum Erlassen von Kleiderordnungen führte. Die Autorin führt weitere wirtschaftliche Überlegungen als Ursache an: Sie spekuliert, dass die Landesherren die Devisen des Landes nur für unbedingt notwendige Importe aufheben wollten und zweitens dass sich die Obrigkeit durch die Verbote einen Wirtschaftsaufschwung im eigenen Land erhofften durch eine vermehrte und künstlich gesteuerte Nachfrage.31 Nicht vergessen werden darf die religiöse Komponente, die zum Erlassen von Kleiderordnungen führte. Auch hier kann eine gewisse Verantwortung der Obrigkeit gegenüber ihren Untertanen festgestellt werden. Scheinbar sorgte sich die Obrigkeit nicht nur um das finanzielle Wohl der Bürger, sondern auch im deren Seelenheil.32

Liselotte Eisenhart fügt den Schutz der anvertrauten Untertanen vor Unsittlichkeit hinzu. Sie begründet dies mit Verordnungen, die immer wieder und ohne jeden Unterschied für alle Stände gelten.33 Eisenhart konstatiert außerdem: „Ein zentraler Begriff in den Kleiderordnungen ist die ‚Hoffahrt‘, die ‚superbia‘. Zwar meint man damit nicht mehr die großartige ‚Sünde der feudalen und hierarchischen Zeit‘, die sich nährt an ‚kniefälliger Huldigung und Dienstbarkeit, feierlicher Ehrenerweisung und majestätischem Punk‘; es ist vielmehr eine sehr bürgerliche Hoffart, die sich in erhöhtem Aufwand, in glänzenden Farben und in prunkendem Goldschmuck ausdrückt. Doch selbst hinter diesen Zeichen erblickte man die luciferische Sünde, die die Wurzel allen Übels ist. Nirgends äußerte sich in den Städten diese Sünde sichtbarer als in der Kleidung und im Gebaren, in der Absonderlichkeit der Frisuren und Zierate. Sie mußte (sic) man also kontrollieren, regulieren und wachsam beobachten.“34

Folgende Motive zur Erlassung von Kleiderordnungen waren wohl zentral: „die Regelung der sozialen Zuordnung von Ständen, Schichten, Gruppen und Eliten, ihre Hierarchisierung sowie die Festschreibung bestehender Zustände.“ Sie konnten sowohl vorbeugenden Charakter haben, als auch eine Reaktion auf bestehende Zustände gewesen sein.

Die Obrigkeit war sich bewusst, dass Kleidung nicht nur eine praktische Notwendigkeit darstellt, sondern darüber hinaus einen symbolischen Wert hat. Auch heute, wenngleich weniger ausgeprägt, ist eine angemessene Kleidung ein „Garant (für die) gesellschaftliche Ordnung“35 Reich konstatiert, dass bereits im Mittelalter „Kleidung die Macht zugeschrieben (wurde) auf Menschen zu wirken und sie zu verändern; [...].“36 So verwundert es nicht, dass in der Zeit der Kleiderordnungen die Trennung der Geschlechter mit größter Anstrengung betrieben wurde. Die technische Möglichkeit Gewänder durch Schnitte herzustellen, veränderte die Mode, spezifische Damen- und Herrenkleidung entstand. Eisenhart verweist auf die Entwicklung der Männer- und Frauenkleidung. Von Mitte des 15. bis zum Ende des 16. Jahrhunderts setzte sich die Hose, oftmals versehen mit einem verzierten Latz, für Männer durch und auch deren Obergewand, das Wams, wurde immer kürzer. Die einsetzende Erotisierung der Kleider machte auch vor den Frauen nicht halt. Dort wurde der Halsausschnitt immer größer. Dennoch legt die Autorin dar, dass die sich ausbreitende Reformation zu gemäßigterem modischen Verhalten beitrug.37

Reich zeigt zudem den Bezug zur hohen Analphabetenquote der Zeit auf und betont dadurch die Bedeutung von Symbolen, auch in der Kleidung. Wie bereits erwähnt, haben Kleider viele Funktionen. Neben der reinen Schutzfunktion des Körper vor klimatischen Einflüssen, ist es möglich den Körper wohlproportioniert darzustellen, Mängel zu verhüllen und auch bestimmte Gesinnungen und Lebenswandel darstellen. Dadurch besitzt Kleidung, laut Reich, eine soziale Verweisfunktion.38

Frauen in der Frühen Neuzeit zeigten durch ihre Kleidung ihren Familienstand und ihre Ehre. Die Tatsache, dass verheirateten Frauen die höchstmögliche Ehre zuteil wurde, kann als Hinweis auf die Umsetzung reformatorischer Ideen, wie sie im zweiten Kapitel „Das Eheleben“ skizziert werden, gedeutet werden. Auch wird hier selbstverständlich zwischen den einzelnen Ständen und den Schichten unterschieden. Es muss betont werden, dass die jeweilige Ehre oft unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten und dem familiären Hintergrund war.39

Reich arbeitet verschiedene Möglichkeiten heraus, an denen der Familienstand von Frauen erkennbar war. Ein Hauptmerkmal waren die unterschiedlichen Kopfbedeckungen. Verheiratete Frauen bedeckten ihr Haar, oft nach der Mode der Zeit, Unverheiratete trugen ihr Haar hingegen offen. Es fällt auf, dass in den Kleiderordnungen zwischen Jungfrauen, Verlobten, Ehefrauen und Witwen unterschieden wird. Hier findet die eingangs erwähnte Gegenüberstellung von Frauen in ihrem Verhältnis zum Mann Anwendung.40 Daraus, dass sich Verlobte mehr schmücken durften als Jungfrauen, kann abgeleitet werden, dass Luthers Vorstellungen vom gottgefälligen, ehrbaren Leben als Ehefrau und Mutter, dem Gefühl seiner Zeit entsprachen.41

[...]


1 Reich, Anne-Kathrin: Kleidung als Spiegelbild sozialer Differenzierung : städtische Kleiderordnungen vom 14. bis zum 17. Jahrhundert am Beispiel der Altstadt Hannover. Hannover 2005, S. 56.

2 Vgl. Ebd., S. 56.

3 Anne-Kathrin Reich bezieht sich in ihrer o.g. Monographie auf die Stadt Hannover.

4 Bildungsverständnis und Bildungsinhalte der Frühen Neuzeit sind ungefähr mit dem heutigen Verständnis der Begriffe Erziehung und Ausbildung gleichzusetzen. Ein darüber hinausgehendes Bildungsverständnis, aus dem sich der moderne und im deutschen Sprachgebrauch vielfach verwendete Bildungsbegriff der Pädagogik und der Philosophie entwickelte, war religiös-philosophischer Natur. Vgl. Vierhaus, Rudolf: Bildung. In: Brunner, Otto; Conze, Werner; Koselleck, Reinhart (Hrsg.): Geschichtliche Grundbegriffe. Historisches Lexikon zur politisch-sozialen Sprache in Deutschland, Band 1 A-D, 4. Auflage, Stuttgart 1992, S. 510f.

5 Lorenz, Dagmar: Vom Kloster zur Küche. Die Frau vor und nach der Reformation Dr. Martin Luthers, In: Becker – Cantario, Barbara (Hrsg.): Die Frau von der Reformation zur Romantik. Die Situation der Frau vor dem Hintergrund der Literatur – und Sozialgeschichte, Bonn 1980.

6 Vgl. Gestrich, Andreas; Krause, Jens –Uwe; Mitterauer, Michael: Geschichte der Familie. In: Gestrich, Andreas (Hrsg.) Europäische Kulturgeschichte. Stuttgart 2003, S. 371.

7 Lorenz, Dagmar: Vom Kloster zur Küche. Die Frau vor und nach der Reformation Dr. Martin Luthers, In: Becker – Cantario, Barbara (Hrsg.): Die Frau von der Reformation zur Romantik. Die Situation der Frau vor dem Hintergrund der Literatur – und Sozialgeschichte, Bonn 1980, S. 8.

8 Wunder, Heide: „Er ist der Sonn’, sie ist der Mond“. Frauen in der Frühen Neuzeit. München 1992, S. 96.

9 Vgl. Borries, Bodo von, Wendepunkte der Frauengeschichte, Ein Lese– und Arbeitsbuch zum An- und Aufregen, in: Kuhn, Annette; Rothe, Valentine (Hrsg.), Frauen in der Geschichte und Gesellschaft, Band 26, Pfaffenweiler 1990, S.151.

10 Vgl. Wunder: „Er ist der Sonn’, sie ist der Mond“, S. 67.

11 Vgl. dazu Gestrich: Geschichte der Familie, S. 368f. Über die heterogene Umsetzung in der katholischen Kirche des seit 1274 im Lyoner Konzil als Sakrament geltenden Ehebündnisses.

12 Vgl. Gestrich: Geschichte der Familie, S. 369f.

13 Gestrich: Geschichte der Familie, S. 369f.

14 Scharffenorth, Gerta: „Im Geiste Freunde werden“. Mann und Frau im Glauben Martin Luthers. In: Wunder, Heide; Vanja, Christina (Hrsg.): Wandel der Geschlechterbeziehungen zu Beginn der Neuzeit. Frankfurt/Main 1991, S. 103.

15 Ebd., S. 102.

16 Vgl. Ebd., S. 102f.

17 Ebd., S. 104.

18 Vgl. Gestrich: Geschichte der Familie, S. 371 und Lorenz: Vom Kloster zur Küche, S. 21f.

19 Fischer, Hubertus: Co-Referat: Ehe, Eros und das Recht zu reden. Anmerkungen zum protestantischen Ehebild in Texten des 16. Jahrhunderts. In: Müller, Maria E. (Hrsg.): Eheglück und Liebesjoch. Bilder von Liebe, Ehe und Familie in der Literatur des 15. und 16. Jahrhunderts, Weinheim und Basel, 1988, S. 207-226.

20 Wunder: „Er ist der Sonn’, sie ist der Mond“, S. 88.

21 Borries: Wendepunkte der Frauengeschichte, S. 150.

22 Vgl. Ebd., S. 150.

23 Ebd., S. 150f.

24 Vgl. Borries: Wendepunkte der Frauengeschichte, S. 151.

25 Vgl. Ebd., S. 148.

26 Vgl. Ebd., S. 151.

27 Vgl. Reich: Kleidung, S. 58.

28 Vgl. Ebd., S. 57. Auf den folgenden Seiten (57-61) findet sich eine Zusammenfassung der bestehenden Forschungsergebnisse zum Thema Kleiderordnungen.

29 Hampel-Kallbrunner, Gertraud: Beiträge zur Geschichte der Kleiderordnungen mit besonderer Berücksichtigung Österreichs, Wien 1962, S. 8.

30 Ebd., S. 8.

31 Vgl. Ebd., S. 8f.

32 Vgl. Ebd., S. 10.

33 Vgl. Eisenhart, Liselotte Constanze: Kleiderordnungen der deutschen Städte zwischen 1350 und 1700. Ein Beitrag zur Kulturgeschichte des deutschen Bürgertums. In: Göttinger Bausteine zur Geschichtswissenschaft, Band 32, Göttingen 1962, S. 87.

34 Ebd., S. 89.

35 Reich: Kleidung, S. 41.

36 Ebd., S. 41.

37 Vgl. Eisenhart: Kleiderordnungen, S. 98.

38 Vgl. Reich: Kleidung, S. 44.

39 Vgl. Ebd., S. 158.

40 Vgl. Kapitel 1. Die Stellung der Frau im 16. Jahrhundert.

41 Vgl. Kapitel 2. Das Eheleben.

Ende der Leseprobe aus 20 Seiten

Details

Titel
Die soziale Stellung der Ehefrau im 16. Jahrhundert. Das Beispiel der Hamburgischen Hochzeits- und Kleiderordnungen von 1583 und 1585
Hochschule
Universität Hamburg  (Fakultät für Geisteswissenschaften, Departements für Philosophie und Geschichtswissenschaft)
Veranstaltung
Erscheinungsformen der ständischen Gesellschaft in der Frühen Neuzeit
Note
1,1
Autor
Jahr
2010
Seiten
20
Katalognummer
V594955
ISBN (eBook)
9783346196903
ISBN (Buch)
9783346196910
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Ständegesellschaft, Frühe Neuzeit, Frauengeschichte, Hamburg, Kleiderordnung, Eheleben, 16. Jahrhundert, ständische Gesellschaft, Ehefrau, Frauenleben, soziale Stellung, Sozialgeschichte, Alltagsgeschichte, Modegeschichte, Mode, Kleidung, Kleider, Ordnungen, Reformation, soziale Hierarchie
Arbeit zitieren
Sandra Rehle (Autor:in), 2010, Die soziale Stellung der Ehefrau im 16. Jahrhundert. Das Beispiel der Hamburgischen Hochzeits- und Kleiderordnungen von 1583 und 1585, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/594955

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