Das Recht der Ordnungswidrigkeiten ist geprägt vom Opportunitätsgrundsatz der §§ 47, 53 OWiG. Im Rahmen der Anwendung dieses Grundsatzes können Verwarnungs- und Bußgeldbeträge ggf. bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen ermäßigt werden. Dieser Aufsatz erläutert die juristischen Voraussetzungen für rechtmäßige Amtshandlungen.
Polizeibeamte, aber auch Außendienstmitarbeiter der kommunalen Verkehrsüberwachung begegnen im Zusammenhang mit ihrer Aufgabe der Verkehrsüberwachung von Verkehrsteilnehmern und ihren Fahrzeugen oft Betroffenen, die zwar allem Anschein nach glaubwürdig und reumütig Einsicht in ihr zuvor an den Tag gelegtes verkehrsrechtliches Fehlverhalten zeigen, gleichzeitig aber auf jede nur erdenkliche Weise mit argumentativen Mitteln versuchen, das im Anhang der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV), dem Bußgeldkatalog – respektive im länderspezifischen Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog (BTKat) – vorgesehene Verwarnungsgeld, wenn irgend möglich, um einige Euro herunterzuhandeln. Dieselbe Überlegung gilt auch im schriftlichen Verwarnungsverfahren, wenn sich Betroffene im Rahmen ihrer Anhörung tatsächlich einmal zur Sache äußern, ihre Verstöße zugeben und gleichzeitig um eine „milde“ oder um eine „gerechte“ Bestrafung bitten.
Nicht selten lassen sich Polizeibeamte wie auch die Mitarbeiter des kommunalen Vollzugsdienstes zunächst in einem ersten Schritt auf dieses Zwiegespräch ein und willigen dann wenig später auch in die erbetene Ermäßigung ein, um den Einzelfall zügig und vor allem ohne einen schriftlichen Vorgang zu einem allseits gütlichen Ende bringen zu können. Dieses Verhalten begegnet grundsätzlichen Bedenken. Einerseits haben die Betroffenen ein Recht darauf, dass auch die Ermäßigung eines Verwarnungsgeldes als rechtmäßiges Verwaltungshandeln auf der berechenbaren Grundlage des für alle geltenden Ordnungswidrigkeitenrechts vorgenommen wird. Andererseits hat der Staat ein Recht darauf, dass seine Beamten ihre Verwarnungspraxis rechtsstaatlich berechenbar umsetzen.
Inhaltsverzeichnis
I. Allgemeine gesetzliche Grundlagen im Verwarnungsverfahren
II. Rechtsgrundlagen für die Herabsetzung von Verwarnungsgeldern
III. Rechtswidrige Überlegungen und Handlungen
1. Keine Ermäßigung eines Verwarnungsgeldes auf Beträge unter 20 Euro
2. Keine Ermäßigung eines Bußgeldes auf ein Verwarnungsgeld
IV. Ermäßigung eines Bußgeldes auf einen niedrigeren Bußgeldbetrag
1. Verhängung einer Sicherheitsleistung
2. Ermäßigungen von Geldbußen durch Bußgeldbehörden und Bußgeldgerichte
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Die vorliegende Arbeit untersucht die rechtlichen Rahmenbedingungen und Grenzen bei der Ermäßigung von Buß- und Verwarnungsgeldern im Ordnungswidrigkeitenrecht, um für Polizeibeamte und kommunale Vollzugsbedienstete eine rechtsstaatlich berechenbare Ausübung ihres Ermessens sicherzustellen.
- Rechtliche Grundlagen und Anwendung des Opportunitätsprinzips bei Ordnungswidrigkeiten.
- Voraussetzungen für die Herabsetzung von Verwarnungsgeldern bei wirtschaftlichen Härtefällen.
- Abgrenzung zwischen rechtmäßigem Ermessen und willkürlicher Verwaltungspraxis.
- Verfahrensrechtliche Anforderungen an die Glaubhaftmachung wirtschaftlicher Verhältnisse.
- Grenzen der Ermäßigung im Übergangsbereich zwischen Verwarnungsgeld und Bußgeld.
Auszug aus dem Buch
I. Allgemeine gesetzliche Grundlagen im Verwarnungsverfahren
Beamte des Polizeidienstes und Mitarbeiter der kommunalen Verfolgungsbehörden sind im Rahmen ihrer Aufgaben in der Verkehrsüberwachung und des Streifendienstes u. a. an das Opportunitätsprinzip gem. §§ 47 Abs. 1 Satz 1, 53 Abs. 1 Satz 1 OWiG gebunden.6
Diese Staats- und Kommunalbediensteten begegnen in ihrem täglichen Dienst im Straßenverkehr sowie an den zur Überwachung bestimmter Schwerpunktdelikte eingerichteten Kontrollstellen zahlreichen Ordnungswidrigkeiten. Im Rahmen ihres dienstlichen Auftrags, unter Wahrung des pflichtgemäßen Ermessens Ordnungswidrigkeiten zu erforschen (gesetzliche Grundlage: § 53 Abs. 1 OWiG) bewerten die Polizeibeamten, nachdem sie einen Anfangsverdacht auf der Grundlage von § 152 Abs. 2 StPO i. V. m. § 46 Abs. 1 OWiG geschöpft und ein Bußgeldverfahren eingeleitet haben, die Verkehrsordnungswidrigkeiten nach festgelegten Ermessenskriterien. Dabei geht es den Beamten um die Frage, in welcher Form und in welcher grundsätzlich möglichen Arbeitsweise sie gegenüber einem Betroffenen polizeilich tätig werden sollen (Entschließungsermessen und Auswahlermessen).
Als Ermessenkriterien werden in diesen Fällen regelmäßig folgende Überlegungen und Erwägungen zugunsten möglicher Betroffener angestellt:
• Welchen Stellenwert hat der Vorwurf an den Täter?
• Wie hoch bzw. gering ist das Gefahrenpotenzial des Verstoßes?
Zusammenfassung der Kapitel
I. Allgemeine gesetzliche Grundlagen im Verwarnungsverfahren: Erläutert die Bindung der Beamten an das Opportunitätsprinzip sowie die Kriterien für die Ermessensausübung bei der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten.
II. Rechtsgrundlagen für die Herabsetzung von Verwarnungsgeldern: Analysiert die gesetzlichen Voraussetzungen und die Rolle unbestimmter Rechtsbegriffe bei der Ermäßigung von Verwarnungsgeldern aufgrund wirtschaftlicher Verhältnisse.
III. Rechtswidrige Überlegungen und Handlungen: Diskutiert unzulässige Ermäßigungspraktiken, wie etwa Unterschreitungen der 20-Euro-Grenze oder die unbefugte Umwandlung von Bußgeldern in Verwarnungsgelder.
IV. Ermäßigung eines Bußgeldes auf einen niedrigeren Bußgeldbetrag: Untersucht die rechtlichen Spielräume bei Bußgeldern ab 60 Euro, inklusive der Erhebung von Sicherheitsleistungen und der Rolle von Bußgeldgerichten.
Schlüsselwörter
Ordnungswidrigkeitenrecht, Verwarnungsgeld, Bußgeld, Ermessensspielraum, Opportunitätsprinzip, BKatV, wirtschaftliche Verhältnisse, Rechtsstaatlichkeit, Polizeipraxis, Ermäßigung, Sicherheitsleistung, Ordnungswidrigkeit, Verwaltungsvorschrift, Beweislast, Rechtsgrundlage.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundlegend?
Die Arbeit behandelt die rechtlich korrekte Handhabung von Ermäßigungen bei Buß- und Verwarnungsgeldern durch Polizeibeamte und kommunale Behörden.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zu den Schwerpunkten gehören das Opportunitätsprinzip, die Anwendung von Ermessenskriterien bei Verkehrsverstößen und die rechtlichen Grenzen der Strafmilderung.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist die Schaffung einer rechtsstaatlich fundierten und berechenbaren Praxis bei der Entscheidung über Verwarnungsgelder in Ausnahmefällen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine juristische Analyse, die geltende Gesetze (§§ OWiG, BKatV), obergerichtliche Rechtsprechung und Verwaltungsvorschriften interpretiert.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil befasst sich mit der Auslegung von Ermessensvorschriften, der Problematik der Glaubhaftmachung wirtschaftlicher Verhältnisse und der Abgrenzung von zulässigen und rechtswidrigen Ermäßigungen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Ordnungswidrigkeitenrecht, Ermessen, Verwarnungsgeld, Bußgeldkatalog, wirtschaftliche Verhältnisse und Rechtsgrundlage.
Warum ist die Ermäßigung auf unter 20 Euro unzulässig?
Da die einschlägigen Vorschriften explizit die Grenze „bis auf 20 Euro“ festlegen, existiert für eine weitere Reduzierung unter diesen Betrag keine rechtliche Grundlage.
Dürfen Beamte ein Bußgeld eigenständig in ein Verwarnungsgeld umwandeln?
Nein, da für den Bereich ab 60 Euro Bußgeld keine entsprechende Rechtsgrundlage zur Ermäßigung auf ein Verwarnungsgeld existiert; eine solche Handlung wäre rechtswidrig.
Wie gehen Beamte mit der „Offenkundigkeit“ wirtschaftlicher Not um?
Da eine absolute Feststellung vor Ort oft unmöglich ist, wird auf zivilrechtliche Grundsätze zur Glaubhaftmachung zurückgegriffen, bei denen eine überwiegende Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen der Härtefallkriterien ausreicht.
Welche Rolle spielt die Sicherheitsleistung bei Ausländern?
Die Sicherheitsleistung dient dazu, den Verfolgungsanspruch des Staates bei Betroffenen ohne festen Wohnsitz in Deutschland zu sichern, wenn eine Geldbuße zu erwarten ist.
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- Prof. Dr. jur. Dieter Müller (Author), 2020, Ermäßigung von Bußgeldern und Verwarnungsgeldern im Ordnungswidrigkeitenrecht, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/595440