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Der Gleichheitsgrundsatz im Grundgesetz

Title: Der Gleichheitsgrundsatz im Grundgesetz

Term Paper , 2002 , 17 Pages , Grade: 1,3

Autor:in: Astrid Vorhoff (Author)

Law - Public Law / Constitutional Law / Basic Rights
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Der allgemeine Gleichheitsgrundsatz aus Art. 3 Abs. 1 GG ist ein Grundbestandteil der Verfassung und gilt als rechtsstaatliches Prinzip in allen Rechtsbereichen. Art. 3 Abs.1 GG verlangt allgemein die Rechtsanwendungsgleichheit und die Rechtsetzungsgleichheit. Die Gleichheit der Gesetzgebung ergibt sich aus dem Zusammenhang von Art. 3 Abs.1 GG und Art. 1 Abs.3 GG, der die Gesetzgebung an die Grundrechte bindet. Das kann aber nicht die absolute Gleichheit aller Menschen bedeuten, das gibt es in der Realität nicht und würde auch die Einschränkung der Freiheitsrechte bedeuten. Art. 3 Abs. 1 GG verbietet nur eine grundlose Ungleichbehandlung, ist also in dieser Funktion ein umfassendes Abwehrrecht. Er soll schützen vor begünstigender oder belastender Ungleichbehandlung. „Der Gleichheitssatz verlangt verhältnismäßige Gleichheit und erlaubt die Berücksichtigung der je besonderen Verhältnisse.“

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

Teil A: Der allgemeine Gleichheitsgrundsatz

1. Allgemeines/ Überblick

2. Ungleichbehandlung/ Gleichbehandlung

2.1. Willkürverbot

2.2. Die „neue Formel“

3. Inhalt des Gleichheitssatzes

3.1. Statusgleichheit

3.2. Sachgerechtigkeit

3.3. Folgerichtigkeit

3.4. Objektivitätsgebot

4. Wirkungen und Grenzen

5. Rechtfertigung von Ungleichbehandlung

Teil B: Der besondere Gleichheitssatz

1. Allgemeines

2. Verbleibende rechtliche Unterscheidungen

3. Tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung

Zielsetzung und Themen

Die vorliegende Arbeit untersucht den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes, wobei das primäre Ziel darin besteht, die dogmatischen Grundlagen des allgemeinen Gleichheitssatzes (Art. 3 Abs. 1 GG) sowie dessen Anwendung und Grenzen in der juristischen Praxis zu analysieren und von dem besonderen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 2 GG) abzugrenzen.

  • Strukturelle Analyse von Art. 3 Abs. 1 GG als allgemeiner Gleichheitsgrundsatz.
  • Differenzierung zwischen allgemeinem Willkürverbot und Anforderungen an Sachgerechtigkeit und Folgerichtigkeit.
  • Untersuchung der Rechtfertigungskriterien für zulässige Ungleichbehandlungen.
  • Darstellung der spezifischen Ausprägung der Gleichberechtigung von Mann und Frau nach Art. 3 Abs. 2 GG.
  • Betrachtung von Maßnahmen zur tatsächlichen Durchsetzung der Gleichberechtigung und deren verfassungsrechtlicher Einordnung.

Auszug aus dem Buch

3.2. Sachgerechtigkeit

Die Sachgerechtigkeit stellt eine Konkretisierung des Willkürverbots dar. Die Formulierungen Sachgerechtigkeit, Natur der Sache, sachlich einleuchtender Grund, Eigenart des zu regelnden Sachverhalts oder sachgerechte Erwägungen bezeichnen das selbe. Das Ziel der Sachgerechtigkeit ist, dass Differenzierungen die realen Verhältnisse der Personen berücksichtigen. Die in der Wirklichkeit vorgefundenen rechtserheblichen Ähnlichkeiten und Verschiedenheiten müssen also wahrgenommen werden. Die vorgefundene Realität bildet sich sowohl staatsunabhängig als auch durch den Einfluss des Staates. Der Staat hat die bestehenden Ordnungsstrukturen anzuerkennen. Des weiteren fordert die Sachgerechtigkeit eine Beziehung zwischen dem Differenzierungskriterium und dem Differenzierungsziel. Die Vergleichsperspektive setzt der Gesetzgeber durch die Auswahl des zu regelnden Themas fest.

Das BVerfG spricht von einer Gleichheitsverletzung, wenn sich ein aus der Natur der Sache ergebender Grund nicht finden lässt. Die „Natur der Sache“ dient der Auslegung eines positiven Rechtssatzes wie Art. 3 Abs. 1 GG. Die Offenheit des allgemeinen Gleichheitssatzes wird ausgefüllt durch die Anlehnung an die im regelungsbedürftigen Sachbereich enthaltenen Ordnungsstrukturen.

Zusammenfassung der Kapitel

Teil A: Der allgemeine Gleichheitsgrundsatz: Einführung in die verfassungsrechtliche Bedeutung von Art. 3 Abs. 1 GG als umfassendes Abwehrrecht gegen grundlose Ungleichbehandlung.

1. Allgemeines/ Überblick: Definition des Gleichheitssatzes als rechtsstaatliches Prinzip und Klärung der Grundrechtsträgerschaft.

2. Ungleichbehandlung/ Gleichbehandlung: Erläuterung der Kriterien für die Zulässigkeit von Differenzierungen und die Grenzen der gesetzgeberischen Gestaltungsfreiheit.

2.1. Willkürverbot: Analyse der Leibholzschen Klausel als Maßstab für willkürliche Ungleichbehandlung durch Staatsorgane.

2.2. Die „neue Formel“: Vorstellung der neueren Rechtsprechung des BVerfG zur Strenge der Gleichheitsprüfung.

3. Inhalt des Gleichheitssatzes: Systematische Darstellung der vier zentralen Teilinhalte des Gleichheitssatzes.

3.1. Statusgleichheit: Beschreibung der menschlichen Würde und des Existenzanspruchs als Basis der Gleichbehandlung.

3.2. Sachgerechtigkeit: Fokus auf die Berücksichtigung realer Lebensverhältnisse und der „Natur der Sache“ bei Regelungen.

3.3. Folgerichtigkeit: Anforderungen an die logische Konsistenz innerhalb der Gesamtrechtsordnung.

3.4. Objektivitätsgebot: Präzisierung des Willkürverbots zur Abwehr groben Unrechts durch staatliches Handeln.

4. Wirkungen und Grenzen: Zusammenfassung der Funktion des Gleichheitssatzes als gerichtliche Rechtserkenntnisquelle.

5. Rechtfertigung von Ungleichbehandlung: Darlegung der Voraussetzungen für verfassungsrechtlich legitime Abweichungen, inklusive Typisierungen.

Teil B: Der besondere Gleichheitssatz: Untersuchung der spezifischen Vorgaben für die Gleichberechtigung von Männern und Frauen.

1. Allgemeines: Historischer Rückblick und Erläuterung des Staatsziels zur Förderung der tatsächlichen Durchsetzung der Gleichberechtigung.

2. Verbleibende rechtliche Unterscheidungen: Analyse von biologischen vs. funktionalen Differenzierungsgründen.

3. Tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung: Diskussion über Frauenförderung, Quotenregelungen und deren verfassungsrechtliche Zulässigkeit.

Schlüsselwörter

Gleichheitsgrundsatz, Grundgesetz, Art. 3 GG, Willkürverbot, Sachgerechtigkeit, Folgerichtigkeit, Objektivitätsgebot, Gleichberechtigung, Ungleichbehandlung, Rechtsstaatlichkeit, Verhältnismäßigkeit, Statusgleichheit, Typisierung, Frauenförderung, Staatszielbestimmung.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit befasst sich mit der verfassungsrechtlichen Bedeutung und dogmatischen Struktur des Gleichheitsgrundsatzes im deutschen Grundgesetz.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Die zentralen Themen sind der allgemeine Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG), dessen Unterteilung in Statusgleichheit, Sachgerechtigkeit, Folgerichtigkeit und Objektivitätsgebot sowie der besondere Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 2 GG).

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Das Ziel ist die systematische Aufarbeitung der Anforderungen an eine verfassungsgemäße Gleich- oder Ungleichbehandlung durch den Gesetzgeber und andere Staatsorgane.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Es handelt sich um eine juristische Analyse, die maßgeblich auf der Auswertung der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sowie einschlägiger rechtswissenschaftlicher Kommentierungen basiert.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die theoretische Herleitung des Gleichheitsgebots, die detaillierte Erläuterung der verschiedenen Gleichheitselemente und die spezifische Betrachtung des Geschlechtergleichheitsgrundsatzes.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die Arbeit wird durch Begriffe wie Gleichheitsgrundsatz, Art. 3 GG, Willkürverbot, Sachgerechtigkeit und Verhältnismäßigkeit charakterisiert.

Wie unterscheidet sich die „alte“ von der „neuen“ Formel des Bundesverfassungsgerichts?

Während die klassische Willkürformel eher auf eine allgemeine Sachwidrigkeit abstellt, stellt die neuere Formel strengere Anforderungen an die Rechtfertigung von Ungleichbehandlungen zwischen Gruppen von Normadressaten.

Warum ist die „Natur der Sache“ für die Sachgerechtigkeit bedeutsam?

Sie dient dem Gesetzgeber als objektiver Anhaltspunkt, um rechtserhebliche Unterschiede in Lebenssachverhalten zu erkennen und die Regelung daran auszurichten.

Wie bewertet die Autorin Frauenquoten vor dem Hintergrund des Grundgesetzes?

Maßnahmen zur Frauenförderung werden als zulässig erachtet, sofern sie als Nachteilsausgleich dienen und die Verhältnismäßigkeit zur Wahrung der Chancengleichheit des Einzelnen gewahrt bleibt.

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Details

Title
Der Gleichheitsgrundsatz im Grundgesetz
College
University of Vechta
Grade
1,3
Author
Astrid Vorhoff (Author)
Publication Year
2002
Pages
17
Catalog Number
V59878
ISBN (eBook)
9783638536936
ISBN (Book)
9783656815532
Language
German
Tags
Gleichheitsgrundsatz Grundgesetz
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Astrid Vorhoff (Author), 2002, Der Gleichheitsgrundsatz im Grundgesetz, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/59878
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