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Resozialisierung im Strafvollzug

Title: Resozialisierung im Strafvollzug

Term Paper , 2002 , 44 Pages , Grade: Gut

Autor:in: Stefanie Witt (Author)

Social Work
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Summary Excerpt Details

Sven ist 19 Jahre alt, arbeitslos und mehrfach straffällig mit verschiedenen Delikten. Er wurde in seiner letzen Verhandlung, bei der es um leichte Körperverletzung ging, zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt, die auf 3 Jahre Bewährung ausgesetzt wurde. In seinen Bewährungsauflagen steht u.a. geschrieben, dass er sich regelmäßig einmal im Monat bei seinem Bewährungshelfer zu melden hat, dass er 350 Arbeitsstunden ableisten muss, und dass er sich einer Therapiegruppe anschließen soll, um seinen Alkoholmissbrauch unter Kontrolle zu bekommen. Sven hat sich 9 Monate nach der Verhandlung noch keiner Therapiegruppe angeschlossen. Weiterhin stehen noch 250 Arbeitsstunden offen und sein Bewährungshelfer hat ihn in diesem Zeitraum auch nur zweimal zu Gesicht bekommen. Der Sozialarbeiter versucht immer wieder den vierteljährlichen Bericht an das zuständige Gericht zu verschieben und warnt Sven wiederholt vor möglichen Konsequenzen seines Handelns. Doch nachdem sich weitere 2 Monate nichts getan hat, geht der Bericht über Sven nun doch zum Gericht. Der zuständige Richter hängt gleich einen Haftbefehl aus und widerruft die vor 11 Monaten verhängte Bewährung. Somit muss Sven jetzt für 1 Jahr ins Gefängnis, weil er seinen Bewährungsauflagen nicht nachgekommen ist. So, oder so ähnlich geht es vielen Straffälligen in Deutschland. Viele befinden sich in einem sehr schlechten sozialen Umfeld, meistens sind sie in dieses schon hinein geboren worden. Sie wachsen mit der Kriminalität und ohne Rechtswissen auf. Wenn sie dann vor Gericht verurteilt werden, wissen die meisten oft nicht, was sie machen sollen. Vielen ist aber auch egal, was passiert. Das deutsche Rechtssystem versucht den Freiheitsentzug bzw. die Gefängnisstrafe als letztes Sanktionsmittel, bei leichten bis mittleren Delikten, anzuwenden. Die Vermeidung von freiheitsentziehenden Maßnahmen gelangt, besonders in den letzten Jahren, immer mehr in den Vordergrund. Daher gibt es die Gerichts- und Bewährungshilfe, sowie die Hilfe von vielen Freien Trägern, wo versucht werden soll den Straffälligen ohne Gefängnis zu resozialisieren. Jedoch bleibt der Freiheitsentzug in fast allen Bundesländern das wichtigste Sanktionsmittel des Rechtssystems. Der Strafvollzug hat nicht nur die Bestrafung in Form von Freiheitsentzug als Ziel, sondern das eigentliche Anliegen stellt die in §2 StVollzG geregelte Resozialisierung dar, die die Wiedereingliederung des Straffälligen in die Gesellschaft bewirken soll.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Recht und Begriff

2.1 Rechtliche Grundlagen

2.2 Rechtsgebiete

2.3 Definition

2.4 Geschichte des Begriffs

3. Resozialisierungsziele und –maßnahmen...

3.1 ...Allgemein

3.1.1 Gerichtshilfe

3.1.2 Bewährungshilfe

3.1.3 Führungsaufsicht

3.1.4 Freie Straffälligenhilfe

3.2 ...Allgemein bezogen auf Frauen

3.2.1 Gerichtshilfe für Frauen

3.2.2 Bewährungshilfe für Frauen

3.2.3 Freie Straffälligenhilfe für Frauen

3.3 ...im Strafvollzug allgemein

3.4 ...im Frauenstrafvollzug

4. Forschung

4.1 Vorwort zu den Projekten der durchgehenden sozialen Hilfe

4.2 Projekt Frankfurt

4.3 Projekt Bremen

4.4 Vergleich der Projekte

5. Votum/ Schlusswort

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit untersucht die Resozialisierungsmöglichkeiten im deutschen Strafvollzug mit einem besonderen Fokus auf die spezifische Situation von Frauen. Das primäre Ziel ist es zu analysieren, wie durchgehende soziale Hilfemaßnahmen zur erfolgreichen Wiedereingliederung beitragen können und wo die bestehenden Defizite in der aktuellen Praxis liegen.

  • Rechtliche Rahmenbedingungen und Begriffsdefinition von Resozialisierung.
  • Strukturen der justizförmigen und freien Straffälligenhilfe.
  • Herausforderungen und Besonderheiten der Resozialisierung für Frauen.
  • Analyse und Vergleich von Modellprojekten zur durchgehenden sozialen Hilfe.

Auszug aus dem Buch

3.4 Frauenstrafvollzug

§140 (2) StVollzG sieht eine Trennung von Frauen und Männern in unterschiedlichen Haftanstalten vor, und §142 StVollzG besagt, dass es Einrichtungen geben soll, in denen Mütter mit ihren Kindern untergebracht werden können.

Das Strafvollzugsgesetz hat in seinem 10. Titel , was die §§76 – 80 betrifft, besondere Vorschriften für den Frauenstrafvollzug geregelt. „Die Resozialisierung im Frauenstrafvollzug sollte hauptsächlich auf ein verbessertes Angebot beruflicher Bildung abzielen, die familiäre Einbindung der Frauen sollte stärker berücksichtigt werden, z.B. durch heimatnahe Unterbringung, Lockerungen im Bezug auf bessere Besuchsregelungen und Hausfrauenfreigang“, so die Meinung Simmedingers. Ihre Auffassung und Forderung beruht darauf, dass es ersichtlich ist, dass Frauen im Vollzug benachteiligt werden, weil sie ein schlechteres Ausbildungsangebot bekommen, seltener im offenen Vollzug untergebracht sind und weniger Ausgänge und Urlaub erhalten als Männer. Begründet wird diese Haltung oftmals dadurch, dass Frauen kürzere Freiheitsstrafen bekommen und das Sicherheitsrisiko wesentlich geringer ist, als das im Männervollzug. Doch gerade wegen diesen Faktoren wird die Benachteiligung erst richtig deutlich.

Zusammenfassung der Kapitel

1. Einleitung: Die Einleitung beleuchtet anhand eines Fallbeispiels die Problematik gescheiterter Bewährungsauflagen und führt in das zentrale Thema der Resozialisierung ein.

2. Recht und Begriff: Dieses Kapitel erörtert die gesetzlichen Grundlagen und die rechtliche Einordnung der Resozialisierung im deutschen Rechtssystem sowie die historische Entwicklung des Begriffs.

3. Resozialisierungsziele und –maßnahmen...: Das Kapitel bietet eine systematische Übersicht über die verschiedenen Formen der Straffälligenhilfe und differenziert dabei zwischen den Bedürfnissen allgemeiner Probanden und straffälliger Frauen.

4. Forschung: Hier werden zwei spezifische Fallstudien zu Projekten der durchgehenden sozialen Hilfe in Frankfurt und Bremen vorgestellt und verglichen.

5. Votum/ Schlusswort: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und unterstreicht die Notwendigkeit, frauenspezifische Resozialisierungsangebote in der Praxis stärker auszubauen.

Schlüsselwörter

Resozialisierung, Strafvollzug, Straffälligenhilfe, Bewährungshilfe, Gerichtshilfe, Frauenstrafvollzug, Durchgehende soziale Hilfe, Wiedereingliederung, Sozialpädagogik, StVollzG, Kriminalpolitik, Justiz.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit beschäftigt sich mit den Möglichkeiten und Rahmenbedingungen der Resozialisierung von Straftätern im deutschen Rechtssystem.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Die zentralen Themen sind die gesetzliche Verankerung der Resozialisierung, die Strukturen der Straffälligenhilfe (justizförmig vs. frei) und die spezielle Situation von straffälligen Frauen.

Was ist das primäre Ziel der Forschungsarbeit?

Ziel ist es zu klären, welche Besonderheiten für die Resozialisierung von Frauen existieren und ob durchgehende soziale Hilfsangebote diese Prozesse verbessern können.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Es handelt sich um eine theoretische Ausarbeitung, die auf der Analyse von Fachliteratur sowie dem Vergleich zweier Fallstudien (Modellprojekte in Frankfurt und Bremen) basiert.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil analysiert die gesetzlichen Grundlagen, die verschiedenen Akteure der Straffälligenhilfe und die spezifischen Herausforderungen im Frauenstrafvollzug.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Wichtige Begriffe sind Resozialisierung, Straffälligenhilfe, Frauenstrafvollzug, Wiedereingliederung und durchgehende soziale Hilfe.

Warum wird der Frauenstrafvollzug kritisch betrachtet?

Die Autorin hebt hervor, dass Frauen aufgrund ihrer geringeren Anzahl im Vollzug benachteiligt werden, da Konzepte oft primär auf den männlichen Strafvollzug zugeschnitten sind.

Welchen Unterschied gibt es zwischen den Projekten in Frankfurt und Bremen?

Frankfurt agiert justizfern in freier Trägerschaft, während das Bremer Projekt justizintern gesteuert wird, was unterschiedliche Vor- und Nachteile für die Freiwilligkeit und den Aufbau eines Vertrauensverhältnisses mit sich bringt.

Welche Bedeutung kommt der "durchgehenden sozialen Hilfe" zu?

Dieses Konzept soll die Betreuung des Straffälligen vom Strafvollzug bis in die Freiheit nahtlos gestalten, um ein erneutes Abgleiten in die Kriminalität zu verhindern.

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Details

Title
Resozialisierung im Strafvollzug
College
University of Lüneburg
Grade
Gut
Author
Stefanie Witt (Author)
Publication Year
2002
Pages
44
Catalog Number
V60011
ISBN (eBook)
9783638537810
ISBN (Book)
9783656782698
Language
German
Tags
Resozialisierung Strafvollzug
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Stefanie Witt (Author), 2002, Resozialisierung im Strafvollzug, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/60011
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