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Zusendung unbestellter Waren § 241a BGB

Titre: Zusendung unbestellter Waren § 241a BGB

Exposé Écrit pour un Séminaire / Cours , 2005 , 30 Pages , Note: 15 Punkte

Autor:in: Felix Hüsken (Auteur)

Droit - Droit civil / Droit des obligations / Droit des affaires
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Résumé Extrait Résumé des informations

Die Zusendung unbestellter Waren an zumeist rechtsunkundige Verbraucher stellt ein nicht erst in jüngster Vergangenheit auftretendes Phänomen dar. Unternehmer nutzen gezielt die rechtliche Unwissenheit der potentiellen Konsumenten aus, indem diesen mit Zahlungsaufforderung versehene Waren ohne Bestellung zugesandt werden. Dadurch wird beim Großteil der Verbraucher der Eindruck erweckt, mit der Zahlung eine vermeintliche Vertragsverpflichtung erfüllen zu müssen, obwohl der Lieferung der Hinweis auf unfreie Rücksendung beiliegt.

Oftmals erfolgt eine Bezahlung der Ware auch nur vor dem Hintergrund, sich etwaige Unannehmlichkeiten mit dem Versender zu ersparen. Die im Jahre 2000 ins BGB eingeführte Vorschrift des § 241a soll, wie die amtliche Überschrift bereits andeutet, der Zusendung unbestellter Waren und sonstiger Leistungen entgegenwirken. Sie dient der Umsetzung des Art. 9 der EG Fernabsatzrichtlinie 97/7/EG. Im Rahmen der Richtlinie werden die Mitgliedsstaaten verpflichtet, im Falle der Zusendung unbestellter Waren oder Dienstleistungen sicherzustellen, dass der Verbraucher von jeglicher Gegenleistung befreit wird.

Im Folgenden soll zum einen der Zweck und die Erforderlichkeit des § 241a diskutiert werden, zum anderen der Anwendungsbereich der Vorschrift analysiert werden, um schließlich auf die Rechtsfolgen und Spezialprobleme einzugehen.

Extrait


Gliederung

I. Einleitung

II. Zweck und rechtspolitische Berechtigung der Vorschrift

1) Rechtslage bis Einführung des § 241a

a) Wettbewerbsrechtlicher Schutz gemäß § 1 UWG a.F.

b) Schutz durch die Vertragslehre des BGB

c) Zwischenergebnis

2) Überschießende Umsetzung der Fernabsatzrichtlinie?

III. Anwendungsbereich

1) Persönlicher Anwendungsbereich

2) Sachlicher Anwendungsbereich

a) Abgrenzung einer bestellten von einer unbestellten Leistung

aa) Leistung

bb) Bestellte Leistung

(1) Anfechtung bei einer bestellten Leistung

(2) „Nachträgliche Bestellung“

cc) Unbestellte Leistung

(1) Beigabe unbestellter Sachen zu einer Bestellung

(2) Auswirkungen ungefragter Preiserhöhung

(3) Langjährige Geschäftsbeziehungen

b) Anwendungsbereich des § 241a I

c) Anwendungsbereich des § 241a II

aa) Nicht für den Empfänger bestimmte Leistung § 241a II 1. Alt.

bb) Irrige Annahme einer Bestellung § 241a II 2. Alt.

cc) Kenntnis oder fahrlässige Unkenntnis des Empfängers

d) Anwendungsbereich des § 241a III

aa) Anforderungen an das Aliud

bb) Minderwertiges oder höherwertiges Aliud

(1) Minderwertiges Aliud

(a) Ohne Hinweis

(b) Mit Hinweis

(aa) Allgemeine Gewährleistungsregeln

(bb) Grundsätzlich § 241a II analog

(cc) Parallele Anwendung

(dd) Stellungnahme

(2) Höherwertiges Aliud

cc) Vorbehalt des Aliuds durch AGB

IV. Rechtsfolgen

1) Ausschluss vertraglicher Ansprüche gemäß § 241a I

2) Ausschluss gesetzlicher Ansprüche gemäß § 241a I

a) Gesetzliche Ansprüche des Schuldrechts

b) Gesetzliche Ansprüche des Sachenrechts

aa) Der Eigentumsherausgabeanspruch gemäß § 985

(1) Ansicht der h.M.

(a) Eigentumserwerb

(b) Ausnahme vom Anspruchsausschluss

(2) Ansicht der M.M.

(3) Stellungnahme

bb) Nutzungs- und Schadensersatzansprüche aus EBV

3) Partielle Ausnahme des § 241a II

4) Rechtsfolge der Aliudlieferung gemäß § 241a III

V. Spezialprobleme

1) Dreipersonenverhältnisse im Rahmen des § 241a

a) Ansprüche des Vorbehaltseigentümers gegen den Verbraucher

b) Veräußerung durch den Verbraucher

aa) Eigentumsherausgabeanspruch

bb) Erlösherausgabeanspruch

c) Beschädigung der unbestellten Sache durch einen Dritten

2) Anwendbarkeit des § 241a auf B-to-B Geschäfte

VI. Fazit und Ergebnis

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit analysiert die im Jahr 2000 in das Bürgerliche Gesetzbuch aufgenommene Vorschrift des § 241a BGB. Ziel ist es zu untersuchen, ob diese Regelung zur Umsetzung der EG-Fernabsatzrichtlinie in Deutschland erforderlich war, welchen Anwendungsbereich sie abdeckt und welche zivilrechtlichen Rechtsfolgen – insbesondere hinsichtlich gesetzlicher Ansprüche – durch den Ausschluss vertraglicher und gesetzlicher Gegenleistungspflichten für den Verbraucher entstehen.

  • Zweck und rechtspolitische Rechtfertigung von § 241a BGB
  • Abgrenzung von bestellter zu unbestellter Leistung
  • Rechtsfolgen bei Aliudlieferungen
  • Dreipersonenverhältnisse und deren rechtliche Behandlung
  • Anwendbarkeit der Vorschrift auf B-to-B Geschäfte

Auszug aus dem Buch

I. Einleitung

Die Zusendung unbestellter Waren an zumeist rechtsunkundige Verbraucher stellt ein nicht erst in jüngster Vergangenheit auftretendes Phänomen dar. Unternehmer nutzen gezielt die rechtliche Unwissenheit der potentiellen Konsumenten aus, indem diesen mit Zahlungsaufforderung versehene Waren ohne Bestellung zugesandt werden. Dadurch wird beim Großteil der Verbraucher der Eindruck erweckt, mit der Zahlung eine vermeintliche Vertragsverpflichtung erfüllen zu müssen, obwohl der Lieferung der Hinweis auf unfreie Rücksendung beiliegt. Oftmals erfolgt eine Bezahlung der Ware auch nur vor dem Hintergrund, sich etwaige Unannehmlichkeiten mit dem Versender zu ersparen.

Die im Jahre 2000 ins BGB eingeführte Vorschrift des § 241a soll, wie die amtliche Überschrift bereits andeutet, der Zusendung unbestellter Waren und sonstiger Leistungen entgegenwirken. Sie dient der Umsetzung des Art. 9 der EG Fernabsatzrichtlinie 97/7/EG. Im Rahmen der Richtlinie werden die Mitgliedsstaaten verpflichtet, im Falle der Zusendung unbestellter Waren oder Dienstleistungen sicherzustellen, dass der Verbraucher von jeglicher Gegenleistung befreit wird.

Im Folgenden soll zum einen der Zweck und die Erforderlichkeit des § 241a diskutiert werden, zum anderen der Anwendungsbereich der Vorschrift analysiert werden, um schließlich auf die Rechtsfolgen und Spezialprobleme einzugehen.

Zusammenfassung der Kapitel

I. Einleitung: Einführung in das Phänomen der unbestellten Warenzusendung und Erläuterung des gesetzgeberischen Ziels von § 241a BGB.

II. Zweck und rechtspolitische Berechtigung der Vorschrift: Diskussion der Rechtslage vor 2000 und die Frage, ob der umfassende Anspruchsausschluss über die EU-Vorgaben hinausgeht.

III. Anwendungsbereich: Analyse der persönlichen und sachlichen Voraussetzungen sowie der Differenzierung zwischen bestellten, unbestellten und irrtümlich zugesandten Leistungen.

IV. Rechtsfolgen: Erläuterung des Ausschlusses von vertraglichen und gesetzlichen Ansprüchen, inklusive der Problematik von Eigentumsherausgabeansprüchen.

V. Spezialprobleme: Untersuchung komplexer Konstellationen wie Dreipersonenverhältnisse und die Anwendbarkeit auf B-to-B Geschäfte.

VI. Fazit und Ergebnis: Abschließende Bewertung, dass die Norm zwar Rechtsunsicherheit beseitigt, aber systematische Probleme im BGB schafft.

Schlüsselwörter

§ 241a BGB, unbestellte Waren, Verbraucherschutz, Fernabsatzrichtlinie, Anspruchsausschluss, Eigentumsherausgabeanspruch, Aliudlieferung, B-to-B Geschäfte, Vertragsrecht, Schuldrecht, Sachenrecht, wettbewerbswidrige Handlung, Rechtsunsicherheit, EBV, Kaufrecht

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit behandelt die rechtlichen Auswirkungen der Vorschrift § 241a BGB, die den Schutz von Verbrauchern bei der Zusendung unbestellter Waren regelt.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Die Themen umfassen den Schutzzweck der Norm, die Abgrenzung zur bestellten Leistung, die Handhabung von irrtümlichen Lieferungen sowie den Ausschluss gesetzlicher Ansprüche des Unternehmers.

Was ist das primäre Ziel der Arbeit?

Das Ziel ist zu klären, ob der umfassende Ausschluss sämtlicher Ansprüche durch den deutschen Gesetzgeber über die europäischen Vorgaben hinausgeht und welche Auswirkungen dies auf die Zivilrechtsdogmatik hat.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Es wird eine rechtsdogmatische Analyse der Gesetzesmaterialien, der Fachliteratur und der einschlägigen Rechtsprechung durchgeführt.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die Untersuchung des Anwendungsbereichs, die Analyse der Rechtsfolgen (Anspruchsausschluss) und die Behandlung von Spezialproblemen wie Dreipersonenverhältnissen.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Wesentliche Begriffe sind § 241a BGB, unbestellte Warenzusendung, Verbraucherschutz, Anspruchsausschluss und Fernabsatzrichtlinie.

Warum ist die Unterscheidung zwischen bestellter und unbestellter Leistung wichtig?

Diese Unterscheidung ist entscheidend, da § 241a BGB nur bei unbestellten Leistungen eingreift, um den Verbraucher vor aufgedrängten vertraglichen oder gesetzlichen Pflichten zu schützen.

Wie bewertet der Autor die systematische Stellung von § 241a BGB?

Der Autor kritisiert die Platzierung im allgemeinen Schuldrecht als sonderbar und merkt an, dass die Regelung im Fernabsatzrecht (nach § 312 ff. BGB) systematischer besser aufgehoben gewesen wäre.

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Résumé des informations

Titre
Zusendung unbestellter Waren § 241a BGB
Université
University of Dusseldorf "Heinrich Heine"
Cours
Seminar zum Zivilrecht
Note
15 Punkte
Auteur
Felix Hüsken (Auteur)
Année de publication
2005
Pages
30
N° de catalogue
V60080
ISBN (ebook)
9783638538398
ISBN (Livre)
9783656812050
Langue
allemand
mots-clé
Zusendung Waren Seminar Zivilrecht
Sécurité des produits
GRIN Publishing GmbH
Citation du texte
Felix Hüsken (Auteur), 2005, Zusendung unbestellter Waren § 241a BGB, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/60080
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Extrait de  30  pages
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