Als Wernher der Gartenaere im 13. Jahrhundert den "Helmbrecht" verfasste, herrschten raue Sitten im Deutschen Reich. Die Menschen hatten es mit einem stark zunehmenden Gewohnheitsverbrechertum zu tun, dem nicht nur Gesindel, sondern auch Adelige zustrebten.
Der junge Helmbrecht bietet ein Paradebeispiel für den moralischen Verfall. Er erhebt sich über die als von Gott gegeben angesehenen Standesgrenzen, spielt sich als Ritter adeliger Herkunft auf und entwickelt sich zum Berufsverbrecher. Wernher kritisiert durch seine Hauptfigur sowohl die zunehmende Superbia als auch die Machtlosigkeit der Herrschenden bei der Verbrechensbekämpfung. Aus didaktischen Gründen erhält Helmbrecht die verdienten Strafen.
Die Arbeit geht zunächst auf die Aufgaben des Herrschers und den Aufbau der Gerichtsbarkeit ein und erläutert dann anhand der Gerichtsverhandlung und Verurteilung Helmbrechts das Strafsystem.
Inhaltsverzeichnis
I. Einleitung
II. Gerichtsbarkeit
1. Die Aufgaben des Herrschers
2. Die Hoch- und Niedergerichte
III. Das Recht in der mittelalterlichen Vorstellung
1. Die Rechtsordnung
2. Der Landfrieden
IV. Die Straftaten Helmbrechts und seine Bestrafung
1. Diebstahl und Raub
2. Körperverletzung, Mord, Totschlag
3. Ehrenkränkungen
4. Notzucht
5. Heimsuchung
V. Das Gerichtsverfahren
1. Der Scherge
2. Der Richter
VI. Helmbrechts Ende
VII. Zusammenfassung
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die Darstellung der mittelalterlichen Gerichtsbarkeit sowie die strafrechtliche Verfolgung und Sanktionierung von Verbrechen im Werk "Helmbrecht" von Wernher der Gartenaere. Ziel ist es, anhand der Taten und der Verurteilung der Hauptfigur Helmbrecht aufzuzeigen, inwiefern Wernher die zeitgenössischen Mißstände der Justiz kritisiert und seine moralisch-didaktischen Absichten durch das Strafsystem vermittelt.
- Strukturen und Aufgaben der mittelalterlichen Gerichtsbarkeit
- Mittelalterliche Rechtsvorstellungen und Landfriedensschutz
- Klassifizierung und Bestrafung spezifischer Straftaten im 13. Jahrhundert
- Die Rolle von Richter und Scherge im Gerichtsverfahren
- Wernhers didaktische Intentionen und gesellschaftliche Kritik
Auszug aus dem Buch
IV. Die Straftaten Helmbrechts und seine Bestrafung
Helmbrecht ist kein Straftäter, der durch widrige Lebensumstände zum Verbrechen verführt wurde. Der Grund seines Lebenswandels liegt in der Superbia, dem Ursprung alles Schlechten. Helmbrecht möchte kein Ritterdasein führen, wie es dem (positiven) "hohen muot" entspricht, er möchte rauben, stehlen und morden. Da sich in der mittelalterlichen Vorstellung das Recht von Gott ableitete, verstößt Helmbrecht nicht nur gegen die gesellschaftliche Ordnung, sondern mißachtet auch die Gesetze Gottes. Sein erstes Vergehen besteht demnach schon darin, sich über die von Gott gegebenen Standesschranken hinwegzusetzen und sich im Gespräch mit seinem Vater als Ritter auszugeben.
Zusammenfassung der Kapitel
I. Einleitung: Einführung in die Problematik des Gewohnheitsverbrechertums im 13. Jahrhundert und die Vorstellung der Hauptfigur Helmbrecht als Exempel für moralischen Verfall.
II. Gerichtsbarkeit: Erläuterung der Aufgaben des Herrschers und der Unterteilung in Hoch- und Niedergerichte zur Ausübung der Gerichtsgewalt.
III. Das Recht in der mittelalterlichen Vorstellung: Darstellung des Rechts als Teil der göttlichen Ordnung und der Entwicklung des Landfriedens als Friedenssicherung der Gemeinschaft.
IV. Die Straftaten Helmbrechts und seine Bestrafung: Detaillierte Analyse der von Helmbrecht begangenen Verbrechen wie Diebstahl, Raub, Körperverletzung und deren entsprechende strafrechtliche Ahndung.
V. Das Gerichtsverfahren: Analyse des dargestellten Gerichtsverfahrens und der Rollen von Richter und Scherge sowie deren Bedeutung für Wernhers Kritik am Justizwesen.
VI. Helmbrechts Ende: Beschreibung der verhängten Strafe, des Ausschlusses Helmbrechts aus der familiären Gemeinschaft und der abschließenden Blutrache durch die geschädigten Bauern.
VII. Zusammenfassung: Resümee über Wernhers didaktische Absicht, durch das Schicksal Helmbrechts ein Exempel gegen die Rechtlosigkeit und die Mißachtung göttlicher Gebote zu statuieren.
Schlüsselwörter
Helmbrecht, Wernher der Gartenaere, mittelalterliche Gerichtsbarkeit, Landfrieden, Strafsystem, Superbia, Rechtsprechung, Mittelalter, Verbrechen, Strafe, Rechtsgeschichte, didaktische Literatur, Scherge, Richter, Blutrache
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die juristischen und moralischen Aspekte der Gerichtsbarkeit und Bestrafung im mittelalterlichen Märe "Helmbrecht" von Wernher der Gartenaere.
Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?
Zentrale Felder sind die mittelalterliche Rechtsordnung, die Struktur der Gerichtsbarkeit, die Klassifizierung von Verbrechen sowie die Funktion des Strafrechts als moralisches Korrektiv.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, aufzuzeigen, wie der Autor Wernher durch die Darstellung der Verurteilung Helmbrechts zeitgenössische Rechtsmißstände kritisiert und didaktische Ziele verfolgt.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer Literaturanalyse, die das literarische Werk in den Kontext der deutschen Rechtsgeschichte des 13. Jahrhunderts einordnet.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Analyse der Gerichtsbarkeit, die Beschreibung der rechtlichen Vorstellungen des Mittelalters, die konkrete Aufarbeitung von Helmbrechts Verbrechen und die Untersuchung des Strafvollzugs.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit am besten?
Die wichtigsten Begriffe sind Helmbrecht, mittelalterliche Gerichtsbarkeit, Landfrieden, Strafsystem, Superbia und Rechtsgeschichte.
Welche Bedeutung hat der "Schergenbann" im Gerichtsverfahren?
Der Schergenbann wird als eine dem Schergen von Gott verliehene Fähigkeit beschrieben, Verbrecher widerstandslos gefangen zu nehmen, was Wernhers idealisierte Darstellung der Justiz unterstreicht.
Warum ist Helmbrechts Ende für die Familie rechtlich problematisch?
Da Helmbrecht sich freiwillig aus der Munt seiner Eltern entfernt hatte und durch seine Taten recht- und ehrlos wurde, verbot der Bayerische Landfrieden eine erneute Aufnahme des Geächteten, da dies die Familie selbst gefährdet hätte.
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- Ute Hennig (Author), 1995, Gerichtsverhandlung und Strafe des jungen Helmbrecht, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/6009