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Die Bemessung von Disziplinarmaßnahmen

Dargestellt anhand der disziplinargerichtlichen Rechtsprechung

Title: Die Bemessung von Disziplinarmaßnahmen

Term Paper , 2006 , 43 Pages , Grade: 2,0

Autor:in: Hendrik Thurnes (Author)

Law - Public Law / Administrative Law
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Aufgrund der Komplexität des beamtenrechtlichen Pflichtenkreises ist die Regelung zur Bemessung von Disziplinarmaßnahmen stark abweichend von der des Strafrechts. Obgleich die Einleitung eines Disziplinarverfahrens dem Legalitätsprinzip unterliegt, ergeht die Entscheidung, welche und ob überhaupt eine Disziplinarmaßnahme ausgesprochen wird, nach dem Ermessen der Disziplinarorgane. Dieses wird durch gesetzliche Regelungen nur sehr geringfügig eingeschränkt und so kann ein Verstoß gegen die Wohlverhaltenspflicht disziplinarrechtlich völlig irrelevant sein, aber auch eine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis zur Folge haben.
Hier stellt sich nun die Frage, ob das Disziplinarrecht dem Rechststaatsprinzip nach Artikel 20 Absatz 3 GG genügend Bedeutung zukommen lässt, was eine Vorhersehbarkeit staatlichen Handelns erfordern würde.
Am 01.01.2002 ist das Bundesdisziplinargesetz in Kraft getreten und hat die alte Bundesdisziplinarordnung abgelöst. Durch die Neuregelung wurde das Verfahren nicht nur effektiver und kostengünstiger, es fand auch gleichzeitig noch eine weitere Konkretisierung des Ermessensgrundsatzes, besonders im Hinblick auf die schwerwiegendsten Maßnahmen, statt.
Trotzdem lässt das Gesetz noch viel Spielraum bei der Bemessung der Disziplinarmaßnahmen. Ziel dieser Hausarbeit ist es deshalb, die gesetzlichen Grundlagen darzustellen und auszulegen, um so die Faktoren aufzuzeigen, die bei der Entscheidungsfindung eine Rolle spielen. Gleichzeitig sollen die Grundsätze der Rechtsprechung herausgestellt werden.
Mittels einer Analyse der Gerichtsentscheide zu häufigen Dienstvergehen soll letztendlich die Frage beantwortet werden, ob es möglich ist, eine Disziplinarmaßnahme wenigstens ansatzweise vorherzusagen und somit gleichzeitig auch, ob das Rechtsstaatlichkeitsprinzip im Disziplinarrecht gegenwärtig ist.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Das Dienstvergehen

3. Die Disziplinarmaßnahmen

3.1 Verweis, § 6 BDG

3.2 Geldbuße, § 7 BDG

3.3 Kürzung der Dienstbezüge/Kürzung des Ruhegehalts, §§ 8, 11 BDG

3.4 Zurückstufung, § 9 BDG

3.5 Entfernung aus dem Beamtenverhältnis/Aberkennung des Ruhegehalts, §§ 10, 12 BDG

3.6 Aussprechungskompetenzen

4. Der Ermessensgrundsatz

4.1 Leitlinien / Bemessungsregeln

4.1.1 Schwere des Dienstvergehens

4.1.2 Persönlichkeitsbild des Beamten

4.1.3 Vertrauensschädigung

4.2.1 Spontane kurzschlussartige und persönlichkeitsfremde Tat

4.2.2 Psychische Ausnahmesituation

4.2.3 Unverschuldete ausweglose finanzielle Notlage

4.2.4 Beendete negative Lebensphase

4.2.5 Freiwillige Offenbarung/Wiedergutmachung vor Entdeckung der Tat

4.2.6 Sonstige

4.3 Unterschiede im Hamburger Disziplinargesetz

5. Verfahrensgrundsätze

5.1 Einheit des Dienstvergehens

5.2 Ausdehnung und Beschränkung des Verfahrens

5.3 Das Beschleunigungsgebot

5.4 § 14 BDG – Zulässigkeit von Disziplinarmaßnahmen nach Straf- und Bußgeldverfahren

5.5 §§ 23, 57 BDG – Bindung an tatsächliche Feststellungen aus Straf- oder anderen Verfahren

6. Die Rechtsprechung

6.1 Alkoholdelikte

6.1.1 Trunkenheitsfahrt

6.1.2 Trunkenheit im Dienst

6.1.3 Alkoholismus

6.2 Eigentumsdelikte

6.3 Fernbleiben vom Dienst

6.4 Bestechlichkeit

6.5 Betrug

6.6 BtM-Delikte

6.7 Sexualdelikte

7. Nachwort

Zielsetzung & Themen

Die vorliegende Arbeit untersucht die gesetzlichen Grundlagen und die disziplinargerichtliche Rechtsprechung zur Bemessung von Disziplinarmaßnahmen gegen Beamte. Ziel ist es aufzuzeigen, inwieweit das Rechtsstaatlichkeitsprinzip bei der Entscheidungsfindung im Disziplinarrecht gewahrt wird und ob sich aufgrund der Analyse häufiger Dienstvergehen Voraussagen über die Höhe der Disziplinarmaßnahmen treffen lassen.

  • Grundlagen des Disziplinarrechts und Definition des Dienstvergehens.
  • Die verschiedenen Arten von Disziplinarmaßnahmen nach dem BDG.
  • Ermessensgrundsätze und anerkannte Milderungsgründe in der Rechtsprechung.
  • Verfahrensrechtliche Grundsätze bei Disziplinarverfahren.
  • Analyse von Fallgruppen wie Alkoholdelikten, Eigentumsdelikten und Bestechlichkeit.

Auszug aus dem Buch

6.1.1 Trunkenheitsfahrt

Der Großteil der außerdienstlichen Pflichtverstöße wird durch Trunkenheitsfahrten nach §§ 315c, 316 StGB und § 24a StVG begangen.

Führt der Beamte im Dienst kein Kfz, stellte dies lange Zeit ein Verhalten dar, das gerne disziplinarrechtlich gewürdigt wurde, da es eine sozialschädliche und verantwortungslose Einstellung des Beamten offenbarte. Nach Rechtsprechung des BVerwG aus dem Jahre 2000 sind Beamte jedoch keine Erzieher der Gesellschaft, die mit besonderen Moral- und Anstandsregeln zu bemessen sind. Daher wird außerdienstlich kein anderes Verhalten erwartet als vom Durchschnittsbürger, bei dem auch eine einmalige Straftat nichts über eine generelle Gesetzesuntreue aussagt.

Im selben Urteil des BVerwG wird aber auch klargestellt, dass eine außerdienstliche Trunkenheitsfahrt bei einem Beamten, der im Dienst mit dem Führen von Kfz betraut ist durchaus das Vertrauen des Dienstherrn beeinträchtigen kann und somit disziplinarrechtlich relevant ist. Nach Meinung der Literatur ist allerdings auch ein solches Verhalten mittlerweile nur noch bedingt für eine disziplinarrechtliche Würdigung angemessen. Der Trend geht also eindeutig in Richtung Liberalismus.

Erschwerend ist also, wenn der Beamte dienstlich mit dem Führen von Kraftfahrzeugen betraut ist oder wenn er erneut eine Trunkenheitsfahrt begeht. Weiter sind das Maß des Verschuldens, sowie die Blutalkoholkonzentration zur Disziplinarmaßbemessung bedeutend. Das Ausmaß eines eventuell entstandenen Schadens kann berücksichtigt werden, ist nach Auffassung des BVerwG aber nicht maßgebend.

Zusammenfassung der Kapitel

1. Einleitung: Erläutert Zweck des Disziplinarrechts (Spezialprävention) und stellt die Problematik der Bemessung von Disziplinarmaßnahmen im Vergleich zum Strafrecht dar.

2. Das Dienstvergehen: Definiert das Dienstvergehen als schuldhafte Pflichtverletzung und grenzt innerdienstliche von außerdienstlichen Verstößen ab.

3. Die Disziplinarmaßnahmen: Gibt einen Überblick über das Spektrum der Disziplinarmaßnahmen vom Verweis bis zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis.

4. Der Ermessensgrundsatz: Behandelt die Kriterien der Bemessung (Schwere, Persönlichkeitsbild, Vertrauensschädigung) sowie relevante Milderungsgründe.

5. Verfahrensgrundsätze: Erläutert die verfahrensrechtlichen Aspekte wie Einheit des Dienstvergehens, Beschleunigungsgebot und Bindung an Erkenntnisse anderer Verfahren.

6. Die Rechtsprechung: Analysiert anhand von ca. 350 Urteilen die disziplinargerichtliche Praxis bei Deliktgruppen wie Alkohol, Eigentum, Dienstpflichtverletzungen und Sexualdelikten.

7. Nachwort: Fazit zur Korrelation zwischen Charakter des Beamten und Disziplinarreaktion sowie Ausblick auf die Vorhersehbarkeit staatlichen Handelns.

Schlüsselwörter

Disziplinarrecht, Beamtenrecht, Dienstvergehen, Disziplinarmaßnahme, Bundesdisziplinargesetz, BDG, Ermessensgrundsatz, Milderungsgründe, Rechtsprechung, Spezialprävention, Vertrauensschädigung, Rechtsstaatlichkeit, Alkoholdelikte, Eigentumsdelikte, Kernpflichtverletzung.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in der Arbeit grundlegend?

Die Arbeit analysiert, wie Disziplinarmaßnahmen gegen Beamte nach dem Bundesdisziplinargesetz bemessen werden und welche Faktoren dabei eine Rolle spielen.

Welches sind die zentralen Themenfelder?

Die zentralen Themen sind die gesetzlichen Grundlagen des Disziplinarrechts, die Kriterien für die Bemessung von Maßnahmen sowie die Analyse der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu verschiedenen Deliktgruppen.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Das Ziel ist zu prüfen, ob Disziplinarmaßnahmen im Sinne des Rechtsstaatlichkeitsprinzips vorhersehbar sind und welche Rolle die Persönlichkeit des Beamten bei der Bemessung spielt.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit stützt sich auf eine tiefgehende Analyse von Literatur und eine Auswertung von ca. 350 disziplinargerichtlichen Urteilen im Zeitraum von 1980 bis 2006.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Im Hauptteil werden die gesetzlichen Maßnahmen, die Grundsätze der Ermessensausübung, anerkannte Milderungsgründe, verfahrensrechtliche Aspekte und die Rechtsprechung zu spezifischen Delikten wie Alkoholdelikten oder Betrug detailliert dargestellt.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Kernbegriffe sind Disziplinarrecht, Beamtenrecht, Ermessensgrundsatz, Dienstvergehen, Disziplinarmaßnahme und Rechtsprechung.

Warum spielt das Persönlichkeitsbild des Beamten eine so zentrale Rolle?

Das Disziplinarrecht dient primär der Spezialprävention; es muss beurteilt werden, ob der Beamte nach seinem gesamten Verhalten noch tragbar für den öffentlichen Dienst ist.

Wie ist die Disziplinarmaßnahme bei Alkoholismus zu bewerten?

Seit 1980 wird Alkoholabhängigkeit als Krankheit anerkannt, womit ein Dienstvergehen meist nicht mehr vorwerfbar ist, sofern sich der Beamte einer Entziehungskur unterzieht.

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Details

Title
Die Bemessung von Disziplinarmaßnahmen
Subtitle
Dargestellt anhand der disziplinargerichtlichen Rechtsprechung
College
University of Applied Administrative Sciences Hamburg
Course
Recht des öffentlichen Dienstes
Grade
2,0
Author
Hendrik Thurnes (Author)
Publication Year
2006
Pages
43
Catalog Number
V60118
ISBN (eBook)
9783638538732
ISBN (Book)
9783638667074
Language
German
Tags
Bemessung Disziplinarmaßnahmen Rechtsprechung Recht Dienstes
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Hendrik Thurnes (Author), 2006, Die Bemessung von Disziplinarmaßnahmen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/60118
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