Nach einer aktuellen Untersuchung des Instituts für Jugendforschung sind bereits 11% der 13 – 24jährigen in Deutschland verschuldet . In der Gruppe der Jugendli-chen zwischen 15 und 20 Jahren sind dies 850.000, wobei der durchschnittliche Schuldenbetrag auf 2.000 € geschätzt wird . Als wesentlicher Faktor für die Jugend-verschuldung wird dabei das Handy angegeben .
Neuester Trend der jugendlichen Handynutzer ist die Nutzung sog. Mehrwertdiens-te, also Handyleistungen, die nicht nur Telefonie bzw. SMS-Versand sind; dafür wird aber auch ein entsprechend höheres Entgelt verlangt. Die modischste Form ist hier das Bestellen eines speziellen Klingeltons, wie es mittlerweile überwiegend auf allen Musiksendern in der Werbung vorgemacht wird . Diese Form der Werbung, die sich auch in namhaften Printmedien für Kinder und Jugendlichen wieder findet, richtet sich auch speziell an diese Personengruppe. Wettbewerbrechtlich könnte hier deshalb ein Verstoß gegen §§ 3, 4 Nr. 2 UWG vorliegen, weil es den Minderjähri-gen suggeriert, durch die Bestellung des Klingeltons zu einer „coolen Szene“ zu gehören, und dadurch die geschäftliche Unerfahrenheit auf sittenwidrige Weise ausgenutzt wird . Insgesamt wird hier aber ein besonderer Minderjährigenschutz nicht – oder zumindest nicht effektiv – gewährt, sodass auf Vorschriften des BGB zurückgegriffen werden muss.
Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitung
- II. Die Techniken für die Kommunikation Minderjähriger und die wirtschaftliche Bedeutung der Angebote..
- 1. Die Entwicklung
- 2. Die Technik und der Markt
- 3. Wettbewerbsrechtliche Sicht
- III. Die TKG- Novellierung und die Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation
- IV. Der Vertragsschluss mit Minderjährigen – Ein Überblick
- 1. Vertragsschluss über den gesetzlichen Vertreter
- 2. Vertragsschluss durch eigenes Handeln, anhand des „Taschengeldparagraphen“ (§ 110 BGB)
- a) Zweck des § 110 BGB
- b) Dogmatische Einordnung und rechtliche Behandlung des § 110 BGB
- c) Zur Relevanz des Meinungsstreits..
- d) Anwendungsfälle des § 110 BGB beim Handy
- e) Bewirken der vertragsmäßigen Leistung.
- V. Handyverträge mit dem Taschengeld?
- 1. Rechtsnatur des Handyvertrags..
- 2. Handyvertrag und Dauerschuldverhältnisse
- 3. Anwendung des § 110 BGB auf Dauerschuldverhältnisse
- VI. Voraussetzungen/Schranken des § 110 BGB
- 1. Wille des gesetzlichen Vertreters
- 2. Weitere Voraussetzungen
- VII. Bereicherungsrechtliche Aspekte
- VIII. § 1629a BGB als Haftungsbeschränkung
- 1. Hintergrund
- 2. Zweck
- 3. Anwendbarkeit und Voraussetzungen
- 4. Von der Haftungsbeschränkung nicht erfasste Verbindlichkeiten
- 5. Anwendung des § 1629a BGB bei Handyverträgen/ Mehrwertdienstverträgen auf der Grundlage des § 110 BGB
- 6. Auslegung des § 1629a BGB
- 7. Fazit
- IX. Zusammenfassung/Ausblick
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Seminararbeit befasst sich mit der Problematik der Jugendverschuldung durch das Handy. Sie untersucht die rechtlichen Rahmenbedingungen, die zum Abschluss von Handyverträgen durch Minderjährige führen können, insbesondere im Kontext des "Taschengeldparagraphen" (§ 110 BGB). Die Arbeit analysiert die Entwicklung der Mobilfunktechnologie und die damit verbundenen ökonomischen Aspekte. Zudem werden die rechtlichen Folgen von Handyverträgen für Minderjährige sowie die Haftungsbeschränkungen im Sinne des § 1629a BGB beleuchtet.
- Rechtliche Rahmenbedingungen von Handyverträgen mit Minderjährigen
- Anwendbarkeit des "Taschengeldparagraphen" (§ 110 BGB) auf Handyverträge
- Haftungsbeschränkungen nach § 1629a BGB
- Entwicklung der Mobilfunktechnologie und die ökonomische Bedeutung der Angebote
- Wettbewerbsrechtliche Aspekte der Mobilfunkbranche
Zusammenfassung der Kapitel
- Kapitel I: Die Einleitung stellt die Problematik der Jugendverschuldung durch das Handy dar und skizziert die Zielsetzung der Arbeit.
- Kapitel II: Dieses Kapitel beleuchtet die Entwicklung der Kommunikationstechnologien für Minderjährige, die wirtschaftliche Bedeutung dieser Angebote und die wettbewerbsrechtlichen Aspekte.
- Kapitel III: Hier werden die TKG-Novellierung und die Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation im Kontext der Handyverträge mit Minderjährigen betrachtet.
- Kapitel IV: Dieses Kapitel behandelt den Vertragsschluss mit Minderjährigen, insbesondere den "Taschengeldparagraphen" (§ 110 BGB) und seine Anwendung im Zusammenhang mit Handyverträgen.
- Kapitel V: Die Rechtsnatur des Handyvertrags, seine Einstufung als Dauerschuldverhältnis und die Anwendung des § 110 BGB auf Dauerschuldverhältnisse werden in diesem Kapitel untersucht.
- Kapitel VI: Dieses Kapitel analysiert die Voraussetzungen und Schranken des § 110 BGB, insbesondere den Willen des gesetzlichen Vertreters und weitere relevante Bedingungen.
- Kapitel VII: Der Fokus liegt auf den bereicherungsrechtlichen Aspekten, die im Zusammenhang mit Handyverträgen mit Minderjährigen auftreten können.
- Kapitel VIII: In diesem Kapitel wird die Haftungsbeschränkung des § 1629a BGB im Kontext von Handyverträgen und Mehrwertdienstverträgen auf der Grundlage des § 110 BGB betrachtet.
Schlüsselwörter
Diese Seminararbeit konzentriert sich auf die Themenfelder Jugendverschuldung, Handyverträge, Minderjährigkeit, "Taschengeldparagraph" (§ 110 BGB), Haftungsbeschränkung (§ 1629a BGB), Mobilfunktechnologie, Wettbewerbsrecht und Regulierung.
- Arbeit zitieren
- Carsten Thielbar (Autor:in), 2006, Jugendverschuldung durch das Handy. Juristische Aspekte, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/60317