Die 90er Jahre waren sowohl in Deutschland als auch in anderen Ländern der Welt gekennzeichnet von Bilanzskandalen und Unternehmenskrisen durch fehlerhafte Unternehmensführung in bislang unbekannter Größenordnung. Eine Debatte um die Verbesserung von Unternehmensverfassung, Qualität der Unternehmensführung sowie Zielsetzung, Leitung und Kontrolle von Gesellschaften war die Folge. Weltweit rückte ein Begriff in den Mittelpunkt betriebswirtschaftlicher und gesellschaftsrechtlicher Diskussionen: Corporate Governance. Der Begriff Corporate Governance ist bislang kein Begriff der deutschen Rechtsordnung. Er umfasst nach internationalem Verständnis die Grundsätze einer guten Unternehmensführung und somit der Leitung und Überwachung eines Unternehmens. Corporate Governace berücksichtigt das Zusammenwirken der Unternehmensorgane und die Verknüpfung des Unternehmens mit Personen und Organisationen, die in einem wirtschaftlichen Verhältnis zum Unternehmen stehen. Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland hat die vorgenannten Ereignisse zum Anlass genommen, umfassende Maßnahmen zur Verbesserung der Unternehmensführung und -überwachung zu ergreifen. Die Maßnahmen spiegeln sich unter anderem im 10-Punkte-Programm der Bundesregierung zur Verbesserung von Anlegerschutz und Unternehmensintegrität und dem Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) wieder. Sie richten sich unmittelbar an börsennotierte Aktiengesellschaften. Corporate Governance wird oftmals noch als betriebswirtschaftlicher Bereich der Unternehmensführung angesehen. Eine wesentliche Grundlage der Ausgestaltung von Corporate-Governance-Strukturen bildet jedoch auch das Gesellschaftsrecht, da dieses den Ordnungsrahmen für Unternehmen vorgibt. Grundsätze der Corporate Governance sind bereits im Unternehmensrecht verankert. Die vorliegende Arbeit befasst sich vor diesem Hintergrund mit der rechtlichen Verbindlichkeit von Corporate Governance Grundsätzen. Ausgangspunkt bilden die Maßnahmen der Bundesregierung zur Verbesserung von Anlegerschutz und Unternehmensintegrität. Schwerpunktmäßig wird auf bereits bestehende gesetzliche Regelungen eingegangen werden. Bei der Vielzahl der bereits getroffenen bzw. geplanten Maßnahmen erscheint es fraglich, ob den Unternehmen die Anwendung der Corporate Governance Grundsätze noch freigestellt ist.
Inhaltsverzeichnis
1. Einführung
2. Maßnahmen der Bundesregierung zur Stärkung von Corporate Governance
2.1. Der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK)
2.1.1. Ziele und wesentlicher Inhalt
2.1.2. Regelungscharakter
2.2. Das 10-Punkte-Programm der Bundesregierung
3. Verankerung von Corporate Governance im Unternehmensrecht
3.1. Gesetz zur Unternehmensmodernisierung und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG)
3.1.1. Inhalt
3.1.2. Im UMAG geregelte Anpassungen des AktG
3.1.3. Auswirkungen des UMAG auf Gesellschaftsorgane und Gesellschafter
3.2. Gesetz zur Offenlegung der Vorstandvergütung (VorstOG)
3.2.1. Inhalt
3.2.2. Auswirkungen des VorstOG
4. Die rechtliche Verankerung des Deutschen Corporate Governance Kodex
4.1. Gesellschaftsrecht als Basis des DCGK
4.2. Die Rechtsverbindlichkeit der Regelungen des DCGK
4.3. Entsprechungserklärung gem. § 161 AktienGesetz
4.3.1. Inhalt
4.3.2. Die Haftungstatbestände des § 161 AktG
5. Die Vorstufen der Verrechtlichung von Corporate Governance Grundsätzen
6. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Seminararbeit untersucht die rechtliche Verbindlichkeit von Corporate-Governance-Grundsätzen im deutschen Unternehmensrecht. Dabei wird analysiert, inwieweit Maßnahmen der Bundesregierung, wie das UMAG und das VorstOG, die als "weiches Recht" gestarteten Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) zunehmend in verbindliches Recht überführen und welchen Handlungsdruck dies für börsennotierte Aktiengesellschaften erzeugt.
- Entwicklung und Zielsetzung des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK).
- Analyse der gesetzlichen Maßnahmen zur Stärkung von Unternehmensführung und -überwachung.
- Untersuchung des "Gesetzes zur Unternehmensmodernisierung und Modernisierung des Anfechtungsrechts" (UMAG).
- Evaluierung des "Gesetzes zur Offenlegung der Vorstandsvergütung" (VorstOG).
- Diskussion der Rechtsverbindlichkeit und der "Opting Out"-Regelungen.
- Bedeutung der Entsprechungserklärung nach § 161 AktG als Steuerungsinstrument.
Auszug aus dem Buch
2.1.2. Regelungscharakter
Der DGCK wird in drei Kategorien mit unterschiedlichem Regelungscharakter eingeteilt. Die bereits vom Kodex unabhängig gesetzlich verankerten Regelungen dienen der vollständigen Darstellung und werden sprachlich nicht besonders hervorgehoben.
Das eigentliche Zentrum des Kodex stellen die so genannten Empfehlungen dar. Sie sind durch die Verwendung des Wortes „soll“ gekennzeichnet. Im Gegensatz zu den gesetzlich verankerten Vorschriften sind Empfehlungen nicht zwingend. Es kann von Ihnen abgewichen werden, die Einhaltung ist den Gesellschaften freigestellt. Börsennotierte Gesellschaften sind jedoch verpflichtet, Abweichungen vom DCGK jährlich offen zu legen. Die Verpflichtung zur Entsprechungserklärung ist in § 161 AktG festgeschrieben. Hierauf wird im Verlauf der Arbeit noch gesondert eingegangen. Die dritte Regelungskategorie bilden die Anregungen. Sie werden im DCGK durch die Wörter „sollte“ und „kann“ hervorgehoben. Von ihnen kann auch ohne Offenlegung abgewichen werden.
Empfehlungen und Anregungen heben den Charakter des DGCK als flexibles Instrument zur Selbstregulierung der Standards guter Corporate Governance hervor. Es sind im Wesentlichen das Gesellschaftsrecht ergänzende Verhaltensempfehlungen zur Stärkung der Transparenz, unter anderem durch Nutzung moderner Kommunikationsmedien. Die Unterscheidung von Empfehlung und Anregung kennzeichnet jedoch auch die Diskussion um die Bedeutung einzelner Verhaltensstandards für eine gute und verantwortungsvolle Unternehmensführung.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einführung: Die Arbeit erläutert die Entstehung des Begriffs Corporate Governance als Reaktion auf Bilanzskandale und definiert das Ziel, die rechtliche Verbindlichkeit der Grundsätze zu untersuchen.
2. Maßnahmen der Bundesregierung zur Stärkung von Corporate Governance: Dieses Kapitel stellt den DCGK und das 10-Punkte-Programm als zentrale Regierungsinitiativen vor.
3. Verankerung von Corporate Governance im Unternehmensrecht: Hier werden das UMAG und das VorstOG detailliert analysiert, insbesondere hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Haftung von Organen und die Rechte von Aktionären.
4. Die rechtliche Verankerung des Deutschen Corporate Governance Kodex: Das Kapitel beleuchtet den gesellschaftsrechtlichen Hintergrund sowie die Problematik der "Rechtsverbindlichkeit" des Kodex und die Entsprechungserklärung gemäß § 161 AktG.
5. Die Vorstufen der Verrechtlichung von Corporate Governance Grundsätzen: Der Abschnitt diskutiert die Transformation von freiwilligen Empfehlungen in verbindliche gesetzliche Normen durch den Gesetzgeber.
6. Fazit: Die Autorin fasst zusammen, dass die Tendenz zur Verrechtlichung von Corporate Governance unaufhaltsam ist und den Druck auf Unternehmen stetig erhöht.
Schlüsselwörter
Corporate Governance, DCGK, Unternehmensrecht, UMAG, VorstOG, Aktiengesetz, Anlegerschutz, Transparenz, Vorstandsvergütung, Entsprechungserklärung, § 161 AktG, Haftung, Selbstregulierung, Gesellschaftsrecht, Aufsichtsrat.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit beschäftigt sich mit der Verankerung und rechtlichen Verbindlichkeit von Grundsätzen der Corporate Governance im deutschen Unternehmensrecht unter Berücksichtigung jüngerer Gesetzesänderungen.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Themenfelder sind der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK), das Aktienrecht (AktG), die Stärkung der Aktionärsrechte sowie die Haftung von Vorständen und Aufsichtsräten.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel besteht darin, zu untersuchen, ob und wie freiwillige Governance-Standards durch staatliche Gesetze zunehmend verpflichtend ausgestaltet werden.
Welche wissenschaftliche Methode wurde verwendet?
Es handelt sich um eine juristische Seminararbeit, die auf einer Literatur- und Gesetzesanalyse aktueller Reformen des Aktien- und Handelsrechts basiert.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil analysiert konkret das UMAG und das VorstOG, die Rechtsnatur des Kodex als "weiches Recht" sowie die Bedeutung der Entsprechungserklärung nach § 161 AktG.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Schlüsselwörter sind insbesondere Corporate Governance, DCGK, Anlegerschutz, Transparenz, Aktienrecht und Haftungsrecht.
Was besagt die "Opting Out"-Regelung im VorstOG?
Sie ermöglicht es einer Aktiengesellschaft, durch einen Beschluss der Hauptversammlung mit einer Dreiviertelmehrheit für bis zu fünf Jahre von der individualisierten Offenlegung der Vorstandsvergütung abzusehen.
Welche Auswirkung hat die Entsprechungserklärung nach § 161 AktG?
Sie zwingt börsennotierte Unternehmen dazu, jährlich offenzulegen, ob sie den Kodex einhalten, was einen erheblichen Reputationsdruck erzeugt, da Abweichungen begründet werden müssen.
- Quote paper
- Andrea Chadde (Author), 2006, Die Verankerung von Corporate Governance im Unternehmensrecht - Unternehmensführung im Spannungsfeld zwischen Selbstbestimmung und Verbindlichkeit, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/60332