Der Anspruch des Patienten im deutschen Gesundheitswesen auf ausführliche Beratung wird immer größer. Es gibt bereits gesetzliche Grundlagen, welche Krankenkassen dazu auffordern, aufklärende und beratende Maßnahmen im Sinne der Gesundheit (besonders ihrer Versicherten und generell auch) der Bevölkerung anzugehen. Der Anspruch auf Information wird daher gerechtfertigt, da das Angebot an Gesundheitsdienstleistungen immer größer und damit unübersichtlicher wird. Kaum ein Patient weiß mehr, welche Behandlung ob und wann notwendig ist und inwiefern Zugang zu verschiedenen Einrichtungen des Gesundheitswesens ermöglicht wird.
Dahingehend wollen wir in unserer Hausarbeit erst einmal den Begriff Gesundheitsberatung und alle rechtlichen Grundlagen erörtern, welche einerseits Krankenkassen den Beratungsaspekt zusprechen und inwiefern die Patientenrechte diesem Aspekt entgegenkommen.
Im Verlauf werden dann einige Krankenkassen auf ihr Beratungsangebot hin untersucht und aufgrund dessen, auch wenn die Repräsentativität leider nicht gewährleistet werden kann, werden wir dann eine Zukunftsprognose anstellen. Diese Prognose enthält dahingehend unsere Vorstellung von der Zukunft der Implementation des Beratungsanspruches. Zusätzlich befragten wir zudem die von uns untersuchten Krankenkassen, was sie zur Thematik und zur Relevanz des Themas Gesundheitsberatung für eine Meinung vertreten. Das Ergebnis dieser Befragung ist im Kapitel „Statements der Krankenkassen zur Thematik“ nachzulesen.
Intention dieser Arbeit war es unter anderem auch, die Prägnanz des Themas „Gesundheitsberatung“ aufzuführen, auch aus eigenem Interesse, denn nichts wünscht sich ein Patient mehr, als ausreichend informiert zu werden und am eigenen Behandlungsprozess teilzuhaben. Diesem Wunsch wird auch durch den Versuch im Gesundheitswesen immer mehr die Modelle der „integrierten Versorgung“ einfließen zu lassen, entgegengekommen.
I N H A L T S V E R Z E I C H N I S
Vorwort
1. Theoretische Grundlagen der Gesundheitsberatung
1.2 Aufgaben und Ziele
2 . Der Patient als Kunde im Gesundheitswesen
2.1 Beratungsbedarf und Patientenbedürfnisse .
2.1.1 Anforderungen an die Krankenkassen
2.2 Patientenrechte in Deutschland .
3 . Gesundheitsberatung durch Krankenkassen.
3.1 Gesetzliche Grundlagen
3.1.1 Werden die Gesetze den Patientenbedürfnissen und Rechten gerecht? .
3.2 Beratungsangebot Ist Stand
3.2.1 Praxisstudie Vergleich gesetzlicher Krankenkassen in Hinblick auf das jeweilige Beratungsangebot untereinander .
3.2.1.1 Statements der Krankenkassen zur Thematik
4. Ausblick – Evaluation - Fazit.
Literaturverzeichnis .
Selbstständigkeitserklärung .
Vorwort
Der Anspruch des Patienten im deutschen Gesundheitswesen auf ausführliche Beratung wird immer größer. Es gibt bereits gesetzliche Grundlagen, welche Krankenkassen dazu auffordern, aufklärende und beratende Maßnahmen im Sinne der Gesundheit (besonders ihrer Versicherten und generell auch) der Bevölkerung anzugehen. Der Anspruch auf Information wird daher gerechtfertigt, da das Angebot an Gesundheitsdienstleistungen immer größer und damit unübersichtlicher wird. Kaum ein Patient weiß mehr, welche Behandlung ob und wann notwendig ist und inwiefern Zugang zu verschiedenen Einrichtungen des Gesundheitswesens ermöglicht wird.
Dahingehend wollen wir in unserer Hausarbeit erst einmal den Begriff Gesundheitsberatung und alle rechtlichen Grundlagen erörtern, welche einerseits Krankenkassen den Beratungsaspekt zusprechen und inwiefern die Patientenrechte diesem Aspekt entgegenkommen.
Im Verlauf werden dann einige Krankenkassen auf ihr Beratungsangebot hin untersucht und aufgrund dessen, auch wenn die Repräsentativität leider nicht gewährleistet werden kann, werden wir dann eine Zukunftsprognose anstellen. Diese Prognose enthält dahingehend unsere Vorstellung von der Zukunft der Implementation des Beratungsanspruches. Zusätzlich befragten wir zudem die von uns untersuchten Krankenkassen, was sie zur Thematik und zur Relevanz des Themas Gesundheitsberatung für eine Meinung vertreten. Das Ergebnis dieser Befragung ist im Kapitel „Statements der Krankenkassen zur Thematik“ nachzulesen.
Intention dieser Arbeit war es unter anderem auch, die Prägnanz des Themas „Gesundheitsberatung“ aufzuführen, auch aus eigenem Interesse, denn nichts wünscht sich ein Patient mehr, als ausreichend informiert zu werden und am eigenen Behandlungsprozess teilzuhaben. Diesem Wunsch wird auch durch den Versuch im Gesundheitswesen immer mehr die Modelle der „integrierten Versorgung“ einfließen zu lassen, entgegengekommen.
1 Theoretische Grundlagen der Gesundheitsberatung
Wenn man den Begriff „Gesundheitsberatung“ hört, kommen einem wahrscheinlich nur wage Vorstellungen darüber in den Sinn, welchen Stellenwert dieser Begriff in unserer Gesellschaft mittlerweile einnimmt. Vielleicht wird der eine oder andere darüber Aussagen, dass er mit „Gesundheitsberatung“ die Beratung durch Ärzte oder andere Professionelle, sowie Heilberufler aller Art in Sachen Gesundheit verbindet. Seltener aber wird man diesen Begriff mit Krankenkassen in Zusammenhang bringen. Doch sollte dies mittlerweile eigentlich nicht mehr der Fall sein. Auch Krankenkassen, als fester Akteur im Gesundheitswesen, sind mittlerweile sogar gesetzlich zur Beratung ihrer Kunden verpflichtet. Um diese Thematik nun weiter zu konkretisieren, aber auch einen theoretischen Einstieg zu schaffen, erscheint es zunächst nötig, den Begriff „Gesundheitsberatung“ selbst zu definieren, bevor auf weitere Aspekte der Gesundheitsberatung durch Krankenkassen angelehnt werden kann. Hierfür erscheint es sinnvoll den Begriff in seine zwei Bestandteile „Gesundheit“ und „Beratung“ zu trennen.
Die WHO, World Health Organization, definiert „Gesundheit“ seit dem 7 April 1948 folgendermaßen:
“Health is a state of complete physical, mental and social well-being and not merely the absence of disease or infirmity.”
(Online im Internet: WWW: http://www.who.int/about/definition/en/)
Sinngemäß übersetzt lässt sich also sagen, dass Gesundheit der Zustand vollkommenen körperlichen, seelischen und sozialen Wohlbefindens sei und nicht nur die Abwesenheit von Krankheit und Gebrechen.
Beratung hingegen lässt sich folgendermaßen definieren:
"Beratung ist ein zwischenmenschlicher Prozess (Interaktion), in welchem eine Person (der Ratsuchende oder Klient) in und durch die Interaktion mit einer anderen Person (dem Berater), mehr Klarheit über eigene Probleme und deren Bewältigungsmöglichkeiten gewinnt. Das Ziel von Beratung ist die Förderung von Problemlösungskompetenz"
(Rechtien, 1998)
Entsprechend erscheint eine Definition des Begriffs „Gesundheitsberatung“ trivial. Ist es doch einfach die Zusammenführung beider Begriffe. Behnke, Demmler & Unterhuber (2001) definieren Gesundheitberatung folgendermaßen:
„Gesundheitsberatung heißt, den Konsumenten durch Aufklärung, Information und Beratung in die Lage zu versetzen, bei der Entscheidung über die Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen mitzuwirken. Gesundheitsberatung versucht die Idee der Kundenorientierung auch im Gesundheitswesen zu etablieren. Dabei soll der Kunde durch Information und Beratung so weit wie möglich befähigt werden, bei der Befriedigung seiner Gesundheitsbedürfnisse mitzuentscheiden“
(Behnke, Demmler & Unterhuber 2001, S.53)
Eine weitere Definition, hier nach Faltermeier (2004), lautet:
„Gesundheitsberatung kann [...] als eine professionelle Beratung verstanden werden, die sich auf Gesundheitsthemen und -probleme bezieht und das Ziel hat, über psychologische und soziale Veränderungsmethoden Krankheiten zu verhindern, Gesundheit zu fördern und die Bewältigung einer Krankheit zu unterstützen“
(Faltermeier 2004, S. 1064)
Die Relevanz des Begriffes, stellt sich jedoch erst dadurch heraus, wenn man u.a. die Entwicklung der Rolle des Patienten im Gesundheitswesen betrachtet. Nach Dierks et al. (2001) hat sich das Rollenverständnis des Patienten in den letzten Jahrzehnten stark verändert. Die Problematik dabei ist, dass der Mensch in der Rolle des Patienten über lange Zeit fremdbestimmt war und damit keinerlei Souveränität im Behandlungsprozess etc. inne hatte. Dies hat sich aber im Laufe der Zeit zum größten Teil gewandelt. Der Patient ist nun nicht mehr „unmündiger Patient“, der sich den Entscheidungen der Leistungserbringer im Gesundheitswesen zu beugen hat. Es lässt sich feststellen, dass der Patient in immer größerem Maße in das Gesundheitssystem integriert wird. Dabei liegt die Betonung insbesondere auf der Mitbeteiligung des Patienten bei der Interaktion zwischen Patient und den Akteuren des Gesundheitswesens. Daraus ergibt sich mittlerweile aber auch u.a. ein wachsender Beratungsbedarf in Sachen Gesundheit. Aus seiner neu gewonnenen Autonomie heraus will der Patient mitbestimmen, sich einbringen, sein Wissen maximieren. Der Patient strebt hierbei nach mehr Informationen in eigener Sache, um vergleichen und abwägen zu können, was das Beste für ihn sei. (vgl. Dierks et al. , 2001)
Die Akteure des Gesundheitswesens, insbesondere Professionelle (wie Ärzte) und Krankenkassen (gesetzlich und privat) sind entsprechend dazu angehalten, den Beratungsbedarf der Patienten zu decken. Schließlich ist der Patient auch als „Koproduzent“ seiner Gesundheit anzusehen, welches eine Deckung und Ausrichtung an den Patientenbedürfnissen immer erforderlicher macht. (vgl. Dierks et al. , 2001, S. 5 – 26)
Während aber die Beratung im Gesundheitswesen durch Ärzte keine neue Aufgabe darstellt oder darstellen sollte, ist die Beratung durch Krankenkassen in Gesundheitsfragen vergleichsweise ein durchaus neues Element, welches sogar gesetzlich geregelt wurde. Letzteres werden wir in diesem Zusammenhang noch im späteren Verlauf dieser Hausarbeit erläutern. Zunächst gilt es nämlich festzustellen, dass der Gesundheitsberatung durch die neu gewonnene Autonomie des Patienten als Kunde im Gesundheitswesen eine immer größere Bedeutung zukommt. Außerdem wird das Leistungsangebot immer intransparenter. Zudem sind Informationen heutzutage überall und für „jeder Mann“ frei zugänglich, so dass insbesondere auch die Qualität der Beratung eine wichtige Rolle spielt. Krankenkassen müssen in diesem Zusammenhang also sowohl den Beratungsbedarf ihrer Kunden decken, als auch dabei die Qualität ihrer Beratung wahren.
1.2 Aufgaben und Ziele
Aufgaben und Ziele der Gesundheitsberatung lassen sich nach Beyer (2003) entsprechend in fünf große Bereiche untergliedern.
- „Informieren“ und „Aufklären“ aus der Erkenntnis heraus das der Mensch in der Regel zu wenig weiß, um richtige Entscheidungen in Bezug auf seine Gesundheit treffen zu können. (vgl. Beyer, 2003, S. 14 – 15)
- „Koordinieren“ und „Unterstützen“ aus der Erkenntnis heraus, dass sich vor allem durch gute Patienten- und Ergebnisorientierung im Leistungsgeschehen effektiver und effizienter arbeiten lässt, und dass verbesserte soziale Netzwerke der Patienten die Selbsthilfepotentiale aktivieren. (vgl. Beyer, 2003, S. 16 – 17)
- „Stärkung der Arzt – Patienten – Beziehung“ aus der Erkenntnis heraus, dass durch eine aktive Mitbeteiligung des Patienten am Heilungsprozess beispielsweise, die Heilungsraten und Kundenzufriedenheit deutlich verbessert werden. (vgl. Beyer, 2003, S. 17 – 18)
- „Verringerung sozialer Ungleichheiten im Hinblick auf das Gesundheitsrisiko“ aus der Erkenntnis heraus, dass sich durch eine bessere Vermittlung von Informationen mit gesundheitlicher Relevanz (z.B. Leistungsansprüche des Patienten) die Selbstbestimmung des Patienten verbessert, welches wiederum zum Beispiel die Inanspruchnahme unnötiger Gesundheitsleistungen verringert (vgl. Beyer, 2003, S. 18)
- „persönliche Beratung“ aus der Erkenntnis heraus, dass besonders eine persönliche Beratung für bestimmte Menschengruppen in Bezug auf ihren Informationsstand über Gesundheitsleistungen etc. z.Z. sehr gering ausfällt. (vgl. Beyer, 2003, S. 19)
Diese aufgeführten Aufgaben und Ziele lassen die Relevanz der Gesundheitsberatung erkennen. Im weiteren Verlauf dieser Hausarbeit werden wir diese Relevanz auf die praktische Umsetzung durch Krankenkassen reflektieren. Zuvor aber, sollte aus der Sicht des Patienten heraus auf den eigentlichen subjektiven Beratungsbedarf eingegangen werden. Dies macht eine Bewertung der Beratung durch Krankenkassen einfacher.
2 Der Patient als Kunde und Versicherter im Gesundheitswesen
Der Mensch ist in erster Linie „Nutzer“ des Gesundheitswesens. Als Nutzer kann er wie Abbildung 1 aufzeigt verschiedene Rollen auf den drei unterschiedlichen Ebenen, Mikro-, Meso-, Markoebene, einnehmen. (vgl. Dierks et al. , 2001, S. 4 – 5) Wir konzentrieren uns im Zusammenhang mit dieser Hausarbeit wesentlich auf die Rolle des Kunden und Versicherten.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 1: Rollen der Nutzer des Gesundheitswesens
Kunde
Der Patient als Nutzer des Gesundheitswesens ist im ökonomischen Sinne „Kunde des Gesundheitswesens“, da er kostenpflichtige Dienstleistungen, wie z.B. eine ambulante Behandlung, in Anspruch nimmt. In diesem Sinne werden die Kosten der Leistungen meist von den Krankenkassen übernommen, deren der Kunde angehört. Die Krankenkassenleistung im Hinblick auf die Bezahlung der vom Patienten in Anspruch genommenen Dienstleistung, orientiert sich dabei am Versicherungsangebot der Krankenkassen. (vgl. Dierks et al. , 2001, S. 14 – 15) Dieses Angebot kann nach unserer Erkenntnis, mit Ausnahme der standardisierten Leistungen, von Kasse zu Kasse variieren. Entsprechend macht dies unserer Ansicht nach eine gute Beratung des Kunden bezüglich der Versicherungsleistungen erforderlich.
Versicherter
„Wesentliches Strukturprinzip des deutschen Gesundheitswesens, ist die (freiwillige oder zwangsweise) Zugehörigkeit des Patienten zu einer öffentlich – rechtlichen Körperschaft mit Selbstverwaltung, der Krankenkasse.“ (Dierks et al. , 2001, S. 22)
Diese freiwillige oder zwangsweise Zugehörigkeit zu einer Krankenkasse macht es unserer Ansicht nach erforderlich, dem Patienten auch ein entsprechendes Angebot an Versicherungsleistungen zu liefern. Hierzu gehört unserer Ansicht nach, insbesondere heutzutage, ein gutes Beratungsangebot durch Krankenkassen. Aus unserer Sicht heraus ist der Gesundheitsmarkt heutzutage mit den verschiedensten Leistungen überfüllt. Dies macht die Beratung des Patienten umso erforderlicher, um mit der wachsenden Flut an Leistungsangeboten und Intransparenz, beispielsweise durch ständige Reformen, zurechtzukommen. Aber auch die Krankenkassen selbst haben mittlerweile die verschiedensten Leistungsangebote, worauf wir allerdings noch später eingehen möchten. Vorweg sei dennoch gesagt, dass der Patient auch den Überblick in dieser Hinsicht beibehalten muss. Die Krankenkassen müssen also eine gute Beratung anbieten können, um den Informationsbedarf der Patienten zu decken, um aber auch in der freien Marktwirtschaft der Bundesrepublik Deutschland überhaupt überdauern zu können. Denn es herrscht ein harter Wettbewerb um Versicherte unter den Krankenkassen selbst. Dies ist insofern problematisch, als dass der Kunde nicht nur als Patient angesehen werden könnte und somit falsch bzw. eigennützig beraten wird. Dies macht rechtliche Grundlagen erforderlich, auf die wir auch noch zu sprechen kommen wollen. Zudem steigt die Anzahl an chronisch Kranken, welches auch eine gute Beratung in Hinblick auf die Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen erfordert. Die Relevanz der Gesundheitsberatung durch Krankenkassen ist umso bedeutsamer.
2.1 Beratungsbedarf und Patientenbedürfnisse
Wie schon erwähnt sind die Krankenkassen im Hinblick auf den aktuellen Stand des Gesundheitswesens unbedingt dazu angehalten den Beratungsbedarf ihrer Kunden bzw. der Versicherten zu decken. Zudem ist es erforderlich für eine qualitativ und quantitativ gute Gesundheitsberatung zu sorgen. „Das Interesse an Gesundheits- und Krankheitsfragen in Deutschland äußert sich vielfältig.“ (Beyer, 2003, S. 33) Beratungsbedarf besteht nach Köhler (1998) von Seiten des Kunden aus in den folgenden Themenschwerpunkten:
- Wissensbedarf über die Institutionen des Gesundheitswesens
- Wissensbedarf über die zu kontaktierenden Einrichtungen des Gesundheitswesens im Bedarfsfall
- genereller Wissensbedarf über medizinische und biologische Prozesse des menschlichen Körpers
- spezieller Wissensbedarf über individuelle Veränderungen (Diagnose, Therapie und Prognose)
(Köhler, 1998, S. 49)
Der Bedarf ergibt sich dabei, wie schon herausgearbeitet, aus den folgenden Aspekten heraus:
- Qualitätsmängeln in der gesundheitlichen Versorgung
- Interaktions- und Kommunikationsprobleme
- Mangel an Information und Beratung
- zunehmender Unübersichtlichkeit und Intransparenz des Gesundheitswesens
- mehr Wettbewerb unter den Krankenkassen
- Zunahme von chronischen Erkrankungen
Interessant erscheint hierbei die Frage, warum Krankenkassen grundsätzlich den Beratungsbedarf der Patienten decken sollten, wenn doch hierfür nach allgemeinem Verständnis der Öffentlichkeit, die Ärzte zuständig sind. Dies ergibt sich aber aus der Problematik heraus, dass nach eigener Aussage von Patienten, die behandelnden Ärzte beispielsweise nicht genügend Zeit für eine ausführliche Beratung aufwenden und dass die Patienten immer noch nicht genügend in die Entscheidungen des Arztes einbezogen werden. Somit bleiben Patienten oft uninformiert, welches u.a. die Krankenkassen auszugleichen Wissen sollten. (vgl. Hauss & Gatermann, 2004, S. 14)
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- Arbeit zitieren
- BSc. Kamil Wrona (Autor:in), 2006, Beratung durch Krankenkassen - Gesetzliche Rahmenbedingungen, Rechte und Pflichten, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/60452
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