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Zur ertragsteuerlichen Behandlung des sogenannten Carried Interest

Title: Zur ertragsteuerlichen Behandlung des sogenannten Carried Interest

Seminar Paper , 2005 , 18 Pages , Grade: 2,0

Autor:in: Elena Wasiljewa (Author)

Business economics - Accounting and Taxes
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Die steuerliche Behandlung von Private Equity Fonds und ihrer Gesellschafter ist in den letzten Jahren sehr umfangreich und kontrovers diskutiert worden. Zum einen löst die Abgrenzung der privaten Vermögensverwaltung vom Gewerbebetrieb bei den als Personengesellschaften strukturierten Private Equity Fonds er-hebliche Probleme aus. 1 Zum anderen ist die Besteuerung von erhöhtem Gewinnanteil, dem sogenannten Carried Interest, der an eine besondere Gruppe der am Fonds Beteiligten gezahlt wird - strittig, denn unter bestimmten Voraussetzungen

sind diese bei natürlichen Personen als Empfängern steuerfrei. 2 Zur Klärung dieser beiden Problemfelder erließ die Finanzverwaltung am 16. 12. 2003 3 eine verbindliche Anweisung, die weitgehende Steuerpflicht der Veräußerungsgewinne von Private Equity Fonds vorsah. Und somit zu einem hohen Maß der steuerlichen Unsicherheit bei der Strukturierung von Private Equity Fonds führte. Der Gesetzgeber hat in dieser Situation durch das am 06.08.2004 in Kraft getretene Gesetz zur Förderung von Wagniskapital einen Kompromiss gefunden. Nach dem die Besteuerung von Carried Interest nach dem Halbeinkünfteverfahren erfolgt.

Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der steuerlichen Behandlung von

überproportionalen Gewinnanteilen der Sponsoren von Private Equity Fonds. Zur Einführung wird auf die Grundsätze der Private - Equity - Finanzierung sowie auf die typische Gestaltung eines Private Equity Fonds eingegangen. Des weiteren wird - ausgehend vom BMF - Schreiben vom 16. Dezember 2003 - die steuersystematische Einordnung von Carried Interest diskutiert sowie ein kurzer Überblick der daraus resultierenden Konsequenzen der steuerlichen Belastung gegeben. Dabei beschränken sich die Ausführungen grundsätzlich auf eine natürliche Person [...]

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1. Problemstellung

2. Grundsätzliches zum Carried Interest und Private Equity Fonds

2.1 Gestaltung und Ziele der Private Equity Fonds

2.2 Zum Wesen des Carried Interest

3 Steuerliche Behandlung von Carried Interest: Stellungnahme des BMF – alte Rechtslage

4. Diskussion der steuersystematischen Zuordnung von Carried Interest

4.1 Qualifikation der Einkünfte auf Gesellschaftsebene

4.1.1 Qualifizierung nach der Tätigkeit der Fonds KG

4.1.2 Umqualifizierung nach der Art der Tätigkeit des Sponsors: Beitrag vs. Leistung

4.2 Qualifizierung der Einkünfte auf Gesellschafterebene

5. Aktuelle Rechtslage: Gesetz zur Förderung von Wagniskapital

6. Thesenförmige Zusammenfassung

7. Quellenverzeichnis

7.1 Literaturverzeichnis:

7.2 Rechtsprechungsverzeichnis

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit untersucht die steuerliche Behandlung von überproportionalen Gewinnanteilen, dem sogenannten Carried Interest, bei Private Equity Fonds und analysiert, ob diese als Sondervergütung oder Vorabgewinn zu qualifizieren sind, insbesondere unter Berücksichtigung der gesetzlichen Neuregelungen durch das Gesetz zur Förderung von Wagniskapital.

  • Struktur und Funktionsweise von Private Equity Fonds
  • Definition und Wesen des Carried Interest
  • Steuersystematische Zuordnung zwischen Beitrag und Leistung
  • Unterscheidung zwischen Sondervergütung und Vorabgewinn
  • Auswirkungen der aktuellen Gesetzgebung auf die steuerliche Belastung

Auszug aus dem Buch

4.1.2 Umqualifizierung nach der Art der Tätigkeit des Sponsors: Beitrag vs. Leistung

Die Tätigkeitsvergütungen an Kommanditisten können sowohl auf schuldrechtlicher als auch auf gesellschaftsrechtlicher Grundlage beruhen. Wird ein Entgelt im Rahmen eines schuldrechtlichen Leistungsaustausches gewährt, handelt es sich um eine Sondervergütung. Dabei wird die Vergütung auf Ebene der Gesellschaft als Aufwand behandelt und soll auch dann gezahlt werden, wenn kein Gewinn erwirtschaftet wird. In diesem Fall wird der Gesellschafter als ein fremder Dritter für die Gesellschaft tätig und verfolgt nicht den gemeinsamen Zweck, sondern seine eigenen Interessen.

Anders verhält es sich jedoch, wenn die Tätigkeitsvergütung auf gesellschaftsrechtlicher Grundlage beruht. In diesem Fall stellt die Tätigkeitsvergütung einen Vorabgewinn dar. Dieser wird dem Gesellschafter für seinen Beitrag, mit dem er den gemeinsamen Zweck der Gesellschaft fördert, gewährt. Der Beitrag findet seine rechtliche Grundlage gem. § 705, § 706 BGB im Gesellschaftsvertrag. Nach § 706 Abs. 2 und 3 BGB kann ein Beitrag sowohl in der Einlage von Vermögensgegenständen in Gesellschaftsvermögen als auch in der Leistung von Diensten der Gesellschaft bestehen. Dies können besondere Fähigkeiten und Leistungen sein, die einzelne Gesellschafter im Interesse der Gesellschaft erbringen. Gleichen sich die Beiträge der Gesellschafter nicht untereinander aus, wird üblicherweise die Gewährung eines Vorabgewinns oder eine disquotale Gewinnverteilung vereinbart. Im Gegensatz zu der Sondervergütung wird der Vorabgewinn nicht als Aufwand der Gesellschaft behandelt. Demzufolge liegt ein Leistungsaustausch vor, wenn:

Der Gesellschafter seine Leistung auf der Grundlager auf der Basis eines zusätzlichen Austauschvertrags erbringt;

Zusammenfassung der Kapitel

1. Problemstellung: Die Einleitung beleuchtet die steuerliche Unsicherheit bei Private Equity Fonds und die Kontroverse um die Besteuerung von Carried Interest.

2. Grundsätzliches zum Carried Interest und Private Equity Fonds: Dieses Kapitel definiert Private Equity als Finanzierungsform und erklärt die Struktur der Fonds sowie die Bedeutung des Carried Interest als Anreizmodell.

3 Steuerliche Behandlung von Carried Interest: Stellungnahme des BMF – alte Rechtslage: Es wird die frühere Auffassung der Finanzverwaltung dargestellt, nach der Carried Interest überwiegend als steuerpflichtige Vergütung für Managementdienstleistungen eingestuft wurde.

4. Diskussion der steuersystematischen Zuordnung von Carried Interest: Dieser Hauptteil analysiert detailliert die Qualifikation der Einkünfte sowohl auf Gesellschafts- als auch auf Gesellschafterebene und grenzt Vorabgewinn von Sondervergütung ab.

5. Aktuelle Rechtslage: Gesetz zur Förderung von Wagniskapital: Das Kapitel beschreibt den Kompromiss des Gesetzgebers, der Carried Interest als erfolgsabhängige Tätigkeitsvergütung definiert und eine hälftige Steuerbefreiung vorsieht.

6. Thesenförmige Zusammenfassung: Die Arbeit schließt mit einer prägnanten Übersicht der zentralen Argumente und steuerlichen Schlussfolgerungen.

7. Quellenverzeichnis: Dies umfasst das Literatur- und Rechtsprechungsverzeichnis als Basis der wissenschaftlichen Arbeit.

Schlüsselwörter

Carried Interest, Private Equity Fonds, Wagniskapital, Sondervergütung, Vorabgewinn, Halbeinkünfteverfahren, Steuerlehre, Personengesellschaft, Beteiligung, Managementdienstleistung, Besteuerung, Gesetz zur Förderung von Wagniskapital, Einkünfte, Kapitalgesellschaft, Investitionen.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit?

Die Arbeit befasst sich mit der steuerlichen Behandlung von sogenannten Carried Interest bei Private Equity Fonds in Deutschland.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Im Fokus stehen die Abgrenzung zwischen Sondervergütung und Vorabgewinn, die steuersystematische Einordnung durch die Finanzverwaltung und die Auswirkungen des Gesetzes zur Förderung von Wagniskapital.

Was ist die primäre Forschungsfrage?

Die Kernfrage ist, ob der Carried Interest als steuerbegünstigter Vorabgewinn oder als steuerpflichtige Sondervergütung für erbrachte Dienstleistungen zu qualifizieren ist.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Es handelt sich um eine steuerrechtliche Analyse auf Basis der Literatur, der aktuellen Rechtsprechung und der Verwaltungsanweisungen der Finanzbehörden.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil analysiert die Einkünftequalifikation auf Ebene der Fondsgesellschaft und der Gesellschafter unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Tätigkeitsarten.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Wesentliche Begriffe sind Carried Interest, Private Equity, Halbeinkünfteverfahren, Wagniskapital, Steuerbefreiung und Gesellschafterbeitrag.

Wie unterscheidet sich die Behandlung von Carried Interest bei der alten und neuen Rechtslage?

Nach alter Rechtslage galt er oft als voll steuerpflichtiges Arbeitsentgelt, während das Gesetz zur Förderung von Wagniskapital eine hälftige Steuerbefreiung unter bestimmten Voraussetzungen eingeführt hat.

Warum ist die Unterscheidung zwischen "Beitrag" und "Leistung" für die Steuer wichtig?

Weil das Halbeinkünfteverfahren nur für den Beitrag als Teil des Gesellschaftsverhältnisses anwendbar ist, nicht jedoch für eine als Leistungsaustausch deklarierte Sondervergütung.

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Details

Title
Zur ertragsteuerlichen Behandlung des sogenannten Carried Interest
College
University of Frankfurt (Main)
Course
'Ausgewählte Probleme der Besteuerung der Gesellschaften'
Grade
2,0
Author
Elena Wasiljewa (Author)
Publication Year
2005
Pages
18
Catalog Number
V61167
ISBN (eBook)
9783638546805
Language
German
Tags
Behandlung Carried Interest Probleme Besteuerung Gesellschaften“
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Elena Wasiljewa (Author), 2005, Zur ertragsteuerlichen Behandlung des sogenannten Carried Interest, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/61167
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