Angaben zum Auszubildenden: Allgemeine schulische Vorbildung: Fachoberschulreife. Berufliche Vorbildung: 3 Wochen Praktikum als Zahntechniker. Ausbildungsberuf: Zahntechniker. Ausbildungsjahr: 1. Lehrjahr. Alter: 17 Jahre. Voraussetzungen des Auszubildenden: Der Auszubildende sollte sorgfältig und gewissenhaft sein. Ebenso sind eine gute Auffassungsgabe sowie bereits vorhandene Grundkenntnisse der Zahntechnik und technisches
Geschick von besonderer Wichtigkeit. Vorkenntnisse aus der Berufsschule.
Angaben zum Ausbilder: Name, Vorname: Daniel. Beruf: Zahntechniker. Einordnung in den Ausbildungsrahmenplan: Lfd. Nr. 9 § 3 Nr.9 b. Modellwerkstoffe, insbesondere Gipse und Kunststoffe, nach Eigenschaften und Verwendungszweck auswählen und verarbeiten. Allgemeine Unterweisungsvoraussetzungen: Betriebliche Unterweisung in einem ruhigen Bereich im Labor am eigenen Arbeitsplatz. Dauer der Unterweisung: ca. 20-30 Minuten. Maschinen, Werkzeuge, Geräte: Handstück, Absauganlage, Lichthärtegerät, Bunsenbrenner, Wachs, -messer, Skalpell, Fräsen, Pinsel, Isolierung, Schutzkleidung, Schutzbrille, lichthärt. Kunststoff. Zu beachtende Vorschriften: Allgemeine UVV, DIN ISO, Allergiebestimmungen.
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