Die Auszubildenden Christina B und Katarin W. sind Auszubildende am Max-Planck-Institut und durchlaufen während ihrer Ausbildung unter anderem die Personalabteilung, die auch für die Abrechnung der Dienstreisen zuständig ist.
Die Abrechnung der Dienstreisen stellt in diesem Institut ein großes und umfassendes Aufgabengebiet dar, weil Fortbildungen und Schulungen im Forschungsbereich ständig notwendig sind.
Die Auszubildenden wurden bereits im 2. Ausbildungsjahr mit dem Bundesreisekostengesetz und der Wichtigkeit dieses Aufgabengebietes vertraut gemacht.
Die Abrechnung der Dienstreisen wurden mit in den betrieblichen Ausbildungsplan aufgenommen, da vorgesehen ist einen der Auszubildenden nach abgeschlossener Ausbildung in die Reisekostenabrechnung zu übernehmen. Aus diesem Grund ist es wichtig, ihnen die Änderungen nahe zu legen. Zudem sollen die Auszubildenden nach dieser Unterweisung die Reisekostenabrechnungen in einem Zeitraum von einer Woche selbstständig durchführen.
Inhaltsverzeichnis
1. Themenwahl
1.1 Begründung der Themenwahl
1.2 Förderung der Handlungskompetenz
2. Lernauftrag (Text des Lernauftrages)
3. Adressatenanalyse
3.1 Beschreibung der Auszubildenden
3.1.1 Beschreibung der Auszubildenden Christina B
3.1.2 Beschreibung der Auszubildenden Katarin W
4. Motivation/Aktivierung der Auszubildenden
5. Lernziele
5.1. Richt- und Groblernziele
5.1.1 Richtlernziel
5.1.2 Groblernziel
5.2. Lernzielbereiche
5.2.1 Kognitive Lernziele
5.2.2 Affektive Lernziele
5.2.3 Psychomotorische Lernziele
5.3 Lernzielkontrolle
6. Rahmenbedingungen
6.1 Medien/Arbeitsmittel
6.2 Unterweisungsort
6.3 Ablaufplan
6.4 Didaktische Analyse
6.4.1 Vorangegangene Ausbildungseinheiten
6.4.2 Didaktische Parallelität
6.4.3 Folgende Ausbildungseinheiten
6.5 Umsetzung didaktischer Prinzipien
7. Vorstellung in der Prüfung
Anlage:
Auszug aus dem Ausbildungsrahmenplan
1. Themenwahl
1.1. Begründung der Themenwahl
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Die Auszubildenden Christina B und Katarin W. sind Auszubildende am Max-Planck-Institut und durchlaufen während ihrer Ausbildung unter anderem die Personalabteilung, die auch für die Abrechnung der Dienstreisen zuständig ist.
Die Abrechnung der Dienstreisen stellt in diesem Institut ein großes und umfassendes Aufgabengebiet dar, weil Fortbildungen und Schulungen im Forschungsbereich ständig notwendig sind.
Die Auszubildenden wurden bereits im 2. Ausbildungsjahr mit dem Bundesreisekostengesetz und der Wichtigkeit dieses Aufgabengebietes vertraut gemacht.
Die Abrechnung der Dienstreisen wurden mit in den betrieblichen Ausbildungsplan aufgenommen, da vorgesehen ist einen der Auszubildenden nach abgeschlossener Ausbildung in die Reisekostenabrechnung zu übernehmen. Aus diesem Grund ist es wichtig, ihnen die Änderungen nahe zu legen. Zudem sollen die Auszubildenden nach dieser Unterweisung die Reisekostenabrechnungen in einem Zeitraum von einer Woche selbstständig durchführen.
Das Thema dieser Unterweisung bezieht sich auf § 3 Nr. 6.1 der Ausbildungsordnung und ist im Ausbildungsrahmenplan unter der
Lfd. Nr. 6.1Grundlagen des betrieblichen Personalwesens
Buchstabe a)für das Arbeitsverhältnis wichtige arbeits- und sozialrechtliche Bestimmungen sowie tarifliche und betriebliche Regelungen aufgabenorientiert anwenden
verankert.
Als Unterweisungsmethode wurde der Lernauftrag gewählt, da es in der Ausbildungsordnung heißt: „Die Fertigkeiten und Kenntnisse sollen so vermittelt werden, dass der Auszubildende zur Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit [...] befähigt wird, die insbesondere selbstständiges Planen, Durchführen und Kontrollieren einschließt.“ Um dies zu ermöglichen, ist die Methode des Lernauftrages unter Anwendung des Modells der vollständigen Handlung am geeignetsten. Die Auszubildenden müssen hierbei lernen, sich die notwendigen Informationen an entsprechender Stelle zu beschaffen und anschließend zu bearbeiten. Dies trägt zur Erhöhung der Handlungskompetenz bei.
Die erworbenen Vorkenntnisse und Fertigkeiten sollen angewandt, sowie die Qualifikation selbstständigen beruflichen Handelns gefördert werden.
1.2 Förderung der Handlungskompetenz
Die Förderung der Handlungskompetenz nimmt in der Ausbildung einen immer größeren Stellenwert ein. Handlungskompetenz ist die Förderung des selbstständigen Planens, Durchführens und Kontrollierens. Sie wird unterteilt in Fach- (z.B. Fachwissen), Methoden- (z.B. Informationsbeschaffung), Sozial- (Hilfsbereitschaft) und Individualkompetenz (Motivation).
Der Lernauftrag unter Anwendung des Modells der vollständigen Handlung stellt eine sehr gute Methode zur Förderung der Handlungskompetenz dar. In dieser Unterweisung müssen sich die Auszubildenden die notwendigen Informationen selbstständig beschaffen, die Umsetzung planen und entscheiden, was für den gestellten Lernauftrag relevant ist. Die Ausführung und die Kontrolle werden ebenfalls von dem Auszubildenden selbstständig durchgeführt. Nur an den Punkten Entscheiden und Auswerten greift der Ausbilder ein, da dieser Schritt die weitere Vorgehensweise beeinflusst und evtl. Fehler sich gravierend auf das Fortlaufen der Unterweisung auswirken können. An allen übrigen Punkten steht er nur beratend zur Seite.
Dadurch, dass in dieser Unterweisung selbstständiges Arbeiten gefordert wird, wird die Eigenständigkeit gefördert. Doch nicht nur die Eigenständigkeit steht hier im Vordergrund, ein weiterer wesentlicher Bestandteil ist der Einsatz von Lern- und Arbeitstechniken. Zum einen müssen die Auszubildenden den Umgang mit Gesetzestexten können bzw. erlernen, sowie eine anschauliche Darstellung unter Anwendung von geeigneten Arbeitstechniken auswählen.
Des weiteren wird bei dieser Unterweisung durch die Zusammenarbeit der beiden Auszubildenden die Teamfähigkeit gefördert. Handlungskompetenz beinhaltet die Sozialkompetenz, welche am besten in Gruppen gefördert werden kann.
Da diese Unterweisung alle sechs Schritte des Modells der vollständigen Handlung beinhaltet, ist eine gute Grundlage zur Förderung der Handlungskompetenz gewährleistet.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
2. Lernauftrag
Dieser Lernauftrag hat 2 Teile:
1. Finden Sie gemeinsam die Änderungen des neuen Bundesreisekostengesetzes (BRKG) heraus und stellen Sie diese anschließend dar.
Im 2. Ausbildungsjahr haben Sie die Personalabteilung und das BRKG kennen gelernt und erste Informationen und Kenntnisse gesammelt. Wie Sie vielleicht gehört haben ist zum 1. Januar diesen Jahres ein neues BRKG in Kraft getreten, womit ich Sie ebenfalls vertraut machen möchte.
Anbei erhalten Sie von mir eine Liste mit den wichtigsten Regelungen des alten BRKGes. Ihre Aufgabe ist es nun zu prüfen, ob diese Regelungen weiterhin gelten oder verändert wurden.
Für die Informations- und Planungsaufgabe haben Sie 2 Arbeitstage, neben der allgemeinen Abteilungsarbeit, Zeit. Frau Peters und Frau Marcus wissen über diese Aufgabe Bescheid, so dass Ihnen genügend Zeit zur Verfügung stehen wird.
Zur Bearbeitung dieser Aufgabe stehen Ihnen das Internet und die notwendige Literatur zur Verfügung. Sollten Sie weitere Arbeitsmittel benötigen, wenden Sie sich bitte an mich.
Haben Sie sich alle nötigen Informationen eingeholt und die Planung dieser Aufgabe durchgeführt, entscheiden Sie sich, für eine Methode, wie Sie Ihr Ergebnis präsentieren möchten. Führen Sie nun die Aufgabe aus. Danach setzen wir uns zusammen und werden Ihr Ergebnis besprechen und kontrollieren.
2. Nun gebe ich Ihnen zwei Reisekostenabrechungen, die Sie bitte unter Anwendung des neuen BRKGes so abrechnen, wie Sie es gelernt haben.
Für die Bearbeitung dieser Aufgabe steht Ihnen ein Arbeitstag zur Verfügung, wobei dieser Zeitrahmen je nach Fortschritt neu strukturiert werden kann. Ich werde mich mit Frau Peters und Frau Marcus in Verbindung setzen, damit Sie an diesem Tag von Ihrer Abteilungsarbeit freigestellt werden.
Als Hilfsmittel stehen Ihnen weiterhin das Internet und das BRKG sowie Ihre Ausarbeitung der 1. Aufgabe zur Verfügung.
Nach Fertigstellung dieser Aufgabe treffen wir uns im Besprechungszimmer und Sie präsentieren mir das Ergebnis Ihrer Arbeit.
Zum Abschluss werden Sie eine Selbstkontrolle anhand von festgelegten Bewertungskriterien durchführen. Wir werden ihre Ergebnisse aber auch gemeinsam besprechen, kontrollieren und bewerten.
Natürlich können Sie mich bei weiteren Fragen jederzeit ansprechen.
Viel Spaß und viel Erfolg!
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
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