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Die Anwendung des § 8b Abs. 3 Satz 3 KStG und § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG auf Gewinnminderungen in Zusammenhang mit eigenkapitalersetzenden Gesellschafterdarlehen

Title: Die Anwendung des § 8b Abs. 3 Satz 3 KStG und § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG auf Gewinnminderungen in Zusammenhang mit eigenkapitalersetzenden Gesellschafterdarlehen

Diploma Thesis , 2006 , 70 Pages , Grade: 1,7

Autor:in: Diplom-Betriebswirtin (FH) Ines von Hollen (Author)

Business economics - Accounting and Taxes
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Summary Excerpt Details

Sofern eine Gesellschaft in einer Krise Kapital benötigt und dieses nicht von Dritten, bspw. einer Bank, bereitgestellt wird, steht der Gesellschafter vor der Frage, ob Eigen- oder Fremdkapital zugeführt werden soll. Es gilt der Grundsatz der Finanzierungsfreiheit, d. h. die Gesellschafter trifft kein Gebot zur Zuführung von Eigen- oder Fremdkapital; auch in der Krise der Gesellschaft nicht. Die Gesellschafter sind in ihrer Entscheidung frei, die Gesellschaft in die Liquidation zu führen oder neues Kapital einzubringen, sog. Finanzierungs- Ob. Die Freiheit des Finanzierungs-Wie ist indes eingeschränkt. Wenn sich ein Gesellschafter, z. B. für die Finanzierung durch Fremdkapital entscheidet, ist die Gesellschafterleistung für die Dauer der Krise eigenkapitalgleich gebunden, d. h. Fremdkapital wird wirtschaftlich zu Eigenkapital.
Führt ein Gesellschafter der Gesellschaft Eigenkapital zu, ist er entsprechend seines Anteils am Gewinn und Verlust der Gesellschaft sowie am Vermögen beteiligt. Das Eigenkapital erfüllt eine Voraushaftungsfunktion, d. h. es haftet primär für die Verbindlichkeiten und bildet einen Verlustpuffer. Eigenkapital wird grundsätzlich nicht zurückgezahlt. Der Gesellschafter hat aber einen Anspruch auf einen Anteil am Liquidationserlös.
Bei der Finanzierung mit Fremdkapital hingegen hat der Gesellschafter einen Anspruch auf Rückzahlung und grundsätzlich auch auf Verzinsung des Betrages. Die Gesellschafterfremdfinanzierung führt zu Vorteilen, weil die Zinsen steuerlich abzugsfähig sind, bei der Gewerbesteuer gem. § 8 Nr. 1 GwStG allerdings nur zu 50%. Im Rahmen der Fremdfinanzierung kommt den Gesellschafterdarlehen eine erhebliche Bedeutung zu, da diese flexibler gestaltbar sind als die Eigenfinanzierung durch Bildung von Stammkapital, Zahlung von Nachschüssen oder gesellschaftsrechtlichen Einlagen.
In der Praxis wird einer Not leidenden Gesellschaft häufig kein Eigenkapital zugeführt, da dies zu nachträglichen Anschaffungskosten auf die Beteiligung führt und eine spätere Teilwertabschreibung auf die Beteiligung gem. § 8b Abs. 3 Satz 3 KStG nicht bzw. nach § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG nur hälftig steuerlich abziehbar ist. [...]

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

1.1 Ausgangssituation

1.2 Ziel der Arbeit

1.3 Gang der Untersuchung

2. Grundlegendes zu eigenkapitalersetzenden Darlehen

2.1 Allgemeines

2.2 Begriff und Charakter eigenkapitalersetzender Darlehen

2.3 Bilanzielle Behandlung

2.3.1 Bilanzierung dem Grunde nach

2.3.2 Bilanzierung der Höhe nach

3. Grundlegendes zu § 8b Abs. 3 KStG

3.1 Historie des § 8b Abs. 3 KStG

3.2 Auslegung des § 8b Abs. 3 KStG

3.2.1 Allgemeines

3.2.2 Gewinnminderungen im Sinne des § 8b Abs. 3 Satz 3 KStG

3.2.3 Kritikpunkte

4. Grundlegendes zu § 3c Abs. 2 EStG

4.1 Historie des § 3c Abs. 2 EStG

4.2 Auslegung des § 3c Abs. 2 EStG

4.2.1 Allgemeines

4.2.2 Ausgaben im Sinne des § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG

4.2.3 Kritikpunkte

5. BFH-Rechtsprechung zu eigenkapitalersetzenden Darlehen

5.1 Forderungsverzicht führt zu verdeckter Einlage in Gesellschaft

5.2 Wertminderungen eigenkapitalersetzender Darlehen führen zu nachträglichen Anschaffungskosten im Rahmen des § 17 EStG

5.3 Einlage in Höhe des Teilwerts bei Verzicht auf eigenkapitalersetzendes Darlehen/Rechtsprechung zu § 17 EStG kann nicht auf Betriebsvermögen übertragen werden

5.4 Anschaffungskostenbegriff des § 17 EStG im Rahmen der Bilanzierung nicht anwendbar

5.5 Darlehensgewährung aus gesellschaftsrechtlichen Gründen ist keine verdeckte Einlage

5.6 Darlehensgewährung führt zu keinen nachträglichen Anschaffungskosten auf die Beteiligung

6. Eigenkapitalersatz als Anwendungsfall des § 8b Abs. 3 Satz 3 KStG?

6.1 Argumente für eine Subsumierung von Gewinnminderungen im Zusammenhang mit eigenkapitalersetzender Darlehen unter § 8b Abs. 3 Satz 3 KStG

6.1.1 Merkmal des Zusammenhangs

6.1.2 Begründung durch die Rechtsprechung des BFH

6.1.3 Begründung durch das System des Halbeinkünfteverfahrens und den offenen Wortlaut des § 8b Abs. 3 KStG

6.2 Argumente gegen eine Subsumierung von Gewinnminderungen im Zusammenhang mit eigenkapitalersetzender Darlehen unter § 8b Abs. 3 Satz 3 KStG

6.2.1 Kein Merkmal des Zusammenhangs

6.2.2 Keine Übertragung der Rechtsprechung des BFH

6.2.3 Keine Rechtfertigung einer extensiven Auslegung des § 8b Abs. 3 Satz 3 KStG

6.3 Umgehungsgestaltungen

7. Eigenkapitalersatz als Anwendungsfall des § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG?

8. Ergebnis

9. Fazit

Zielsetzung & Themen der Arbeit

Die Arbeit untersucht die steuerrechtliche Einordnung von Gewinnminderungen aus eigenkapitalersetzenden Gesellschafterdarlehen, insbesondere ob diese unter das Abzugsverbot des § 8b Abs. 3 Satz 3 KStG oder das Halbabzugsverbot des § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG fallen.

  • Grundlagen des Eigenkapitalersatzrechts und bilanzielle Behandlung von Darlehen.
  • Analyse der gesetzlichen Regelungen § 8b Abs. 3 KStG und § 3c Abs. 2 EStG.
  • Auswertung der relevanten BFH-Rechtsprechung zu eigenkapitalersetzenden Darlehen.
  • Diskussion über die Subsumierung von Gewinnminderungen unter die Abzugsverbote.
  • Untersuchung von Umgehungsgestaltungen und der steuerlichen Asymmetrie.

Auszug aus dem Buch

6.1.1 Merkmal des Zusammenhangs

Im Schrifttum wird vor allem von Vertretern der Finanzverwaltung ein Zusammenhang zwischen Wertminderung und Beteiligung aufgrund der gesellschaftsrechtlichen Veranlassung des Darlehens bejaht und somit die steuerliche Abzugsfähigkeit der Wertminderung des eigenkapitalersetzenden Darlehens nach § 8b Abs. 3 Satz 3 KStG verneint. Die vorgebrachten Argumente werden nachstehend erläutert.

Es wird vorgebracht, dass Wertminderungen eigenkapitalersetzender Darlehen steuerlich genau so zu behandeln sind wie Wertminderungen des Anteils gem. § 8b Abs. 2 KStG, da nur durch eine steuerliche Gleichbehandlung der Wertminderungen die Vorgaben des Gesetzgebers erfüllt werden. Unstrittig ist, dass Abschreibungen des Anteilswertes selbst als nicht abziehbare Betriebsausgaben im Sinne des § 8b Abs. 3 Satz 3 KStG zu werten sind, da hier ein Zusammenhang zwischen Wertminderung und dem Anteil gegeben ist.

Des Weiteren wird angeführt, dass sofern ein Darlehen im Privatvermögen nach den Grundsätzen des BGH als eigenkapitalersetzendes Darlehen umzuqualifizieren ist, das Darlehen als durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst gilt und mit dem Darlehen in Verbindung stehende Vermögensminderungen als nachträgliche Anschaffungskosten der Anteile zu erfassen sind.

Zusammenfassung der Kapitel

1. Einleitung: Die Arbeit führt in die Problematik ein, ob Gesellschafterdarlehen in der Krise als Eigenkapital oder Fremdkapital steuerlich zu behandeln sind und welche Auswirkungen dies auf den Abzug von Verlusten hat.

2. Grundlegendes zu eigenkapitalersetzenden Darlehen: Dieses Kapitel erläutert den Begriff, den Charakter sowie die bilanzielle Behandlung von eigenkapitalersetzenden Darlehen im Kontext des Gläubigerschutzes.

3. Grundlegendes zu § 8b Abs. 3 KStG: Hier werden die historische Entwicklung und die Auslegung dieser speziellen Abzugsrestriktion bei steuerfreien Beteiligungserträgen detailliert dargestellt.

4. Grundlegendes zu § 3c Abs. 2 EStG: Dieses Kapitel analysiert das Halbabzugsverfahren für natürliche Personen und die Korrespondenz zum § 8b KStG.

5. BFH-Rechtsprechung zu eigenkapitalersetzenden Darlehen: Es werden zentrale Urteile des Bundesfinanzhofs vorgestellt, die den Umgang mit Verzichten und Wertminderungen auf Darlehen in der Steuerpraxis prägen.

6. Eigenkapitalersatz als Anwendungsfall des § 8b Abs. 3 Satz 3 KStG?: Dieser Kernabschnitt diskutiert kontrovers die Argumente für und gegen die Subsumierung von Gewinnminderungen unter das Abzugsverbot.

7. Eigenkapitalersatz als Anwendungsfall des § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG?: Die Untersuchung widmet sich der Übertragbarkeit der Problematik auf die Hälftigkeitsabzugsregelung für natürliche Personen.

8. Ergebnis: Das Kapitel fasst die wissenschaftliche Diskussion zusammen und stellt die herrschende Meinung dar.

9. Fazit: Die Arbeit schließt mit einer Handlungsempfehlung für die Praxis und einem Ausblick auf zu erwartende Verlautbarungen der Finanzverwaltung.

Schlüsselwörter

Eigenkapitalersatzrecht, Gesellschafterdarlehen, Gewinnminderung, Teilwertabschreibung, § 8b Abs. 3 KStG, § 3c Abs. 2 EStG, Halbeinkünfteverfahren, betrieblicher Zusammenhang, verdeckte Einlage, nachträgliche Anschaffungskosten, BFH-Rechtsprechung, Fremdkapital, Unternehmenskrise, Steuerliche Abzugsfähigkeit, Doppelbelastung

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Diplomarbeit grundlegend?

Die Arbeit analysiert die steuerliche Abziehbarkeit von Gewinnminderungen, die aus Darlehen resultieren, welche Gesellschafter ihrer notleidenden Gesellschaft gewährt haben.

Welches sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?

Zentrale Felder sind die Bilanzierung von eigenkapitalersetzenden Darlehen, die Auslegung der Abzugsverbote des § 8b KStG und § 3c EStG sowie die Rechtsprechung des BFH zu diesem Bereich.

Was ist das primäre Ziel der Arbeit?

Ziel ist es zu klären, ob Wertminderungen bei eigenkapitalersetzenden Darlehen unter die steuerlichen Abzugsverbote des § 8b Abs. 3 Satz 3 KStG bzw. § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG fallen.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit nutzt die juristische und steuerliche Literaturanalyse sowie die Untersuchung aktueller BFH-Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen zur Einordnung der Problematik.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil befasst sich detailliert mit den Argumentationen für und gegen die Subsumierung unter die Abzugsverbote sowie der Analyse von Umgehungsgestaltungen.

Welche Begriffe charakterisieren die Arbeit am stärksten?

Besonders prägend sind Begriffe wie "Eigenkapitalersatz", "Gewinnminderung", "§ 8b Abs. 3 KStG" und der "wirtschaftliche Zusammenhang".

Warum ist die Anwendung des § 8b Abs. 3 KStG auf Darlehen so umstritten?

Der Streit entzündet sich an der Frage, ob ein eigenkapitalersetzendes Darlehen steuerrechtlich wie eine Beteiligung oder wie ein eigenständiges Fremdkapital-Wirtschaftsgut zu behandeln ist.

Was empfiehlt die Autorin für die steuerliche Praxis?

Die Autorin rät aufgrund der unsicheren Rechtslage zur Vorsicht bei Gestaltungen und empfiehlt, nachteilsbehaftete Szenarien oder die Gewährung solcher Darlehen nach Möglichkeit zu vermeiden.

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Details

Title
Die Anwendung des § 8b Abs. 3 Satz 3 KStG und § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG auf Gewinnminderungen in Zusammenhang mit eigenkapitalersetzenden Gesellschafterdarlehen
College
University of Applied Sciences Bremen  (Fachbereich Wirtschaft)
Grade
1,7
Author
Diplom-Betriebswirtin (FH) Ines von Hollen (Author)
Publication Year
2006
Pages
70
Catalog Number
V61509
ISBN (eBook)
9783638549486
ISBN (Book)
9783638844093
Language
German
Tags
Anwendung Satz KStG EStG Gewinnminderungen Zusammenhang Gesellschafterdarlehen
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Diplom-Betriebswirtin (FH) Ines von Hollen (Author), 2006, Die Anwendung des § 8b Abs. 3 Satz 3 KStG und § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG auf Gewinnminderungen in Zusammenhang mit eigenkapitalersetzenden Gesellschafterdarlehen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/61509
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