Der Vertrag von Maastricht, der am 7. Februar 1992 unterzeichnet wurde, sollte eine neue Stufe bei der Verwirklichung einer immer engeren Union der Völker Europas darstellen.
Die dadurch eingeführte Europäische Union brachte einen Qualitätssprung durch die Verknüpfung der wirtschaftspolitischen Gemeinschaften mit einer Zusammenarbeit in innen- und außenpolitischen Bereichen herbei. Sukzessive wurden in der Folge durch die Verträge von Amsterdam und von Nizza weitere Integrationsschritte unternommen . Angesichts der verliehenen Befugnisse stellt sich die Frage nach den Handlungsmöglichkeiten der Europäischen Union im Verhältnis zu ihren Mitgliedstaaten sowie gegenüber Drittstaaten und Internationalen Organisationen.
Bis heute – vierzehn Jahre nach dem Maastrichter Vertrag – gibt es keine Übereinstimmung über das Bestehen der dafür notwendigen Rechtspersönlichkeit . Für die Darstellung und Lösung der Problematik kommt es neben den tatsäch-lich verliehenen Handlungsbefugnissen maßgeblich auf die Eigenart ihrer Kon-struktion an. Im Vergleich mit anderen Organisationen stellt sie eine Besonderheit dar.
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
B. Merkmale einer Rechtspersönlichkeit
C. Rechtsnatur der Europäischen Union
I. Einordnung als Staatenverbund
II. Einordnung als Internationale Organisation
1. Einbeziehung der Europäischen Gemeinschaften
2. Merkmale einer Internationalen Organisation
3. Übertragung der Rechtspersönlichkeit
III. Schlussfolgerung
D. Implizite Verleihung der Rechtspersönlichkeit
I. Im Verhältnis zu den Mitgliedstaaten
II. Im Verhältnis zu Drittstaaten
1. Verleihung durch Regelungen im Vertrag
2. Vorsitz der Union nach Art. 18 EUV
3. Rechtspersönlichkeit nach der Implied Powers-Lehre
a) Bedeutung der Implied Powers-Lehre
b) Die Beziehungen zur UNO
c) Aktives und passives Gesandtschaftsrecht
d) Diplomatischer Schutz
e) Interessenvertretung bei Internationalen Organisationen
f) Abschluss völkerrechtlicher Verträge
III. Intergouvernementale Charakter des Unionsvertrags
IV. Schlussfolgerung
E. Ablehnung der Einführung einer Rechtspersönlichkeit
F. Bedeutung des Vertrages für eine Verfassung für Europa
G. Innerstaatliche Rechtspersönlichkeit
H. Schlusswort
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die komplexe juristische Problematik der Rechtspersönlichkeit der Europäischen Union (EU) im Hinblick auf den Vertrag von Maastricht. Ziel ist es, unter Berücksichtigung der verliehenen Handlungsbefugnisse und der spezifischen Konstruktion der EU zu erörtern, ob die Union über eine eigenständige völkerrechtliche Rechtspersönlichkeit verfügt, insbesondere in den Bereichen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) sowie der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen (PJZS).
- Rechtsnatur der Europäischen Union als Staatenverbund vs. Internationale Organisation.
- Analyse der Einheitstheorie und Trennungstheorie bezüglich des Verhältnisses zwischen EU und Europäischen Gemeinschaften.
- Untersuchung der impliziten Verleihung der Rechtspersönlichkeit durch Vertragsregelungen und die Anwendung der Implied Powers-Lehre.
- Bewertung des intergouvernementalen Charakters des Unionsvertrags gegenüber supranationalen Elementen.
- Diskussion der Auswirkungen von Scheitern des Verfassungsvertrages auf die Rechtspersönlichkeitsfrage.
Auszug aus dem Buch
C. Rechtsnatur der Europäischen Union
Für den europäischen Bürger tritt die Europäische Union als eine Organisation auf, die aus der durch den EUV geschaffenen EU als Dachkonstruktion und den Gemeinschaften sowie den gemeinsamen Politiken als Säulen besteht. Zu hinterfragen bleibt, ob diese EU im weiteren Sinne aus juristischer Perspektive ein einheitliches Gebilde ist und inwieweit dadurch der EU im engeren Sinne, also im Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) sowie der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen (PJZS), eine Rechtspersönlichkeit verschafft wurde. Für die Gemeinschaften besteht bereits ausdrücklich nach Art. 281 EGV und nach Art. 184 EAGV eine Rechtspersönlichkeit.
Von denen im Völkerrecht geläufigen Bezeichnungen kommt der Staatenbund für die Einordnung der EU im weiteren Sinne in Frage. Jedoch wurde der Begriff des Staatenbundes in der heutigen Terminologie durch den Begriff der Internationalen Organisation weitestgehend abgelöst. Das mag unter anderem daran liegen, dass die Zwecksetzung stärker zum Ausdruck kommt und dadurch die sich immer mehr auf globaler Ebene stellenden Fragen effektiver gelöst werden können. Die EU verfolgt solche breit angelegten Zielsetzungen mit der GASP und der PJZS im Bereich des EUV sowie der Liberalisierung des Binnenmarktes im Bereich des EGV. Eine Einordnung der EU als Staatenbund scheidet folglich zu Gunsten einer etwaigen Einordnung als Internationale Organisation aus.
Auch eine Einordnung als Bundesstaat scheidet aus. Sie besäße nach der anerkannten Lehre von den drei Elementen weder ein Staatsvolk, ein Staatsgebiet noch eine Staatsgewalt. Insbesondere spräche gegen eine europäische Staatsgewalt, dass die Organe wegen des in den Artt. 5 EUV und 5 Abs. 1 EGV verankerten Prinzips der begrenzten Einzelermächtigung keine Kompetenz-Kompetenz hätten, das heißt die Möglichkeit weitere Befugnisse selbst zu begründen. Das Bundesverfassungsgericht spricht insoweit von einem Staatenverbund, einer Mischform zwischen Staatenbund und Bundesstaat.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Einführung in die historische Entwicklung der EU seit Maastricht und die daraus resultierende Problematik der fehlenden Rechtspersönlichkeit.
B. Merkmale einer Rechtspersönlichkeit: Definition der Rechtspersönlichkeit sowie Abgrenzung zwischen innerstaatlicher und völkerrechtlicher Rechtspersönlichkeit.
C. Rechtsnatur der Europäischen Union: Untersuchung der Einordnung der EU als Staatenverbund oder Internationale Organisation unter Prüfung der Einheits- und Trennungstheorie.
D. Implizite Verleihung der Rechtspersönlichkeit: Analyse möglicher indirekter Rechtsgrundlagen für eine Rechtspersönlichkeit der EU im Verhältnis zu Mitglied- und Drittstaaten anhand der Implied Powers-Lehre.
E. Ablehnung der Einführung einer Rechtspersönlichkeit: Erörterung des politischen Willens und der Ergebnisse von Regierungskonferenzen bezüglich einer expliziten Kodifizierung der Rechtspersönlichkeit.
F. Bedeutung des Vertrages für eine Verfassung für Europa: Diskussion der Auswirkungen des gescheiterten europäischen Verfassungsvertrages auf die Debatte um die Rechtspersönlichkeit.
G. Innerstaatliche Rechtspersönlichkeit: Abgrenzung und Untersuchung der privatrechtlichen Handlungsfähigkeit der EU innerhalb der Mitgliedstaaten.
H. Schlusswort: Zusammenfassende Bewertung der EU als gestufte Internationale Organisation und Ausblick auf die weitere Entwicklung.
Schlüsselwörter
Rechtspersönlichkeit, Europäische Union, Völkerrechtssubjektivität, EUV, EGV, Internationale Organisation, Staatenverbund, Implied Powers, GASP, PJZS, Vertrag von Maastricht, Verfassungsvertrag, Privatrechtsfähigkeit, Intergouvernementalität, Integration.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit?
Die Arbeit behandelt die juristische Frage, ob die Europäische Union über eine eigene völkerrechtliche Rechtspersönlichkeit verfügt, um als eigenständiger Akteur im internationalen Rechtsverkehr aufzutreten.
Welche Themenfelder stehen im Zentrum?
Zentrale Felder sind die Rechtsnatur der EU als Staatenverbund, das Verhältnis zwischen EU und den Europäischen Gemeinschaften sowie die Untersuchung von Handlungsmöglichkeiten in der GASP und der PJZS.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, auf Basis der geltenden Verträge (EUV/EGV) zu prüfen, ob die EU durch explizite oder implizite Bestimmungen als Rechtssubjekt anerkannt werden kann.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit stützt sich auf eine juristische Auslegungsmethode, die den Vertragstext, die wissenschaftliche Lehrmeinung (Einheits- vs. Trennungstheorie) sowie die Praxis der Mitgliedstaaten analysiert.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil befasst sich mit der Einordnung der Rechtsnatur der EU, der Suche nach impliziten Verleihungen der Rechtspersönlichkeit und der Prüfung privatrechtlicher Handlungsfähigkeit.
Welche Begriffe charakterisieren die Arbeit am besten?
Wesentliche Begriffe sind Völkerrechtssubjektivität, Staatenverbund, Implied Powers, Intergouvernementalität und die Abgrenzung zur Rechtsordnung der Europäischen Gemeinschaften.
Warum konnte bisher keine einheitliche Rechtspersönlichkeit festgestellt werden?
Dies liegt an fehlenden expliziten Regelungen im EUV und der Tatsache, dass die Mitgliedstaaten das Handeln der EU in diesen Bereichen durch intergouvernementale Prozesse dominieren und begrenzen.
Welchen Einfluss hatte der Verfassungsvertrag auf die Fragestellung?
Der Verfassungsvertrag hätte die Rechtspersönlichkeit explizit eingeführt, doch durch dessen Nicht-Ratifizierung ist die Debatte über den Status quo der impliziten Rechtspersönlichkeit weiterhin ungeklärt.
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- Ben Herzog (Author), 2006, Völkerrechtssubjektivität bzw. Rechtspersönlichkeit der Europäischen Union , Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/61652